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2^ für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Das Wilsdruffer Tageblatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts und Stadtrats zu Wilsdruff, ForflrentamtsTharandt, Finanzamts Rosse«. Anzeigenpreis: die 8gespaitcne Raumzeile 20 Goldpfcnuig, die 4 gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40Gold pfennig, die 3 gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 100 Goldpfcnnig. Rcchweisungsgebühr 2V Goldpfennig. Dov geschriebene Erfchcinungs- tage und Platzvorschrift« werden nach Möglichkeit AernsvreÄer: Amt WllSdruft Nr. 6 derückfichtigt. Anzeig«- annahme bis vorm.lOUHr «> - - Für die Richtigkeit d« durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. IederRabatranspruch erlischt, wenn der Betrag dmech Klage eingezogen werden muß oderder Auftraggeberin Konkurs gerat. Anzeigen nehmen alle Vermittlungsstellen entgege«. Das ,Wilsdrnncr Taeel on" er.cdeint tänlick nachm. 5 Uhr für den folgenden Tag. Bezugspreis: Bei Abholung in der Geschäftsstelle und den Ausgabestellen 2MK. im Wonat, bei Zustellung durch die Boten 2,30^^., ^^^ostbestellung Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend ^agk"u Falle HLHcrer Gewalt, Krieg oder fonsüger B-tried-stö^Läs" b-K«ht Lei» Anspruch«»! «el-runs »er Heilung odk°KLrz»ng d-,«ezu,«Preises.- 'Rücksendung e«ngejandt-r Schriftstücke erfolgt nur, wenn Port- bewegt. Nr. 200 — 84 Jahrgang. reiegl.-AM.: „Amtsblatt« Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Freitag, den 28. August 1925 Frankreichs Antwort an veuNchianÄ Heute i "ß sind den Jubel befreiten Städten. der Bevölkerung. Düsseldorf, 26. August. in Düsseldorf 173 Mann deut sche Schutzpolizei eing-rückt. Bei ihrem Eintreffen am Hauptbahnhof wurden üe von einer großen Mcnschcn- meime stürmiscli bearüßt. Starke Verminderung ser polnischen Zolleinnahmen. Warschau, 27. August. Wie im Finanzministerium fest- gestellt wurde, haben sich die Zollcinnahmen m Polen feit dem Beginn der deutsch-polnischen Zolldifferenzen in raschem Matze vermindert. Bis zum Mai dieses Jahres waren die Zollem- nohmen immer gestiegen. Während im Mai noch 22 Millionen Zloty eingenommen wurden, sanlen die Einnahmen im Juni auf 21 Millionen und im Juli auf 17 Millionen. In der ersten Hälfte des Monats August betrugen die Einfuhrzölle kaum 4 Millionen Zloty. Llnerlöst. Die jetzt erfolgte Räumung der drei Sanklionsstädlc Düsseldorf, Duisburg, Ruhrort und damit die Vollendung der Befreiung des Ruhrgebiets hat in ganz Deutschland Freude hervorgerufen. Wissen wir doch, daß nun uncr- hörte Leiden von über vier Millionen Deutschen ihr Ende gefunden haben. Aber mit der Tatsache, daß große Teile deutschen Landes auf dem linken Rheinufer auf Grund des Friedeusvertrages noch auf lange Zett besetzt bleiben, muß man sich noch immer abfinden. Hier liegt immerhin ein von beiden Seilen unterschriebener Vertrag vor, der Vertrag von Versailles. Auch die betroffene Bevölkerung hat sich notgedrungen der harten Notwendig keit gebeugt. Ihr schweres Los wird gelindert durch das Bewußtsein, daß das ganze deutsche Volk an ihrem Schick sale lebhaftesten Anteil nimmt und alles zu tun bereit ist, um ihr die Bürde mittragen zu helfen. Die Besetzung der drei Städte und des Ruhrgebietes war aber ganz be sonders niederdrückend gewesen. Hier kam die rohe Ge- wa l t zum Vorschein, die man sich einem wehrlosen Volke gegenüber erlauben konnte. Durch dieses Vorgehen war dem deutschen Volke ganz besonders