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Wochenblatt für Wilsdruff Tharandt, Men, Menlehn and die UmMN-en. Amtsblatt für die Agl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruffs sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstagS und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne l Nummem 10 Pf. Inserate werden Montags und Donnerstags ' bis Mittags 12 Uhr angenommen, f JnsertionSvreis 10 Pf. pro dreigespaltene CorpuSzeile. Z No. 102. Dienstag, den 22. Dezember 1891. Bekanntmachung, die Geburtslisten für das Ersatz-Geschäft betr. Die Pfarrämter des hiesigen Bezirkes werden hierdurch auf die Bestimmung in H 46,7 der Wehrordnung mit dem Bemerken hingewiesen, daß ihnen die Formulare zu den Geburtslisten über die im Kalenderjahre 1875 geborenen Personen männlichen Geschlechtes in den nächsten Tagen zugehen werden. Meißen, am 16. Dezember 1891. Königliche Amtshauptmannschaft. V. ILir^NIt>rr« k. Mit der einstweiligen Besorgung der Geschäfte des Friedensrichters Herrn Rittergutsbesitzers von Schönberg-Pötting auf Alttanneberg ist am heutigen Tage Herr Actuar Friedrich August Schwiebuß in Wilsdruff betraut worden. Wilsdruff, am 19. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht. »r «aiiALaL. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des verstorbenen Sattlermeisters Heinrich August Frshne in Wilsdruff wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Wilsdruff, am 18. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht. Dr EÄunKlnS. Für den abwesenden Oskar Lmil Bechmann aus Aeffelsderf ist Herr Ortsrichter Gotthelf Ludwig Nedeß in Kaufbach als Vormund hier in Pflicht genommen worden. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, den 19. Dezember 1891. Vr. OunKlvir. Auch ein Beitrag zur Postschulfrage! In No. 99 und No. 101 des hiesigen Wochenblattes ist die hier bestehende sog. Postschule Gegenstand von Besprechungen gewesen. Während in No. 99 die innere Organisation dieser Schule des Näheren beschrieben wird, setzt der Verfasser in No. 101 die großen Vortheile derselben für unsere Stadt aus einander, indem er dabei nur beklagt, daß es leider noch viele Gegner dieser Anstalt gebe und daß trotz des Bestehens derselben noch eine andere in gleichem Range stehende Schule errichtet werden solle. Es wird deshalb der Gewerbeverein hier ersucht, den Stadtgemeinderath für Uebernahme der Postschule anzugehen. Durch die Schreibweise, insbesondere in No. 101 kann der Anschein erweckt werden, als stünde derjenige, welcher nicht vollständig dem Verfasser des Artikels in der gedachten Nummer beistimme, den Interessen der Stadt und den hiesigen Gewerb- treibenden feindlich gegenüber. Es erscheint daher und da der Verfasser der Artikel in No. 99 und 101 doch nicht vollständig richtig in der gedachten Frage unterrichtet zu sein scheint, angezeigt, dieselbe ebenfalls zu beleuchten und richtig zu stellen. Auch Einsender dieses verkennt mcht, daß unsere Stadt von der Postschule Nutzen zieht. Er will selbst zugeben, daß bei einer durchschnittlichen Schülerzahl von 20 Schülern eine Einnahme von 12000 Mk. unserer Stadt zu Theil wird. Denn rechnet man bei einer solchen Schülerzahl den Betrag der von den einzelnen Schülern zu zahlenden Monatspension auf durchschnittlich — hoch gegriffen — 35 Mk. und das jährliche Schulgeld 180 Mk., so fließen hiervon 8400 Mk. den Pensionsgebern und 3600 Mk. dem Herrn Leiter der Postschule zu. Einsender will demnächst ebenfalls absehen davon, was die ein zelnen Gewerbtreibenden durch die Postschüler vielleicht für Ein nahmen haben. Denn bei der gegenwärtigen Frage ist das Haupt augenmerk nicht sowohl auf den gewerblichen bez. Jnteressen- standpunkt überhaupt, als auf die Erwägung zu richten, ob die nach No. 99 in 3 Abtheilungen, als Abth. ä. für das Verkehrswesen (Post u. Eisenbahn) für Ge meindebeamte