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M Zernsprccher Nr. 210. a. L»LL 3) Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Ver- zcs-G. 2) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Ge meinde noch nicht 2 volle Jahre haben; 3) 8 34. LU6r. «sW 8 Tagesgeschichte kl ttere und erden wir 8 8 m Auf lsardi Sieler lemou- Ster u. ibr. 1912, rsamm lle" hier. Berich l- uer Mil- r erwar land. «n« - Tages- 8 33. 3» l) mögen beschränkt sind. dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Das So«k«rsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns <Iak»n»e» Otto in VibenstoA wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufge- hobe». Eibenstock, den 18 September 1912. P rsonen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den letzten drei Jahren, von Ausstellung der Urliste Das Konkursverfahren über das Vermögen des Bauunternehmers ^nton 8oIU i»»n» in Eibenstock wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Eibenstock, den 18. September 1912. ! wohl dazu wenig Grund vorhanden ist; wahrscheinlich will man eben auf französischer Seite den Eindruck verwischen, den die kühle Reserve Rußlands und sein deutliches Bestreben, nicht bei Deutschland anzustoßen, aller Orte gemacht hat. Tie Verlegung des dritten Geschwaders nach dem Mittelmeer hat zweifellos eine gegen den Dreibund gerichtete Spitze, so sehr man es auch in Abrede stellen möchte. Tie Kommentare, die in der französischen Presse an die Maßnahme geknüpft wurden, besagten genug. Bezeichnend für den Geist, der augenblicklich wieder jenseits der Vogesen einge kehrt ist, ist die Aeußerung eines früheren französi schen Marine-Kommandanten, der schlankweg, wenn auch nur für seine Person, erklärte, man müsse das Aer- mel-Meer als englisches und französisches Gewässer an sehen und sofort den neutralen Mächten im Falle einer Kriegserklärung das Verbot der Schiffahrt durch den Aermel-Kanal bekannt geben. Diese Ansicht wird zwei fellos von Millionen von Franzosen geteilt, und über die wahre Stimmung dürfen wir uns trotz mancher gegenseitiger Höflichkeiten nicht hinwegtäuschen. Wir müssen stets eingedenk bleiben, daß Deutschland in der Welt wenige Freunde hat und daß man verschiedentlich daraus ausgeht, unseren "Einfluß auf die Weltpolitik soweit als irgend möglich zu schmälern Trlcheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die kleinfpaltige Zeile 12 Pfennige. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. Vezugspreis Vierteljahr!. IN. 1.50 einschlicßl. des „Iliustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „Seifenblasen" in der Expedition, bei unseren Voten sowie bei allen Neichspostanstalten. inse j««gc en. Fer- grohe in Aep- >r gute diverse , Deti- II. d aöesd ße«. in Fatz rstaud. Wohin der Weg? Spöttisch hört man oft von der jetzigen Zeit als der Aera der Epigonen sprechen, der Zeit der verweichlich sten Nachkömmlinge, die nicht mehr die Kraft besitzen, das Alte auf der gleichen Höhe weiter zu erhalten. Es ist ja richtig, daß Deutschland heute in der Weltpoli tik im Konzert der Mächte nicht mehr die erste Geige spielt, nachdem es unter Bismarck in den 70er u. 80er Jahren am vordersten Pult gesessen hatte. Indessen wäre es verfehlt, dies lediglich darauf zurückzuführeu, daß unsere Staatsmänner versagten und der Situa tion nicht gewachsen seien. Es läßt sich doch nicht leug nen, daß die Verhältnisse heute ganz andere sind als damals, insonderheit ist die Zahl unserer Gegner ve trächtlich gewachsen, und das keinespjLgs ohne unsere Schuld. Weiß man doch, daß der Zweibund in erster Linie sein Entstehen der persönlichen Abneigung Alexan der III. gegenüber Deutschland entsprungen ist, indem man sich in Frankreich dieses Moment zur Erfüllung der Revanche-Gelüste zu Nutze machte. Damals zähl te England auch noch zu unseren besten Freunden, wäh rend Großbritannien inzwischen unser schärfster Rival geworden ist. Auch dieses haben unsere Staatsmän ner keineswegs verschuldet, denn man weiß, daß in der Hauptsache der große wirtschaftliche Aufschwung uno die Erstarkung unserer Wehrkraft zur See es sind, welche den Gegensatz hervorgerusen haben. Gegen ei ne solche Konstellation, wie sie die Triple-Entente dar- stellt, anzutämpfen, ist eine Aufgabe, die auch für einen so überragenden Mann wie Bismarck eine überaus schwierige gewesen wäre. An und für sich braucht das Bestehen zweier großer Mächtegruppen leinen Anlaß zu denken zu geben, denn tatsächlich wird gerade dadurch, so kraß es auch klingen mag, der Friede gestützt, wenig stens solange, als bis man sich auf keiner Seite etwas hcrausnimmt Nun läßt es sich nicht leugnen, daß man in der letzten Zeit auf Seiten der Triple-Entente, wenigstens soweit England und Frankreich in Frage I kommen, mit einem Male recht mobil wird, und oaß anscheinend eine Periode wiederlehren soll, wie sie un ter Eduard VII. bestand, dessen ganzes Ziel darauf ausging, Deutschland auszuschaltcn und England als die maßgebende und überragende Weltmacht hinzustel- len Seitdem Herr Poincrre in Petersburg war, ist ! dem gallischen Hahn der Kamm wieder geschwollen, ob f Ocffcntlichc Sitzung des Bezirksausschusses findet Dienstag, de« 1. Oktober 1V12, von vormittags ',12 Uhr an im Verhandlung? saale der Königlichen AmtShauptmannschafl statt. Schwarzenberg, den 19. September 1912. Die Königliche Amtshauptmannschast. zurückgerechnet, empfangen haben; 4) Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5) Dienstboten. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1) Minister; und Verleger: Emil Hannebohn, verantwortl. Redakteur: Ernst Lindemann, beide Eibenstock. — LV. Jahrgang. > - —-- Sonutag, des 22. September soll, daß dieser Zuschlag ausschließlich zur Entwicklung des Landes verwendet werde. Oesterreich-Ungarn. M i u ist e r e r n e n n u n g e n durch Kaiser FranzIosef. In der Audienz des Ministerpräsiden ten Grasen Stürgkh am Freitag hat der Kaiser den Gouverneur der Postsparkasse, Dr. Schuster von Bon net zum Handelsminister und den Senatspräfiventc„ des Verwaltungsgerichtshoses Franz Zenker zum Acker bauminister ernannt. Zenter ist ein Tscheche. Frankreich. Die Lenkballons bei den sranzösi schen Manövern. Im „Malin" wird aus Grund von Mitteilungen militärischer Wachtleute erklärt, daß die Lenkballons sich bei den letzten Manövern nicht bewährt hätten. Der schnellere der bei den Manövern verwendeten beiden Lenkballons habe zur Aufklä rung eines Umkreises von 400 Kilometern über 0» Stunden gebraucht, während die Flugzeuge für ein Gelände im Umkreise von 200- 300 Kilometern nur 2>/., 3 Stunden gebraucht hätten. Auch die Beweg lichkeit der Luftschiffhallen sei ein Märchen. Es fei un möglich, eine solche Halle an einem Tage abzubrechen und am folgenden Tage an einem anderen Orte wieder auszustellen. Was die Flugzeuge anlauge, so sei man darüber einig, daß sie noch mancher Vervollkommnung bedürfen. Insbesondere müsse man danach trachten, Flugzeuge zu bauen, die einen großen Aktiouskreis be säßen (Der Zweck dieser Feststellungen kann nicht zweifelhaft sein. Man will in Frankreich Deutschlands Ueberlegenheit auf dem Gebiete oer Luftschiffahrt als unwesentlich hinstellen. D. Reo ). Gerbte«. Die politisch? Lage aus dem Balkan. Die Nachricht, daß die serbische Regierung ein Me morandum an die Großmächte über die Lage in Alt Serbien uno Makedonien rorbereite, sowie die Blät termeldung über ein Abkommen mit den christlichen Bal kanstaaten werden von maßgebeuoer Stelle entschie den in Abrede gestellt. In oer Stadt erhalten sich trotz aller offiziösen Beschwichtigungen hartnäckig die Gerüchte über eine angeblich in kürzester Zeit bevor stehende Aktion Serbiens und über schleunige militari sche Vorbereitungen zu der für den 23. September zu Amts- Md Änzeigeblatt für -en Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und -essen Umgebung 2e1.-6dr.: Amtsblatt. Drucker 2) Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3) Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4> Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5) richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; tt) gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7) Religionsdiener; 8) Volksschullehrer; 9) dem aktiven Heere oder der aktiven Manne angehörende Personen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwal tungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt, dasselbe kann nur von einem Deut schen versehen werden. 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 -42 bis 35 über die Berufung zum Schöffenaml finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, di, Bestimmungen zur Ausführung des GerichtsverfastungsgefetzeS vom 27. Januar 1877 enthaltend. 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1) Die Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien rc. 2) Die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zustän digkeit der AmtShaupimannschaften ausgenommen sind. Deutschland. — Abreise des Kaisers. Der Kaiser begab, sich am Freitag nachmittag um 3 Uhr im Automobil vom Kasino aus nach dem Bahnhofe Wilhelmshaven, vom Pu blikum überall mit Hochrufen begrüßt, und reiste 3 Uhr 10 Minuten im Sonderzug nach Station Wilopark ab. Zur Verabschiedung war Stationsches Admiral Graf v. Bau- dissin auf dem Bahnhofe erschienen. — Die Vertreter der K r e t u - S ch u tz m ä ch - te beim Staatssekretär des Auswärtigen. Die Vertreter der Kreta-Schutzmächte sprachen Freitag bei dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes vor, unl für Kreta die Zustimmung des Deutschen Reiches zu einem weiteren dreiprozentigen Ausschlag aus die Zölle zu erlangen, wobei die gegenwärtige tretensi- sche Regierung zu Garantien dafür veranlaßt werden Schöffen- und Geschworenen-Urliste bctr. Das Verzeichnis derjenigen hier wohnhaften Personen, die zu dem Amte eines Schöf fe» und Geschworenen berufen werden können, liegt vom 23. September 1912 ab eine Woche lang in hiesiger Ratskanzlei zur Einsicht aus. Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen des Gerichtsoerfassungs gesetzes vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes vom 1. März 1879 wird dies bekannt ge geben. Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der erwähnten Liste sind inner halb der Auslegezeit bei dem unterzeichneten Stadtrate zu erheben. Stadtrat Eibenstock, den 20. September 1912. Gerichtsverfafsungsgefetz vom 27. Januar 1877. tz 31. Tas Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. ß 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1) Personen, welche die Befähigung infolge strafrechtlicher Verurteilung verloren haben; 2) Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eine? Verbrechens oder Ver gehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; für Eibenstock, Larlsfel-, Hun-shübel, Neuhei-e, Oberstützengrün, Schönheide, Zchönhei-erhammer,Zosa, Unterstützengrün,WU-enthal usw. Forststr. ezialität ttetg. »irkt epstau- 5 Liter 25 Pf., lebet«, 3 Pfd f, s-hr ly emp- vorrätig -em.