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Amts- M Anzchedtlitt für den Abonnement viertclj. 1 M. 20 Ps. einschliehl. des „Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage „Seifen blasen" in der Expedition, bei unsern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. SS GtM des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. JnsertionSpreis: die kleinspallige Zeile 10 Ps. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 25 Ps. L8S8 Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. >— > > 45. Jahrgang. — Dienstag, den 8. März Das mit der Bekanntmachung vom 17. März 1893 erlassene Verbot des Tabak rauchens ans offenen Pfeifen und von Cigarren innerhalb der Waldungen des Verwaltungsbezirkes wird mit dem Hinzusüacn cingeschärft, daß Zuwiderhand lungen Mit Geldstrafe bis zu 6Ü M. oder Haft bestraft werden. Schwarzenberg, am 2. März 1898. Königliche AmtshauOimnnschlist. Frhr. v. Wirstng. Leschr. Bekanntmachung, die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe betreffend. An dem bevorstehenden Buhtag darf nur der Verkauf von Brod und Weitzer VSckerwaare, von sonstigen Etz- und Materialwaaren, von Milch, sowie der Kleinhandel mit Heizungs- und Beleuchtungsmaterial von 6 Uhr früh bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß von 2 Stunden von Beginn des Vormittagsgottes dienstes an, stattfinden: alle übrigen Verkaufsstellen sind während des ganzen Tages ge schlossen zu halten. Zuwiderhandlungen sind mit Geldstrafe bis zu 800 Mark oder mit Haft zu bestrafen. Eibenstock, den 5. März 1898. Der Rath der Stadt. Hesse. Müller^ Bekanntmachung. Die hiesigen Militärpflichtigen werden hiermit noch besonders aufgcsordert, sich zur diesjährigen Musterung Dienstag, den 8. Würz 1898, Worin. Mr im Saale des Feldschlößchens hier pünktlich einzufinden. Nichtpünktliches und Nicht-Erscheinen zieht Geldstrafe bis zu 30 M. oder entsprechende Hast nach sich. Eibenstock, den 5. März 1898. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchlel. Die Wahrheit in der Wreyfus-Sache ist immer noch mit einem fast undurchdringlichen Schleier bedeckt. Jetzt erhalten au« Rom die „Wiener Polit. Nachr." folgende Miltheilung, die der Angabe nach von einer sehr hochgestellten Persönlichkeit herrührt und weitere« Licht in die Angelegenheit zu bringen geeignet sein würde: Im Jahre 1892 erlangte die französische Regierung die Ge wißheit, daß eine geschickt eingerichtete Spionage bestand, welche aus den französischen Mobilistrung«- und VertheidigungSplan ge richtet war. Man suchte lange vergeblich nach den Schuldigen. Unter den mit der AuSkundschaft der Verräther betrauten franzö sischen Offizieren befand sich auch Hauptmann Esterhazy. Dieser, der ausgezeichnete Beziehungen in der Gesellschaft unterhielt und auch mit den fremden Gesandtschaften verkehrte, gewann die ersten Anzeichen von Vertraulichkeiten de« Dreyfu« mit der russischen Botschaft. Er theilte seine Wahrnehmungen dem Kriegsminister mit, welcher den Mittheilungen keinen Glauben beizumessen schien, zumal damals die Verhandlungen, die zur russisch-französischen Allianz geführt haben, schon weit vorgeschritten waren. Esterhazy sah seine Ehre auf dem Spiel und suchte um jeden Preis in den Besitz sicherer UebersührungSstücke zu gelangen. Mit großer Kühnheit setzte er sich in den Besitz de« vielbesproche nen Original Bordereau«, das er auf der russischen Botschaft stehlen ließ, wenn nicht selber stahl, und da« von der Hand de» Dreyfu- herrührte. — Diese Entdeckung machte begreiflicherweise einen ungeheuren Eindruck in den obersten militärischen und politischen Kreisen Frankreich«. ES fanden