u. gewerbliche Fächer, - 11. für Kaufleute und - 6. für Landwirthe sich gliedernde Postschule unsere Bürgerschulen beeinträchtige und zwar dadurch, daß die Postschule unter der Leitung des Direktors unserer Bürgerschulen steht und daß durch die Lehrer der letzteren Unterricht an ersterer ertheilt wird. In No. 99 uno 101 wird eine solche Beeinträchtigung verneint, ja in No. 101 wird sogar Jedem, der nicht der dortigen Ausführung bei lritt, ohne Weiteres das Motiv der absichtlichen Schädigung der Postschule untergelegt. Gleichwohl kann Einsender seine Bedenken betreffs dieser nicht unterdrücken. Derselbe geht bei Beurtheilung der Postschulfrage vor Allem davon aus, daß die an den hiesigen Bürgerschulen angestellten, erst unlängst Seiten des Schulvorstandes mit Gehaltserhöhungen bedachten Lehrer in allererster Linie diesen Schulen gehören und daher auch diesen Schulen ihre Kräfte voll und ganz zu widmen haben, sofern sie den Ansprüchen genügen wollen, welche die gegen wärtige Organisation der Bürgerschulen mit ihren Unterichts- gegenständen und Zielen sowie die eingeführte Lehrmethode an sie stellen. Ob dies bei einer gleichzeitigen Unterrichtsertheilung an der Postschule geschehen kann, und ob das, was die Lehrer den Schülern in dieser vortragen, auch den Schülern der Bür gerschulen zu Gute kommt, wie behauptet wird, darüber über läßt Einsender jedem selbst das Urtheil. Zur Schöpfung eines solchen weist er auf Folgendes hin: Nach der Lokalschulordnung ist jeder Lehrer verpflichtet, wöchentlich 32 Stunden, der Oberlehrer 30 und der Direktor 18 Stunden zu ertheilen. Außerdem ist laut Statut der Fort bildungsschule der Unterricht in dieser von Lehrern der hiesigen, Bürgerschulen zu ertheilen, von welchen jeder eine Classe zu, übernehmen hat. Endlich haben die Lehrer im Falle der Er krankung eines Lehrers oder in sonstigen Behinderungsfällen— und solche Fälle sind in der letzten Zeit des öfteren vorgekom men — den Abwesenden zu vertreten, also auch Ueberstunden zu ertheilen. Es kommt hinzu, daß jeder Lehrer außer diesen Stunden, zu welchen er verpflichtet ist, noch Privatunterricht bis zu 8 Stunden ertheilen darf — eine Berechtigung, von welcher von den meisten der ausgedehnteste Gebrauch gemacht wird —, der Lehrer zweifellos auch Zeit bedarf nicht nur zum Corrigiren der von ihm gegebenen Aufgaben, sondern auch zur ge wissenhaften Vorbereitung auf die von ihm zu ertheilenden ge wöhnlichen Unterrichtsstunden, ohne welche jeder Unterricht nur schablonenmäßig sein muß. Jedenfalls ist schon hiernach ein Lehrer, welcher seinen Beruf ernst nimmt und das ist wohl von allen Lehrern vorauszusetzen, täglich vollauf beschäftigt, daß zu der auch ihm nöthigen Erholung nur kurze Zeit übrig bleibt. Nun kommt aber noch der Unterricht in der Postschule! Da dieserin den Spezialielfächern (Postdienstanweisung und Telegraphie) von einem Postbeamten a. D. ertheilt wird, vertheilen sich die nach dem Aufsatze in No. 99 noch verbleibenden 31 Stunden Unterricht auf die Lehrer an den Bürgerschulen. Unter den in diesen Stunden zu behandelnden Fächern befinden sich nicht wenig solche, welche den Lehrern, da sie auf den Seminaren, wo sie gebildet, nicht gelehrt worden, selbst fremd, daher von ihnen selbst erst zu studiren sind. Daß dieses Studium, dieses „unter Benutzung vorzüglichster größerer Werke in die Wissen schaften Vertiefen", wie es in No. 101 heißt, Zeit, ja viel Zeit kostet, wenn der Unterricht darin in gedeihlicher Weise er theilt werden soll, auch mit nicht geringer Anstrengung ver bunden ist, ist wohl nicht unglaubhaft, zumal wenn man noch bedenkt, daß der Lehrer neben diesem Studium seiner Haupt pflicht, an den Bürgerschulen die ihm vorgeschriebenen Stunden zu geben, nachzukommen hat. Ob auf die Länge der Zeit ein Lehrer dies auöhalten kann, ob nicht seine körperliche Kraft und Frische