drastisch vor Augen geführt worden, bis zu welcher Stufe der Machtlosigkeit es unter den Völkern der Erde herabgesunken war. Das hatte neben dem Gefühle der Empörung auch das der Beschämung wachgerufen. Aus dem Empfinden dieser Ohnmacht heraus war seinerzeit der passive Widerstand erwachsen, der aber schließlich doch, wie die Ereignisse ge zeigt haben, nicht ganz so wirkungslos gewesen ist. Hat er doch in erster Linie mit den Anstoß gegeben, bei den Gegnern den Verhandlungswillen zu wecken. Jetzt, wo dieses Unrecht beseitigt ist, schweifen unsere Blicke zu den altbesetzten Gebieten hin. Auch hier gilt es ein Unrecht wieder gutzumachen. Nach dem Vertrage soll das Gebiet in der letzten Zone 1935 erst frei sein. Die Räumung selbst ist in einzelnen Etappen von fünf zu fünf Jahren vorgesehen. Alle Welt hatte erwartet, daß infolgedessen im letzten Januar die erste Zone zu sammen mit Köln Deutschland wieder zur freien Ver fügung gestellt würde. Die Gegenseite erklärte aber aus einmal, daß die etappenweise Räumung in ihrem Be lieben liege und von dem Wohlverhalten Deutschlands abhinge. Niemand wird aus den betreffenden Bestim mungen des Vertrages derartiges herauslesen. Wir mußten uns auch hier wieder der Gewalt fügen. Um sich einen Schein des Rechtes zu verschaffen, batte man drüben die Legende von der nicht genügenden Entwaff nung Deutschlands erfunden und so eine Vertragsver letzung konstruiert, trotzdem jeder Einsichtige und gerecht Denkende in der Welt genau wußte, daß dies alles nur ein Vorwand war, um Frankreich zu gestatten, das Ruhrgebiet zu dem ihm genehmen Zeitpunkte zu ver lassen. Jetzt ist diese Räumung vollzogen, die man bei uns als das Zeichen dafür ansieht, daß auch - für die Kölner Zone bald die Befreiungsstnnde schlägt. Dies' Hofsnnng wird auch durch die Nachricht bestärkt, van England sein Hauptquartier nach Koblenz verlegen will. So war für die Reichsregierung bei ihrem Sicherheit^ angebot auch das Bedürfnis maßgebend, den noch be setzten Gebieten Erleichterungen zu verschonen. Man nimmt bei uns an, daß besonders Frankreich, wenn es von Deutschland auf andere Weise genügende Llchcrye^ erhält, auf eine weitere längere Besetzung deutschen Ge bietes überhaupt verzichten kann oder doch dw Besetzung in einer Weise ausübt, die der Bevölkerung die härtesten Lasten nimmt. Ganz besonders wird damu gerechnet, daß in Zukunft jede Begünstigung s e p a r a t ist i scher Um triebe unterbleibt, die dann wohl endgültig der Ver gangenheit angehörcn dürften, ^n der französischen nationalistischen Presse wird sewstvcrstandlich gegen den Gedanken einer vorzeitigen Räumung oder gegen eine Milderung der Besetzungsform sturm gelaufen. Das deutsche Angebot wird deshalb auf alle Weise verdächtigt. Wir wollen hoffen, daß alle solche Bestrebungen scheitern und auch hier endlich die Vernunft deu Sieg davonträgt. Deutschland Hat, das bestätigt immer wieder die Re parationskommission, alle seine Verpflichtungen ans dem Dawes-Abkommen getreulich erfüllt und wird es weiter tun. Die Neichsregierung wird auch, soweit es überhaupt möglich ist, die letzten Bedenken unserer ehe maligen Gegner m der Entwaffuungssrage zu zerstreuen versuchen. Dann dürfen wir aber auch erwarten, daß man uns gegenüber deu Vertrag von Versailles in allen Teilen erfüllt und deu uner lösten Gebieten die Freiheit gibt, ans die sie Anspruch haben. bmivfanung vorgeieyen pnv, uno aus dw o.e dcuiscye Rvie nnspiclll III. Die deutsche Regierung hat hinsichtlich der Art und der Tragweite -der S ch i e d s v e r t r ü g e, die zwischen Deutsch land einerseits und Frankreich und Belgien als Sig- uatarmächten des Rheiupaktes sowie den anderen Deutsch land benachbarten Signalarmächten des Versailler Vertrages andererseits abzuschließen sein würden, Vorbehalte ge macht, die den obligatorischen Charakter dieser Schiedsver träge nach dem Muster der von Deutschland bereits mit einigen seiner Nachbarn abgeschlossenen Schicdsverträge cin- sckuänken würden. Diese letzteren Verträge sehen in allen Fällen die Anrufung einer ständigen Vergleichskommission vor; aber die schiedsgerichtliche Regelung im eigentlichen Sinne erstreckt sich wenn sie auch auf die meisten Fälle An wendung findet, nicht aus die wichtigsten Fälle, nämlich die politischen Fälle, also gerade diejenigen, die zum Kriege führen könnten. Dadurch würden die im ersten deutschen Memorandum vom 9. Februar 1925 ins Auge gefaßten Be stimmungen, die den Abschluß von Schiedsverträgen zur Sicherstellung einer friedlichen Lösung der politischen sowie der rechtlichen Konflikte ins Auge faßten, in bedenklicher Weise eingeschränkt werden. Nach Ansicht der Alliierten wäre ein aus diese Weise eingeschränkter Schiedsvertrag, der sich nicht auf alle Streitigkeiten zwischen den einander benachbarten Ländern erstreckt, als Friedensgarantie ohne hinreichenden Wert, da er für Kriegsgefahren Raum lassen würde. Was wir vor allem wollen, ist das, daß unter den in der Rote vom 16. Juni angegebenen Voraussetzungen jede neue Anwendung von Gewalt durch eine für alle Fälle obligatorische friedliche Regelung unmöglich gemacht wird. Der Grundsatz eines derartigen Schiedsgerichtsobligatoriums ist nach unserer Ansicht die unerläßliche Bedingung für einen Palt, wie ihn die deutsche Regierung in ihrer Note vom 9. Februar vorge schlagen hat. Die von der deutschen Regierung hinsichtlich der Garan tierung eines Schicdsvertrages hervorgchobenen Befürchtungen können einer objektiven Prüfung nicht siaudhalten. Nach dem in Aussicht genommenen System entscheidet der Garant nicht frei und einseitig darüber, wer der Angreifer ist. Der Angreifer bezeichnet sich selbst durch die bloße Tatsache, daß er, anstatt sich auf eine friedliche Lösung einzulassen, zu den Waffen greift oder eine Verletzung der Grenzen oder, am Rhein, der demilitarisierten Zone begeht. Es liegt auf der Hand, daß der Garant, der das größte Interesse daran hat, derartige Ver letzungen von der einen wie der anderen Seite zu verbinden, beim ersten Anzeichen einer Gefahr nicht unterlassen wird, zu diesem Zwecke feinen ganzen Einfluß geltend zu machen. Jin übrigen wird es nur von den einander bcnachbaric» Na tionen selbst abhängen, daß dicfes Garaniicsystem, das zu ihrem gegenseitigen Schutze geschaffen wird, nicht Z» ihrem Nachteil in Funktion tritt. Was das System der Garantierung eines Schicdsvertrages anlangt, so geht es unmittelbar von einem Gedanken aus, der von der Völkerbundversammlung auf ihrer letzten Tagung in Genf als dem Geiste der Satzung übereinstimmend anerkannt worden 'st. Cs s cheint n l ch t unmöglich, Bestimmungen Z.» formulieren, die das funk tionieren der Garantie Gleichviel, wer der Garant ist, und gleichviel, ob sich die Görmitze am die Grenze oder aus die Schiedssprechung bezieht)^ Verletzung, den Um ständen des Fülles und dem durch die unmittelbare Anwendung der Garantie "'ordcrwn «Schnelligkeit anpassen. In diesem Sinne tonnte man untersuchen, ob es nicht möglich wäre, Mü"l und "vege m Aussicht zu nehmen, um die