wiederholte Minister- rathssitzungen In der Sache statt. Man hütete da« Geheimniß sehr streng, brachte aber verschwommene, hartnäckig wiederholte Mittheilungen von stattgehabten Spionageversuchen in die Oeffent- lichkeit. Der russische Botschafter wurde aufmerksam auf diese und beeilte sich, jede Spur de« Verdachte« von sich abzulenken. Hierbei entdeckte er, daß ihm da« Bordereau de« Dreyfu» ent wendet war. Sofort war Herrn von Mohrenheim der Zu sammenhang klar; nicht minder aber auch die Haltung, die er einzunrhmen habe und kurz entschlossen einnahm. Er stellte der französischen Regierung die Alternativen ihm sofort da» Original- Bordereau de« Dreyfu» wieder zurückzustellen, oder ihn innerhalb vierundzwanztg Stunden nach diesem überreichten Verlangen von Pari» abreisen zu sehen. Die französische Regierung war in einer Zwangslage. Nie mand wird ihr einen Vorwurf machen, daß sie, um da« russische Bündniß nicht in letzter Stunde für immer vereitelt zu sehen, dem russischen Verlangen nachgab und da« Original de« Borde reau» Herrn von Mohrenheim zurückstellte. Selbstverständlich behielt sie eine Abschrift zurück, und ebenso selbstverständlich erhob sie zu geeigneter Zeit die Anklage gegen Dreyfu«. Um Letzteren überführen zu können, war da« Bordereau nöthig und unerläßlich und Esterhazy, der c« am genauesten kannte, schrieb e« in einer der Handschrift de» Dreyfu« möglichst ähnlichen Falschschrift nach. — Daher die Geheimhaltung de» Bordereau« im Prozeß Dreyfu», daher auch die sonst unbegreifliche Beschränkung der Vertheidigung im Prozeß Zola und daher endlich die leidenschaftlichen Ausbrüche der unverkennbar ehrlichen Ueberzeugung der eidlich vernommenen hohen Militärpersonen von der Schuld de« Dreyfu«, ohne daß diese au«sagen konnten oder wollten, worauf sich diese ihre Ueber zeugung gründe. Der Rücktritt Casimir-Perier» von der Präsi dentschaft der französischen Republik hatte zur Hauptursache nicht« andere», al» die Angelegenheit Dreyfu». Trifft obige Darstellung zu, dann begreift man immer noch nicht, zu welchem Zwecke die Schreibsachverständigen hcrbeigezogen worden sind. Wußte man an maßgebender Stelle, daß die Hand schrist de« Bordereau (da« man ja hätte photographtren können) durch Esterhazy nachgeahmt war, dann hätte die Hinzuziehung der Graphologen doch gar keinen Zweck. Interessant ist nur der wahrscheinlich gemachte Zusammenhang der Dreyfu«-Affäre mit dem Rücktritt Casimir-Perier». Xagesgeschichte. — Deutschland. Nach umfassender Inspektion der marine technischen Institute und der Schiffsneubauten in Wilhelmshaven hat Kaiser Wilhelm von dort am Freitag die Rückreise ange- lreten und auch der Stadt Bremen einen Besuch gemacht. — Der Ankunft de« Prinzen Heinrich in Wusung wird für den 20. März entgegengesehen. Nach einem eintägigen Aufent halte wird dann die Reise nach Kiaotschau fortgesetzt. Der Vize könig von Nanking und der Gouverneur von Kiangsu sind beordert, den Prinzen zu empfangen an Stelle de« ursprünglich beauftragten Provinzial-Kämmerer«. — Durch Allerhöchste Ordre sind, wie die „Mar. pol. Korr." mittheilt, sür Kiaotschau nachstehende Bestimmungen getroffen: An der Spitze der Militär- und Zivilverwaltung im Kiaotschau- Gebiet steht ein Seeoffizier mit dem Titel Gouverneur. Derselbe ist oberster Befehlshaber der militärischen Besatzung im Kiaotschau- Gebiete und Vorgesetzter aller in demselben augeftellten Militär personen, sowie der Beamten der Militär- und Zivilverwaltung. Der Gouverneur hat gericht-herrliche. Disziplinär- und Urlaub«- befugnisse eine» Marine-StalionSchef«; er führt innerhalb seine« Befehl-reich« eine Flagge wie die de« Gouverneurs