darunter leiden wird, diese Frage kann sich jeder selbst beantworten. Ebenso dürfte bei einer nur flüchtigen Durchsicht der Fächer, welche an der sog Postschule nach Obigem getrieben werden, ein Jeder, welcher die Ziele unserer Bürgerschulen kennt —und möchten diese nur alle Kinder erreichen! —sich selbst sagen, daß von dem, was Seiten der Lehrer an der Postschule gelehrt wird, unseren Bürgerschulen nichts zu Gute kommt und zwar schon deshalb nicht, weil die in der Postschule getriebene postalische, kaufmännische, landwirthschaftliche Wissenschaft in keiner Beziehung zu den gegenwärtigen Fächern d er Volksschule, am.allerwenigsten der unteren Classen steht. Ist Vorstehendes richtig, so kann und darf eine Weiter führung der Postschule in der bisherigen Weise nicht mehr statt finden, ja nach Ansicht des Einsenders dürfte jetzt, nachdem der Schulvorstand durch den Aufsatz in No. 99 des für den Stadt gemeinderath, daher auch für ihn, officiellen Wilsdmffer Wochenblattes von der jetzigen Ausdehnung der Postschule ge wissermaßen officielle Kenntniß erhalten hat, zu Vermeidung eigner Verantwortung wenigstens in der Weise vorzugehen haben, daß er unter Anzeigeerstattung des Sachstandes an die Schul inspektion letztere um Verhaltungsmaßregeln bittet. Denn die sog. Postschule ist eine Privatunterrichtsanstalt und gehört als solche—zumal in dem jetzigen, seit dem Jahre 1889 über den ursprünglichen Plan hinaus erweiterten Zustande — zu den jenigen Anstalten, deren Errichtung weder von dem Schulvor stande, noch von der Schulinspektion, sondern lediglich von dem Kultusministerium als der obersten Schulbehörde genehmigt werden kann. Es dürfte hiernach auch der in No. 101 wegen Erhaltung der Postschule vorgeschlagene Weg nicht der richtige sein, ganz abgesehen davon, daß die Uebernahme der Postschule auf die Stadt Seiten des Schulvorstands in einer Sitzung bereits ab gelehnt worden sein soll, da z. Z. derartige Anstalten gerade in genügender Anzahl existirten, da es überhaupt ungewiß sei, wie lange bei dieser Concurrenz die hier bestehende Postschule noch prosperiren würde, auch bei einer etwaigen Uebernahme derselben sich sofort die Anstellung einer weiteren Lehrkraft unbedingt nöthig machen würde, da die jetzt an der Postschule bezahlten Unterricht ertheilenden Lehrer diesen zweifellos ander städtischen Postschule unentgeltlich nicht ertheilen würden, ihnen auch kei neswegs zugemuthet werden könne, mehr als die ihnen gesetzlich vorgeschriebene Stundenzahl Unterricht zu ertheilen. Gleich dem Verfasser der Artikel in No. 99 und 101 hat auch Einsender dieses ein warmes Herz für unsere Stadt, für deren Wohl und Gedeihen, Entwickelung und Hebung und würde auch er das Eingehen der Postschule lebhaft bedauern. Da diese als eine Fachschule mit den Bürgerschulen nicht ver bunden werden kann, dürfte die Auflösung derselben sich nur dadurch abwenden lassen, daß sich zu Vermeidung von nach Obigem sich ergebenden Unzuträglichkeiten eine mit den hiesigen Bürgerschulen nicht in Verbindung stehende Persönlichkeit zur Uebernahme und Leitung der Postschule fände, daß diese ge fundene Persönlichkeit um Genehmigung der Schule bei dem Kultusministerium nachsuchte und dafern diese ertheilt worden, tüchtige Fachlehrer für die Schule zu gewinnen strebte. Es dürfte sich daher empfehlen: statt den Stadtgemeinde rath vielmehr den Herrn Leiter der Postschule zu ersuchen, im Interesse der Stadt, der Pensionsgeber und der hiesigen Ge werbtreibenden das zur Erhaltung der Postschule Erforderliche cinzuleiten. Tagesgeschichte. Berlin, 18. Dezember. Anläßlich der heutigen An nahme der Handelsverträge im Reichstage ernannte Se. Mas. der Kaiser den General v. Caprivi zum Grafen. Die Handelsverträge mit Oesterreich-Ungarn, I t a l i e n und B elg i e n sind am Freita.'g vo deutschen Reichstag endgültig mit überwä