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MMt 'M MKH I für die Königliche Amtshauptmannschast Meißen, für das sowie für das Königliche uncl dmgegenä. brsckeivi seit äem 1841. Das Wochenblatt für Wilsdruff erscheint wöchentlich dreimal und zwar Montags, Mitt wochs und Freitags abends 6 Uhr für den folgenden Tag. — Bezugspreis bei Selbstabholung von der Druckerei sowie allen Postämtern monatlich 55 pfg., vierteljählich 1,60 Mk., im Stadt bezirk zugetragen monatlich 60 Pfg-, vierteljährlich 1,75 Mk., bei Selbstabholung von unseren (andausgabestellen monatlich 60 Pfg., vierteljährlich 1,65 Mk., durch unsere (andausiräaer zuaetragen monatlich 65 Pfg., vierteljährlich 1,85 Mk. — Im Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zei tungen, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichlungen har der Bezieher keinen An spruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugs preises. Ferner bat der Inserevt in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls dir Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. — Linzelver- kaufspreis der Nummer 10 pfg. — Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. — Fernsprecher Amt Wilsdruff Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdors, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, , Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. » Druck und Verlag von Arthur Zschuukc, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Insertion-preis IS pfg. fär di- 6-gespaltene Aorpuszeile oder deren Raum, von außer, halb des Amtsgerichtsbezirkes 20 pfg., Reklamen 45 pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Bei Wiederholung und Jahresumsätzen Rabatt nach Tarif. Bekanntmachungen im amtlichen Teil (nur von Behörden) di- Spaltzeilc HS pfg. bezw. bv pfg. Nachweisung«- und «ff-rtengebähr 20 bez. M pfg. Telephonische Inseraten-Aufgabe schließt jedes Reklamationsrecht aus. — Anzeigenannahme an den Ausgabetagen bis 11 Uhr vormittags, an den übrigen Werktagen bis abends S Uhr. — Seilagengebühr das Tausend LMk, für die Postauflage Zuschlag. — Für das Erscheinen der Anzeige» an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. — Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Be trag durch Alaae eingezogen werden muß oder der Austraggeber in Konkurs gerät. — So fern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerhalb s Tagen, vom »echnungstage an, Widerspruch dagegen erheb». Nr. 74. Dienstag, den 27. Juni 1916. 75. Jahrg. Amtlicher Teil. Zur Erläuterung der Verordnung über die Regelung -SS Fleischverbrauchs vom 15. Jnm wirk» bemerkt, daß nach tz 1 Absatz 1 Ziffer 1 derselben selbstver ständlich auch alles frische Fleisch der dort genannten Art dem Markenzwang unterliegt. Dresden, am 22. Juni MS. sOO^ II. 8. III. Ministerium des Innern. AmldW der SWWWii zm ÄnWmM. Zufolge Verordnung des Königlichen Kriegsministeriums vom 3. August 1915 und der Verordnung vom 28. Mai 1915 (Reichsgesetz-Blatt 1915 Seite 319) haben sich die Landsturmpflichtigen -es Jahr ganges 1899 zur Aufnahme in die Landsturmrolle zu melden, sobald sie das 17. Lebensjahr erfüllt haben. Cs werden daher alle Land sturmpflichtigen des Jahrganges 1899, die innerhalb der Zeit vom 1. April 1916 bis mit 30. Juni 1916 das 17. Lebensjahr vollendet haben bez. vollenden, hierdurch aufgefordert, sich in der Zeit vom 28. Juni bis 1. Juli 1916 bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsortes (Stadtrat, Gemeindevor stand) unter Vorlegung des standesamtlichen Geburtsscheines zur Land sturmrolle anzumelden. Die Ortsbehörden wollen die sich anmeldenden Landsturm pflichtigen des Jahrganges 1899 in die ihnen zugehende Landsturmrolle 1899 nachtragen, in der letzteren auch etwaige Veränderungen, die durch Verzug bereits eingetragener Landsturmpflichtiger eingetreten sind, vermerken und die Landsturmrolle alsdann ehebaldigst (ohne Anschreiben) wieder hier einreichen. Die Geburtsscheine sind den sich meldenden Landsturmpflichtigen zurückzugeben. Meißen, am 20. Juni 1916. -°47 Der NAPoHM der MWen WDimWon. Der Unterzeichnete ist vom 26. Juni bis 6. Juli beurlaubt und wird von Herrn Regierungsamtmann Sievert vertreten. Weißen, am 24. Juni 1916. 2071 Amtshauptmann Geheimer Reg.-Rar Freiherr von Oer. Imnmiag, dm A. Zm IM, MmittG lv Ahr findet im Sitzungssaals der amtshauptmannschaftlichen Kanzlei öffentliche Sitzung der Bezirksausschusses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Anmeldezimmer des amtshauptmann schaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Weißen, am 22. Juni 1916. 2^7 Die Königliche Amtshauptmannschast. Eiumachezucker. Die für die Gbstverwertung im Haushalt überwiesene Menge Zucker reicht nur zur Deckung eines Teiles des infolge der Aufforderung vom ff. Mai 1916 hier angcmeldeten Bedarfs aus. Die Zuteilung des auf jede Anmeldung entfallenden Betrags erfolgt durch Ausgabe von Zuckerkarten, die mit dem Aufdrucke „Nur zur Gbstverwertung im Haus halte zu verwenden" versehen sind und sogleich in voller Höhe ihres Nennwertes zum Auckerbezuge berechtigen. Die Karten können bei der Gemeindebehörde, bei der auch zu erfahren ist, ob überhaupt und wieviel Zucker auf jede Anmeldung zugeteilt worden ist, VVM 26, Juni 1916 ab entnommen werden. Anmeldungen, die nach dem 15. Juni 1916 eingegangen sind, bleiben unberücksichtigt. Ls wird darauf hingewiesen, daß auf weitere Freibabe von Zucker zur häuslichen Gbstverwertung voraussichtlich nicht gerechnet werden kann; es ist deshalb Sparsamkeit mit den überwiesenen Mengen am Platze. Auch dürfen die Bemühungen, möglichst viel Gbst ohne Zucker haltbar zu machen, nicht eingestellt werden. Nr. 800a II. V. Meißen, am 20. Juni 1916. »os« Die Königliche Amtshauptmannschast. Das vom Kommunalverband dem Lebensmittelversorgungsbezirk Wilsdruff über wiesene Speisernbsl ist an die Herren Kaufleute Ernst Adam, Max Berger» Alfred Pietzsch, Rantzsch und dem Konsumverein in Wilsdruff zum Verkauf übergeben worden. Der Verkauf darf nur gegen Abgabe der für das Gel giltigcn Velmarken und zu einem Preis er folgen, der nicht höher ist als 2,80 Mark für das Pfund. Das Gel ist bis zum 3. Juli 1916 spätestens abzuholen. Nach Ablauf der Frist erlischt die Giltigkeit der Vel marken. Der auf Kaufbach entfallende Anteil wird Herrn Händler Hermann Bormann in Kaufbach überwiesen und ist nach der von der dortigen Gemeindebehörde zu bestimmenden Weise an die Bevölkerung adzugeben. Die Herren Kaufleute werden aufgefordert, die bei ihnen abgegebenen Erbsen- marKenJpälestens bis zum 30. Juni 1916 gebündelt mit ihrer Namensaufschrift und der Zahl der Marken bei mir abzugcben Wilsdruff, am 2-1. Juni 1916. ' »ve« Der Vorsteher des Lebensmittelversorgungsbezirks Wilsdruff. Mc, siir«erschleiche KW bei SM mb ZM». Die MWienzH Ms K1 LWm, Iw 'M«, die Peilte Ms Mi MW, 5t MWnengMhre