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Amts- M Aiizeigebllitt für den ücjirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Hlmgebung Verantwortlicher Redakteur, Dmcker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. A^VNNSMsNl viertelj. 1 M. 2b Pf. einschließl. des .Jllustr. UnterhaltungSbl.' u. der Humor. Beilage »Seifen blasen* in der Expedition, bei unseren Boten sowie bet allen Reichspostanstalten. Trlegr.-Adressr: Amtsblatt. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn« abend. JnsertionspreiS: di« kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. ^rrnsprcchcr Nr. 219. ------- 55. Jahrgang. - - Donnerstag, den 1. Oktober 1»«8 Die Stadträte, die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände des hiesigen Bezirks werden aufgefordert, die Empfangsbescheinigungen über Familienunterstützungen der zu Frie densübungen einberufenen Mannschaften unerinnert bis zum 7. Oktober dieses Jahres behufs Einrechnung der verlegten Gelder anher einzureichen. Schwarzenberg, den 28. September 1908. Königliche Amtshauptmannschaft. Einkommen- und Ergänzungöstener, Laad- und Landes- kllltnmntcu und Wasscrzius bett. Am 30. September dss. Js. sind der s. Einkommen- und ErgSnznngSstener- der 3. Land- nnd Landeskulturrenten-, sowie der 3. Wasserzinstermin für das Jahr 1908 fällig. Mit dem 2. Einkommensteuertermin ist gleichzeitig zur Deckung des Auswandes der Handelskammer zu Plauen von den Beteiligten ein Beitrag von 2 Pfennigen, zur Deckung des Aufwandes der Handelsschule zu Eibenstock ein Beitrag von 3 Psennigen und zur Deckung des Aufwandes der Gewerbekammer zu Plauen ein solcher von 3 Psennigen auf jede Mark desjenigen Steuersatzes für das Jahr 1908, welcher auf das im Einkommensteuerkataster eingestellte Einkommen aus dem Handel und Gewerbe entfallen würde, mit einzuheben. Es wird dies hiermit mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß zur Zahlung der Land- und Landeskulturrenten eine Frist bis zum 5. Oktober dss. Js., zur Zahlung des Wasserzinses eine solche bis zum 15. Oktober dss. Js. und zur Zahlung der Einkommen- und Ergänzungssteuer, sowie des Zuschlags für die Handels- und Gewerbekammer zu Plauen und die Handelsschule zu Eibenstock eine solche bis zum 21. Oktober dss. Js. nach gelassen ist, hiernach aber sofort mit der Einziehung etwaiger Reste vorgegangen wird. Eibenstock, den 29. September 1908. Der Stadtrat. Hesse- Bg. Eine allgemeine Ratten- nnd Miinscvrrtilgnng wird in den nächsten Tagen hier vorgenommen werden. Die Grundstücksbesitzer, in deren Grundstücken sich die Ratten- und Mäuseplage be merkbar macht und die die Vertilgung des Ungeziefers durch einen geprüften Kammerjäger wünschen, werden deshalb ersucht, dem Stadtrat sofort entsprechende Mitteilung zu machen. Stadtrat Eibenstock, den 29. September 1908. — Hesse. M. Die Verzeichnisse der in den Gemeinden Schönheide und Schönheiderhammer wohnhaften Personen, welche zu dem Schöffenamte und zu dem Geschworenenamte berufen werden können, werden vom 1. Oktober dieses Jahres aö «tue Woche zu jedermanns Einsicht ausgelegt werden und zwar das Verzeichnis sür SchSuhetde im Rathause daselbst Zimmer Nr. 10, dasjenige sür SchSuheiderhammer an Expeditlonsstelle des dasigen Gemeindevorstandes. Unter Hinweis auf die nachstehends abgedruckten Gesetzes - Bestimmungen wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Einsprachen gegen die Richtigkeit oder Vollständig keit der erwähnten Listen innerhalb deren Auslegezeit bei den Unterzeichneten schriftlich an gebracht oder zu Protokoll erklärt werden können. Schönheide und Schönheiderhammer, den 28. September 1908. Die Gemeindevorstände daselbst. Auszug aus dem Gerichtsverfaffungsgesetz vom 27. Januar 1877. H 