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Belehrung und Unterhaltung. Nr. Dresden, den 9. May i8n. 36. Ansicht von Jerusalem» ( Beschluß. ) s giebt in Jerusalem einen Kriegsbe- fehishaber, Mosallam oder Sangiaschei ge5 nanut, einen Polizetverwrlter, den Mula- Cadi, ein Oberhaupt der Sautons und Gr- setzkundigen oder Mufti, welcher, wenn er ein Fanatiker oder ein Bösewicht ist, unter allen obrigkeitlichen Beamten die Christen am mei sten bedrückt, einen Zöllner der Salomons- Moskee, der Mvnteneli genannt wird, einen Ctadth^uptmann oder Sousbaschi. Alle diese Bedrücker sind, mit Ausnahme des Mufti, von einem höhern, dem Pascha von Damask, abhängig. Jerusalem gehört nemlrch zum Paschalik von Damask, worum? ist nicht emzusehen, wenn die Ursache nicht in dem Z/rstörungs - Systeme liegt, das die Türken gleichsam instinktmäßig befolgen. Da Jeru salem von Damask durch Berge und mehr noch durch die Araber der Wüste geschieden ist, so können die Bewohner nicht leicht ihre Klagen vor den Pascha bringen, wenn sie von Unterbefehlshabern gedrückt werden. Wett zweckmäßiger wäre es, Jerusalem zu dem Paschalik von Acra zu schlagen, an wel ches es grenzt, dann würden die Abendländer und die christlichen Mönche den Schutz der Konsuln anrufen können, welche in den Han delsstädten Syriens wohnen, und Griechen und Türken würden nicht fruchtlos ihre Stimme erheben. Aber gerade das will man vermeiden. Man will stumme Sklaven, die nicht so unverschämt sind zu sagen, daß man sie mit Füßen tritt. Jerusalem ist unter diesen Umständen in der Gewalt eines fast unabhängigen Befehls habers, der ungestraft alles Döse thun kann, was ihm beliebt, wenn er nur mit dem Pa scha Abrechnung hält und theilt. Es tst be kannt, daß in der Türkei jeder Oberbeamte befugt ist, seine Macht einem untern Beam ten zu übertragen, und diese Macht enrhäli: immer die Gewalt üb^r Leben und Eigen thum. Für einige Beutel kann ein Janit- schar ein kleiner Aga werden, und dieser Aga kann nach seinem Gefallen die Leute tödten oder ihnen gestatten, ihr Leben loszukaufen. So vermehren sich in allen Dörfern I »däa's die Henker. Man hört nichts im Lande, und man weiß von keiner andern Ausübung der Gerechtigkeit, als: Er bezahlt zehn, zwanzig, dreißig Beutel; man gebe ihm Nn