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MM »i MW und Umgegend Amtsblatt l 7V. JahW. Donnerstag, Ken 13. April LS11 Nr. 43 Jnsertionspreis 15 Psg. Pro viergespaltene Korpuszelle Außerhalb des AmtsgenchtSbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit SO Prozent Ausschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Äuftraggeb. in Konkurs gerät. Mr die Kgl. AmLshauptmann schäft Meitzen, für das Kgl. Amtsgericht und den SLadtrat xu Wilsdru ff» sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Kaufbach, KchelSdorf, Kletnschönbera, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrkdors bet Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Tanseberg, Taubenheim, Unkersdorf, Wristropp, Wildberg. Mit der wöchentlichen Beilage „Welt im Bild" und -er monatlichen Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschuuke, Wilsdruff. Eriche lut wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 12 Uhr angenommen. Bezugspreis vierteljährlich 1,35 Mk. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post bezogen 1,54 Mk. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Man!« und Alauensenche. U iter dem Klauenvieh des Gutsbesitzers Lsnis Partzsch in Dittmanns-srs Nr. 76 iit die Ma«l- nnd Alauenseuctze auögevrochen. Gemäß §23 der Mtuistetialveioldnurg vom 5 November 1908 (Gesetz, und V:r> ordnungsblai? 1908 Seite 335) ist das Besbachtungsgebiet u. a. auf die Gmeinde und den selbständigen Gut-Dez irk Neukirchen erstreckt worden. Für da« Bcebachtungsgebtet wird folgendes angeordüti: Verboten ist 1. D-e Abhallung von Vietzmärkten, anher für Pferde; 2. der Auftrieb von Klauen» eh aus dem Beobachtungsgebtet auf vishmärkte; 3 die Ausfuhr von Wiederkäuern, Schweinen einschließlich ferkeln ohne schriftliche »rtspslizeilrche Erlaubnis. Diese darf nur für Schlachtvieh zum Zwecke alsDawiger Abschlachtung und auf Grund einer tierärztlichen Bescheinigung erteilt werden, ans der heroorgrht, daß das gesamte Blauenvieh des Gehöfte» vom Tierarzt untersucht und unvervächtigt der Maul- und Klauenseuche befunden worden ist. Die tierärztliche Bescheinigung gilt nur 48 Stunden. Die Abschlachtung der aus. geführten Tiere hat binnen 3 Tage« zu erfolgen und ist erford-rlichrnfalls polizeilich zu überwachen Als „Ausfuhr" gilt jede Verbringung des Viehes aus dem Gemeinde, bez. dem GutSdezirke, in welchem cs sich Ins dahin befindet 4. Im B-obachtuugSgebiet gelegene Sammelmolkereien dürfen Milch, Mager- milch, Buttermilch und Molken nur nach Abkochung abzeben. Der Abkochung ist eine viertelstündige Erhitzung auf 90° L gleich zu erachten. Die znn, Milchversanv in die Molkereien oder zum Rückv.'rsand von Magermilch, Buttermilch oder Molken au» ihnen benutzt«« Gefäße find vor ihrer Entfernung au» der Molkerei innen und außen durch heiße mnidrstens funiprozenlige Sodalösung gründlich zu reinigen. 5. Das Treiben von aus anderen Orten stammenden Klauenvich auf öffentlichen Straßen innerhalb des Beodachtungsgrbtetes ist verboten. Dazu gehört auch die Verwendung von Alauentieren als Spannvieh auf öffent lichen wegen; zugelassen bleibt jedoch das Treiben von Gehöft zu Gehöft im Orte der Besitzer. 6 Das Treiben von Schafen auf öffentlichen Wegen innerhalb der Beobachtungs- gebiete ist verboten, mit Ausnahme des Treibens von Gehöft zu Gehöft, oder von Gehöft zur Weide und umgekehrt, oder von Weide zu Weide innerhalb der BeodachtungSgebiete. