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WMM fiil UWM und Nmgege«-. Amtsblatt 68. Jahrg Dienstag, den 26. Oktober LAOS. No. 123. Lisch,tot wöchMtllch dreimal and zwar Di«»tag«, DounerStags oad EmmabeudS. v-zogrprei« viertelWrllch 1,35 M., i» Wilsdruff l,30 Mt., durch dl« Pop be,ogeu 1,54 Mi. Lokalblatt für Wilsdruff, Nlankeukei» Braunsdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Grun» bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzog»»«»« MN »an»v«g, HNNN»^» Lotze«, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirche«, Neuta«»eberg, Niederwartha, OberhermSdorf, ' P-m- S«miaw-Id<, S--°. St-i.°-ch b-, K-ff-ISd-tt, St-«-, dü Pchrkd-r,, «o,r»on °e. U-I-rsd--!, WMI--PP. WUdb-rg. Mit der wöchentlichen Beilage „Welt im Bild" und der monatliche« Beilage „Nnserr Heimat". Druck »ud Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschnuie, Wilsdruff. _ Inserate werde» Montags, Mittwochs »ad Freitags bis spLtestens 12 Uhr angenommen. JnsertionsPreis 15 Psg. Pro vtergespaltene KorpuSzell«. Außerhalb deS AmtSgerichtSb^irkS BilSdruff 20 Pfg. Zeitraubender nud tabellarischer Satz mit 50 Auffchlag. Fernsprecher Nr. 0. — Telegramm-Adreffe: Amtsblatt WilSdrnff. . . flir di- Sgl. »mt-hauptmannschaft WMen, Mr den Stadter m «il-d-n». foürie Mr oas Kgl. Forgrenmmt zu Dir Geflügelcholera unter den Gänsen des Ritterguts Steinbach bei Mohorn ist erloschen. Meißen, den 23. Oktober 1909. -n 1333 t v Die Königliche Amtshauptmannschaft. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckers Emil Moritz Wünsche, früher in Wilsdruff, jetzt in Dresden, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Wilsdruff, de« 22. Oktober 1909. »»» 8. 1/09. Nr. Königliches Amtsgericht. Zum Zwecke der Einschätzung zur Einkommen- und Ergänzungssteuer für 1910 werde» Aufsorderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens und bez. Vermögens ausgetragen. Diejenigen, welche eine solche Aufforderung nicht erhalten, können Deklarationen über ihr Einkommen bez. erzänzungssteuerpflichttgeS Vermögen dis znm 2V. November d. ). bet uns einretcheu und sind hierfür Deklarationsformulare unengeltltch bei hiesiger Stadlsteuereinnahme zu beziehen. Weiter werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pfleg schaft stehen, alle Vertreter von juristischen Personen (Stiftungen, Anstalten, eingetragenen Vereine«, eingetragene« Genossenschaften, Akiiengesellschaftes, Kommanditgesellschaften auf Aktie«, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Berggewerkschaften usw.), sowie die Vertreter vo« sonstigen mit dem Rechte des Vermögenserwerbes ausgestattete« Per- sonenvereinen und Vermözensmassen aufgefordert, für die Vertretenen, soweit dieselben steuerpflichtiges Einkommen oder ergänzungssteuerpfltchtigeS Vermögen haben, bez. in Ansehung »er ErgänzungSstrucr der Steuerpflicht überhaupt unterliegen, Deklarationen innerhalb der obigen Frist auch dann bei uns einreichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehr« sollten. Wilsdruff, am 23. Oktober 1909. siz Der Stadtrat. Kahleuberger. Der und des de» Deuksprüche für Gemüt ««d verstand. In der natürliche» Religion geboren Wird jeder Mensch, und nie geht sie ihm verloren. ist für Ende November i« Aussicht genommen. Tag, der voraussichtlich zwischen dem 23. 28. November fallen wird, wir» erst z» Anfang nächsten Monats festgestellt werde« und hängt vo« Fortgang der Etatarbeite« im BundeSrate ab. Die Auf- stellung des Etats ist kürzlich beendet worden und ei« Teil desselben befindet sich gegenwärtig schon im Druck. Die endgültige Festsetzung der Ziffer« wird Ende dieses MosatS erfolgen. Anfang November wir» der Etat an den Bundesrat gelangen, dem Reichstag wird der Etat aller Wahrscheinlichkeit »ach irr de« erste« Tagen deS Monats Dezember zugehen. Kslitische NtHtösehatt. Wilsdruff, den 25. Oktober. Die Einberufung des Reichstages Die Ltrafprozetzreform Wie verlautet, hat der Reichskanzler die Vorlagen, deiche sich auf die Strafprozeßreform beziehe« und bereits w der letzten Session dem Reichstage vorgelegt, dort aber