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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint . e i e Abonnement -ALS- Wik des Lmkgmchls Eibenstock W-WL sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen ReichS- Zeile 10 Pf und dessen Amgekung. P-st-nstalten Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »«. I--rga««. SG. Donnerstag, den 28. Februar 188S. Das Waisenhaus zu Pöhla bctr. Zu Ostern laufenden Jahres kommen im erzgeb. Waisenhause zu Pöhla durch den Abgang der zu confirmirenden Zöglinge mehrere Stellen zur Erledigung. Die Gemeinden, bez. Ortsarmenverbände werden hierauf mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß etwaige Anmeldungen von zur Ausnahme geeignete» Kindern unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse spätestens öis zum 20. Würz dieses Jahres bei der unterzeichneten Behörde zu bewerkstelligen sind. Aufnahmefähig sind: u. arme Waisen, und zwar nicht nur elternlose, sondern auch vater- oder mutterlose, I». Kinder, welche aus polizeilichen Gründen ihren Eltern entnommen worden sind, e. Kinder, für welche deren Eltern aus Armuth, Krankheit oder sonstigen Gründen zu sorgen außer Stande sind. Für jede« Kind, welches auf Kosten eines Ortsarmenverbandes in die An stalt ausgenommen wird, ist ein jährlicher Berpflcgbeitrag von 80 M., welcher auf Ansuchen bis auf 60 M. jährlich ermäßigt werden kann, zu entrichten, wo gegen für diejenigen Kinder, welche von Privatpersonen daselbst untergebracht wer den, ein jährlicher Berpflcgbeitrag von 150 Bk. zu bezahlen ist. Mit dem Aufnahmegesuch ist einzureichen: g. eine Bescheinigung über die Geburt und Taufe des betr. Kindes, t>. ein Impfschein desselben, e. ein ärztliches Zeugniß darüber, daß das Kind gesund und insbesondere nicht mit einer ansteckenden oder ekelerregenden Krankheit oder einem sonstigen Gebrechen behaftet ist, wegen dessen es einer außergewöhn lichen Pflege oder Beaufsichtigung bedürfte, sowie bei Kindern, welche bereits die Schule besucht habe», <1. ein Schulzeugniß. Schwarzenberg, am 23. Februar 1889. Königliche Amtshautztmannschast. Frhr. v. Wirsing. E. Die in Gemäßheit von Art. II. tz 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt Seite 245 fg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Zwickau im Monat Januar 1889 fest gesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemein den resp. Quartierwirthen innerhalb der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg im Monat Februar 1889 an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marsch- fourage beträgt 8 M. 40 Pf. für 50 Ko. Hafer, 4 „ 99 „ „ 50 „ Heu und 3 „ 08 „ „ 50 „ Stroh. Schwarzenberg, am 26. Februar 1889. Königliche Amtshauptmamlschlist. Frhr. v. Wirsing St. Hagesgeschichle. — Deutschland. Zum Ablauf des Sozi alistengesetzes. Die Zukunft des Sozialistenge setzes beschäftigte in letzter Zeit die Oeffentlichkeit in hohem Maaße. Nach Meldungen von der einen Seite sollte das Reichsamt des Innern, nach anderweitigen Nachrichten die preußischen Ministerien des Innern und der Justiz mit der Ausarbeitung von Abänder ungsvorschlägen für den Reichstag beschäftigt sein, endlich wußte man von dritter Seite zu berichten, daß die Initiative zu gesetzgeberischen, auf die künftige Gestaltung des Sozialistengesetzes bezüglichen Maß nahmen dem Reichstage oder vielmehr einzelnen Par teien desselben überlassen bleiben sollte. Alle diese Meldungen entsprechen, wie heute die öfters offiziös bediente „Staat. Corr." erklären zu können behauptet, nicht den tatsächlichen Verhältnissen. Im Schooßc der Staatsregierung hätten wohl Erwägungen in der Richtung stattgefuuden, ob