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Amts- und Änzeigeblatt für den elmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis Vierteljahr!.M. 1.50 einschlietzl. des „Dllustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „Seifenblasen" in der Expedition, bei unseren Voten sowie bei allen Reichspostanstalten. Tel..«dr.: Amtsblatt. V L«8 für Eibenstock, Larlsfeld, yundshübel, Neuheide, Gberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer,Sosa,Unterstützengrün,wildenthalusw. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. 57. Jahrgang. > -- Somabciid, den 19. November Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pfennige. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. Fernsprecher Nr 210. 4. Termin Gemcindeemkommrastener für 1910 betr. Am 15. November diese- Jahre- ist der 4. Termin Gemeindeeinikomme«« steuer auf das Jahr 1910 fällig gewesen. Es wird dies hierdurch mit dem Bemerken be kannt gegeben, daß zur Zahlung desselben eine vierwöchige Frist nachgelassen ist und daß hiernach gegen säumige Zahler sofort das Zwangsvollstreckung-verfahren eingeleitet werden wird. Eibenstock, den 17. November 1910. Der Stadtrat. — Hesse. Bg. Wegeeinziehung betreffend. Der Fußweg Nummer 361 des Flurbuches zwischen der inneren Auerbacherstraße und dem Pomeranzensteig wird hiermit für den öffentlichen Werkeyr gesperrt. Die Wegcfläche ist mit Privatgrundbesitz vereinigt worden. Stadtrat Eibenstock, den 18. November 1910. Hesse. Müller. Generalversammlung der Ortskrankenkasse für das Handwerk und sonstige Betriebe in Eibenstock Sonnabend, den 26. Mvemöer 1910, abends ',9 Mr in PSHland'- Restanratio« — am Albertplatz —. 1. Wahl des Rechnungsprüfungs-Ausschusses auf das Jahr 1910. 2. Neuwahl an Stelle der ausscheidenden Vorstandsmitglieder. 3. Event. Weiteres. Eibenstock, am 17. November 1910. Der Vorstand. Wilhelm Unger, Vorsitzender. Generalversammlung der Ortskrankenkasse für Textil-Jndustrie in Eibenstock Sonnaöend, dm 26. Movemöer 1910, aöends 9 Mr im Restaurant „znm Adlerfelsen" — 1 Treppe —. Vaxes «»rckiinux. 1. Wahl des Rechnungsprüfungs-Ausschusses auf das Jahr 1910. 2. Neuwahl des Gesamtvorstandes. 3. Event. Weiteres. Eibenstock, am 17. November 1910. Der Vorstand. Emil Bahlig, Vorsitzender. Kleinere Reichtagsvorlagen. Dem Reichstag liegen bei seinem Wiederzusammen tritt am Dienstag, den 22. November, drei kleinere Gesetzentwürfe zur ersten Beratung vor und zwar der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die durch die neue Strafprozeßordnung veranlaßten Aenderun- gen des Gerichtskostengesetzes, zweitens der Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Schutz des zur Anfe rtigung von Reichsbanknoten ver wendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung und endlich der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Beseitigung von Tierkadavern. Zum ersten Entwurf, Aenderungen desGerichts- kostengesetzes betreffend, heißt es in der beigege benen Begründung, daß er lediglich die auf den Straf prozeß bezüglichen Vorschriften des bisherigen Gesetzes und auch diese nur berücksichtigt, soweit es die neue Regelung des Strafverfahrens unbedingt erfordert; da neben berichtigt er die Fassung einiger durch die Pro zeßreform berührter Paragraphen. Von jeder grund sätzlichen Aenderung auf dem Gebiete der Gerichts kosten ist abgesehen. Ein Gesetz zum Schutz des zur Anfertigung von Reichsbanknoten verwendeten Papiers ist dadurch notwendig geworden, daß, um größere Sicherheit ge gen Fälschungen zu gewähren, die neuauszugebenden Reichsbanknoten ein Wasserzeichen tragen sollen. Bisher verwendete man zu den Reichsbanknoten das Papier der Reichskassenscheine, das durch eingestreute Pflanzenfasern gekennzeichnet und