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MsdmfferTageblatt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Das ^Wl»sdruffer Tageblatt" erscheint an allen Werktagen nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis: Bei Abholung in der ^ ^ch^rssn lle und den Ausgabestellen 2 RM. nn Monat, bei Zustellung durch die Boten 2,30 RM.» bei Poftbesteüung 2RW. zulügllch Abtrag- , .. ... gedübr. Einzelnummern Eps.).AilePolt_ansi^ WomenbraLt füv Wilsdruff u. Umgegend PostbotenundunttreAus- traaer und Geschäftsstellen —' — - - >> nehmen zu jeder Zeit Be ¬ stellungen entgegen. Im Falle höherer Gewalt, Kr eg oder sonst. Betriebsstörungen best»ht kein Anspruch auf Lieferung der Leitung oderKürzung des Bezugspreises. — Rücksendung elngesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Porto deiliegt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis: die 8gespaltene Raumzeile 20 Rpfg., die 4gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen^ Reichs- Pfennige, die 3gespaltene Reklamdzeile im textlichen Teile 1 RMK. Nachweksungsgcbühr 20 Reichspfennige. Dor- geschriedeneErscheinunqs- r-k- ev»- tage und Platzvorschristen werden nach Möglichücit Fkknsyrech erI Amt Wilsdruff Nr. 6 berülkstchti«». Anzeigen. annahmebisvorm.lOUHr. > -— Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen stde^n. wir keine Garantie. Jeder Rabattanspruch erlischt, wenn der Veirag durch Klage eingezogen werden muß oder der Aüftraggeber in Konkurs gerat. Anz. nehmen alle Vermittlung »stellen entgegen. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forfirentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. Wilsdruff-Dresden Nr. 291 — 90. Jahrgang Postscheck: Dresden 2640 Telegr.-Adr.: „Amtsblatt" Dienstag, den 15. Dezember 1931 SasSieuerbukettderAolverordtUW Lenkung der Steucrztnsen. Die neue Notverordnung des Reichspräsidenten vom 2. Dezember enthält auch auf steuerlichem Gebiete eine Keihe einschneidender Maßnahmen, die teilweise eine steuerliche Entlastung, zu einem großen Teile aber neue Zteuerbela st ungen oorsehen. Zunächst werden an Rahmen der allgemeinen Zinssenkungsaktion auch die Steuerzinsen gesenkt. Tie seit dem 1. August 1931 eingeführten Verzugszuschläge bei unpünktlicher Steuerzahlung von 5 Prozent für jeden angefangenen halben Monat (— 120 Prozent jährlich) werden vom l. Januar 1032 an aufgehoben derart, daß für halbe Monate eines Steuerverzuges, die nach diesem Zeitpunkte rüden, kein Verzugszuschlag mehr berechnet wird. Prak tisch bedeutet daß eine Aufhebung der Verzugs- Zuschläge für Unpünktlichkeiten ab 18. Dezember 1931. Statt der Verzugszuschläge werden fortan bet unpünkt licher Zahlung nur noch Verzugszinsen in Höhe von 12 Prozent jährlich erhoben. Außer der Aufhebung der Verzugszuschläge sind die sogenannten Aufschubzinsen und Stundungszinsen, die die Zoll- und Steuerbehörden bei Zahlungsaufschub und Steuerstundung berechneten von bisher 10 Prozent bzw. 5 bis 12 Prozent auf 8 Pro zent bzw. 5 bis 8 Prozent ermäßigt. Mieten, Hauszinssteuer und Hypotheken. Eine der wichtigsten Abschnitte bildet derjenige über sie Wohnungswirtschaft. Hier wird bekanntlich oie Zwangswirtschaft größtenteils aufgehoben und wer den die Mieren gesenkt. Hand in Hand mit dieser Miet- senkung geht eine Herabsetzung der Hauszins- steuer; und es ist eine Möglichkeit zu ihrer Ablösung geschaffen. Die Steuer wird vom 1. April 1935 an um 25 Prozent, vom t. April 1037 an um weitere 25 Prozent gesenkt und darf vom i. April 1040 an überhaupt nicht mehr erhoben werden. Dem Hauseigentümer wird das Recht eingeräumt, die noch von 1932 bis Ende 1939 laufende Hauszinssteuer bis zum 31. März 1934 durch Zahlung eines einmaligen Betrages abzulösen Eine solche Ablösung kostet bis zum 31. März 1932 das Dreifache des augenblicklichen Jahresvelrages der Steuer, bei späterer Ablösung bis zum 31 März >934 das Drei einhalbfache. Außer dem Ablösungsbekrage ist noch der Betrag an Hauszinssteuer zu entrichten, der bis