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deut schen versehen werden. ß 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1) Personen, welche die Befähigung infolge strafrechtlicher Verurteilung verloren haben; L) Personen, gegen welche das Hauptverfahren, wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Ab erkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3) Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht 2 volle Jahre haben; 3) Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Ausstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4) Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; b) Dienstboten. ß 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1) Minister; 2) Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3) Reichsbeamle, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4) Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5) richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6) gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7) Religionsdiener; 8) Volksschullehrer; 9) dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landes gesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte be zeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. H 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt, dasselbe kann nur von einem Deut schen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der ZZ 32—35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Auszug aus dem Gesetz vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1) Die Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien; 2) der Prä sident des Landeskonsistoriums; 3) der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4) die Kreis- und Amtshauptleute; 5) die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind Am 30. September 1908 wurden die zweiten Termine der diesjährigen Staats einkommen- und der Ergänzungssteuer fällig. Es wird dies init dem Bemerken be kannt gemacht, daß nach Ablauf der zur Zahlung nachgelassenen dreiwöchige« Frist gegen etwaige Restanten im Wege der Zwangsvollstreckung vorzugehen ist. Ortsstcumimnihmk Schönheide. Einladung. Der Verein zur Förderung der evang. Liebeswerke in Eibenstock und Umgegend be absichtigt Sonntag, den 4. Oktober 1908 sein Jahresfest als Bibelfest in der Kirche zu Stützengrün zu begehen. Der Fest gottesdienst beginnt nachm. '/,3 Uhr. Die Festpredigt gedenkt Herr U. Otto aus Obercrinitz zu halten. Um '^5 Uhr beginnt eine Nachversammlung im Saale des Gasthauses, in der Ansprachen über die evangelischen Liebeswerke, der Schriftverbreitung, der inneren Mission und des Gustav Adolf-Vereins gehalten werden sollen. Daneben soll nach ß 4 der Vereins statuten der Jahresbericht erstattet und das sonst Erforderliche erledigt werden. Zu dieser Festfeier ladet der Verein alle, die ein Herz für die evangelischen Liebeswerke haben, herzlich ein. Eibenstock, Carlsfeld, Hundshübel, Schönheide, Sofa und Stützengrün, den 24. September 1908. Pfarrer derzt. Vereinsvorsteher. Die nächsten Fahrten des Grafen Zeppelin. Die Motorluftschiff-Korrespondenz erhielt auf eine An frage vom Grafen Zeppelin folgende telegraphische Auskunft: ^Zeppelin wird mit seinen 85 UU. - Motoren vor Mitte Oktober aufsteigen. gez. Graf Zeppelin. Der Graf hat demnach darauf verzichtet, die stärkeren 110 ö?.