Volltext Seite (XML)
Amts- und Knzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsvezirk Eibenstock nnd dessen Umgebung S Bezugspreis vierteljährU 1.50 einschließl. < des .Illustr. Unterhaltungsblatts* und der < humoristischen Beilage „Seifenblasen* in der 5 Expedition, bei unserenvoten sowie bei allen Beichrpostanstalten. 800, für Eibenstock, Larlsfeld, yundshübel, Neuheide, Gberstützengrün, Schönheide, SchönheidechEMmer.Sosa,Unterstützengrün,wildenchalusw. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile-12 Pfennige. 2m amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. ««I^KVru Amtsblatt Fernsprecher Nr 210 Drucker und Verleger: Smil Hanneboh«, verantwortl. Redakteur: Ernst Lindemann, beide Eibrnstock. 1VLL ------ LV. ----- Freitag, de« 12. Jali Wie zur Kenntnis der Königlichen Amtshauptmannschaft gekommen ist, werden viel fach unbefugter Weise in die fließenden Gewässer Asche, Schutt, Unrat oder andere feste Gegenstände geworfen, wodurch das Wasser verunreinigt oder der Wasserlauf gestört wird. Diese- Gebühren ist nach 8 167 Ziffer 3 des Wassergesetzes vom 12. März 1909 ver boten. 8 167 Ziffer 3 lautet: »Mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft wird, soweit nicht der 8 274 Nr. 2 oder die 88 305, 321, 322, 324, 326 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich här tere Strafen androhen, bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig 3. Scherben, Glas, Gefäße oder Gefäßteile, Schutt, Unrat oder andere feste, das Wasser erheblich verunreinigende oder dessen Lauf störende Gegenstände oder Tierleichen oder Teile von solchen in fließende Gewässer, Teiche, Brunnen oder sonstige zum öffent lichen Gebrauche bestimmte Wasserbehälter unbefugt wirft.* Die Königliche Amtshauptmannschaft bringt dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis mit dem Bemerken, daß gegen Zuwiderhandelnde unnachsichtlich eingeschritten werden wird. 13H >v Die Königliche Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, am 1. Juli 1912. Die Königliche Amtshauptmannschaft als Wasseramt ordnet hiermit auf Grund von 8 87 in Verbindung mit 8 1b7 Ziffer 24 des Wassergesetzes an, daß im unzweifelhaften Hochwa^ergebtet aller fließenden Gewässer des Bezirks — auch innerhalb der Städte mit Revidierter Städteordnung — ohne ihre Erlaubnis keinerlei Anlagen (Bau werke aller Art, Dämme, Brücken, Anfh-hungen der Oberstäche, Einfriedi gungen, Pflanzungen u. s. w.) ausgeführt oder wesentlich geändert werden dürfen, die auf den Lauf des Wassers oder auf die Höhe des Wasserstandes Einfluß haben könnten. Dasselbe gilt für die Ablagerung von Steinen, Hölzern und anderen Gegenstän den, die ein Hindernis für den Hochwasserabfluß bilden und fortgeschwemmt werden könnten. Als unzweifelhafte- Hochwassergebiet hat der Raum über dem Bette und den näch sten Uferstreifen, insbesondere bei etwa vorhandenen Hochwasserdämmen bis zu deren Krone und bei Steilufern bis zu deren oberen Rand zu gelten. Auf die Vorschriften des 8 23 insbesondere Ziffer 7 des Wassergesetzes und 8 84 des Allgemeinen Baugesetzes wird noch besonders hingewiesen. Zuwiderhandlungen gegen diese allgemeine Anordnung werden auf Grund von 8 166 Ziffer 2 des Wassergesetzes mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bestraft. Schwarzenberg, den 9. Juli 1912. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die Erbschaftssteuer. Bon großer politischer Bedeutung ist eine Nach richt, die von einer häufig zu amtlichen Publikationen benutzten Korrespondenz veröffentlicht wird. Darin wird ziemlich deutlich die Erbschaftssteuer für den Herbst angekündigt. Zunächst wird erklärt, daß in den Vor schlägen, die das Reichsschatzamt auf Grund der Be sitzsteuer Resolution des Reichstages den verbündeten Regierungen vorlegen wird, eine Dividendenstener aus dem Grunde nicht figurieren dürfte, weil eine solche Lösung des Bcsitzsteuer-Problems mit dem Grundge- dankey jener Resolution kaum vereinbar sei. Deshalb werde wahrscheinlich auch von der Berücksichtigung des Gedankens abgesehen werden, die Besitzsteuer- fvagc im Wege der Landesgesetzgebung unter gewissen reichsgesetzlichen Richtlinien und der Erhöhung der Matrikularumlagen zum Ausdruck zu bringen. Das