Volltext Seite (XML)
Erscheint wSchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich l Mark 20 Pf. pr»n»m«r»näo. Inserate werden bis spätesten Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit w Pf-, unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönii; und Umgegend. Organ für den Stabtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 23. Donnerstag, den 23. Februar 1882. 7. Jahrg. Bekanntmachung. Der I. Termin Commun-Anlagen ist am 2«. dieses Monats sällig gewesen und zu Vermeidung der Erinnerung innerhalb achttägiger Frist.an unsere Stadtstcuer-Einnahme abzuführen. Dieselbe ist geöffnet: Vormittags von 9—12 Uhr. Nachmittags von 2—5 Uhr. Mittwochs werden Stenern und Abgaben nicht angenommen. Zwönitz, an, 21. Februar 1882. Der Stadtgemeinderatb I. A.: L. Hentschel. Bekanntmachung. Nachdem das Austragen der Anlagenzettel auf das Jahr 1882 in der Hauptsache beendet, wird hierdurch regulativmäßkg bekannt gemacht, daß das communliche Abschätzungscataster pr. 1882 in hiesiger Stadtcassenexpedition zur Einsicht für die Eontribuenten soweit es einen Jeden betrifft (8 27 des Regulativs), bereit liegt. Etwaige Reclamationen gegen die Abschätzung sind bis mit «. März d. I. schriftlich hier anzubringen, Reclamationen, welche später eingehen, Huben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Diejenigen Anlagenpflichtigen, welche Anlagenzettel noch nicht erhalten haben, sind in Bezug auf die Reclamationen bei Verlust derselben gleichfalls an die obenbemerkte Reklamationsfrist gebunden. Durch die Reklamation wird die Verpflichtung zur Zahlung der inzwischen fällig werdenden Steuertermine nicht aufgehoben, es hat vielmehr die Zahlung in Gemäßheit der Einschätzung zu erfolgen. Die Ausgleichung geschieht bei dem nächsten Steuertermine be ziehentlich nach Beendigung des Neclamationsverfahrens. Der Reklamation ist der behändigte Steuerzettel beizufügen. Zwönitz, an, 15. Februar 1882. Der Stabtgemeinderath. I. Zf.; L. Hentschel. Tagesbericht. — Die Schon- und Hegezeit für Sperlinge und Krähen im Interesse der Garten- und Landwirlhschaft zu beschränken, wurde bekanntlich vor Kurzem in der Zweiten Kammer beantragt. Nach den bestehenden jagdgesetzlichen Bestimmungen besteht eine Schon- und Hegezeit überhaupt nicht für Fischottern, Füchse, Marder, Iltis, Wiesel, wilde Katzen, Raubvögel, einschließlich aller Würgerarten, ferner für Schwarzwild, endlich für diejenigen Vögel, welche im Inlands nickt nisten. Jetzt ist der Kammer ein Antrag zugegangen, in gleicher Weise auch die Naben und rabenartige Vögel für vogel frei zu erklären. — Die Königliche Kreishauptmannschaft in Zwickau hat in Bezug auf das Augustusstift in Bad Elster folgende Bekanntmachung erlassen: Bewerbungen um von der König!. Kreishauptmannschaft zu vergebende Freistellen in dem Augustusstift zu Bad Elster ist 1., ein von einem legitimirten Arzte ausgestelltes Krankheitszeugniß, welches nachweist, daß für den Kranken der Gebrauch des Elster bades angezeigt ist, und welches die Krankengeschichte unter speziellen Angaben über Art und Verlauf und die hervorragendsten Erschein ungen der Krankheit enthalten, sowie über die bisherige ärztliche Be handlung, insoweit eine solche stattgefunden hat und über die Er folge derselben Auskunft ertheilen, auch dasern früher ein Gebrauch des Elsterbades stattgefunden hat, Angaben