Un parteilichkeit der Entschließungen sicherzustcllcn, ohne der u» Mittelbarkeit und -Wirksamkeit der Garantie zu selmde». Znsammenmssend kann die französische Regierung gegen über den drei wesentlichen Punkte» der dcMschcn Note vom A>. Juli 1925, in Übereinstimmung mit ihren Murrten, und ohne sich der rechtmäßigen Anwendung irgendeiner Bestim mung der Völkcrbundsah'mg entziehen zu wollen, nur ihre vor stehenden Bemerkungen »Wer die Notwendigkeit einer gewissen hafte» Achtung vor den Vertragen bestätigen Sie ist nicht be- rechkigt zur Erörterung der Fragen, die sich ans die Zn- lnsfung Deutschlands zu», Völkerbund beziehen, und über die sich der Völkerbundrat ausgesprochen hat End lich gibt sie sich de Hoffnung hin, daß die in Aussicht genomme ne» Garantien IN Formeln gebracht werde» können, die ge recht und vernünftig sind und zugleich mißbräuchliche «nd un- gerewnerUgte Auslegungen und Anwendungen ausschlicßcn. >w französische Regierung ist sich, in Übereinstimmung mit ihren Alliierten, der Schwierigkeit und der Verzögerungen bewußt, die die Fortsetzung einer Verhandlung über so delikate fragen aus dem Wege des Notenwechsels mit sich bringt. Aus diesem Grunde beschränkt sie sich unter Hinweis auf ihre Note vom 16. Juni auf diese allgemeinen Bemerkungen, ohne anf weitere Einzelheiten einzugehen. Nach diesen in Aufrichtigkeit dargclegtrn vorbereitende» Ausführungen, die zur Vermeidung jeden Mißverständnisses bestimmt sind, ladet die französische Regierung, in Übereinstimmung mit ihren Alliierten, die deutsche Regierung ein, auf diesen Grundlagen tn eine Ver handlung einzu treten, mit dem Willen, zu einem Vertrage zu gelangen, dessen Abschluß Frankreich zu seinem Teile lebhaft wünscht. Zchali der französischen Äste. Berlin, 27. August. Nach einer neuerlichen Vereinbarung mit der französischen Negierung kann die französische Antwortnote in der Sicher- heitssrage bereits heute veröffentlicht werden. Der Wortlaut, Indem die französische Regierung von der deutschen Note oom 20. Juli 1925 Kenntnis nimmt, stellt sie gern die Über einstimmung der Anschauungen zwischen den beiden Regierungen fest, die in gleicher Weise bestrebt sind, den Frieden Europas aus eine Verständigung gestützt zu sehen, die den Völkern ergänzende Sicherheitsgaranlien ver schafft. Die französische Regierung sieht mit Genugtuung, daß vie deutsche Negieruug nach aufmerksamer Prüsung der sran- iösischen Note vom 16. Juni ihrer Überzeugung Ausdruck gibt, vaß eine Einigung möglich ist. In dem Wunsche, die Stunde der Einigung nicht hmauszuschreben, wird sich die französische Regierung auf die Darlegung derjenigen Be merkungen beschränken, zu denen sie in Übereinstimmung mii vcu Alliierten durch die Prüfung der d r e i w e s e n 1 l i ch e n Punkte der deutschen Rote veranlaßt wird. Da diese Note sich zu gewissen in der französischen Antwort vom 16. Juni auf geworfenen Fragen nicht äußert, will sie anscheinend zu er kennen geben, daß die deutsche Regierung insoweit keine grund sätzlichen Bedenken hegt und sich nur die Erörterung von Einzelpunktcn Vorbehalt. I. Mit Befriedigung hat die französische Regierung fcstge- stcllt, daß die deutsche Regierung nicht beabsichtigte, den Ab schluß eines Sicherheitspaktes von einer Änderung der Be stimmungen des Friedeusvertrages abhängig zu machen. Jedoch lenkt die deutsche Regierung zweimal die Auf merksamkeit darauf, daß die Möglichkeit gegeben sei, die be stehenden Verträge auf dem Wege der Vereinbarung neuen Verhältnissen