cs möglich wäre, an Stelle deS sozialistischen Spezialgesetzes, andere in das ge meine Recht sich einfügende gesetzliche Bestimmungen zu erlassen, allein die bezüglichen Verhandlungen hät ten zu einem negativen Ergebniß geführt, insofern, als die Ersetzung des Sozialistengesetzes in bezeichneter Weise sich als nicht angängig erwiesen hätte. Es sei, so schließt die citirte Correspondcnz ihre Mittheilung, nicht ausgeschlossen, daß das Ergebniß der erwähnten Verhandlungen noch in gegenwärtiger Session zu nähe rer Kenntniß des Reichstages gebracht werden würde. — Berlin. Aus Rücksicht auf die Schlitten fahrten des Kaisers wird der Schnee auf der Südseite der Linden nicht beseitigt, sondern als Fahr bahn liegen gelassen. Am Sonntag Nachmittag ent wickelte sich infolge dessen auf jener Seite der Linden ein förmlicher Schlittenkorso, wie ihn Berlin in solcher Eleganz und Reichhaltigkeit nur selten gesehen. Frei lich gab es darunter stellenweis auch wieder die fürchterlichen Berliner „Droschkenschlitten 2. Klasse", die zuweilen bekanntlich ein Aussehen haben, daß man fürchten möchte, die anderen Schlitten könnte» scheu vor ihnen werden! — Kaiser Wilhelm war am Montag beim Reichskanzler zu Gaste. An dem Diner nahmen außerdem noch sämmkliche preußische Minister, die Chefs des Civil- und des Militärkabinets und Graf Wilhelm Bismarck theil. — Nachmittags unterhielt sich der Kaiser zum ersten Mal mit seinem Bruder, dem Prinzen Heinrich in Kiel, mittels der für Staats zwecke hergestellten Telephon-Verbindung Berlin-Kiel. — Am Sonntag besuchte der Kaiser den Grafen Moltke zum Thec und zu einer Whistpartie. — Die Frage, ob unsere Heeresverwaltung sich entschlossen hat, das kleinkalibrige Manlicher- Gewehr an die Stelle unseres Magazingewehres zu setzen, wird, so schreiben die „Berl. Pol. Rachr.", ge genwärtig in der Presse viel erörtert. Diesbezügliche authentische Mittheilnngcn liegen jedenfalls bisher nicht vor, indessen wissen sonst gut unterrichtete Wie ner Blätter die Frage im bejahenden Sinne zu be antworten. Der Vorzug des neuen österreichischen Gewehres vor dem jetzigen deutschen soll der „Weser- Zeitung" zufolge, darin bestehen, daß es in Folge einer leichteren Bewegung des Verschluß - Cylinders vom Schützen beim Magazinfeuer in Anschlag behalten werden kann, wodurch die Sicherheit des Schusses, wie die Schnelligkeit des Feuers natürlich erhöht würde. Die Ladung erfolgt mit je einem Pack von 5 Patronen, ohne daß der Schütze das Gewehr ab zusetzen braucht. Von diesem Behälter, der auch Ma gazin genannt wirk, hat die Gewehrgattung, zu der unser jetziges Jnfanteriegewehr gleichfalls gehört, ihren Namen. Das deutsche System aber betrachtete den Inhalt des Magazins nur als Patroncnrcservc für den Schützen, während das österreichische System niit seiner Packladung die Einzclladung ansschließt. Der Schütze mit dem deutschen Gewehr wurde auf mög lichst sichere Einzelschüsse geübt und sollte nur im Nothfall zur Magazinladung greifen; der Schütze mit dem österreichischen Gewehr kann nur mit Magazin ladung feuern, ist also bei jedem Schüsse in Versuch ung, fünf Kugeln hinter einander abzngeben. Ob sich bei Annahme diese« Systems ein Mittelweg finden läßt, der auch das neue Manlichergewehr als Einzel lader zu gebrauchen ermöglicht, soll gegenwärtig noch Gegenstand der Untersuchung sein. — Hamburg. Viele Uniform- und Ausrüst ungsgegenstände, die für die Wißmann'schen Co lonialtruppen bestimmt sind und demnächst auf den hier vom Reichkommissar angekauften Dampfern verladen werden, sind hier eingctrofsen. Es ist dies zunächst eine Ausrüstung für etwa 30 Offiziere und Proviantbeamte, 90 Unteroffiziere und 900 Soldaten. Hauptmann Wißmann hat bei der ganzen Bekleidung und Ausrüstung englische Modells, die sich in den Tropengegenden sehr gut bewährt haben, zum Muster genommen. Tie Offiziere erhalten einen blauen, zwei Kachemire- und fünf baumwollene Anzüge, der Rock, in Form eines Jaquet gearbeitet, hat einen Steh kragen, zwei Brust- und zwei Seitenklappen und gelbe, blanke Metallknöpfe. Als Gradabzeichen laufen um die Unterärmel schwarz-wciß-rothe Bänder, ähnlich wie bei der deutschen Marine. Als Kopfbedeckung dient der englische Korkhelm, al« Waffen der leichte deutsche Husarensäbel, Revolver und eine Büchse. Die Offiziere sowohl wie die Mannschaften tragen lederne Schnürschuhe oder Segcltuchschuhe. Für die Unteroffiziere und Mannschaften sind auch sogenannte Blousen angefcrtigt. Die Mannschaft wird bewaffnet mit der deutschen Jagdbüchse Modell 71. — Metz. Die Soldaten der beiden hier garni- sonirenden bayrischen Infanterie-Regimenter, sowie der Fußartilleric-Abtheilung haben jetzt den neuen Helm bekommen. Somit ist der Raupenhclin, da in Bayern selbst diese Reform bereits durchgeführt ist, ganz aus der bayrischen Armee geschwunden. — Lauban. Auf dem Schlachtfelde von Wörth war kürzlich wegen Hochwassergefahr ein Kriegergrab geleert worden. Man fanv die Ge beine von vier Kriegern, doch waren Uniformstücke in erkennbarer Form nicht mehr vorhanden. Dagegen fand sich ein Portemonnaie mit Geldstücken, 1 Thaler- stllck, 6 Zehn- und 3 Fünfsilbergroschenstücke, I Drei- und 1 Zweipfennigstück, sowie ein Petschaft mit dem Müllerwappen und dem Namen A. Beckert. Den Bemühungen der Civil- und Militärbehörden gelang es festzustellen, daß die Fundsachen dem damals in der 10. Compagnie 2. Niederschles. Infanterie-Regi ments Nr. 47 dienenden A. Beckert, welcher in der Schlacht bei Wörth gefallen ist, gehörten. Vor ein igen Tagen wurden nun durch das hiesige Landraths amt die Fundstücke als letzte Erinnerung an seinen Sohn dem Zimmermann Beckert in Marklissa über mittelt. — Ein italienisches Militär-Fachblatt äußert sich über das neue deutsche Exerzier-Regle ment für die Infanterie wie folgt: Charakteristisch für das durch knappe Fassung und Klarheit bemerkens- werthe neue Reglement ist, daß es ausschließlich die Vorbereitung für den Krieg ins Auge faßt und rück sichtslos Alles beseitigt hat, was auf die Regelmäßig keit und Gleichmäßigkeit der Exerzierplatz-Bewegungen hinziclt. „Im Kriege verspricht nur Einfaches Erfolg." Dieser ewig wahre napoleonische Grundsatz steht auf der ersten Seite des taktischen Werkes, dessen Abfassung zwei Kaiser, Friedrich III. und Wilhelm II., geleitet haben. — Wir können das Ergebniß unserer Studien deS deutschen Reglements in folgendem Satze zusammen fassen: Damit die Vorgesetzten sicher sind, im Kriege bei ihren Untergebenen jene Initiative und Geneigt heit zum Uebernehmen der schweren Verantwortung zu finden, die zur Erzielung von Erfolgen unum gänglich nothwendig sind, ist jedem Truppenführer anbefohlen, sich nickt in den Wirkungskreis seiner Unter gebenen zu mischen, es müßten denn offenbare Fehler oder Nachlässigkeit zu Tage treten. Ohne eine solche Erzieh ung wird man aus den gewaltigen Massen, wie sie der heutige Krieg erfordert, keinen Vortheil ziehen können. Das nene deutsch: Exerzier-Reglement läßt jedem Führer fällig freie Hand: innerhalb der Grenzen sei nes Auftrages kann er für das Gefeckt sowohl wie für den Biarsch jede Anordnung treffen, die er für zweckmäßig erachtet. Die Deutscken wollen von einer „Normal-GefechtS-Ordnung" nichts mehr wissen, wie sic auch schon die „Normal-Marschordnnng" in ihrer