-Motoren des gescheiterten Luftschiffes in daS ältere Schiff einzubauen, und will eS bei den schwächeren Motoren be wenden lasten. Dagegen ist der Auftrieb und die Tragkraft dieses Schiffes durch die Einfügung eines neuen Gliedes er höht worden, so daß der verfügbare Betriebsstoff und Ballast eine erhebliche Vergrößerung erfahren können und damit auch für Zeppelin I die technische Möglichkeit einer 24 Stunden- Fahrt vorliegt. ES ist ferner zu bemerken, daß Zeppelin I infolge seines geringeren Durchmessers und der dementsprechend geringeren Luftwiderstände auch mit den schwächeren Motoren reichlich dieselbe Geschwindigkeit wie der verunglückte Zeppe lin II erreichte, und daß diese Geschwindigkeit durch das Ein - fügen eiNM^weiteren Längengliedes kaum merklich verringert werden dürfte. Wir dürfen also bereit- in den ersten beiden Oktoberwochen neue Aufstiege Zeppelin» erwarten. Natur gemäß wird eS sich dabei zunächst um die Erprobung der veränderten Verhältnisse am Zeppelin I handeln muffen. Wenn diese Proben befriedigen, dürfen wir aber noch in der ersten Oktoberhälfte eine große Fahrt erwarten. Gleichzeitig werden die Arbeiten für den Zeppelin III energisch gefördert. Die letzten Hantierungen am Zeppelin I erfolgen zurzeit be reits in der schwimmenden Halle, während in die feste Halle bereits ein großer Teil des Aluminiumträgerwerkes für Zeppe lin III angeliefert wurde. Tagesgeschichte. — Deutschland. Berlin, 29. September. Wie die »Inf.* zuverlässig erfährt, hat der Kaiser angeordnet, daß ihm über die Hochbahnkatastrophe noch ein be sonderer Bericht zugeht, der sich speziell mit der Möglichkeit beschäftigt, wie in Zukunft derartigen Katastrophen vorge beugt werden kann. Dem Vernehmen nach soll in dem Be richte besonders über die praktische Verwendung von auto matischen Vorrichtungen, die zur Verhinderung derartiger Unglücksfälle in Betracht kommen können, sowie über die Diensteinteilung und Pflichten der Beamten und über oie Gleisführung der Hochbahn referiert werden. — Berlin, 28. September. Aus Anlaß des Hoch bahnunglücks wird die gänzliche Beseitigung des Gleisdreiecks erwogen. Die Staatsanwalt schaft gab die Leichen bisher noch nicht frei. — Berlin. Auf der Berliner Hochbahn ist nicht alles, wie es sein sollte. Schon vor dem Unglück vom 26. Septbr., das nach endgültiger Feststellung 16 Men schen das Leben gekostet hat, bestand die Absicht einer Aenderung der Bahnanlage am Gleisdreieck. Jetzt soll nun sofort ganze Arbeit gemacht und das Gleisdreieck beseitigt werden. Dafür ist ein Umsteigebahnhof ge plant. Das Gleisdreieck birgt, wie das Unglück bewiesen hat, tatsächlich schwere Gefahren in sich, wenn der Mensch seine Pflichten verabsäumt, was den verhafteten Zugbeamten Schreiber und Mende vorzuwerfen ist. So beklagenswert das Unglück ist, es hat doch noch sein gutes: Die Beseitigung einer Quelle von Gefahren. — Berlin, 29. September. Dem „L.-A." wird aus Friedrichshafen berichtet: In den Werk stätten von Manzell herrscht fieberhaftes Treiben, das darauf schließen läßt, daß „Zeppelin I" alsbald flugfertig sein wird, doch wird von maßgeben der Seite mitgeteilt, daß vor dem 15. Oktober eine grö ßere Reise nicht unternommen werden dürfte. Graf Zeppelinist offenbar in bester Laune, und fast immer unterwegs, bald nach Manzell, bald nach der Neuan lage und taucht unerwartet bald in dem einen, bald dem anderen seiner verschiedenen, vorläufig noch ziem lich weit auseinandergelegenen Bureaus auf. Gestern und heute hat er längere Konferenzen mit Direktor Colsman und seinen Ingenieuren gehabt, die augen scheinlich beschleunigend auf die Tätigkeit in den Zeppe- linschen Unternehmungen eingewirkt haben. — Berlin, 27. September. Ueber einen Vor fall in Casablanca ist folgende amtliche Meldung eingegangen: Bei der Einschiffung von drei deutschen Deserteuren der Fremdenlegion wurden der deutsche Konsulatssekretär und der Konsulatssoldat, welche die Deserteure auf den Dampfer abliefern sollten, von fran zösischen Marinesoldaten angegriffen; ersterer wurde von einem Offizier mit dem Revolver bedroht, letzterer gefesselt und erst auf Einschreiten des deutschen Dra-