zur Zahlung des Äblösungsbetrages fällig wird. Die Ab lösung kann auch durch Aufnahme eines Hypotheken darlehens bei einer Hypothekenbank, Sparkasse, Versiche rungsunternehmen und ähnlichen unter Staatsaufsicht stehenden Unternehmen erfolgen. Um den geldgebendcn Instituten die nötige Sicherheit zu geben, kann die Hypo lhek auf Antrag des Eigentümers an erster Stelle im Grundbuch mil dem Range vor allen anderen Rechten eingetragen werden. Dem Grundbuchamt mutz dabei nachgewiesen werden, daß der Darlehcnsbetrag zur Ab lösung der Hauszinssteuer verwendet wird. Außerdem muß sich die Hypothekenbank usw. verpflichten, den Dar lehensbetrag unmittelbar an die zuständige Steuer behörde zu entrichten. Dadurch soll unlauteren Machen schaften und Schädigungen der nachrangigen Gläubiger nach Möglichkeit ein Riegel vorgeschoben werden. Phnntasiewcrte bet der Vermögenssteucrvcranlagung. Auch auf dem Gebiete der E i n h e t t s b e w e r- tung und ReichSvermögenssteuer ist man, wenn auch erheblich zaghafter, bemüht, den veränderten Zeitverhält nissen Rechnung zu tragen. Bekanntlich ist hier zurzeit die Einheitsbewertung und die VermögenSsteucrveran- lagung auf den l. Januar >931 im Gange. Diese baut auf Werten aus, die zurzeit gänzlich überhöht sind, so daß die sogenannten EinhcitSwertsteuern, Reichsvermögens steuer, Aufbringung und die landesrechtlichen Grund- nnd Gewerbesteuern zum Teil nach reinen Phantasiewerlen erhoben werden. Auf diesem Gebiet ist dem Reichsfinanz- minister eine allgemeine Ermächtigung zu Maßnahmen erteil,, durch die steuerlich den seit dem 1. Januar 1931 ^getretenen Wertänderungen Rechnung getragen wird D'r erhijhtx Umsatzsteuer. Mne sehr unangenehme Ncubelastung tritt auf dem Getue, Umsatzsteuer ein. Hier ist zunächst eine allge meine Tariferhöhung von bisher 0,85 Prozent aus 2 Pro- zeni verordnet, mit Ausnahme des Umsatzes in Getreide, Mehl, Schro, oder Kleie aus Getreide, sowie Backwaren Mi Unternehmen mit Gesamtumsatz von mehr als 1 Mil lion kann sich die Steuer von bisher 139- pro Tausend auf 29- Prozent erhöhen, und zwar bei Einzelhandelsunter- nehmen hinsichtlich der Umsätze, die über eine Million hin ausgehen, bei Großhandelsunternehmen hinsichtlich der Um sätze, die im Einzelhandel erfolgen, oder bei denen die be stehenden «icherungs- und Aufzeichnungsvorschriften des Reichsflnanzministers und der Abgabenordnung nicht innegehalten werden Die neuen Steuersätze gelten für alle um'aye, bei denen sowohl die Vereinnahmung des Entgelts als auch vje Leistungen nach dem 3. 12. 1931 - n - "" rh°hung selbst darf avgewälzt werden "eUtuna-em^ bor dem 9. Dezember 1931 mutz der Leistungsempsanger einen -Zuschlag in Höhe der Umsaysteuererhohung zahlen, ohne datz dwser Preis zuschlag zu einer Vertragsaufhebung berechtigt. Aube: ver Kampl um Oie Tribute Wolken über Basel. Das amertkantiche Parlament, das ent scheiden mutz, ob das Schuldenfeierjahr Hoovers ratifizier! werden soll, ist in einen innenpolitischen Streit darübei geraten. Die endgültige Entscheidung dürfte noch aas sicl warten lassen, da wegen der vom 22. Dezember bis 4. Januar dauernden Kongreßferien mit ihr wahrschein lich erst für Mitte Januar zu rechnen ist. Die Gegner des Hoover-Jahres sagen, sie wollen aus die ausländischen Zahlungen, die die amerikanischen Steuerzahler entlasten nicht verzichten, wenn, wie es scheine, die Hoover-Aktton doch nichts nütze, da die Heilung der Welt von Frankretw geradezu sabotiert werde Die Optimisten im Weißen Haus weisen darauf hin, daß seinerzeit 68 Senatoren und 276 Abgeordnete dem Hoover-Plan zugestimim hätten Den in Basel verhandelnden amerikanischen Vertretern abei sind infolge dieser Vorfälle im Kongreß die Hände gebunden Bekanntlich Hai dle französische Regierung tn Washington durch ihren Botschafter erklären lassen, daß eine Herab absetzung der Reparationen nur dann möglich sei, wenn Amerika die interalliierten S ch v 1 d e n eni sprechend kürze. Hoover vertritt aber den Standpunkt