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden, soweit nicht »ach anderen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere bei wissentlichen Verletzungen auf Grund von § 328 deS RetchSstrafgesetzbuchrS eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geld- strafe bis zu 150 Mark oder mit Hart bis zu 14 Tagen bestraft. Im übrigen wird allen Vlehbesitzern im Beobachtungsgebiet empfohlen, Einrichtung »u treffen, daß daS Betrete ihrer Gehöfte nur von einem Zugänge au» erfolgen kann, und an diesem Zugang den Anschlag auzubringen: „Wegen Gefahr der Maul- und Klauenseuche ist daS Betreten des Gehöfte« nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Besitzers gestattet. Zuwiderhandlungen werden als Hausfriedensbruch verfolgt." Meißen, am 11. April 1911. »»» Di- Aönigliche Amtshauptruann sch «ft. Aorung der Zuchtbullen. Auf Grund von § 14 Absatz 1 des Gesetzes, betreffend die U iterhaltuaz und Körung der Zuchtbullen, vom 30. Aortl 1906 wird hi'rmit bekannt gemacht, daß die Hauptkörung für daS Jahr 1911 am 20. April beginnen wird. Er wi:d oarauf auzm rksam gemacht, daß die Köeung von lediglitz für die eigenen Bestände zu verwendenden Privatbullen, falls sie gelegentlich der Aiwfienh-tl dec Körkommifston im Orte vorgenommen wird, nach § 18 Absatz 1 der Aassüheungsver- ordnung vom 30. November 1906 za dem genannten Gesetz: gegen ein Entgelt von 5 Mark für jede Körung erfolgen kann. Die Herren Bürgermeister un) Gemeindevor» stände des Bezirks werben daher hiermit angewiesen, ein: entsprechende Unfcage bei ven Bullenbesitzern ihrer Gemeinde zu halten uns umgehend hiech:r anzuzeizen, ob und wieviel derartige Pcivalköcungeu beantragt werben. Die seit 16 Juni 1910 bis zum B gmne brr bevorstehenden Hiupikörunz vor» gekörten Zuchtbullen gelten als angemeldet, bezüglich irrer haben die obengenannten Ousbepörden nur sofort einen etwa durch Ankauf ober Schlachtung erfolgten ober bi« zur Körung noch erfo'genden Abgang an die Königliche ÄmtShaaptmannschaft anzuzsigen. Von den einzelnen Körtagen werden die Octsbehöcden durch die Königliche Amts hauptmannschaft in Kenntnis gesetzt werben Die OctSbehörben ihrerseits haben sodann umgehend die Vorsitzenden der Ausschüsse der Züchterveretnigungen sovie di: Lullen» Haller von den Körtagen zu benachrichtigen. Meißen, am 4. April 1911. 317 cv.Die Königliche Amtshauptmannschaft. Donnerstag, den 20. dss. Mts. vormittags 10 Uhr findet im Sitzungssaale der amtshauptmannschaftlichen Kanzlet öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Anmcldeztmmer des amtshaupt» mannschaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Meißen, am 10. April 1911. »'4 Di- Königliche Amtshauptmannschaft. Die Pferdebesttzer diesiger Stadt werden noch besonders daiauf hingewiesen, daß die diesjährige Stutenmusterung und Fohlenschau für daS Zachtgebirt Kesselsdorf NM 1Y. April, vormittags y Nhr in Kesselsdorf stattfindet. Nach der Stutenmusterung und Fohlenshau werden Fohlenpreise für ein» und zweijährige Fohlen erteilt. Wilsdruff, am 10. April 1911. »17 Der Stadtrat. Vis zum 2y. -ss. Mts. ist der 1. Termin städtischer Grund- und Einkommensteuer an die Stadt» steuereinnahme zu entrichten. Nach Ablauf der Zahlungsfrist erfolgt Einleitung de« Beitreibungsvrrfahrens. Wilsdruff, am 11. APM1911. »u Der Stadtrat. Anläßlich des «h.rfreitags gelangt di- nächste Nummer unserer Leitung, welch- gleich« zeitig die Feiertagsnnmmer ist, am Sonnabend vormittag zur Au-gabe. Neuer aus aller Welt. Das Luftschiff „Deutschland" ist