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WochMatt für MMsf Erscheint i wöchentlich dreimal u. zwar Diens tags, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis viertelj. s Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen s Mk. 55 Pf. Einzelne Nummern 10 Pf. ThmM, Uchn. Sikbtnlthli md die UmMM. Imtsblult Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags ^2 Uhr angenommen. Insertionspreis s O pf. pro dreige- spaltens Eorpuszeile. für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Milsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Druck und Verlag von Martin Berger in Firma L A. Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion H. A. Bergers daselbst. No. 5. Donnerstag, den 19. Januar 1895. Bekanntmachung, die Wahl von Sachverständigen für die Abschätzung der wegen Seuchen getödteten Thiere betr. Von der Königlichen Amtshauptwannschaft mit dem Bezirksausschüsse sind für das-Jahr 1895 die nachgenannten Herren beziehentlich anderweit als Diejenigen bezeichnet worden, aus denen die Ortsbehörden des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff die Sachverständigen für die nach § 7 der Verordnung jvom -4. März 1881s zur Ermittelung und Feststellung der Ent schädigung für die wegen Seuchen^getödteten Thiere zu bildende Commission zu wählen haben: > Rittergutspachter in Tanneberg, M D' „ 4ii<1^:1 in Linrbach, § i? Gutsbesitzer, Gemeindevorstand OksnUorkvi' in Vnrkhar-tswal-e, Gutsbesitzer in Sachsderf, Rittergutspachter in Alixphansen, „ in weistrspp, Gutsbesitzer Iri»vr in Unkersdorf, Erbgerichtsbesitzer LnÄvvriK in Grumbach, Gutspachter in Herzsgswalbe. Meißen, den 22. Dezember 1894. Königliche Amtshauptmannschaft. vsn Schroeter. Bekanntmachung. In Gemäßheit des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, hat behufs Erhebung dieser Steuer am 10. Januar jeden Jahre« eine genaue Constgnation aller steuerpflichtigen Hunde zu erfolgen. r . Es werden demgemäß alle hiesigen Einwohner, welche im Besitz von Hunden sind, hier urch aufgefordert, dieselben bei Vermeidung der auf die Hinterziehung gesetzten, auf den dreifachen Betrag dieser Steuer sich belaufenden Strafe . „ am 1«. Januar 18SS Bekanntmachung, die Anmeldung der Wehrpflichtigen zur Rckrutirungsstammrolle betreffend. Auf Grund der Bestimmungen in § 23 der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 fordern wir alle am hiesigen Orte aufhältlichen männlichen Personen, welche im Jahre 1875 innerhalb des deutschen Reichsgebietes geboren sind oder deren Eitern oder Familienhäupter an irgend einem Orte desselben ihren Wohnsitz haben, sowie alle diejenigen, welche bei früheren Gestellungen vom Militärdienste zurückgestellt worden sind oder ihrer Militärpflicht überhaupt noch nicht Genüge geleistet haben, bei Vermeidung von Geldstrafen bis zu 30 Mk oder Haft bis zu 3 Tagen andurch auf, in der Zeit . _ _ vom 15. Januar bis zum 1. Februar 189s unter Abgabe ihrer Geburts- oder Loosungsscheine sich persönlich zur Aufnahme in die Rekrutirungsstommrolle in der hiesigen Rathsexpedition anzumelden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche keinen dauernden Aufenthalt haben, oder von hier, als dem Orte, wo sie ihren dauernden Aufenthalt haben, zeitig abwesend sind wieauf der Reise begriffene Handlungsdiener oder auf der See befindliche Seeleute u. s. w. — find von ihren Eltern, Vormündern, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren, bei Vermeidung der angedrohten Strafen, während des oben festgestellten Zeitraums zur Stammrolle anzumelden. Wilsdruff, am 2. Januar 1895 Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Donnerstag, den 10. dieses Monats, Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Stadtgememderathsfitzung. Wilsdruff, am 8. Januar 1895. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. in der hiesigen Stadtkämmerei anzumelden. Wilsdruff, am 2. Januar 1895. Der Stadtgemeinderath. Licke», Brgmstr. Tagesgeschichte. Es ist in dieser Reichstagssession ganz besonders noth wendig, daß die Abgeordneten rechtzeitig und vollzählig auf ihren Platz erscheinen. Der letzte Tag vor den Weihnachts- fetien hat uns einen Vorgeschmack gegeben, am der Reichstag fortwährend gefaßt sein muß, durch böswillige Geschäftsordnung^ kniffe in seinen Arbeiten gestört zu werden. Man muß darauf rechnen, daß die Sozialdemokraten bei jeder Gelegenheit ihre Macht und die Lässigkeit anderer Parteien mißbrauchen, um systematisch die Thätigkeit des Reichstages lahmzulegen. Es wäre überaus traurig und beschämend, wenn dec Vorgang in der letzten Sitzung sich wiederholte und eine der ernstesten po litischen Aufgaben fortgesetzt mit der Gleichgültigkeit der Volks vertretung zu kämpfen hätte. Der Reichstag hat im öffent lichen Ansehen nicht mehr viel zu verlieren, von dem Verlauf! dieser Session wird es wesentlich abhängen, ob das Volk wieder einiges Vertrauen zu ihm gewinnt. ! Berlin. Neben dem umfangreichen sonstigen Material an Gesetzesvorlagen dürften dem Reichstage in dieser Session noch zugehcn die Entwürfe, betreffend die Reichsfinanz reform, die kommunale Weinbesteueruna, die Börsenreform und die Branntweinbesteuerung. Reichstag. Zunächst wird das Mandat des Abg. Prinzen zu Hohenlohe-Schillingsfürst durch dessen Ernennung zum Lega- tionsrath für nicht erloschen erklärt. Hierauf wird die erste Berathung der Umsturzvorlage fortgesetzt. Abq. Auer (Soc.) bekämpft die Vorlage und bringt verschiedene Versionen vor über den angeblichen Ursprung und Zweck der Vorlage. Die- selbe st- nur ein Vorwand, um bei der Ablehnung und erfol- genden Auflösung des Reichstages größere Bewilligungen für das Militär durchzudrucken. Die Angabe der Begründung, daß die bisherigen Strafgesetze nicht ausreichten, sei hinfällig. Das sage man immer, wenn die bürgerlichen Freiheiten eingeschränkt werden sollten. Der Redner bemängelte die sozialpolitischen Reformen, die geringen Leistungen der Unfall- und Invaliditäts- Versicherung. Die ganze Vorlage sei lediglich gegen die So zialdemokratie gerichtet. Er weist den Vorwurf der Gemein schaft mit den Anarchisten zurück und wendet sich dagegen, daß der Staaissekretär Dr. Nieberdingk anarchistische Flugblätter den Sozialdemokraten zugeschrieben habe. Der Antrag Kanitz auf Verstaatlichung der Getreide- Einfuhr zum Zwecke der Festsetzung von Minimalpreisen ist bekanntlich noch nicht wieder an den Reichstag gelangt, nach dem er in der vorigen Session am 14. April mit 159 gegen 46 Stimmen abgelehnt worden ist. Seitdem hat er aber fort gesetzt als Ag itationsmalerial gedient, und gleich bei Zusammen tritt des Reichstages ist der umzeändert c Antrag in der Form eines Gesetzentwurfs Gegenstand wiederholter Berathung in der „Wirtschaftlichen Vereinigung" gewesen. Ob hier eine völlige Einigung erzielt worden ist, entzieht sich unserer Kenntniß. Es verdient aber bemerkt zu werden, daß in den Preßorganen des „Bundes der Landwirthe" die Propaganda für die Idee des Herrn Grafen von Kanitz in den letzten Tagen sehr ener gisch wieder auftritt. So brachte die „Deutsche Tageszeitung" einen Leitartikel, in dem sie unter Aufzählung aller möglichen Maßnahmen, wie Landwirthschaftskammern, Kreditreform, Heim, stättcn, Anerbenrecht, Börsengesetz, Kornlagerhäuser rc., dies ganze System der „kleinen Mittel" als unwirksam oder von falschen Voraussetzungen ausgehend verwirft und zu dem Schluffe gelangt, daß nur der Antrag Kanitz die Landwirth- schaft retten könne. Die neueste Nummer der „Korresp. ves Bundes der Landwirthe" bringt als Beilage vier große Quart seiten „Materialien zu dem Gesetzentwürfe, betreffend die Ver staatlichung der Getreide-Einfuhr", in denen man das statistische Rüstzeug der Motive für den Gesetzentwurf Kanitz zu erblicken hat. Wir werden in der Annahme kaum fehlgehen, daß diese Publikationen die Vorbereitungen für die bald zu erwartende Einbringung des Antrages bedeuten. Mit diesem Schritte werden die verbündeten Regierungen genkthigt werden, der Er klärung des Reichskanzlers vom 11. Dezember, daß sie ihre „Kräfte nicht in der Lösung unerfüllbarer Probleme verbrauchen" wollen, die Anwendung auf einen bestimmten Fall zu geben.