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Erscheint wöchentlich drei Mal und »war Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). AbonnementSpreiS beträgt vierteljährlich i Mark Sv Ps. pr«n>>wvr»n<ta. ÄllMk Inserate werden bis spätesten- Mittag- de« vorhergehenden Tage« deS Erscheinen- erbeten und die CorpuSspaltenzeil« mit io Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stabtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 8N. Dienstag, den I. August 1882. 7. Jahrq. Bekanntmachung für den Standcsnmtsbezirk Zwönitz. Im Interesse einer geordneten Geschäftsführung, sowie im gleichzeitigen Interesse des iin Standesamts verkehrenden Publikums, macht sich die Innehaltung bestimmter Geschäftsstunden dringend nöthig. Auf Grund von 8 12 der Ausführungsverordnung vom 6. November 1875 wird hierdurch Folgendes bestimmt. Die Meldung von Gebnrtsfällen hat Dienstags und Freitags Nachmittags von 2—5 Uhr zu erfolgen. Die Anmeldungen von Gheaufgeboten ist Montags und Donnerstags in der Zeit von 2—4 Uhr Nachmittags zu bewirken. Anzeigen über Sterbefälle, Todtgeburten und in der Geburt verstorbene Kinder sind spätestens am nächst folgenden Wochentage, auch wenn derselbe ein Feiertag ist, zu bewirken, und zwar an den Wochentagen von 8—12 Uhr Vor mittags unv 2—5 Uhr Nachmittags, Sonntags und Feiertags in der Zeit von 11—12 Uhr Vormittags. Die im Standesamte Verkehrenden haben sich, wenn sie dem Standesbeamten nicht persönlich bekannt sind, über ihre Person aus- zumeisen und kann dies durch Anerkennung einer anderen im Standesamte bereits bekannten glaubwürdigen Person oder durch Vorzeigung amtlicher Legitimationspapiere (z. B. Pass, Paßkarte, Trau-, Geburtsschein u. s. w.) geschehen. Bei Geburtsaumeldungcn hat der hierzu Verpflichtete die Geburts- oder Heirathsurkunden der Eltern, bei unehe- licheu Kindern die Geburtsurkunde der Mutter auf Verlangen vorzulegen. Bei der Anmeldung von Sterbefällen ist auf Erfordern die Geburts- beziehentlich Heirathsurkunde des Verstorbenen vorzulegen. Zwönitz, am 26. Juli 1882. Königliches Standesamt. Adam. Bekanntmachung. Der 2. Termin Grundsteuer ist nach 2 Pfennigen pr. Steuer-Einheit am 1. August l. Js. fällig und, soweit landwirthschaftliche Grundstücke in Frage kommen, zu Deckung des Bedarfs des Landcsculturrathes nebst einem Zu schlag von 0,2 Pfennige» pr. Steuereinheit bis zum 12. desselben Monats an die Stadtsteuer-Einnahme allhier innerhalb der für dieselbe festgesetzte Expeditionszeit abznführen. Gegen Säumige wird nach Ablauf der Zahlungsfrist das Executionsverfahren eingeleitet. Zwönitz, am 31. Juli 1882. Der B ü r g e r m e i st e r. Adam Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte sollen den 27. Zeptemöer 1882 die dem Fleischer Carl Friedrich Humann in Zwönitz zugehörigen Grundstücke, als: a. das Hansgrundstück Nr. 76 des Katasters, Nr. 97 des Flurbuchs, Fol. 71 des Grund- und Hypothekenbuchs für Zwönitz, d. das Feld- und Waldgrundstück Nr. 610 und 611 des Flurbuchs, Fol. 542 des Grund- und Hypothekenbuchs für Zwönitz, welche Grundstücke am 1. März bez. 30. Juni 1882 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf ad a. 7122 Mark „ d. 1170 „ gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Stollberg, am 19. Juli 1882. Königliches Amtsgericht. Aach. Stephani. Tagesbericht. — Zwönitz, 31. Juli. Die in voriger Woche in Aussicht ge nommene Uebung der freiwilligen Feuerwehr fand Sonnabend früh von fünf bis sechs Uhr, unter Beisein des Herrn Bürgermeister Adam statt. Als Brandobjecte waren angenommen: das Wen- dor'sche Haus, Annabergerstrasse, (Dachbrand), ferner Schwotzer'sche Fabrik, (Stirnseite, 3. Etage brennt, bis zur 2. Etage steigen, von da aus die Schläuche im Innern nach dem Brandobjecte führend) und schliesslich (Scheunenbrand) bei Gerber Otto Köhler. Es wurde angenommen, dass Nordostwind geht. Nach Verlesen der Mitglieder vor hiesigem Spritzenhause hielt unser Herr Bürgermeister Adam ungefähr folgende Ansprache: „Meine Herren! Durch die heutige Uebung, in welcher es mir vergönnt war, Ihre Leistungen zum ersten Mal und glücklicherweise nicht im Ernstfall kennen zu lernen, haben Sie das günstige Urtheil, welches ein competenter Fachmann vor meinem Amtsantritt nur gegenüber über die Zwönitzer Freiwillige Feuerwehr abgegeben, dass dieselbe bezüglich ihrer Stärke, Organi sation, Ausbildung und Führung mit zu den tüchtigsten des Landes zähle, auf das Vollste bestätigt. Der Verlauf der heutigen Uebung hat gezeigt, daß Sie, mit Ausnahme der Weitergabe des Allarm signals welche noch zu wünschen übrig ließ, in Bezug auf schnelles und vollzähliges Erscheinen nach erfolgtem Signal schnelles Erfassen und richtiges Ausführen der gegebenen Befehle und tüchtiges Zu sammenarbeiten sowohl, als auch Ihr Herr Comrnandant durch prä- cise und verständnibvoll ertheilte Anordnungen, auf der Höhe der Zeit stehen. Sie haben glücklicherweise seit über zwei Jahren keine Gelegenheit gehabt, Ihre der Humanität und Nächstenliebe geweihte