daß beide Probleme nichts miteinander zu tun haben, und der Kongreß scheint überhaupt gegenjedeScbulden Herabsetzung eingestellt zu sein Hält man den französischen und den amerikanischen Standpunkt gegen einander, so ist vorläufig ntchl zu sehen, auf welcher Basis nach einer Ablehnung eines Entgegenkommens in der Ichuldenfrage durch den Kongreß eine erträgliche Lösung des deutschen Tribntproblems gefunden werden kann Auch die Nachrichten über bas Ergebnis ver Verband lungen des Tribuiausschusses tn Basel klingen nicht so sehr hoffnungsvoll, und es besteht die dringende Gefahr, daß hier wieder einmal nur erne proviso rische Lösung gefunden werden wird, die für Deutsch land in seiner dringenden Notlage völlig untragbar sein würde. Daß man in gewissen französischen Kreisen für den Fall, daß Deutschland seine Zahlungsunfähigkeit er- klären müßte, mit dem Gedanken spielt, daraus eine „Z e r- retßung des D o u n g - P.l a n s" zu konstruieren, Vie eventuelle „Sanktionen" nach sich ziehen müßte, sei verzeichnet als Stimmungsbild, das in scharfem Wider spruch steht zu den tn Berlin jetzt beginnenden Verhand lung über eine deutsch-sranzösische wirtschaftliche „Ver ständigung". Fortsetzung der Tribute eine Wettkaiasirophe. Ein Schaden für Gläubiger und Schuldner. Im Sonderausschuß tn Basel erstattete der hol ländische Minister Colijn ein eingehendes Referat über die Auswirkungen der deutschen Tributleistungen aus den internationalen Welthandel und die Handels- und Wirtschaftspolitik der verschiedenen europäischen und außereuropäischen Länder. Dem Ernst dieser Darlegun gen, die aus genauester Kenntnis und Beobachtung des wirtschaftlichen Levens und der volkswirtschaftlichen Ge setzmäßigkeit basierten, konnte sich keiner der Vertreter verschließen. Diese Darlegungen wurden später noch von Dr. Bindschedler, dem Direktor der Schweizerischen Kreditanstalt, ergänzt. ColijnS Ausführungen gipfelten darin, daß die Repa rationen nicht nur für die Schuldner, sondern vor allem auch für die Gläubiger mehr Schaden als Nutzen gestiftet haben und daß ihre Fortsetzung für die Welt eine Kata strophe bedeute. * Beginn der denSsch-sranzösischen WirffchasisvecharMungen. Die französische Abordnung in Berlin. Der erste Unterausschuß des deutsch-französischen Wirtschaftsausschusses tritt zusammen. Der Unteraus schuß setzt sich aus zwei Abteilungen zusammen: Die erste Abteilung behandelt Fragen des deutsch-französischen Handelsvertrages, während die zweite Abteilung sich mit der Frage von Wirtschastsbündntssen, Kartellfragen usw. befaßt. Die französische Abord nung wird 25 bis 30 Personen stark sein. Man rechnet mit einer mehrtägigen Verhandlungsdauer. diesen am 1. Januar 1932 in Kraft tretenden Bestimmun gen sieht die Notverordnung noch die Einführung einer so genannten A u 6 g l e i ch s st e u e r aus den Import sowie eine Ermächtigung des Neichsfinanzministers zur Einfüh rung einer sogenannten Phasen Pauschalierung vor. Die Ausgleichssteuer aus den Import soll dem Schutze der heimischen Produktion dienen. Die Phasen pauschalierung bedeutei eine Änderung der bisherigen Be steuerungsmethode. Zurzeit wird die Umsatzsteuer als Mehrphasensteuer erhoben, d. h. eine Ware wird auf ihren, Wege zum Verbraucher mehrmals, je nach dem wieviel Phasen des Umsatzes sie durchläuft, umsatzbesteuerl. Dir Phasenpauschalierung will an Stelle dieser mehrfachen eine einmalige Besteuerung ein und derselben Ware setzen Wan wird also dann die Umsatzsteuer nur an einer Stelle beim Großhändler oder Fabrikanten unter Freilassung der übrigen Umsätze erheben und sie in einet Pauschalsumme zur Abgeltung der freigelassenen Umsätze festsetzen. Bekämpfung ver Kapital- und Steuerflucht. Eine Reihe wetierei Maßnahmen trifft die Not verordnung zur Bekämpfung der Kapital- und Steuer flucht Bisher erstreckten sich derartige Maßnahmen haupt sächlich aus Vie Flucht des Kapitals tn das Ausland, jetzt wird auch Vie Steuerflucht ver Personen bei Wohnsitz over