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itclbar l durch Kwaigr t» Tat > Ans- slawech n füh e Ber sregie- trafen et L ou s,' daß) g de r ms die haben . Rei- Hoch inanz erlan- jewo st a.1 t a und Frei- ehmer in and. Wa- itt die sbe. d von Lage K Nhr m. Ent- nter- ieder bin reicht Ge- Iver- ched. «i Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung »Plaspret« vierteljLhrl. Mk. 3.70 ^nlchttetzl. d»« ,jwuftr. llnterhaUungttlatt«»- in d« SeichSs»«. ^«l«, bei unseren Voten sowie bet allen Reich». ^»Kanfiallen. — Erscheint tllalich abeeld« mit Ausnahme der Sonn- und Feiertag, für den folgenden Lag. z» A»L- »«wall — Nrlrg -d«r I»»Aa«r tr,endw-lq<> Hltnmien l>«t Bktriebrt lxr g«iän«, der Liniranwn «der »n IM»r«uLa^lnrlchtun»rn der »«iteyrr k«t»«n .«) »laiirim, »der »achlie'erilna der MUm« »de» aul »iS«. ^chlun, de» »qi>a.I>r«ii»«. Lei. Adr. r Am tobten. ^?2S7. sür Libensto», Larkseld, htmdrhübel, ^üü"UtUt5 Neuhride,iVberstützeitgrSn,§chö«hei-e, SchSicheidertzammer, Sosa, UaterMtzeagrS», wil-eithal «sw. verant»»rtl »christleiter, Drucker und Verleger: «mit Hannebvhnin Eibenstock ... Jahrgang — - Souutag, dm 3. November Sn-etgenpret«: die lleinspaltige Zette M PI, Im Reklameteil die Zeile bO Mg. Im amtlichen Lette die gespaltene Zeile SO Psg. Annahme der Anzeigen bi« spniestens vormittag« 10 Uhr, für größere Tag« vorher. Eine Gnvöhr für die Aufnahme der Anzeige» am nächsten oder am oorgeschrtebenrn Lag, sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig für die Richtigkeit der durch Fern sprecher aufgegeoenen Anzeigen. Pernlprech« ütr. Hst. LSI» Richtpreise für ausländische Süßwasserfische. Mit Zustimmung de« ReichLkommifsars für Fischoersorgung wird folgendes bestimmt: I. Ausländische Süßwasserfische dürfen zu höheren Preisen als den für inländische Süßwasserfische gellenden Höchstpreisen nur mit Genehmigung derjenigen Ortsbehörden abgesetzt werden, die hierzu vom Ministerium des Innern besonders ermächtigt wor den sind. ll. Die Preise werden in jedem einzelnen Falle von der betreffenden Ortsbehörde fest gesetzt. Die Händler haben der Ortsbehördc alle erforderlichen Unterlagen, insbesondere diejenigen, die den Grundpreis (siehe unter Hl Abs. 2) rechtfertigen, vorzulegen. III. Bei Berechnung der Preise darf der Großhändler einen Aufschlag bis zu 1O°o de« Einkaufspreises auf den Grundpreis der Fische in Ansatz bringen. Für ungarische Fische wird ein Aufschlag bis zu 12°/, zugelaffen. Der Grundpreis ist der Einkaufspreis zuzüglich der Selbstkosten, die nachweisbar durch die Beförderung der Fische bis zum Verbrauchsorte entstanden sind. IV. Bet der Festsetzung des Kleinhandelspreises wird ein Aufschlag bis zu 20°,„ des Grundpreises für den Kleinhändler zugelassen. Die von der Ortsbehörde festgesetzten Kleinhandelspreise sind in der Verkaufsstelle der Fische an sichtbarer Stelle auszuhängen. V. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Dresden!, am 29. Oktober 1918. 3255 V T VII Ministcrium dcr Innern. Höchstpreise für Margarine. Für daS Gebiet des Bezirksverbandes der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg werden für den Handel mit Margarine folgende Höchstpreise festgesetzt : 1. für den Großhandel: 2,03 M. für das Pfund, 2. „ „ Kleinhandel: 2,16 „ „ „ „ Schwarzenberg, am 30. Oktober 1918. Per Aezirksvervand der Königs. AmtsyaupImannschaK Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Der Jahrmarkt Mr Ton-, Emaille- und ^arzellanwaren beginnt Montag, den 4. November 1918, früh 8 Nhr und dauert bis Dienstag, den 5. November 1918, abends N Uhr. An dem vorhergehenden Sonntage, den 3. November, können die Waren von 3 Uhr nachmittags bis 8 Uhr abends schon feilgeboten werden. Andere als Ton-, Emaille- oder Porzellanwaren dürfen nicht feilgehalten wer den, ausgenommen Waren, deren Feilbietung etwa im Einzelfalle besonders zugelas sen wird. Bei jedem Warenverkaufsstande ist an einer in die Augen fallenden Stelle ein Schild zu befestigen, daß in deutlich lesbarer Schrift den vollen Vor- und Zunamen, sowie die Wohnungsangabe des Standinhabers enthält. Sonstige Anordnungen des Marktmetsterß bez. des StadtrateS sind durch di. Wa renverkäufer unbedingt zu befolgen. Die Entfernung der seilgebotenen, aber nicht verkauften Waren ist bis zum Abend des dem Jahrmärkte folgenden Tages — 6. November — zu bewirken. Das Stättegeld wird auf dem Marktplatze eingehoben. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden, soweit nicht bereits in anderen Gesetzen oder Verordnungen Strafen festgesetzt sind, mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder Hast bis zu 8 Tagen bestraft. Eibenstock, den 1. November 1918. Der StcaZtvat. Das Ciufricre« der Wasserleitungen wird am sichersten dadurch verhütet, daß die Hausbesitzer vor Frosteintritt sich vom guten Schließen der Abstellhähnc in den Kellern überzeugen und bei Frost wetter, namentlich des Nachts, das Entleeren der Rohrstränge niemals ver gessen. Wir erinnern an Erfüllung dieser Hausbesitzerpflicht. Eibenstock, den 1. November 1918. Dev StaSlvcrt. Bürger- und Selektenschnle bleiben bis mit s. November 1918 geschlossen. Eibertstock, den 2. November 1918. Dev Stadtvcrt. Der Friede« naht! Noch sinken feindliche Schiffe im Meere, noch kalten die Unsern die ekrne Mauer, die Heimat vor äußerstem Elend zu wahren, vor Einbruch der Feinde, vor Brand, Mord und Schande. Wie werden zuletzt die Würfel wokl fallen? Was dürfen wir wokl von Feinden erwarten, die kinterkalfig im Wort auf Rache nur sinnen ? Es gilt! Wir müssen für bitterstes Elend uns rüsten, zum letzten Kampfe für Weib, Kind und Ekre, um dann, wenn auch dann der Erfolg sich versaget, im endlosen Frohndicnst uns sklavisch zu plagen, ein minderes Bolk mit minderer Ekre! Noch aber gilts! Drum siebe ein jeder am richtigen Posten. Du greife zur Waffe, Du aber zum Pfluge, die andren schaffen, was dienet zur Wekrc. Doch jeder, der noch vom mühsam Verdienten erübrigt das Le^-c, und seien es Pfennige und wenige Groschen, vertausche in Kriegcsanleike die Münzen, dem Vaterlande und sich gleichzeitig zu dienen sich, um äußerste Sicherung und reichliche Zinsen zu bitten, dem Vaterlande zur Wehr und zur Mekrung der Reinen an Witwen und Waisen und Frauen der Krieger, zur Svende an alle vom Kriege Geschlagenen, zum Aufbau des Friedens, den alle ersehnen. Drum gilts! Zeichnet Kriegsanleihe! Eibenstock, den 2. November >918. Der Werbeansschuß sm dic 9. Kriegsanleihe. Zwecks Annahme von Kriegsanleihezeichnnngen ist dic hiesige Sparkasse Sonntag, dm 3. Movemöer 1SL8 vormittags von 11—12 Uhr geöffnet. Eibenstock, den 2. November 1918. Dev StaHlveU. Tagesgeschichte. Deutschland. — Ern Telegramm Hindenburgs. Aus Berlin, I November, wird amtlich gemeldet: In steigender Zahl gehen mir in diesen Pagen von Kör- t chaften, Vereinen, Versammlung«« und einzelnen Peljonen Kunogebunge« des Vertrauens u"d Zer Ergebenheit zu. Es ist mir unmöglich, sie einzeln zu beantworten, wie ich es gern täte. Ich Muß, mich daraus beschränken, den Einsendern hiermit herzlich zu danken. Allen denen, die in Sorge um unser geliebtes Vaterland Zuflucht bei mir juchen, aber auch jedem andern Deutschen vuse ich zu: Es geht jetzt um unsere Ehre, Freiheit und Zukunft Un überwindlich lind wir, wenn »vir einig sind Ein jeder sehe rn dem anderen nur den deutschen Kame ¬ raden. Ungebrochen schützen seit mehr als 5c) Monaten unsere Heere den heimatlichen Boden, stark, opfer bereit und geschlossen muß die Heimat hinter dem Heere stehen. Ist es jo, dann wird unser deutsches Vaterland allen Stürmen trotzen! Generalfeldm ar scholl v. Hindenburg. Ter neue Generalquartiermeister. Das „Berliner Tageblatt" schreibt: Der qeutige Hce- resber'cht ist unterzeichnet: „Ter Erste Generalquar- tiermeister Groener." T«wit ist ««gekündigt, daß die Ernennung Groeners vollzogen ist. Wir habe" schon darauf hingewiesen, daß Generalleutnant Groener vor allem als Organisator und Leiter der Temobi- lisierung für den Posten des Generchquartiermchsters in Frage kam. Für die Lösung dieser schwierigen Ausgaben konnte Groener als besonders geeignet gel ten, der beim Ausbruch des Krieges Ches des Feld eisenbahnwefens gewesen ist, dann Chef o-s Kriegs amts wurde und jetzt zuletzt in der Ukraine arqani- latorisch tätig war. Ter K a b in e t t s r a t. Der Berliner „Lo kalauzeiger" meldet über die Freitag Sitzung des Kabinettsrates: Ter Kabinettsrat hat sich in seiner heutigen Sitzung mit Ze nj urfragen beschäftigt end gelangte dabei zu dem Entschluß, daß fortan Beschränkungen iu der Erörterung öffentlicher An gelegenheiten nur noch innerhalb des Raumes der jetzt allgemein als Grmrdlagc unseres staatlichen Le bens angenommenen Verfügungen gefordert weroe^ sollen. Tas gilt auch für die Behauchung der von Blättern der Linken zur Diskussion gestellten Kai- serfrage. Demgemäß sollen auch alle öffentlichen u. nichtöffentlichen Versammlungen von an gestat tet werden und Verbote nur noch erfolgen, soweit sie durch die Fntcressen der Kriegssührung, des Frre- densjchlusscs und der Aufrechterhaltung d" öffentli-