durch das Gesetz vom 26. Mai 1885 für Reichskassenscheine und dementspre chend auch für Banknoten geschützt war. Auf die neuen Noten hat also hinsichtlich ihres Wasserzeichens der durch das erwähnte Gesetz den Kassenscheinen gewährte Schutz keine Wirkung mehr, und es erscheint erforderlich, nunmehr auch die Reichsbanknoten allgemein in der selben Weise wie die Reichskassenscheine durch ein be- fpnderes Gesetz gegen unbefugte Nachahmung zu schüt zen. Der vorliegende Entwurf ist dem Gesetz vom 26. Mai 1885 nachgebildet. Entsprechend dessen Paragraph 1 bestimmt Paragraph 1 des neuen Gesetzentwurfs, daß die Reichsbanknoten erst geschützt werden, nachdem ihre Merkmale öffentlich bekannt gemacht worden sind. Zuwider handlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jah re, zum Zweck eines Münzverbrechens mit Gefängnis von drei Monaten bis zu zwei Jahren, bei Fahrläs sigkeit endlich mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder Gefängnis bl« zu sechs Atonalen bestraft. Außerdem wird das Papier eingezogen. Der Gesetzentwurf, betreffend die Beseitigung von Tierkadavern, bringt ein heitliche Bestimmungen auf diesem Gebiet für das Reich. Bisher bestanden in den einzelnen Bundesstaaten ver schiedene Vorschriften. Nach dem Entwurf sind die Ka daver oder Kadaverteile aller gefallenen oder getöte ten Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Tiere, des Rin dergeschlechts, Schweine, Schafe und Ziegen, soweit nicht rhre Verwertung zugelasstn wird, unschädlich zu beseitigen. Inwieweit und in welcher Weise eine Ver wertung von Kadavern und Kadaverteilen zulässig ist, bestimmt der Bundesrat. Die unschädliche Beseitigung hat durch Vergraben an geeigneten Stellen zu erfol gen, soweit sie nicht durch hohe Hitzegrade oder auf chemischem Wege bis zur Auflösung der Weichteile ge schieht. In letzteren Fällen können die gewonnenen Erzeugnisse als Futtermittel für Tiere, Düngemittel oder in anderer Weise, jedoch nicht zum Genüsse für Menschen, verwendet werden. Der Landesgesetzgebung bleibt Vorbehalten, für die unschädliche Beseitigung wei tergehende Vorschriften zu erlassen und das ganze Ab deckereiwesen abweichend von der Gewerbeordnung zu regeln. Die Ausführung der übrigen Vorschriften ist Sache der Landesregierungen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft. Die Vorschriften in den Reichsgesetzen über die Bekämpfung der Rinderpest und anderen Viehseu chen sowie über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau bleiben unberührt. Tagesgeschichte. Deutschland. — Zur Kronprinzen reise in Asien. Von hervorragendster Seite schreibt man: Sicherem Ver nehmen nach wird der Kronprinz nach seinem Besuche in Tsingtau sich nicht aus dem bisher immer noch über wiegend üblichen Seewege nach Tientsin-Peking be geben, sondern über Land via Tsinanfu. Die Reise über See wäre unzweifelhaft bequemer und einfacher als die Landreise, obwohl auch die letztere infolge des jetzt schon so weit fortgeschrittenen Eisenbahnbaues sich nicht mehr mit den Tagen der Karren und Mauliiere vergleichen läßt. Dafür bietet die Landreise aber eine Fülle des Interessanten. Abgesehen von den landschaft lichen Reizen der durch die Schantung-Eisenbahn er schlossenen Gebiete erwähnt sei z. B. das Grab des Konfuzius bei Poschan wird der Kronprinz die reiz volle Pcovinzialhauptstadt Schantungs, Tsinanfu, ein gehend kennen lernen. Die hauptstädtische!» Allüren des „Großstädters" unterscheiden sich merklich von de nen der Provinzialen, die man bis dahin gesehen und gesprochen hat. Und ist erst der reißende Hwang-Ho überschritten, den jetzt deutsche Jngemeurkunst zum zweiten Mal überbrückt, so interessiert hinter den Grenzen Schantungs die nach Sprache und Sitte anders geartete Bevölkerung