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Hßaranbt, Mollen, Sieöenlehn und die Amgegendm. Amtsblatt für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. 2lmtsgericht uud den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu- tanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdori bei Wilsdruff, Noitzsch, Nothschönbera mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdors, Steinbach b. Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberq. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Pog bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. - Jnsertionsvreis 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. Druck und Verlaa von Marlin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. 5«. Sonnabend, den 28. April 190V. 58. Jahrg. Anmeldung für den nächsten Aufnahmetermin in die Soldatenknaben- Erziehungsanstalt zu Kleinstruppen zu Ostern 1901 betreffend. 1. Die Soldatenknaben-Erziehungsanstalt zu Kleinstruppen nimmt Söhne gut gedienter Unteroffiziere und Soldaten der Königlich Sächsischen Armee im Anschlusse an den 8jährigen Kursus der Volksschule bez. nach erfolgter Konfirmation auf. Die Söhne solcher Väter, welche der Armee nicht angehört haben, finden bei der Aufnahme nur ausnahmsweise Berücksichtigung. 2. Die Anmeldung für den nächsten Aufnahmetermin zu Ostern 1901 kann be reits von jetzt ab bei den Bezirks-Kommandos erfolgen, und sind hierbei folgende Ausweise beiznbringen: a) die standesamtliche Geburtsurkunde des Knaben; b) das kirchliche Taufzeugniß oder eine Taufbescheinigung; c) die Impfscheine, einschließlich über Wiederimpfung; 6) ein Schulzeugniß nach dem auf Seite 204/205 des Königlich Sächsischen Ge setz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1874 enthaltenen Muster; e) ein ortsbehördlicher Nachweis über die näheren Familien- und Vermögens verhältnisse der Angehörigen. (Bei Beamten von der Anstellungsbehörde aus zustellen); k) bei bevormundeten Knaben die schriftliche Einwilligung der Obervormund- schaftsbchörde, und §) der Milstärpaß und das Führungsattest des Vaters, wenn derselbe nicht mehr aktiv dient. (Bei Beamten genügt der Nachweis unter e.) 3. Anmeldung zur Aufnahme für Ostern 1901 können von den Bczirks-Kom- rnandos nur bis Ende Dezember 1900 angenommen werden. 4. Bei dem außerordentlichen Audrange haben zunächst nur solche Knaben Aus sicht zur Aufnahme, welche bei guten Schulzensuren folgende Mindestmaße besitzen: bei 13^2 Jahren 140 cm Körperlänge und 66—71 cm Brustumfang, bei 14 Jahren 142 cm Körperlänge und 67—73 cm Brustumfang, bei 141/2 Jahren 144 cm Körperlänge und 68—74 cm Brustumfang. Stotterer, Bettnässer, Bruchleidende und mit stärkerem Fußschweiß Behaftete, so wie Knaben, welche voraussichtlich späterhin zum Militärdienst ungeeignet sind, werden nicht ausgenommen. 5. Die Zöglinge der Anstalt zu Klemstruppen werden in der Regel nach einem Jahre iu die Unteroffizier-Vorschule zu Marienberg übergeführt, aus letzterer nach 2 Jahren in die dortige Unteroffizierschule versetzt und aus dieser nach weiteren 2 Jahren in die Armee eingestellt. . 6. Die Unteroffizierschüler gehören als solche bereits zu den Militärpersoneu des Friedensstandes, und wird die aut der Unteroffizierschule verbrachte Zeit vom erfüllten 17. Lebensjahre ab als aktive Militürdienstzeit gerechnet. 7. Die Erziehung und Ausbildung in der Anstalt zu Kleinstruppen, in der Unter offizier-Vorschule und in der Unteroffizierschule zu Marienberg ist vollständig kostenfrei. 8. Das Lehrziel in den Unterrichtsfächern bei diesen drei Militärschulen ist er- Westert worden, um den Schülern dieser Anstalten noch mehr als bisher die Möglichkeit zu bieten, in höhere Unteroffiziers- und Beamtenstellen aufzurücken. 9. Unteroffiziere, welche diese Schulen besucht haben, werden sich in der Regel bereits mit dem 29. bis 30. Lebensjahre im Besitze des Zivilversorgungsscheins befinden und hiermit außer einer Dienstprämie von 1000 Mk. die Anwartschaft auf Erlangung einer auskömmlich besoldeten Beamtenstelle des Staatsdienstes erwerben. 10. In die Unteroffizierschule zu Marienberg finden direkte Einstellungen nicht statt, in die Unteroffizier-Vorschule aber nur insoweit, als eintretende einzelne Abgänge durch Zöglinge der Anstalt zu Kleinstruppen nicht besetzt werden können. 11. Die Bewerber für die Unteroffizier-Vorschule zu Marienberg, welche wegen Platzmangels nicht zur Einstellung gelangen können, werden deshalb auf den nach voll endetem 17. Lebensjahre zulässigen freiwilligen Eintritt zum zwei-, drei- ober vierjährigen aktiven Militärdienst aufmerksam gemacht. 