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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebentel)» mid die Umgegenden. Wmtsökatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstag« und Freitags und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag. ^571 Freitag, den 24. Juli 1874. Bekanntmachung. Nachdem der Advocat und Notar Carl Heinrich Körner in Wilsdruff zufolge Verordnung des Königlichen Appellationsgerichts hier auf die Dauer der wider ihn hier anhängigen Untersuchung von den Aemtern der Ädvocatur und des Notariats suspendirt worden ist, so wird Solches verordnungsgemäß hiermit bekannt gemacht. Dresden, den 17. Juli 1874. Das Königliche Bezirksgericht. Der Untersuchungsrichter: vr. Lehmann, Aff Bekanntmachung. Geschehener Anzeige zufolge ist das bei hiesiger Sparcasse auf den Namen Carl Edmund Kirsten in Sachsdorf ausgestellte Eiu- legcbuch No. 14029 dem Einleger abhanden gekommen. Mit Hinweisung auf § 18 des für genannte Sparcasse geltenden Ncgulativ's wird der etwaige Inhaber dieses Einlegebuchs «»durch aufgcsordert, seine Ansprüche an dasselbe, wenn er solche zu haben vermeint, bei Verlust derselben, binnen drei Monaten, vom Tage die ser Bekanntmachung an gerechnet, bei der hiesigen Sparcassenverwaltnng anzuzcigen. Wilsdruff, am 21. Juli 1874. Der Stadtrath das. Ficker, Brgmstr. 8 skLimbmsLliunK. Der zweite Grasschnitt auf der Vogelwiese und die diesjährigen eommunlichcn Pflaumennutzungen sollen nächsten Montag, den 27. dieses Monats, Nachmittags 5 Uhr, im hiesigen Schießhause unter den daselbst bekannt werdenden Bedingungen an den Meistbietenden verpachtet werden. Wilsdruff, am 21. Juli 1874. Der Stadt rath. Ficker, Brgmstr. Obflwrpachtung. Die diesjährige Obstnutzung der fiscalischcn Allee auf der Wilsdruff-Nossener Chaussee, Abteilung 1 bis mit 5, soll Mittwoch den 29. Juli a. e. Vormittags 9 Uhr nn Gasthofe des Herrn Hesse- zu Deutschcnbora gegen sofortige baare Bezahlung und unter den im Termine bekannt zu gebenden Be dingungen öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden. Königliche Bauverwalterei zu Meißen, am 15. Juli 1874. Thümmler. Tagcsgcschichte. Folgende bcmcrkenswcrthc Miltheilung bringt die „Nordd. Allg. Ztg." an der Spitze ihrer Nr. vom 21. d. M.: Wie zuverlässig verlautet, sind auf Requisition des Herrn Ministers des Innern acht Berliner Polizcibeamtc zum Schutze des Reichskanzlers nach Kissingcn entsendet worden. Je nothwendiger eine solche Maßregel und je ge eigneter sic ist, die besorgten Gemüther zu beruhigen, welche das At tentat Kullmanns nur für den ersten schrillen Ton eines höllischen Conzerts halten, desto mehr drängt sich der schmerzliche Gedanke auf, daß es eine Schmach für die Einrichtungen einer gebildeten Nation ist, wenn rin Minister — obenein ein solcher, der sein Amt im Ein- vcrsändnisse mit der überwiegenden Mehrheit seiner Landsleute und in Ehren führt — eine Badekur in Deutschland nicht anders als unter bewaffneter Escorle machen kann! Wie häufig haben wir dem Räubcrwesen in Sicilien, in Peloponnes und in andern fremden Ländern gegenüber uns ans das hohe Pferd der pharisäischen Kritik gesetzt, -luin finden wir im eigenen Auge den Balken! Berechtigen uns die Zustände NN -ande zu jenem hohen Selbstgefühl? Viel besser steht es doch nicht um sie, so lange mitten in Deutschland ein Reichsbcamter, der sich die Unzufriedenheit des Papstes zugezogen hat, nicht mehr seines Lebens sicher ist! Aber dieser Zustand, daß der Papst in der Lage ist, Jemand in Deutschland für vogelfrei zu er klären und Vollstrecker seiner Sentenzen zu finden, welche die von ihm angedrohtcn „Steinchen" in Bleikugeln verwandeln, ist unerträg lich und muß ein Ende nehmen. Das einzige Schriftstück, das bei Kullmann zu finden gewesen, war ein Gedicht, welches die Leiden des Papstes schildert. Mit dieser Negimentsmusik zog der ultramontane Mörder ins Feld. Ahnte der Redacteur des klerikalen „Eichsfelder Wochenblatts", als er diesem Thrtäos die Spalten öffnete, zu welcher Schandlhat er die Begeisterung schüren half? Wir können unmöglich die Augen davor verschließen, daß, soweit die Jesuitenmoral ihren bestimmenden Einfluß erstreckt, die deutsche Civilisation in Frage gestellt und Leben und Sicherheit des deutschen Volkes und seiner besten Männer täglich und stündlich von Banditen bedroht ist. Von dem Telegramm, welches der deutsche Kaiser und der Kö- l nig von Bayern an den Fürsten Bismarck aus Anlaß des Attentats l gerichtet haben, wird nun der Schlußsatz bckannnt. Derselbe lautet: