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Postschrck-Xont»: ftmr Lttp-l- a«. ree» Nr. 240 Sonntao. äen m. Oktober 1S2S 24. Jahrgang Volksbegebren unä Seamtenlcbsft Von Bürgermeister «. D. Paul Heblein Das twtz langer Krankheit plötzlich« Hinscheiden des Staats mannes Gustav Stresemann hat eine fühlbare Lücks im öffent lichen Leiden Deutschlands zurückgelassen. Zu seiner letzten Tätig keit ^gehörte die Rode, die er noch zwei Tage vor seinem Tode m einer Sitzung des Neichsausschusses seiner Partei zu dem Volko- bazehren, dem ,-Eniwurf eines Gesetzes gegen die Versklavung des Deutschen Volkes", gehalten hat. Der Aufruf dieses Reicho- ausschusses gegen das Volksbegehren kann heute gewissermaßen als Vermächtnis Stresemanns angssprochen werden. Es ist nun in letzter Zeit sehr viel über dieses Volksbegehren, bas inzwischen vom Reichsminister des klnnorn auf Grund der Paragraphen 30 und 31 des Gesetzes über den Volksentscheid vom 27. Juni 1621 ^gelassen worden ist, gesprochen und geschrieben worden. Wir haben es hier nicht mehr mit einer parteipolitischen Frage zu lun — das geht sa auch schon daraus hervor, daß der „dleichs- ausfchuh für das deutsche Volksbegehren" nicht nur Anhänger einer Partei umfaßt — sondern mit einer eminent staatspolitischen Angelegenheit. Der Volksentscheid ist eines der bedeutendsten Rechte, die dem deutschen Volke in «der Reichsverfassung vom N. August 1619 gegeben worden sind. Jedes Recht löst Pflich ten aus, und es muß alles getan werden, um gerade die freiesten Rechte vor einer mißbräuchlichen Anwendung zu schützen. Selbst verständlich ist es bas gute Recht der Antragsteller, auch in diese,« Fälle zum fsloungplan Stellung zu nehmen und schließlich auch das Gesetz über den Volksentscheid dafür zu beanspruchen, fsweifelhaft ist es schon, ob «in solches Vorgehen — auch vom Standpunkt der politisch oppositionell eingestellten Elemente — staatspolitischer Klugheit entspricht, Man wann sehr starke Be denken gegen den Äso-ungplan haben. Man kann sehr wohl der llcberzeugung sein, baß dem deutschen Volke ganz außerordent liche Lasten dadurch auferlügt werden!, wobei man allerdings nicht vergessen darf, daß er gegenüber dem Dawesplan, der vor fünf Jahren mit Mehrheit im Reichstag beschlossen wurde, mimerhln Erleichterungen bringt.. Man kann sehr starke Be denken gegen die Nagelung zum Beispiel der Reichsbahnfrage haben. So hat z. B. der Deutsche Beamtenbund zum Reichs- dcchnproblem berechtigte Forderungen angemeldet und der Hoff nung Ausdruck gegeben, daß man wirklich nicht von einer Ver sklavung sprechen dars, daß man aber vor allem einer so ver ehrungswürdigen Persönlichkeit, wie dsm Reichspräsidenten von Hindenburg, niemals die Absicht wird unterstellen können, er fei bereit, einen Vertrag zu unterschreiben, der die Verskla vung des deutschen Volkes bezwecken würde. Man darf weiter nicht verkennen, daß tatsächlich doch die Befreiung des besetzten Gebietes erreicht wird, daß Stresemann es erreicht hat, was Bundesvorsitzender Flügel auf der letzten Gesamtvorstandssitzung des Deutschen Deamtenbundes in seinem Rachrüfe für den Reichsaußenminister zum Ausdruck brachte: Am 30. Juni nächsten Jahres wird der letzte Fuß des letzten Soldaten auswärtiger Mächte den deutschen Boden verlassen. Eine direkte staatspolitifche Gefahr aber sehen wir in dem Paragraphen 4 des Volksbegehrens-Entwurfes, der lautet: „Reichskanzler, Reichsminister und deren Bevollmächtigte, die entwarn der Vorschrift des Paragraphen 3 Absatz 1 Verträge nir auswärtigen Mächten zeichnen, unterliegen den in Para graph 92 Nr. 3 SWÄ. Vorgesehenen Strafen." Es handelt sich bei diesem Paragraphen 92 um Bestrafung von Landesverrat: also sollen Reichskanzler, Reichsminister und deren Bevollmäch tigte