Be- sitzsteuerkompromiß von 1909, das einen ähnlichen Ge danken verfolgte, ist seinerzeit bekanntlich von den ver bündeten Regierungen einstimmig abgelehnt worden. Für dieses Verhalten waren grundsätzliche Fragen fi nanzpolitischer und finanztechnischer Natur in erster Linie maßgebend. Für eine Reihe namentlicher klei nerer Bundesstaaten trat noch die Erwägung hinzu, daß keinesfalls die Gewähr übernommen werden könne, eine Landesbesitzsteuer nach den vom Reiche vorge sehenen Richtlinien in annehmbarer Form zustande zu bringen. Da diese Bedenken auch jetzt noch bestehen, wird, so behauptet die Korrespondenz, das Neichsschatz- amt den verbündeten Regierungen den Entwurf einer Reichsvermögenssteuer mit verschiedenen Varianten Bermögenszuwachssteuer und dergl ), neben Entwürf en für die Einführung von Erbschaftssteuern zur Be- chlußfassung unterbreiten. Diese Mitteilung ist ohne weiteres als die Ankündigung der Wiedereinbringung der Erbschaftssteuervorlage anzusehen. Es ist auch be merkenswert, daß von einer Dividendensteuer, die hauptsächlich von konservativer Seite vorgeschlagen wur de, Abstand genommen wird. Aus der offiziösen An kündigung geht allerdings nicht hervor, wie oie Erb schaftssteuer beschaffen sein wird, die dem Reichstag im Oktober beim Wiederzusammentritt unterbreitet wer den soll. Daß eine Mehrheit bei der jetzigen Zusammen setzung vorhanden ist, haben die verschiedenen Abstim mungen kurz vor der Vertagung des Parlaments be kanntlich ergeben. Bis man aber erst so weit ist, wird es noch zunächst zu lebhaften Preßerörterungen und dann zu scharfen Anseinandersetzungen bei den Beratun gen im Reichstage selbst kommen. Ein Urteil über die neue Erbschaftssteuer wird man sich erst dann bilden können, wenn der Regierungsentwurf im Wortlaut vor liegt, was indessen kaum vor den« Beginn der neuen Reichstagsverhandlung der Fall sein dürfte. Kürzlich ging durch die Presse die Nachricht, daß der bayrische Ministerpräsident Freiherr von Hertling die Gegner- schäft zur Erbschaftssteuer aufgegeben habe. Ist diese Meldung richtig, dann wird auch das Zentrum seinen Widerstand aufgegeben haben, und in diesem Falle wür den sich die Reichstagsdcbatten über die Frage wesent lich einfacher gestalten. Noch schwebt aber alles in der Luft, immerhin ist die bloße Ankündigung der Erb schaftssteuer von nicht zu unterschätzender politischer Be deutung. Tagesgeschichtr. Deutschland. — DerKaiserhat Mittwoch früh seine Nord landsreise angetreten, die Kaiserin ist in Wil helmshöhe eingetroffen. — Reichskanzler von Bethmann-Holt weg ist gestern abend von Petersburg nach Moskau ab gereist. — Staatssekretär von Kiderlen-Wächter be zeichnete in Kissingen diePetersburgerUnterre- du'ngen des Reichskanzlers mit denrussischen Staatsmännern als einen glänzenden Er folg. — Der „Haeseler" der Flotte. Der Rück tritt des Chefs der Hochseeflotte, Admirals von Holtzendorff, und sein gänzliches Ausscheiden aus dem Marinedienst wiro von der „Tgl. Rdsch." für den nächsten Winter angekünoigt. Die Bedeutung dieses, bei den guten Beziehungen der „Rdsch." zu Marinekreisen wohl mit Sicherheit zu gewärtigenden Ereignisses kann der Oeffentlichkeit nicht besser llargemacht werden, als durch Hinweis auf den tiefen Einoruck, den seinerzeit der Rücktritt des alten Grafen Haeseler vom Kommando des 16. Armeekorps in Lothringen weit über die Mili tärkreise hinaus machte. Was dieser General dem Heere war, das ist Admiral v. Holtzendorff der Flotte — ein Taktiker und Stratege ersten Ranges, ein Mann eiserner Selbstzucht und ebenso unerbittlicher Strenge wie un beirrbarer Gerechtigkeit. Auch der letzte Mann der Hochseeflotte geht für diesen Kommandierenden durchs Feuer. Da Admiral v. Holtzendorff hervorragende Red nergabe besitzt, wurde ihm schon zu der Zeit, als er noch das ostasiarische Kreuzergeschwader befehligte, von See- osfizierlreisen die Berufung ins Staatssekretariat als Nachfolger des Großadmirals v. Tirpitz prophezeit. Da mit wäre es also nichts. Der Leiter von Deutschlands Hochseeflotte ist diejenige Persönlichkeit, auf der vor allen anderen die Verantwortung für die Hauptentschei dung in einem künftigen Seekampf ruht. Selbst der Chef des Admiralstabes tritt ihm gegenüber an Bedeu