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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag,. NbonnementspreiS beträgt vierteljährlich I Mark so Pt Inserate werden bis spätesten- Mittag- de- vorhergehenden Tage- des Erscheinen- erbeten und die CorpuSspaltenzeile mit io Pf., unter „Eingesandt" mit "0 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Q r g a ii für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Nedacteur: Bernhard Otl in Zwönitz. Dienstag, den IN. April >883. 8. Jahrg. Bekanntmachung. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß alle in hiesiger Stadt vorkommenden Unglücksfälle, z. B. Todesfälle, die durch Sclbsttödtung, durch Natur, oder andere außerordentliche Ereignisse mit oder ohne Verschuldung herbeigeführt morden sind, (Blitzschlag, Stürme, Erdfälle, Explosionen, Ersticken, Ertrinken, Uederfahren, Ueberreiten, Biß wüthender Thiere, Vergiftung) hiernächst Selbstmord versuche, Brände, Explosionen, Unfälle in den Fabriken, kurz Uuglücksfälle aller Art, gleichviel ob dieselben verschuldet sind oder nicht, mit grösztcr Beschleunigung dein Unterzeichneten zu melden find. Zuwiderhandlungen hiergegen werden nach Befinden mit entsprechender Geldstrafe geahndet werden. Zwönitz, den 9. April 1883. Der Bürgermeister. Adam. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Kirchenvorstand ist in der Lage, an einige unbemittelte Kirchgemeindeglieder Gesangbücher zu ermäßigtem Preise abzulassen. Darauf reflectirende Gemeindemitglieder wollen sich in den eingepfarrten Ortschaften an die betr. Ortsvorstände wenden, solche in der Stadt aber sich in den Vormittagsstunden vom 10. bis 17 April l. I. beim hiesigen Pfarrer melden, welcher am 18. April die bezüglichen Gesuche dem Kirchcnvorstande zur Beschlußfassung norlegen wird. ES wird jedoch hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß die zur Verfügung stehenden Mittel beschränkte sind, und daher mög licher ZLeise nicht alle eingehenden Gesuche Berücksichtigung finden können. Sollten bemittelte Gemciudcglicder geneigt sein, zur Beschaffung von Gesangbüchern für die Unbemittelteren einen freiwilligen Beitrag zu leisten, so werden hier solche Gaben gern angenommen und s. Z. darüber Rechnung abgelegt. Zwönitz, am 9. April 1883. Der Kirchenvorstand. k Clauß. Das Lotteriespiel. Das Lotteriespiel als Staatsinstitntion ist in unserem öffent lichen Leben schon öfter angefochten worden nnd es sind schon viele und auch achtenswerthe Stimmen laut geworden, welche das Lotterie spiel zu de» Hassardspieleu rechne» und deshalb seine Aufhebung wünschen. Denkt man nun dabei auch daran, daß die sogenannten Hassardspiele mit strengen Strafen geahndet werden, so könnte es eine»! fast als ein unbegreiflicher Jrrthum erscheinen, daß unsere Gesetzgeber Roulette, vin^t nn, bronbo ob ^uuranbö und wie die anderen Hassardspiele uocb alle heißen, verboten haben und die Staatslotterien bestehen ließen. Dazu tritt auch ini deutsche» Reiche noch die Nechtsanomalie, daß z. B. ein Preuße wohl in Preußen, aber ein Sachse nicht i» Preuße» und ei» Preuße nicht in Sachsen in der Lotterie spiele» darf, eine Verordnung, welche ja nur da ist, um bei jeder Gelegenheit Umgänge» zu werden, zumal wenn man bedenkt, daß viele Sachsen in Preuße», viele Preußen in Sachsen leben oder längere Zeit dort wohnen nnd wenn sie sonst Lust haben, jedenfalls ungenirt in der betreffenden Landeslotterie spielen. Die Entnahme der Loose nnd Auszahlung der Gewinne geschieht ja auch meistentheils durch Collecteure und Zwischenpersoncn, häufig hat auch ein in Sachse» lebender Sachse, der officiell ein Loos spielt, als stille Theilnehmer noch einen Bayern, Preuße» oder Württemberger und die betreffende Controls bleibt daher so gut wie unausführbar. Außerdem wird auch noch behauptet, daß einige Staatslotterien hin sichtlich ihrer ganzen Einrichtungen nicht genug Garantien bezüglich gewisser Machinationen der Collecteure darböten. So kommt man also zu dem Schlüsse, daß es vom