auf Grund Kes Strafgesetzbuches mit einem Verfahren wegen Landesverrats bedacht werden, wenn auf Grund eines Be schlusses des Reichstags sie dem Youngplan ihre Unterschrift geben. Dis Dinge liegen sa beim Volksentscheid so, baß über 20 Millionen Stimmen aufgebracht werden müßten, um einen solchen Gesetzentwurf praktisch verwirklichen zu können. Aber — die Frage muß aufgeworfen werden — wird und kann es Nicht schon zu schweren staatspolitischen Erschütterungen kommen, wenn auch nur das Volksbegehren die erforderlichen vier Millio nen Stimmen erhalten würde! Gewiß kann kein Zweifel fein, daß für ein solches Volksbegehren sich keine Mehrheit im Reichs tag finden würbe, aber welche Auswühlung der politischen Leiden- Ichafbm wäre die Folge, wenn dann der Kampf um den Volks entscheid entbrennen würde, llüd darüber dürfte doch nach all Ken Erfahrungen, die wir gemacht haben, nicht der.geringste Zweifel sein, daß niemals die Hälfte Ker Stimmberechtigten für ein solches Volksbegehren zu haben sein wird. Das beweist schon ein Blick auf die Zahlen, die auf Grund der politischen Wahlen der letzten Jahre vorhanden sind. Dazu kommt noch folgendes: Können deutsche Beamte ein Gesetz fordern, wonach Reichskanzler, Reichsminister und deren Bevollmächtigte aüf Grund des Strafgesetzbuches wegen Landes verrats verfolgt, vor Gericht gestellt und verurteilt »werden sollen? Gerade dl« Beamtenschaft muß diese Frage sehr im Auge be halten. Wir sind der Auffassung — und sprechen das unumwun- Ken aus — daß kein Beamter es mit seinen staatspolitischen Pflichten vereinbar«» kann, eine Aktion zu unterstützen, die Reichskanzler und Reichsminister einem Landesverratsverfahren überantworten will. Die Folgen für die Beamtenschaft wären gar nicht abzusehen. Was heute der einen Seite recht erscheine, könnte morgen irgendeine andere Seite für sieb billigerweise in Anspruch nehmenn. Wir sind der Auffassung, daß gerade dann, wenn man auf dem Standpunkt steht, die Autorität sei unbedingt notwendig, kein« Aktion unterstützt werden darf, die ohne Zweifel zu, Erschütterung der Autorität führen muß. Auch die.Zeitschrift des Deutschen Beamtenbundes ,-D«r Beamlenbund" (Nr. 78 vom 8. Oktober) — der Deutsche De- amtenbund ist mit seinen 1,1 Millionen Mitgliedern di« größt« Deamtenorganisation der Welt und die Meitgrößte Gewerk- schaftsorgonifÄki-m D-ksschkmd- -r ist paEx-Msch »«sigts» neutral — beschäftigt sich jetzt mit der Frage und erklärt, daß besonders der Paragraph 4 des Volksbegehrens Anlaß zu emster Betrachtung geben muß, weil hie deutsche Beamtenschaft nach ihrer Steilung und nach ihrem Millen ikazu berufen ist, dem Gesetz allen Volksgenossen gegenüber Achtung und Beachtung zu verschaffen. Bei der Beurteilung jenes Paragraphen 4 müsse für jeden Beamten — wenn er sich nicht selber untreu werben will — der Gesichtspunkt maßgebend sein, daß der Beamte in Ausführung der ihm von den gesetzmäßigen Regierungsgewalten übertragenen Befugnisse und in Durchführung von Beschlüssen der vom Wolke gewählten Vertretung keine strafbare Handlung Wie aus Santa Barbara in Kalifornien gemeldet wird, er klärte Oberbürgermeister Böß einem Vertreter der „Assocciated Preß", der ihn über den Wunsch der Stadtverordneten wegen der Rückkehr nach Berlin unterrichtete, daß er nicht beabsichtige, vorzeitig nach Deutschland zurückzukehren, was Immer sich in Ber lin herausstelle: er selbst sei in keinen Skandal verwickelt und be absichtige daher, an seinem ursprünglichen Neiseplan festzuhalten. Eine offizielle Benachrichtigung über den Beschluß der Berliner Stadtverordnetenversammlung habe er nicht erhalten. Das konnte er auch nicht, weil der Magistrat in seiner gestrigen außerordentlichen Sitzung dem Beschluß der Stadtverordneten versammlung, der