von Ostasrika. Flagge und Person de» Gouverneur« erhalten einen Salut von 13 Schuß. Der Gouvermur und die Befehlshaber der Marine stehen in keinem UnterordnungSverhältniß. Der Staatssekretär de« Reichr-Marine-Amte« hat über die ihm unterstellte militärische Besatzung de« Kiaolschau-Gebietc« und über die sonstigen ange- stellten Militärpcrsonen die Befugnisse de« kommandirenden Ad miral«. Die Inspektionen der Marine-Infanterie und Artillerie sind mit Bezug auf alle Angelegenheiten der militärischen Besatz ung dcS Kiaotschau-Gebicte« dem StaaStsekretär de» ReichS-Marine- Amt« unterstellt. Die Besatzungen sind im Uebrigen ihren resp. Inspektionen unterstellt. — Diese Bestimmungen enthalten ein Novum sür unsere militärischen Verhältnisse: die Unterstellung aktiver Truppenverbände unter eine Verwaltungsbehörde. Diese Neuerung ist in politischer wie in militärischer Beziehung wohl nicht ohne Bedenken und darf somit voraussichtlich nur al« vor übergehend betrachtet werden, wenn ander« sie nicht al« Einleit ung zu einer völligen Umgestaltung der obersten Marinebehörden zu gellen hat. — Au« Anlaß der bevorstehenden zehnten Wiederkehr de« Todestage« Kaiser Friedrich« III. bildet die Frage, in welcher Weise da« Andenken de« Monarchen in diesem Jahre zu ehren sei, den Gegenstand mannigfacher Erwägungen. Der „Verband deutscher Krieg-Veteranen" in Leipzig hatte den Beschluß gefaßt, dem Herrscher der 99 Tage auf dem Gebiet der Villa Zirio (San Remo), der Stätte seiner unter schweren seelischen Kämpfen ertragenen Leiden ein würdige« Denkmal zu errichten. Am Gedenktage selbst sollte der Grundstein gelegt werden. Reiche Beiträge waren sür den Denkmal«fond« au» dem Verbände der Veteranen heraus, wie namentlich auch von den Italienern, zur Verfügung gestellt worden, doch mußte von der Ausführung diese» Projekte« Abstand genommen werden, nachdem der Besitzer der Villa, Comte de Villeneuve, erklärt hatte, keinen Theil seine« Garten« für den gedachten Zweck entbehren zu können. Die städtischen Behörden von San Remo, die dem Denkmal«projekt von vornherein große Sympathien entgegengebracht hatten, nahmen sich nunmehr ihrerseit« der Angelegenheit an. In dem Schreiben an den Verband deutscher Krieg«veteranen, in dem der Magistrat von San Remo von dem ablehnenden Bescheid de« Comte de Villeneuve Mittheilung mach«, ist zugleich die Zusicherung ent halten, daß die liebliche Riviera-Stadt nunmehr au« eigenen Mitteln ein Denkmal sür den Kaiserlichen Dulder errichten werde. Da« Standbild Kaiser Friedrich« III. sür San Remo ist somit gesichert. Der Platz, den e« erhalten soll, ist in belebter Gegend, inmitten einer herrlichen Umgebung und mit der Aussicht aus da» Meer gewählt worden. So dankbar diese Nachricht auch in ganz Deutschland ausgenommen werden wird, und so erfreulich sie dem Verbände deutscher Krieg«veleranen war, glaubte dieser doch nicht, von der Au«sührung seiner Absicht, da« Andenken de» Verstorbenen auf dem Boden der Billa Zirio selbst ehren zu wollen, Abstand nehmen zu dürfen. Es erging nunmehr, wiederum durch Ver mittelung de« Magistrat» von San Remo, an den Besitzer der Billa die weitere Anfrage, ob dieser sich wenigsten« mit dem An bringen einer Gedenktafel einverstanden erklären wolle. Comte de Villeneuve zeigte sich viermal entgegenkommender. Er gestattete die Tafel unter der Voraussetzung, daß deren Inschrift ihm vor her zur Kenntnißnahme zugänglich gemacht werde. Da der Ver band keinen Grund sieht, diesem Wunsche eine« französischen Bür gers, der überdies seine Sympathie für die Person de« todten Fürsten betont, nicht Rechnung zu tragen, kann die Enthüllung der