Tschilis mit ihren wohlhäbigen Bauernhöfen. Aber diese geographischen Werte der Landreise müssen zurücktreten gegenüber ihrer erheb lichen volkswirtschaftlichen Bedeutung. Ist doch Schan- tung mit den angrenzenden Teilen Tschilis ein wich tiges wirtschaftliches Absatzgebiet für deutsche Erzeug nisse. Wenn der Kronprinz sich von den reichen Mög lichkeiten jener Teile Chinas, die durch Verkehrswege mit dem deutschen Hafen Zusammenhängen, ihres Erz- und Kohlenreichtums, ihrer kaufkräftigen, betriebsamen, intelligenten und kräftigen Bevölkerung aus eigener Anschauung Kenntnis verschafft hat, so wird sich wahr scheinlich auch das Interesse von Deutschlands Indu strie und Handel in noch stärkerer und wirksamer Weise jenen zukunftsreichen Gebieten zuwenden, als dies bis — DieAusführungendesGeneralsKeim. Die weitschweifigen Ausführungen, die General Keim dem Berliner Korrespondenten des „Matin" gegenüber bezüglich des deutschen Heereswesens und über die all gemeine politische Situation gemacht hat, finden, wie dem Hirsch'schen Telegr.-Bureau mitgeteilt wird, in Ber lin keine ernsthafte Beachtung. Aus diesem Grunde nimmt man auch in amtlichen Kreisen davon Abstand, sich der Mühewaltung zu unterziehen, die Einzelhei ten des Interviews eingehend zu widerlegen. — Sparsam keitimReichstage. Der Druck sachen-Flut, die sich alljährlich über den Reichstag er gießt, wird endlich ein Damm errichtet werden, und zwar aus Sparsamkeitsgründen. Eine Reihe von Denk schriften, Uebersichten und Nachweisungen, die des all gemeinen Interesses entbehren, werden fortfallen, an dere nur noch auf Verlangen geliefert, wieder andere nur noch alle drei bis fünf Jahre vorgelegt werden, Die wichtigeren werden dem Etat als Beilagen in stark verkürzter Form beigegeben sein, so die Uebersicht der Geschäfte des Reichsmilitärgerichts, die Denkschriften über die Entwickelung der Kolonien, deren allgemeiner Teil im Kolonialetat erscheint, während die Spezial teile nur noch alle fünf Jahre unter Ausscheidung alles überflüssigen Jllustrations- und Kartenmaterials vor gelegt werden. Die Einbringung der „Privatbeam ten Versicherung". Zur Einbringung und zu den Verhandlungen über die Vorlage, die die staatliche Pen sionsversicherung der Privatangestellten regeln soll, über die, wie bereits gemeldet, kommissarische Bera tungen im Reichsamt des Innern stattsinden, erfährt die „Inf." folgendes: Die Annahme, daß der Ent wurf bereits in diesem Monat an den Bundesrat und noch vor den Weihnachtsserien vor den Reichstag ge langen könne, kann als hinfällig bezeichnet werdem Es ist vielmehr zu erwarten, daß die Beratungen sich noch einige Zeit hinziehen werden, so daß gegenwär tig ein bestimmter Zeitpunkt für deren Abschluß nicht in Aussicht gestellt werden kann. Was die Einbringung der Vorlage in den Reichstag anbetrisft, so ist zu be merken, daß hierüber bis jetzt Entschließungen der Reichsregicrung nicht getroffen wurden. Angesichts der beträchtlichen Fülle an sozialpolitischem und anderem gesetzgeberischen Material, das dein Parlament zur Durchberatung vorliegt, würde cs, falls der Entwurf über die Privatbeamtenversicherung dem Reichstage in dieser Session zugehen kann, immerhin recht zweifel haft erscheinen, ob die Vorlage zur Durchberatung be züglich sogar zur Verabschiedung gelangen könnte. Die Parteien des Reichstages dürften allerdings dem Ge setzentwurf im wesentlichen zustimmend gegenüber stehen, da er sich im allgemeinen mit der zweiten Denk schrist des Reichsamts des Kunern deckt, die bekanntlich in der Hauptsache die Zustimmung des Hauses gcfun den hatte. Andererseits dürste aber auch die Stim mung der Interessenten, denen das Gesetz finanzielle Lasten auserlegen soll, nicht außer acht gelassen werden.