anzupassen, wobei sie auch auf gewisse Bestim mungen der Völkerbundsatzung hinweist. Ebenso bringt sie den Gedanken einer Änderung des Olknpationsrcgimcs in den Rhcinlanden zur Anregung. Frankreich ist sich bei seiner Ach tung vor deu ütterualionalen Verpflichtungen der Vertrags bestimmungen, auf welche die deutsche Note anspielt, durchaus bewußt und hat nicht die Absicht, sich irgendeiner Bestimmung der Völkerbundsatzung zu entziehen. Es erinnert aber daran, daß diese Satzung in erster Linie auf der gewissenhaften Ach tung vor den Vertragen beruht, die die Grundlage des öffent lichen Rechts Europas bilden, und daß sie für den Eintritt eines Staates m den Völkerbund die aufrichtige Absicht der Innehaltung seiner internationalen Verpflichtungen znr ersten Übereinstimmung mit ihren Alliierten ist die franzö- fische Rcgtcrnng der Ansicht, daß weder der Fried cnsver. trngnvchdie Rechte, die nach diese.» Vertrage Deutschland und den Alliierten zustchen, beeinträchtigt werden dürfen. Ebensowenig wie der Vertrag dürfen auch die Garantien für seine Durchführung oder die Bestimmungen, welche die An wendung dieser Garantien regeln und in gewissen fallen ihre Erleichterung vorsehc», dnrch die i" Aussicht genommenen Ab machungen geändert werden. , Wenn die Note vom 16. Juni hervorgchoben hat, daß der Sicherheit spalt „weder die Bestimmungen des Vertrags über die Besetzung des linke» Rheinufers noch LP Ersüllnng der in dieser Hinsicht im Rhemlandabkommen fest gesetzten Bedingungen berühren ' 'o besagt das, daß Frankreich, so sehr cs ""G bereit ist, schwebenden Ver handlungen in liberalem Geiste und mit fr, e d l i che „ Ab sichten fortzusetzen, »Eht aus s-me Rechte verzichten kann. Im übrigen wiederholt Frankreich zu seinem Teile die bereits von deii Alliierten abgegebene Erk arung, ^ß sw die Absich- haben, sich gewißenhast an ihre Verpflichtungen zn halte». II. Die Alliierten sind nach wie überzeugt, daß die aebörigkcit zum Völkerbünde für Deutiwland nachdem c- Einen Eintritt vollzogen hat, das sicherste Mittel sei" würde .m eine Wünsche znr Gclü ng z»' M "ics andere St«»«", ibre^ getan haben? De! Eintritt Den 'ch^ i» den Völkerbund ist die ei-iüne dniierbaktc Grundlage einer gegenseitigen Garantie und' eines europäische«^^ Charakter von Bedingung"» annebnen würden. Erst mner- balb des Bundes kau« breiten, indem er von einem Rechte Gebramh mm^ bas allen den, Bunde ««gehörendes zusteht- Ans dwefem Grunde haben wjx mü Bedauern die Vorbehalte der deutschen Note g"lcscn, wonach di- Frage des Eintritts Deuftchlands in den Völkerbund noch der Klärung bedurfte, da das Schreiben des Völkerbundrates vom ,3. März 1925 nach Ansicht der deutschen Regierung ihre Ved-uken nicht aus- geraumt hat. Die französische Regierung ist nicht berechtigt, im Namen des Völkerbundes zu sprechen. Ver Rat, der mit den von Deutschland vorgebrachten Vorbehalten befaßt worden ist, hat der deutschen Regierung seine Entscheidung mitgetcilt, die sich auf den Grundsatz der Gleichheit der Nati onen stützt, einen Grundsatz der für keine von ihnen eine Ausnahme oder ein Vorrecht zulaßt. Die alliierten Re gierungen können sich, was sie angcht, nur aus ihre früheren Erklärungen beziehen und nur wiederholen, daß nach ihrer Auffassung der Eintritt Deuftchlands in den Völkerbund nach Maßgabe des allgemeinen Rechtes die Grundlage für jede Verständianng über dw Sicherheit bleibt. Es ist gerade das Fehlen dieser Sicherheit, das bis jetzt die allgemeine Abrüstung verhindert hat. die in der Völker-