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Anzeiger sur 9- Jahra. Sonnabend, den !2. Januar 1884. 6 ^nseraie werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden LageS d«S Erscheinens erdete, und die CorpuSspaltenzrile mit io Pf-, unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Bormittag) Abonnementspreis beträgt vierteljährlich l Mark 20 Pj pi-»n»m«r»n<In Zwönitz und Umgegend Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. Bekanntmachung, die Anmeldung der Wehrpflichtigen zur Ausnahme in die Nekrutirungsstammrolle betreffend. Die deutsche Wehrordnung vom 28. September 1875 bestimmt unter §8 20 und 23 Folgendes: Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht der Wehrpflichtigen endgültig entschieden ist. Nach Beginn der Militärpflicht haben die Wehrpflichtigen sich zur Aufnahme in die Nekrutirungsstammrolle anzumelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Orts, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keine» dauernden Aufenthalt, so hat er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen Ortes, an welchem sein oder sofern er noch nicht selbstständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet, zu melden. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie ihren dauernden Aufenthalts und daher zur Stammrolle sich anzumelden haben, zeitig abwesend, auf der Reise begriffene Handlungsdiener, auf der See befindliche Seeleute u. s. w., so haben ihre Eltern, Vor münder, Lehr-, Brod-, oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. .... Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb drei Tagen zu melden. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen. Es werden deshalb hiermit alle diejenige», welche nach den vorstehenden Bestimmungen der deutschen Wehrordnung am hiesigen Orte meldepflichtig sind, aufgefordert, innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar dieses Jahres behufs Eintragung ihrer Namen in die Nekrutirungsstammrolle in der Rathsexpedition sich persönlich zu melden. Diejenigen, welche sich zum ersten Male anmelden, haben den Geburtsschein, alle andern aber den nach der Musterung empfangenen Loosungs- und Gestellungsschein vorzulegen. Gleichzeitig werden die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn ausgefordert, die unter ihrer Aussicht stehenden militär pflichtigen Personen, welche vom hiesigen Orte zeitig abwesend sind, unter Beobachtung der vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen recht zeitig anzumelden. Zwönitz, am 2. Januar 1884. Der B ü r g e r m e i st e r. Adam. — Freiberg, 9. Januar. Mittelst Fallschwertes wurde heute Vormittag >/z9 Uhr das vom königl. Schwurgerichtshofe gegen den Handarbeiter Wilhelm Theodor Schmidt aus Pobershau wegen Mordes gefällte Todesurtheil von dem sächsischen Landesscharfrichter Brand vollstreckt. Die Guillotine war zu diesem Behuf« bereits am Montag früh per Achse von Dresden hierher spedirt worden, doch verzögerte sich der Termin der Execution um 24 Stunden, weil sich der Mörder inzwischen durch eine Abänderung seines Geständnisses zu entlasten versucht hatte. Schmidt zeigte sich, nachdem er von dem bevorstehenden Vollzug der Strafe in Keimtniß gesetzt war, keineswegs entmuthigt; im Gegentheil, er bewies seitdem eine größere Gleichgiltigkeit wie vorher und ließ sich übrigens auch Essen, Trinken und Rauchen bis kurz vor seinem Ende wohlschmecken. Die beklagens- werthe Mutter des 26 Jahre alten Delinquenten konnte nur unter den größten Anstrengungen von ihrem Sohne fern, gehalten werden. Die Execution selbst ging glatt von statten und benahm sich der Verbrecher bis zum letzten Augenblick standhaft. Der Leichnam wurde an die Anatomie in Leipzig übersandt. — Eine schöne Anerkennung hat Herr Bürgermeister Beutler in Meerane von Seiten der städtischen Behörden erfahren, indem ihm auf Antrag der Stadtverordneten in Anbetracht seiner umsich tigen, das Wohl der Stadt fördernde» Verwaltung eine Gehalts erhöhung von 1000 M. zugesprochen worden ist. — Leipzig. In einem Coupee zweiter Klaffe des vorgestern Abend von Dresden eingetroffenen Schnellzugs wurde der Inhaber einer hiesigen Möbelhandlung todt aufgefunden. Derselbe hatte sich zwischen hier und Wurzen aus unbekanntem Grunde durch einen Nevolverschuß getödtet. — Mit dem jüngst in New-Dork verschiedenen Dr. Lasker ist ein Ehrenmann der hiesigen juristischen Facultät heinigegangen. Am 5. Mai 1?73 wurde ihm unter dem damaligen Ordinarius Geh. Nath Prof. vr. von Wächter, Exz., und dem Deca» Geh. Justizralh Prof. I)r. Schmidt das Ehrendiplom übermittelt. — Dle Bautzener Gewerbtreibenden beabsichtigen sich zu einem Jnnungsverbande mit den Zeitverhältniffen und der neueren Gesetzgebung angepaßter Statuten zusammenzulhun und ist bereits ein provisorischer Jnnungsausschuß erwählt worden. Den Beitritt zum Jnnungsausfchuffe haben erklärt die Baugewerkmeister-, Gerber-, Korbmacher-, Schuhmacher- und Seilerinnungen. Sächsische Nachrichten. -— Chemnitz. In unserer Stadt findet am 3. Februar der dritte sächsische Glascrtag statt. — Schwarzenberg. Am Hohenneujahrstag trug sich in Pöhla folgender Unglücksfall zu. Fast jede Familie in den Gebirgs dörfern hat ihren Weihnachtsgarten — die Geburt Christi darstellend; in der Regel wird zur Aufstellung eine Ecke in der Stube benutzt und solche mit Tannenreißig ausgeschlagen. Die in Frage kommende Familie hatte diese kleine Stubenschmückung ebenfalls. An genanntem Tage nun wurde, wie üblich, Abends wieder erleuchtet. Neben dem selben stand die Wiege mit dem kleinen Kinde, das sich jedenfalls an dem Lichterglanze ergötzen sollte. Die Muttter hatte noch Ein käufe zu machen und entfernte sich, Mann und Kind zusammen in der Stube lassend. Der Mann nichts böses ahnend geht in die Nachbarstube das Kind alleine lassend. Als die Mutter zurückkommt brennen nicht nur die Tannenäste, sondern auch die Wiege. Das Feuer wrrd nun zwar sofort gelöscht, doch hat das arme Kind solche Brandwunden davon getragen, daß es am Montag bereits verstorben ist. Die Aeste waren dürr geworden, hatten jedenfalls Feuer ge fangen und waren brennende Tannennadeln auf die Wiege gefallen, die nun gleichfalls in Brand gerieth. — Bei einer andern Familie daselbst entzündete sich gleichfalls das Reißig ohne jedoch größeren Schaden anzurichten, da man noch rechtzeitig den Brand bemerkte. — Lug au, 7. Januar. Als ein Opfer seines Berufs erlag diese Nacht im Kreiskrankenstifte zu Zwickau, wo er Heilung suchte, ein hochgeschätzter hiesiger Arzt, vr. moü. Oesterheld, in der Blüthe seiner Jahre der heimtückischen Diphteritis, die er in zahlreichen Fällen besonders als Knappschastsarzt in zahlreichen Bergarbeiter- familien hier und in Oelsnitz zu behandeln hatte. Mit der größten Vorsicht hatte derselbe sich und sein Haus durch Anwendung aller der Wissenschaft bekannten Schwitzmittel vor dem Eindringen des Anst^ckungSstoffes zu schützen gesucht, als ob er geahnt hätte, daß,'diese unheimliche Seuche, deren Gefahren er wohl kannte, sein eigenes Leben zum Opfer fordern würde, und trotzdem sollte er durch, sie seinem gesegneten Wirken und seinem zahlreichen Freundes kreis Entrissen werden.