vorgestern in Baden-Baden ausgesticgen, in Frankfurt gelandet, setzte dann die Fahrt nach Düssel dorf fort, mußte aber wegen ungünstiger Windverhältnisse nach Frank surt zurückkehren, ist aber trotz stürmischer Gegenwinde glücklich an seinem Bestimmungsort Düsseldorf gelandet. Beim 8. Fcldartillerie-Regiment in Saarbrücken wurde ein Fall von Spionage festgestcllt. Der Dokumentendieb Rouet hat über 100, darunter sür das Iranzösische Ministerium des Auswärtigen außerordentlich wichtige Schrift stücke entwendet. linier ukrainischen Studenten in Galizien wurde eine geheime Evolutionäre Organisation entdeckt. Bei der Strandung des britischen Küstendampscrs „Jriquois" kamen 20 Personen um. Verschiedene Regimenter der Madrider Garnison und die spanische Notte stehen in Bereitschaft, nach Marokko zu gehen. DaS amerikanische Geschwader wird bei seiner Fahrt in die Ostsee deutsche Häsen anlausen. g Jnsolge einer Grubenkaiastrophe in Nordamerika sind gegen 150 Arbeiter eingeschlossen; ihr Leben steht in ernster Gefahr. politische Rundschau. Wilsdruff, deu 12 April. Die Kais-rmau-v-r 1012. Wir auS gut informierten Kreisen verlautet, werben die Kaisermanöver 1912 in der Provinz Hessen-Nassau stattfiaden und zwar wahrscheinlich zwischen einem bay rischen und dem 11. Armeekorps. Die Schlußgefechle dürften im bayrischen Rhöngebirgc stattfiaden. D-r Hos-nrock itt d-r Politik. Bei de» Czernowitzer Landtagswahlen erregte am Freitag eine Straßenszene lebhafte Heiterkeit. Zehn Damen erschienen im Hosenrock und hielten ihre Schirme ausgespannt in der Hand. Die Schirmdächer stellten Wahlplakate dar, aus denen zu lese» stand: „Bürger! wählt einzig und allein den Universttätsprofeffor Kellner zum Landtagsabgeordneten." Russische Posträub-r. In der Nähe von Turek wurde auf offener Land« straße ein Postwagen überfallen und um 47000 Rubel beraubt. Von den begleitenden Soldaten wurden drei getötet; der Fuhrmann wurde verwundet. Di- bedrohlich- Log an d-r mont-n-grinisch-u Gr-«--. Nus Cetisje etngetroffene Meldungen besagen, daß die Situation nunmehr in ganz Nordanalbien äußerst kritisch geworden sei. Die Albanese« sollen auf allen Linien siegreich Vordringen, Tuzt soll von ihnen zurück« erobert sein, wobei die Türken 400 Tote gehabt haben oder nach einer Belgrader Meldung sogar gänzlich auf- gerieben worden sein sollen. Trotz aller NeutralitätS» Versicherungen scheint es klar, daß Montenegro mit den Albanesen gemeinsame Sache macht. Es heißt, daß in Montenegro die völlige Mobilisierung begonnen hat. Wie daS Reutersche Bureau aus Pertm meldet, be richteten Eingeborene, die aus dem Innern dort angekommen sind, daß eine türkische Truppenabteilung von 1800 Manu durch eine Kriegslist ihrer Gegner vernichtet worden sei. Naderi soll vor zwölf Tagen genomm-n worden sein. Von den dort liegenden drei türkischen Regimentern sollen nur 15 Mann entkommen sein; nur Ei Taig und Sana würden noch von den Türken gehalten. DaS türkisch- Konsulat in Buschir wurde von persischem Pöbel angegriffen, welcher die Auslieferung der in das Konsulat geflüchteten wcgen Mordes verfolgten persischen Poltzeibeamten verlangte. Der Pöbel drang in das Konsulat ein, tötete einen Polizeibeamten und zwei Konsulatsdicner und richtete in den AmtSräumen Schaden an. Infolgedessen verlangte die Pforte von der persischen Regierung Genugtuung, Bestrafung der Schuldigen sowie Entschädigung. Die persische Regierung bewilligte olle Forderungen der Pforte.