tung beim Zusammenstoß mit dem Feinde zurück. Be weis genug, daß nur der an der Front bewährteste un serer Seeoffiziere auf diesen überaus wichtigen Posten gestellt werden darf und oaß die kaiserliche Berufung in diesem Fall eine Auszeichnung oarstellt, die im Be reich der Marine nicht übertroffen werden lann. Was Admiral von Holtzendorff für die deutsche Kriegsflotte bedeutet, darüber sind die britischen Marjnebehörden natürlich nicht im unklaren. - Keine Einladung von Abgeordneten zum Kaisermanöver? Zu der Meldung, daß die Abgeordneten v. Pntlch uuo Erzberger zur Teilnahme an den Kaisermanövern eingcladen worden seien, wird von anderer Sette mitgeteitt, daß in militärischen Krei sen, die davon etwas wissen müßten, von einer solchen Einladung nichts bekannt sei. Deutsche Kolonie«. — Ein weißer Jäger von Farbigen er mordet. Aus Deutsch-Neuguinea meldet ein Telegramm des Gouverneurs, oaß in Kaiser-Wilhelms- land der Paradisvogeljäger Petersen mit drei farbigen Arbeitern von Eingeborenen der oberen Go- golebene ermordet worden ist. Eine Strafexpedition ist bereits unterwegs. Die Mordtat Hal sich in einem unerschlossenen, dem Einfluß der Verwaltung bis jetzt noch nicht zugänglichen Gebiet im Innern oes soge nannten Festlandes von Neuguinea zugetragen. Frankreich. - Bier neue französische Panzerkreu zer. Nach einer Entscheidung der Admiralität, welche den Schiffsbauplan für 1913 festlegt, wird im nächsten Jahre mit dem Bau von vier Panzerkreuzern begonnen werden. Die Schiffe werden 26 000 Tonnen Gehalt ha ben und mit 12 Kanonen (34 Zentimeter)) versehen sein Die Geschütze werden je zu vier in drei Geschütztürmen untergebracht, eine Einrichtung, welche bisher noch kei ne Marine anfzuweisen hat. Italien. — Gemaßregelte Sozialisten. Der ita lienische Sozialistenkongreß in Reggio hat am Dienstag nach einer stürmischen Sitzung die Häupter der Reform gruppe, die Abgeordneten Rissolati, Bonomi, Cabrini und Podrecca, besonders wegen ihrer Stellung zur Kriegsfrage, aus der Partei ausgeschlossen. Zahlreiche andere Genossen erklärten sich mit den Abgeordneten so lidarisch und traten aus der Partei aus. Portugal. - - Der Aufruhr in N v r d p 0 r t u g a l. Der bereits totgesagte Monarchistenputsch in Nordpnrtugal beweist noch immer eine gewisse Lebenszähigkeit, mag es sich oabei auch nur um die verzweifelten Zuckungen vor dem endgültigen Erliegen handeln. Nach der Nie derlage bei Chaves haben sich zwar 150 Royalisten den Regierungstruppen ergeben und nach einer Drahtmel- dung des spanischen Gouverneurs der Provinz Orense herrscht jetzt an der Grenze Ruhe, aber andererse ts soll es dem monarchistischen Führer Hauptmann Coneeiro ge lungen sein, alle im Felde stehenden Banden unter sei nem Oberbefehle zu vereinigen und im Einverständnis mit der Einwohnerschaft und der Geistlichkeit einige Or te zu besetzen. Ein Angriff der Republikaner auf einen dieser Orte namens Cabezeiras de Basto wurde sogar zurückgeschlagen. Nach weiteren Nachrichten soll freilich die Rückeroberung des Ortes gelungen sein. Lürkei. — Keine Politik ini O f f i z i e r k 0 r p s. Der Senat hat am Dienstag endgültig den Gesetzentwurf angenommen, durch den Offizieren verboten wird, sich mit Politik zu befassen. — Rücktritt des türkischen Kriegs Mini sters. Mittwoch nacht hat der Generallissimus und Kriegsminister Mahmud Schewlet Pascha dem Sultan seine Demission überreicht. Der Sultan nahm das Rück trittsgesuch an und betraute interimistisch den Marine- ministcr Hurschid Pascha mit dem Portefeuille des Krie ges. - Die Demission des türkischen Kriegsminislers kann, wie dem Berliner Vertreter des Chemn. Tagebl. aus baltandiplomatischen Kreisen gesagt wird, von ge radezu katastrophaler Bedeutung für die Türkei werden. Sie beweist die grunderschütternde Zersplitterung im türkischen Ossizierkorps und den geringen Zusammen halt in der Armee. Sein Rücktritt bedeutet unter Um ständen den Zusammenbruch des jungtürkischen Regi mes. Die Türkei wird jetzt unter allen Umständen Frie den schließen müssen und alle italienischen Bedingungen annehmen, wenn nicht Ereignisse eintreten sollen, die das Vorgehen aller Balkanstaaten gegen die Türkei zur Folge haben könnten. Die türkische Kammer hat am Mittwoch