die sofortige Rückkehr des Oberbürgermeisters und der in Amerika weilenden Stadträte forderte, aus den vom Bürgermeister Scholz bereits in der Stadtverordnetenversamm lung dargelegten Gründen nicht beigetreten ist. Oberbürger meister Böß ist durch Kabel entsprechend verständigt worben. Zwei Söß'pelzer Mo SklcrcekS erklärten ihrem Verteidiger, daß eS sich um zwei verschiedene Geschäfte handle. Me Pelz jacke, die im Kabel deS Oberbürgermeisters erwähnt werde, habe der Oberbürgermeister für sich selbst be stellt. Der Pelzmantel hingegen, der für die Frau des Oberbürgermeisters bestellt wurde, sei von den Sklareks mit 4000 RM bewertet worden, und der Oberbürgermeister Hube diese 4000 RM restlos bezahlt. Wie der Sekretär Lchimann zu seiner Behauptung, daß der Frau Oberbürgermeister Büß eine Rechnung von 400 RM! zugegangen sei, kommen konnte, sei ihmen voll kommen unerklärlich. In der Frage der Pelzjoppe habe der Oberbürgermeister sich tatsächlich! sa Verhalten, wie er gekabelt habe. Zeugenaussagen über den BLßpelz Zur Klärung der Pelzaffäre wurde gestern vormittag eine Angestellte der KVG., «in Fräulein B., vernommen. Nach ihrer Aussage hat ihr, wie der ,/Berl. Lokanlanzelger" mitteilt^ eines Tages einer der Brüder Sklarck ein Paket ausgehändigt und sie beauftragt, dieses Paket mit einer Rechnung der Frau Oberbür germeister Böß -u'zuste'llen. Das Paket enthielt' den strittigen Pelz. Wie sich Frl. B. erinnern will, hatte ihr einer der Chefs gesagt, Katz der Preis für diesen Pelz dem Oberbürgermeister mit 400 Mark in Rechnung zu stellen sei. Das geschah auch. Die Zeugin wußte aber nicht, ob diese Rechnung inzwischen bezahlt worden ist. Auch andere Angestellte der KAG. sollen Kiesen Vorgang kennen und ebenfalls zu seiner völligen Klärung ver nommen werden. Neue Sehauptungen -es Suchhalters Lehmann gegen -ie öerliner StaStbankölrektoren Wie die „Vossische Zeitung" meldet, hat der Buch halter Lehmann im Verhör arv Freitag die Behaup tung aufgestellt, die Stadtbankdirektoren Schmitt, Hoff mann und Schröder hätten seit Jahren alle zwei Mo nate von den Brüdern Sklarek einen Anzug geliefert erhalten, ohne daß ihnen — auf Geheiß der Sklareks — jemals eine Rechnung zugestellt worden sei. Diese Angaben sind sofort dem Untersuchungskommissar deS Oberprästdenten, Oberregierungsrat Tapolöki, zur Nach prüfung mitgetetlt worden. hanüfeste SchlSchtergefellea Auch «im kommun alpolitssch« Einrichtung Zum Sklarekskankak veröffentlicht der Berliner Lokalanzeiger recht eigenartige Vorgänge, die sich auf dem Bezirksamt Kreuz berg vom Herbst 1928 bis zum Frühjahr 192S wegen der Gkla- rekschen Lieferungen abgsspiüt haben und einer gründlichen Nach prüfung bedürfen. 8m November 1928 forderte ein Stadtrat vom Bezirksamt Kreüzberg durch die Vermittlungsstelle für bas Schlächtergewerb« zwei handfeste Leute, di« die Ausgabe erhalten sollten) renitente Unterstützungsempfänger gewaltsam aus den Raumen des Be zirksamtes herauSzubeförbern. Die Tätigkeit Kiefer beiden Auf seher habe u. a. darin bestanden, Leute, die Wer mangelhaft Güte der vvn der Kleiderverkrlebsgesellschast gelieferten Beklei dungsstücke Beschwerde führten bezw. die Lieferung vollwertiger Ware verlangten, kurzerhand vor die Tür« zu setz«», mb wenn sie di« Annahme -er Kleidungsstücke verweilten, die geleerten Caches brn TmfD'SvW «achsrnveffi«. begehen kann. Di« Zeitschrift Kes Deutschen Beamtenbunbr» erklärt weiter, bas durch die Verfassung gegebene Recht des Volksbegehrens erfordere ein besonderes Maß staatsbürgerlicher Einsicht und lleberlegung, die Beamtenschaft besitze dieses Maß staatsbürgerlicher Einsicht. Wir selbst sind daher ebenfalls mit dem Organ des Deutschen Beamtendundes überzeugt, baß dies« Einsicht und die Erkenntnis der Gefahren