gestiegen. - Die Pnnzersksle ThiMWNt kkstiimt. - Flemg W i« Wd. - Usher M Gesungene. - WWMer WziWer Angriff Ms Unken „Me Erde". — !l 35 in Cartagena. Oie Aussicht. Es mutz eine heitze Schlacht gewesen sein, die hinter den verschlossenen Türen der französischen Kammer zwischen Regierung und Volksvertretung durchgefochten worden ist. Sieben Tagst lang hat sie getobt. Endlich und zuletzt ist aber Herr Brrand wieder Sieger geblieben. Das mußte wohl so sem, da man sonst d^s Land in dem kritischsten Zeitpunkt ferner ganzen Geschichte heillos kompromittiert hätte. Man wollte vielleicht auch den verehrlichen Bundes genossen ein gutes Verspiel geben: den Italienern zeigen, wie sie es hatten anstellen sollen, dem teuren Salandra ein werteres Verbleiben an der Spitze des Ministeriums des Krieges zu ermöglichen und den Engländern durch dee Blume andeuten, daß cs «inen sehr schlechten Eindruck machen wurde, wenn es IN ^Irlands willen abermals im Kabinett und zwischen diese fund dem Parlament zu ernsten Zwrstrgketten kE 'Genug, die sranzösische Kammer hat sich abermals hm. ihre Regierung gestellt und damit die Mrtveranrwor n- kür die Fortdauer des Blutvergießens übernommen. die Art, wie sre es getan, tam immerhin ner oucren, n der selige Sabor zu sagen pflegte; eine ungemischte Freut ist Herrn Briand nicht zu Teil geworden. Die französische Kammer macht ihrem bedrängte. Herzen immer in sogenannten Tagesordnungen Luft. D. läßt sich vieles zusammenschächteln, was eigentlich zu einander paßt wie Feuer und Wasser; man kann mit d rechten Hand nehmen, was man eben mit der Linken g> geben hat und das Ganze dann mit einer Tunke über gießen, die das mühsam gargekochte Gericht für jedt Gaumen einigermaßen schmackhaft machen soll. So ist 1 auch diesmal wieder gewesen. Die Kammer erklärt auf d einen Seite ihre Entschlossenheit, weiter in enger Zusammc arbeit mit der Regierung der Landesverteidigung einen c. Kraft immer wachsenden Antrieb zu geben. Sie will sich auch t wissenhaft eir-Z Eingriffs in Entwurf, Leitung und An führung militärischer Operationen enthalten. Aber — w nun kommt das Salz nach dem Zucker — sie beabsichti darüber zu wachen, daß die Vorbereitung der industriell: und militäriscken Verteiöiguugsmitte! im Hinblick m diese Operationen sorgfältig, eifrig und Vorausschauen wte es oer Veroenyalngren oer «rvioaren oer entspricht, betrieben werde. Sie stellt fest, daß d- Geheimsitzung es ihr ermöglicht, fick wirksam üln die allgemeine Führung des Krieges in Kenntu zu setzen, und behält sich vor, falls es uöu ist, wieder zu derselben Maßregel zu greife -Falls es nötig ist." Einstweilen tut etwas anderes nc Die Kammer beschließt nämlich, eine direkte Abordnung s bilden, die mit dem Beistand der Regierung an Ort um Stelle eine unmittelbare und wirksame Aufsicht über aln die Betriebe ausüben wird, die für Heeresbedürfnisse z: sorgen haben. Das ist eine bittere Pille. Um der Rc gierung das Schlucken zu erleichtern, wird ihr nun endln das Vertrauen der Kammer ausgesprochen — aber am hier ist nicht ohne einen Len Wohlgeschmack beeinträckti senden Zusatz; dem Vertrauen wird eine Zweckbestimmun beigefügt: Damit die Regierung, „auf Grund der Er fahrungen der Vergangenheit" fortfahre, in Ausübum ihrer Autorität über alle Organe der Landesvcr teidigung ihre ganze Energie einzusetzen, um bist Leitung des Krieges zu stärken. Das ist deutlich; sowohl was dir