Tafel am lb. Juni d. I«., dem zehnten Tode-tagc, erfolgen. Eine Deputation der Veteranen begiebl sich zu der Feier nach San Remo. — Vom 2ö. März ab werden nach einer amtlichen Bekannt machung de« Reichspostaml« offene gedruckte Karten, auf denen die ursprüngliche Bezeichnung „Postkarte" beseitigt oder durch den Vermerk „Drucksache" ersetzt ist, allgemein zur Be förderung gegen die Drucksachentaxe zugelassen. — Den Lokomotivführern der Preußischen Staatsbahnen sind jetzt Melde-Karten zugestellt worden, auf denen sie alle auf der Fahrt bemerkten Unregelmäßigkeiten (Nichtschließen der Schranken, Abwesenheit de« Wärter«, schlechte GlciSstellen, irre führende oder falsche Signalstellung :c.) dem nächst erreichbaren Stationsbeamten ungesäumt mitzutheilen haben. Die mit Vor druck versehenen Karten lassen sich durch Ausfüllen de« Datum«, Einrückcn der Budcn-Nummer, Kttometerzahl:c. in wenigen Se künden Herstellen; sie gehen nach Beseitigung der Unregelmäßigkeit von den zuständigen Bahnmeistern (event. mit kurzem Bericht) an die vorgesetzte Betrieb- Inspektion. — Breslau, 5. März. Wie der „Breslauer Zeitung" au» SoSnowice gemeldet wird, ist in der Saturn-Grube die Schachtzimmerung in Brand gerathen. Bi« gestern Nachmittag wurden 20 Bergleute lodt zu Tage gefördert. — Gleiwttz, 5. März. Bei dem Brande de« Schachte« „Saturn" in SoSnowice sollen, wie der „Oberschlesische Wanderer" meldet, nur sechs Arbeiter um« Leben gekommen sein. Da« Feuer, da« durch Fahrlässigkeit entstanden sein soll, wurde nach kurzer Zeit gelöscht. — Oesterreich-Ungarn. Da« Ministerium Gautsch tritt nach langem Zögern endlich mit einer Thal hervor, um dem durch die Badenischen Sprachenverordnungen geschaffenen Konflikt zwischen Deutschen und Tschechen ein Ende zu machen. Die offizielle „Wiener Zeitung" veröffentlichte am Sonnabend die unter dem 24. Februar vollzogenen neuen Sprachenverord nungen, durch welche die vom 5. April vorigen Jahre« außer Kraft gesetzt werden. Wird auch damit noch nicht die Seiten« der Deutschen gestellte Forderung einer einfachen Aufhebung der früheren Sprachenverordnung und Regelung der Sprachenver- hältnisfe auf gesetzlichem Wege erfüllt, so werden doch die alten Sprachenverordnungcn in den wichtigsten Punkten in einer den berechtigten Ansprüchen der Deutschen entsprechenden Weise modi fizirt, überdies die neuen Verordnungen ausdrücklich al« „nur provisorische" und „vorbehaltlich gesetzlicher Regelung" erlassen. Wa« die Abänderungen der Badenischen Verordnungen anbetrtfft, so handelt e« sich im Wesentlichen darum, daß nach den neuen Bestimmungen künftighin nicht mehr bei allen Verwaltung»- und Gerichtsbehörden in Böhmen die deutsche und tschechische Sprache al« gleichstehende Amtssprache im inneren Dienst Anwendung finden, sondern daß Amt«- und Dienstsprache der betr. Behörde jene Landessprache sein soll, zu welcher al- Umgangssprache sich die anwesende Bevölkerung ihre» Aml«bezirk» nach dem Ergebniß der jeweiligen Volkszählung bekennt. E« findet demnach in Zu kunst eine Dreitheilung der Amtsbezirke in deutsche, tschechische und sprachlich gemischte statt und während nur in letzteren beide Lande»sprachen gleichmäßig zur Anwendung kommen, richtet sich bei den zwei ersteren die Amt«- und Dienstsprache nach der betr. vorherrschenden Landessprache. Im Zusammenhänge damit fällt nun auch die frühere von den Deutschen so heftig angegriffene Bestimmung fort, wonach von den Staatsbeamten in Böhmen die Kenntniß beider Landessprachen gefordert wurde und e» wird au«drücklich angeordnet, daß künftighin nur jeder Beamte die sprachlichen Kenntnisse wird besitzen müssen, welche der Dienst