der Zeit und des Er folgs dieses früheren Kurgebrauches bringen muß; 2., ein obrigkeit liches Bedürftigkeitszeugniß, in welchem das Alter und die Familien verhältnisse des Kranken angegeben sein müssen und aus welchem zu ersehen ist, daß der Inhaber hilfsbedürftig und nicht in der Lage ist, daß ihm ärztlich verordnete Elsterbad ohne besondere. Unterstütz ung zu gebrauchen, beizufügen. — Sicherem Vernehmen nach wird der seitherige Vorstand der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Oelsnitz, Herr Ämtshauptmnnn Frhr. von Kalitsch, welcher schon längere Zeit krank und deshalb be urlaubt ist, nach seiner Genesung als Hülfsarbeiter in das Königl. Ministerium des Innern eintreten. Es steht somit die definitive Wiederbesetzung der Stelle des Amtshanptmanns in Oelsnitz in näch ster Zeit in Aussicht. — Plauen, 20. Febr. Gestern hätte leicht ein großes Unglück geschehen können durch einen von der Decke herabstürzenden schweren Gaskronleuchter. Eine Anzahl von Herren befand sich zu einer Ge sangübung in dem Zimmer Nr. 7 des Hotels „Blauer Engel", einem großen Vorraum zu dem Saale, in welchem die letzte Quartettsoiröe für Kammermusik abgehalten wurde. Ein großer Theil der Herren stand unmittelbar unter dem Kronleuchter; da wurde der Wunsch nach einer günstigeren Aufstellung laut, zufolge dessen eine Beweg ung entstand: in diesem Momente stürzte der schwere Leuchter nieder, alle Lichter waren mit einem Male verloschen, ein starker Gasstrom strömte in den Raum. Man hatte die Geistesgegenwart, die am Clavier brennenden Lichter zu löschen und den Ofen zu schließen. Als man sich auf dem Vorsaal fand, stellte sich heraus, daß ein großes Unglück nicht erfolgt sei, Dank jenes Umstandes, wornach sich jene Herren in Bewegung befanden. Nur zwei von diesen waren unerheblich am Kopfe verwundet, von denen der eine den ärztlichen Beistand des mit anwesenden Herrn vr. Dillner erfuhr. — Freiberg, 20. Februar. Ein seltenes Naturschauspiel in unmittelbarer Nähe unserer Stadt bot sich gestern Abend dar. Wäh rend des heftigen Schneesturms und bei 2" L. Kälte erleuchtete plötz lich in östlicher Himmesrichtung ein greller Blitzstrahl das Firma ment und folgte demselben augenblicklich darauf ein heftiger Donner schlag. Diese elektrische Entladung hatte sich hauptsächlich den Tele graphendrähten mitgetheilt, denn sämmtliche Signal-Läutewerke von hier bis Muldenmütten wurden ausgelegt und läuteten. Alte erfah rene Witteruugskenner wollen hierin Anzeichen eines strengen Nach winters erblicken. — Meißen. Am 18. Februar waren es, wie das „Meißner Tageblatt" mittheilt, 47 Jahre, daß das erste Dampfschiff stromauf die Meißner Brücke passirte. Dasselbe war noch sehr unvollkommen, hatte nur ein Rad am Hintertheil und mußte, da es den Strom der damals etwas angeschwollenen Elbe nicht überwinden konnte, von einer großen Anzahl sog. Bomätschen durch die Brücke gezogen werden. — Von der Nichtswürdigkeit mancher Bettler zeugt folgender Fall. Dieser Tage sprechen bei einem Gutsbesitzer in Eisdorf bei Lützen „arme Reisende" vor und verlangten in unverschämter Weise ein Geschenk. Der Besitzer veriveigerte ein solches und wies sie aus seinem Gehöfte. Beinr Verlassen desselben äußerte einer der Bur schen: „Das werde ich Dir gedenken!" Gegen 7 Uhr Abends, als die Nichte des Gutsbesitzers die Gartenthüre schließen will, bemerkt