bi« Beamten von die- sem Volksbegehren fern hält. — Wir Möchten noch hln-nfügm: bl« Freiheit ist «In kostbares Gut — ober sie darf nicht an de» Grundlagen des Staates rütteln. Daher ist bi« Stellung der Beamtenschaft zum Volksbegehren von selbst gegeben. Aus Ker Tätigkeit dieser beiden Ausseher wird u. a. mitgr- teilt, daß sie täglich sechs- bis achtmal Leute mehr oder weniger gewaltsam abfertigen mußten, die sich weigerten, bi« teuren nnd schlechten Sklarekschen Waren entgegenzunehmen. An besonder» schweren Tagen erhielten die beiden Schlächtergesellen Aufbesse rungen bis zu 10 Mark. Die Leute beschwerten sich u. a. Wer Stiesel, die bereits acht Tage nach der Lieferung bi« Sohlen ver loren, und Wer Strünrpfe, die sich nachträglich als doppelt so teuer als In Ladengeschäften herausstellten. Dis Beamten erklärten dann regelmäßig, da, Dyiffsamt müsse notgedrungen derartige Waren liefern, da es vom Magistrat dazu gezwungen werde. Diese beiden Schlächtergesellen sollen in ihrem Dienst im April Kieses Jahres durch zwei nicht minder handfeste Transportarbeiter abgelöst worden sein. Disziplinarverfahren gegen die Letter der Berliner Gtabtbank Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat der Oberpräsident der Provinz Brandenburg und von Berlin da» förmliche Disziplinawerfahren gegen die Stadtbankdirektoren Schmitt und Hoffmann sowie den Abteilungsleiter Schröder mit dem Ziel auf Amtsenthebung eröffnet. Gleichzeitig hat er die Amtsisufpension dieser drei Beamten ausgesprochen. Verschiebung äer deutsch» französischen Saarverhandlungen? Me interministerielle Kominisston, dis französt- scherseits eingesetzt ist, um die Saarvevhandlungen vmo- zubereiten, hat gestern nachmittag unter dem Vorsitz des GeneralbergwerksdirektorS Fontaine eine zweite Sitzung abgehalten, in der sie das Fortschretten de« Arbeiten der drei eingesetzten Unterausschüsse prüfte. Wie die Agenee Havas mittetlt, wäre eS irrig, daraus die Schlußfolgerung zu ziehen, daß Schwierigkeiten ent standen seien, die geeignet sein könnten, die Eröffnung der deutsch-französischen Saarverhandlungen merklich .'hinLUszuzögern. Immerhin scheint der anfangs tnS Auge gefaßte Zeitpunkt des 16. Oktober als Eröffnungs datum aufgegeben werden zü müssen. Aber die un wesentliche Verzögerung, die aus den umfassenden Cha rakter des zu lösenden Problems zurüchzufühiren fei, würde die Muer Von einigen Tagen nicht überschrei ten. Me deutsch-französischen Saarverihandlungen dürf ten nur um etwa eine Woche Verschoben werken- Noch immer Sesatzungsgerkchte Dom französischen Militärgericht tn Düren verurteilt Das französische Militärgericht in Düren verurteilte in fei ner gestrigen Sitzung den Bürovorsteher Johann Koch vom deut schen Besatzungsamt in Düren und dm Maurer Naas wegen Usbertretung des Artikels 25 der Verordnung 308 der Rhein lankkommission zu einer Geldstrafe von. 126 RM bezw. .10 RM. Die beiden hatten als Vorsitzende von Schützenvereinen bei einem Llmtzug« ihrer Vereine gelegentlich des Dürener Schützenfestes Trommler- und Pfeiferkorps im Zuge mftmarsch-ierea lassen. Der Staatsanwalt hatte 200 Mark bezw. 40 Marik Geldstrafe beantragt. Eine kun-gebung -er Neichsregieruag gegen -as Volksbegehren Me Reichsregierung wird, wie Vto „vosftschs Zeitung" meldet, tn nächster Zett eine Kundgebung ver öffentlichen, tn der gegen das vorgesehene LolkSbo- gchren eindeutig Stellung genommen wird. .» - Elne Elahlhelmgruppe löst sich selbst auf Ne« Stahlhelm Dessau faßte nach rin« Blätter* Meldung den Beschluß, sich selbst auMlksen. «n fein« Stell« soll eine Bereinigung chemaliger Machlheüner und Frontsoldaten gegründet werden. «W Metßk di« neu« Grupp« will frei Kon aller Politik die wkckttch« Kameradschaft hpsge». Oberbürgermeister Böß kommt nicht zurück