12. Die vollständigen Aufnahme-Bedingungen für die Anstalt zu Kleinstruppen und die Unteroffizier-Vorschule zu Marienberg können bei jedem Bezirks-Kommando ent nommen werden. Desgleichen auch die Bestimmungen für den freiwilligen Eintritt in den aktiven Militärdienst. Dresden, im April 1900. Kriegsmioisteriom. von der Planitz. Auf Blatt 66 des Handelsregisters für das unterzeichnete Amtsgericht ist heute die Firma Wilsdruffer Möbel-Halle Max Eckert in Wilsdruff und als deren Inhaber der Möbelhändler Max Eckert daselbst ein getragen worden. Wilsdruff, am 26. April 1900. königliches Amtsgericht. Schubert. Dienstag, den 1. Mai d Js., 1V Uhr Borm, soll an hiesiger Gerichtsstelle 1 Kleiderschrank und 1 Vertiko öffentlich versteigert werden. Wilsdruff, den 24. April 1900. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. Sekr Busch. Bekanntmachung, die Stuteumustevung nnd Fshlenschau betreffend. Die Pferdebesitzer hiesiger Stadt werden hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß die diesjährige Stulenmusterung und Fohlenschau für das Zuchtgebiet Kessels dorf am 3. Mai dieses Jahres, Vormittags 9 Uhr ohne Prämiirung in Kesselsdorf stattfindet. Wilsdruff, am 20. April 1900. Der Bürgermeister. Bursian. Handwerks - Organisation. Mit dem verflossenen ersten April dieses Jahres hat der letzte Akt in der Handwerks-Organisation, die Bildung der Handwerks-Kammern, begonnen. Die Termine für die Errichtung dieser Kammern sind in den einzelnen Ge genden zumeist schon festgesetzt, und es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß sich im Laufe des Frühjahrs sämmtliche Kammern werden bilden können. So erscheint das wich tige Handwerks-Gesetz in allen leinen Theilen unter Dach und Fach gebracht, und unwillkürlich ladet dieser Zeitpunkt zu einer kurzen zusammenfasfenden Betrachtung ein. Die nunmehr vollendete Handwerks-Organisation hat eine lange Vorgeschichte. Seit Anfang der 70er Jahre und noch früher schon machte sich im Handwerkerstande der lebhafte Wunsch geltend, gleich andern Ständen eine gesetzlich geordnete Jnteressen-Vertretung zu erlangen. Der Erfüllung dieses Wunsches stellten sich zunächst mannig- ^che Hemmnisse entgegen. Allmählich aber gelang es, die butgegenstehenden Schwierigkeiten zu beseitigen, ' und im 1897 wurde lhatkrüftig Hand ans Werk gelegt. Das ^e,etz tuxses Jahres brachte dem Handwerke die ersehnte ^rgamsatig„ Es wurden zunächst die Innungen neu ge- Mttgt und weiter ausgebaut, indem man ihren Thätigkeits- Krcis erweiterte und ihre Machtmittel verstärkte, und so dann als Ueberban auf die Innungen die Handwerks Kammern gesetzt, die, kurz gesagt, die Ausgaben der Innungen in erhöhtem Umfange für größere Bezirke wahrzunehmen haben, Revisions-Instanzen der Innungen sind und als gut achtliche Behörden in unmittelbarem Verkehr mit der Re gierung stehen. Dem Handwerk ist damit eine geordnete Vertretung zutheil geworden, wie sie Handel und Landwirthschaft schon längere Zeit besitzen. Es hat in diesen älteren Schwester- Organisationen zugleich die besten und wirksamsten Vor bilder vor Augen. Kein unbefangener Beobachter vermag zu leugnen, daß die Handels-Kammern wie die Landwirth- schaftS-Kammern in vielfacher Hinsicht befruchtend und fördernd auf die Interessen der von ihnen vertretenen Stände eingewirkt haben. Namentlich hinsichtlich der Land- wirthschafts-Kammern, die vor einigen Jahren für die ein zelnen Provinzen ins Leben gerufen wurden, läßt sich diese Thatsache mit unbedingter Sicherheit feststellen. Sie haben den Wünschen und Anschauungen der Landwirthschaft iu der Oeffentlichkeit erhöhtes Gewicht zu verleihen gewußt und dabei doch fast stets die Grenzlinie innegchalten, die von der nothwendigen Rücksicht auf die übrigen Erwerbs stände nun einmal unbedingt gefordert wird. Soll die Organisation des Handwerks diesem zum Segen gereichen, so wird sie in ähnlicher Weise wie die ältern Vorbilder wirken müssen. Der Rahmen, die Form mögen eine wesentliche Stütze, ein werthvolles Werkzeug sein, aber sie bleiben dennoch todt und starr, wenn ihnen nicht der rechte Inhalt gegeben wird. Auf der Grundlage des Handwerks-Gesetzes mit seinen weiten Befugnissen und verstärkten Rechten läßt sich für die organisirten Handwerker viel erreichen: sie können das Lehrlings-Wesen in zweck entsprechender Weise regeln, können Fachschulen, Meister- Kurse und Lehr-Werkstätten ins Leben rufen und vor allem auch das ungemein bedeutungsvolle Genoffenschafts-Wesen in ganz anderem Maßstabe als bisher ausbauen. Dazu aber gehört wackeres Zugreifen und Handanlegen, kein Schlendrian, kein Gehenlassen und müßiges Klagen. Ge lingt es. die organisatorische Form, die dem Handwerke zutheil geworden, mit dem rechten Geiste, dem Geiste frischer thatkräftiger Selbstbestimmung und Selbsthilfe zu erfüllen, dann wird sich diese Organisation ohne allen Zweifel auch als ein wirksames Mittel erweisen, um dem Handwerke diejenige Stevuug zu sichern, die ihm nach seiner glorreichen Vergangenheit gebührt und die zugleich von dein staatlichen Gesammt-Jnteresse gefordert wird. politische Rundschau. Unser Kaiser traf am Donnerstag in Karlsruhe ein und besuchte den Großherzog Friedrich und die Großherzogin Luise. Am heutigen Freitag ist der Monarch Gast des Fürsten Max zu Fürstenberg in Donaueschingen, lieber den Aufenthalt des Kaisers in Schlitz wird noch bekannt,