AufenrbaltSverlegung in vas Ausland durch Einführung einer jogenannlen Retchsfluchtsteuer bekämpft Diese Reichsfluchtsteuei trifft alle Personen mit deutscher Netchsangehörigkeit am 31 März 1931, die tn der Zeit vom 1 April 1931 bis 1. Janua: 1933 ihren inlän dischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ausgegeden haben. Sofern sie am I Januar 1928 oder 1931 mehr als 206 060 Mark Vermögen besessen und in den Jahren 1929 bis 1931 mehr als 20 600 Mark Einkommen gehabt haben, haben sie ein Viertel ihres gesamten steuerpflichtigen Ver mögens als ReichSfluchlsteuer zu entrichten Steuer- befreit bleiben Personen mir geringerem Vermögen oder Einkommen als vorbezeichnet, Auslandsbeamte, erst nach 1927 zugezogene Personen, sowie" Personen, denen das Landessinanzamt bescheinigt, vatz die Ausgabe Ves inlän dischen Wohnsitzes oder Aufemhali im deutschen Interesse liegt oder aus volkswirtschaftlich gerechtfertigten Gründen erfolgt. Rückverlegung des Wohnsitzes tn das Inland führt zum Wegfall der Reichsfluchisteuer Nichtentrichtung der Steuer ist mit Gefängnis und Geldstrafe bedroht: außerdem erfolgt Vermögensbeschlagnavme und Erlaß eines Steuer st eckbriefes durch das Finanzamt aus Grund dessen jederzeit Verhaftung erfolgen kann, so bald der Flüchtige im Jnlande angeirofsen wird Praktisch tst damit dem Iteuerflüchtigen, der sich seinen Steuer- verpflicdtungcn entziehen will, die Rückkehr in das Deutsche Reich verweb« oder doch sehr gesahrvoll gestaltet Im Zusammenhang hiermit sei erwähnt. daß im Auslände wohnhafte oder sich dort dauernd aushaltende Personen fortan auch mit ihren tn Deutschland befindlichen söge nannten sonstigen Vermögen, insbesondere Kapital vermögen steuerpslichtig sind, während bisher nur inlän visches — landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches und gärtnerisches Vermögen, gewerbliches Vermögen und Grundvermögen besteuert wurden. Borverlegte Steuerzahlungen. Erwähnt sei zum Schlüsse die aus Haushaltsgrönden erfolgte Vorverlegung der SreuerzahlungStermine bet der Einkommen- und Körperschasissteuer. Hier tst die am 10. April fällige Vorauszahlungsrate bereits am lO März 1932 zu entrichten. Die später fällig werden den Vorauszahlungen werden nach näherer Anweisung des Reichsfinanzministers vom wie bisher jeweils zehnten Tage nach Ablauf eines Kalendervierteljohres tn das betreffende Kalendervierieljabr vorverlegt werden. * Der Stein -es Anstoßes. Der Stein der Notverordnung tst tn das Wasser der öffentlichen Meinung geworfen worden und hat es bis auf den Grund aufgeregt Die Wellenringc der Proteste und Kundgebungen jagen einander, und es geht jetzt darum, ob auch der Reichstag befrag! werden und damit über Sein und Nichtsein der Rot Verordnung entschieden werden soll. Am Mittwoch wird der Ältestenrat des Reichstages zusammen treten, um über eine vorzeitige Wiedereinberufung des Parlaments abzustimmen. Ob die Sozialdemo kraten für einen früheren Zusammentritt stimmen werden, kann trotz aller Proteste, die aus ihren Kreisen gegen die Bestimmungen der Notverordnung laut werden, zweifelhaft erscheinen. Ein gewisses Licht auf ihre zu künftige Haltung wirft die Erklärung des sozialdemo kratischen Abgeordneten Hilferding im Haushalts ausschuß, in der er ausführte, wenn an Stelle dieser Not Verordnung eine bessere Verordnung gesetzt werden könnte, so würden seine Freunde nicht einen Augenblick zögern, die Notverordnung abzu lehnen ltber den wirtschaftlichen Erwägungen müßten aber die poli tischen Erwägungen stehen. Zweifellos bedeute die Notverordnung an vielen Stellen eine Verletzung der Arbeiterrechte, aber man müsse politische Gründe berück sichtigen Spricht sich die Sozialdemokratie, wie zu erwarten ist, gegen eine Einberufung aus, so ist eine solche nur möglich, wenn WirischastSparrei oder Land volk mii der Opposition dafür stimmen Die erstere Hal bereits erklärt, daß sie eine Einberufung erst süi Januar, wenn sich die Auswirkungen der Notverordnung klarer