wcht zur Verhandlung gekommen waren, nunmehr wieder dem Bu«desrat mit dem Anträge zugehe« lassen, die Mariagen in unveränderter Gestalt an de» Reichrtag zu oriigen. Es ist al» sicher auzunehme«, daß »er Bunde«, kat diesem Anträge zusttmmen wird, ohne sei«erseitS Ab- Äderungen an dem Inhalte der Vorlage« vorzünehmen. Der Reichstag wird demgemäß in der Lage sei«, setner- Mt-zu den Reformvorschlägeu der verbündete« Regierungen Stellung zu nehme«. Ob er bereits in derbevorstehenden «esston zu endgültigen Beschlüssen gelange« wird, darf dahingestellt sein, da der große Umfang der Vorlagen jedenfalls längere Kommisstonsberatunge« erforderlich Sachen wird. Der K 166 «ub die ^Germauia". . V L.L. Nach Blätternachrichten soll ei«e Aendrrung 8 166 Strafgesetzbuch im neuen Strafgesetzentwurf dahin vorgesehen sein, daß Gotteslästerungen und Be- Almpfungen der mit KorporationSrechte« ausgestalteten Archen dann erst strafbar werde«, wenn sie öffentlich und im ^williger Absicht erfolgt sind. Letzteres fehlt w bestehenden Gesetz. Neben einer Strafmilderung soll p,. m Streichung deS Absatzes vorgesehen sei«, der ^dschimpfung kirchlicher Einrichtungen und Gebräuche' ^Strafe stellt. Damit würde eine Forderung, die u. a. trsnn?^sEche Bund wiederholt gestellt hat, endlich wa« i werden. Abgewartet muß freilich werden, ob das, Aussicht gestellt wird, die vollständige Absicht des w^rrgibt, ganz abgesehen davon, »aß es sich bü«p?. überhaupt noch nicht um die Vorlage der ver- rnit d.!? Regierungen handelt. Da unter allen Umständen je»-» § erbitterten Wtederstand der Ultramontanen gegen «in w.F°^ritt in dieser Frage zu rechne« ist, beweist Er Artikel der .Germania" (Nr. 240, 19. Okt.). *wegt sich in dem üblichen Geleise, jeder Reformierung von 8 166 politische Motive zu unterschiebe«, als könnte die katholische Kirche ohne den Z 166 nicht existieren. Mitte« heraus auS dem Milieu der .gesegnete» Scheiter- Haufe," wird geklagt, daß bei der neuen Fassung des Ge- , setzes .Verurteilungen auf Grund deS 8 166 de» St.-G 'B. «och mehr als bisher zu den größte« Seltenheiten gehören werden." U»d über den Evangelischen Bund werden die Hände gerungen, daß er nun völlig freie Hand für seine „Beschimpfungen* katholischer Einrichtungen und Gebräuche habe! Dabei liegen die Dinge einfach so, daß die ge rechteste Kritik an katholischen Einrichtungen, vorgetragen al« tiefste, religiöse Ueberzeugung in evangelischen Kreisen, leicht unter die Bestimmungen de« Gesetzes fallen könne«, dank dem überaus dehnbare» Begriff der Beschimpfung. Andererseits aber bleibt bis zur Stunde auch die rohste, auf die Verhetzung weiter Volkskreise absichtlich angelegt) Schmähung der Reformation und ihrer Träger, die der Ultramontanismus und nicht am wenigste» die „Germania" sportmäßig übt, straffrei. Katholische Katechismen könne» ungestraft unmündigen Kinder« den Protestantismus als „sittlich minderwertig" vorführen und bischöfliche Hirte», briefe dürfe« Abscheu vor de» Evangelische» und ihrer Ehe predige», ohne daß der Staatsanwalt sich darum kümmert. Kei« Wunder, daß Leute, die sich einer solchen Schtmpffreihett erfreuen und die darüber hinaus bei Prozessionen auch noch nach einer Prügelfreiheit streben, Ach und Weh schreien, wenn man endlich an die Beschneidung ihrer Privilegien herangeht, um ei»e gerechte Verteilung des Staatsschatzes herbeizuführen. Sie ihrer- seits werde« ja nie auf ihre Gepflogenheiten verzichte«; die Herabwürdigung deS Protestantismus gehört nun mal zu dem „wtffe«schaftlichen" Rüstzeug, ohne daß sie den „geistige»' Kampf mit Wittenberg nicht führen zu könne» meine». Der Staat aber hat ketnen Anlaß dieser Art deS Kampfer durch ei«e imparitätische Gesetzgebung den Schein staatlicher Duldung zu gewähre»; am wenigste» u einem Reich, dessen Bevölkerung zu zwei Drittel evan gelisch ist. Die erste« Bslk-wahlen i« EHi*«. In China ist soeben ein Gesetz i» Kraft getreten, >aS den ersten Schritt zu« Ko»stitutionaliSmu8 bedeutet. Ein kaiserlicher Erlaß vom Oktober 1907 befahl, daß in ämtlichea 22 Provinzen und in der Mandschurei