moralischen nnd rechtlichen Stand punkte ralhsam ist, entweder die Staatslotterien, sowie auch die vom Staate concessionirten Lotterien vollständig aufzuheben oder ihnen doch derartige Reformen, sei es von Reichs-, sei es von Staats wegen, angedeihcn zu lassen, daß jene seltsamen Nechtsuuterschiede Wegfällen und auch den Lotteriespielern noch mehr in der Sache liegende Garantien und Coucessione» gemacht werden, ohne daß aber in denselben ein besonderer Anreiz zum Lotteriespiel liegen darf. Wir bekenne» uns offen zu dem letzteren Vorschläge, denn wie fast Alles in der Welt haben auch die Glücksspiele Licht- und Schatten seiten und was das Lotteriespiel anbetrifft, so muß dasselbe ja ganz entschieden zu den harmloseren Glücksspielen gerechnet werden. Bei ihnen ist nicht der verführerische Reiz der Spielhöllen vorhanden, in denen man in ein paar Stunden reich werden kann, sondern in monatlichen oder noch größeren Pansen finden die Ziehungen der Staatslotterien statt und durch das vorherige Festsctzen einer ver- hältnißmäßig großen Anzahl von Gewinnen ist auch dem tollen Zu fall eine gewisse Schranke auferlegt. Das Leitmotiv für den Staat oder einen Verein, der eine Lotterie besitzt, ist ja auch immer öffent lichen oder sonstigen gemeinnützigen und humanen Zwecken gewidmet, denn der Staat führte die Lotterien ein, um einen Zuschuß für seine öffentlichen Zwecken dienenden Cassen zu haben oder Vereine er halten Lotterieconcessionen, um ein Monument der Kunst oder eine Jusittution der Humanität zu vollenden oder um einen gemeinnützigen Fortschritt zu fördern. Durch solche Eigenschaften und Zwecke des Lotteriespieles verliert dasselbe offenbar vollständig den Character der reine» Glücksspiele, welche ganz und gar ihre Existenz einer cynischen Gewinnsucht verdanken. Könnte man sich überdies noch dazu entschließen, in den Lotterien die großen Gewinne zu verringern und »och mehr mittlere und kleinere Gewinne dafür einzuführen, damit die Wahrscheinlichkeit eines Gewinnes zumal für den kleinen Mau», der doch bekanntlich gern sein Glück in der Lotterie versucht, wesentlich vermehrt wird, so könnte durch die Lotterie doch wohl Manchem geholfen werden, zumal ein kleiner Gewinn bei vielen Menschen einen größeren Segen verursacht, als das berauschende große Loos oder ein namhafter Theil desselben. politische Kundschau. Deutschland. Der Kaiser gedenkt, da sein Unwohlsein nun- mehr gänzlich wieder gehoben ist und jede Besorgniß eines Rückfalles ausgeschlossen erscheint, sich in der zweiten Hälfte des April zu seinem gewohnten Frühlings-Aufenthalte nach Wiesbaden zu begeben; bestimmte Dispositionen sinv jedoch bis jetzt noch nicht getroffen. Zur gleichen Zeit wird dann auch die Kaiserin ihre FrühjahrS-Cur in Baven-Baden beginnen. König Karl von Württemberg ist, laut einem im „Staats-Anz. für Württemberg" unter dem 6. April veröffentlichten Bulletin, nicht unbedenklich erkrankt. Die Krankheit besteht in einem ziemlich heftig auftretenden nnd über beide Lungen verbreiteten Katarrh. Der Reichstag ist am Donnerstag in der Specialberathung der ersten jener so inhaltsreichen unv bedeutungsvollen Vorlagen einge- treten, über welche er noch in dieser Session Beschluß fassen soll. Wann die zweite Lesung der Novelle zur Gewerbeordnung, um welche es sich hier zunächst handelt, beendigt sein wird, läßt sich vorläufig nicht ermessen, da zu der Vorlage, wie sie in den Com- missioiisberathuugen sich gestaltet hat, eine ganze Reihe von Zusatz- imd Abändcrungsanträgen oorliegen, wodurch die Behandlung dieser an und für sich schon sehr complicirten Materie eine noch schwierigere wird. An dem genannten Tage überwies das Haus den Antrag des Abg. Baumbach und Gen. auf Beschränkung der Concurrenz der Militär-Handwerker und des Cantinenwesens und den auf die selbe Angelegenheit sich beziehenden Antrag des Abg. von Gagern der Gewerbecommission und genehmigte schließlich die Artikel 1 und 2 der Gewerbeordnungsnovelle mit unwesentlichen Abänderungen in