Borbe- rrit»n,e« zur Konstituierung von die allgemeine Wohlfahrt beratende« Körperschaften getroffen werde» sollte». Wie der „Times" aus Peking gemeldet wird, haben seit mehreren Monaten in ganz China Volkswahlen stattge- funden, deren Resultat ist, daß diese Provinzrätr seit kurzem zum ersten Male tagen. I« sämtlichen Restdenze» von Gouverneuren und Vizrkönige» sind Hallen für die Sitzungen errichtet worden. Die Zahl der Mitglieder beläuft sich auf etwa 140 in Chili, 114 in Chekiang, bis zu 30 i» Kirin oder Schinkiang. Aus den freilich recht mangelhaften Berichte» schemt hervorzugehen, daß im Durchschnitt etwa 1000 Stimmen für einen Vertreter ab- gegeben wurde«. Vor kurzem ist ei» kaiserlicher Erlaß an alle Ltzekönige, Gouverneure und die erwählte« Volks- Vertreter ergangen, in welchem erstere an ihre Aufstchts- pflichten erinnert und letztere ermahnt werden, ihre neuen Aufgabe« mit Patriotismus zu erfüllen, auf daß die Nation a« Stärke und Reichtum zunehmen möge. Ans Stadt und Land. Mitteilung« aus dem Leseckreis« sür diese Rubrik «hm« wir jederzeit dankbar estzege». Wilsdruff, den 25. Oktober. — Bei den am Donnerstag im Königreich Sachsen auf Grund des neuen Wahlgesetze« stattgefundenen all gemeinen Wählte« zur n. Stünvekammer sind 34 Abgeordnete endgültig gewählt und zwar 14 Konser vative, 4 Natio»alltberale und 16 Sozialdemokrate«. 57 Stichwahlen sind erforderlich. Daran sind beteiligt 17 Konservative, 2 Mittelständler, 1 Reformer, 3 Bund der Landwirte, 29 Nationallibrrale, 9 Freisinnige und 53 Sozialdemokraten. Die letzte Kammer bestand aus 82 Abgeordnete» und zwar 45 Konservativen, 31 National- liberalen, 3 Freisinnigen, einem Reformer und einem Sozialdemokraten. — Sttchwahttermtme. Während in Leipzig die Stichwahlen schon am Donnerstag (28. Oktober) statt finden, sind sie in Zwickau auf den 1., in DreSde« auf den 2 November anberaumt. An diesem Tage finden ferner die Stichwahlen in Plaue«, im 3. städtischen Wahlkreise (Großenhain, Bischofswerda usw.) im 15. städtischen Wahl kreise (Glauchau usw.) und im 19. städtischen Wahlkreise (Anuaberg usw.) statt. I» Chemnitz un» im 22. länd lichen Wahlkreis (Borna, Grimma) sind sie auf den 4. November angesetzt. Da de« Wahlkommissaren die Anberaumung des StichwahlterminS überlassen ist, da der Landtag anderseits am 9. November zusammentritt, ist eS möglich, daß einzelne Stichwahlen auch erst am 7. oder 8. November statistnden. — Die diesjShri-en Hervst-Konttokver« sammlunge« werde« im La«dwehrbeztrke Meißen vom 2. bis 12. November 1909 abgehalte«. Zur Teilnahme verpflichtet sind alle Unteroffiziere und Mannschaften der Reserve (einschließlich »er Halbinvaliden, zeitig Ganz invaliden, Militär-Rentenempfänger und zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften) der JahreS- klassen 1902 bis 1909. Die näheren Bestimmungen hier über werden für die in Meiße« wohnenden Kontroll pflichtigen durch Plakate an de« städtischen Anschlagtafeln, für die auf dem Lande wohnende« durch Plakate im Gemeindeamt, beziehungsweise an geeigneten Orten in der Gemeinde bekannt gegeben. Jeder zur Kontrollversamm- lung Verpflichtete hat sich wegen Ort und Zett an den Plakaten in seinem Wohnorte zu unterrichten und sich bei eintreteodem Zweifel an das Hauptmeldeamt oder an den Gemeindevorstand zu wenden. Ferner wird darauf auf merksam gemacht, daß Versäumnis der Kontrollversamm lung Arreststrafe zur Folge hat. Um Irrungen zu ver meiden, wird den Kontrollpflichtigen empföhle«, das ganze Plakat durchzulese». Etwaige Gesuche um Befreiung von der Kontrollversammlung sind schriftlich beim Meißner Hauptmeldeamt (nicht beim Bezirkskommando) baldigst nach Bekanntmachung derselben auzubrtugen. Pässe und Führungszeugnisse, sowie KriegSbeorderungen und Paß- wtizen sind zur Kontrollversammlnng mitzubringe«. Da eilweise Fußmessungen vorgeuommrn werden, haben die Mannschaften mit saubere« Füßen zu erscheinen. Die Versammlungen finden in folgender Weise statt: In Nossen, Sachsenhof, Donnerstag, de« 4. November, vormittags '/.10 Uhr, für die Mannschaften der Ort-