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MM st, MW Erscheint wöchentlich dreimal und zwar ÄmstagS, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 12 Uhr angenommen. Bezugspreis vierteljährlich 1,35 MI. srei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 MI., durch die Post bezogen 1,84 MI. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. und Nmgegend. Amtsblatt JnsertionSpreiS 15 Pfg. Pro viergespaltene KorpnSzeile Außerhalb des Amtsgenchtsbezirls Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Äuftraggeb.in Konkurs gerät. sirr die Kgl. Amtshauptmannschaft Weihen, für das Kgl. Amtsgericht und den SLadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bet Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, KeffelSdorf, Kleinschönberg. Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberher-rsdorf, PohrSdors, Röhrsdorf bei WilSdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei KefselSdorf, Steinbach bei Moyor», Seeligstadt, SpechtShausen, Tanneberg, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit der wöchentlichen Beilage „Welt im Vild" und der monatlichen Seilage „Unsere Heimat" Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Nr. 76. Dienstag, den 4. Juli 1S14. 70. JahKK- Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich heute ausnahmsweise am Kopse der Beilage. Neuer aus aller Welt. Die deutsche Reichsregierung hat zur Sicherung von Leben und Eigentum der Deutschen im Süden Marokkos das Kanonenboot „Panther" nach dem Hasen von Agadir entsendet. Der deutsche Ge sandte in Marokko machte den Sultansvertrcter die Mitteilung, daß Deutschland Agadir nebst Hinterland besetzen werde. In Berlin wird eine Gcsandschast Guatemalas eingerichtet. Im deutschen Nundfluge waren Freitag Schauflüge in Köln. Gestern sind Vollmöller, Wittenstein und König von Köln nach Dort mund geflogen. — Heute: Dortmund—Kassel, 153 Kilometer. Im Europäischen Nundfluge soll heute der Flug über den Kanal vor sich gehen. Der Flieger Hirth hat Freitag im Kathreiner-Wettflugbewerbe München-Berlin die Strkcke Nürnberg-Leipzig-Bcrlin mit Zwischen landung in Leipzig zurückgelegt und damit den KathreinerpreiS (50000 Marks gewonnen. Der 12. Deutschs Kongreß für Volks- und Jugendspiele tagt seit gestern in Dresden. Caillaux brache in der französischen Kammer einen Gesetzent wurf ein, der die Abgrenzung der Weingebiete aufhcbt. Die portugiesische Regierung erklärte, sie leiste Garantie sür die Festigkeit der gegenwärtigen Institutionen. Der russische Kriegsminister beschloß, 20 Aeroplane zu be stellen. Prof. Carrei aus New-Jork ist es gelungen, Körpergewebe außerhalb des Körpers zu weiterem Wachstum anzuregen. New-Jork wird von einer Hitzwellc heimgesucht; verschiedene Personen sind schon gestorben. Die neue Reichsversicherungs- ordnung. HI Organisation DurL die ReichSverstcherungSordnung wird bestimmt, daß bei jeder unteren Verwaltungsbehörde eine Abtei lung sür Arbeiterverstcherung (Vrrstcherungsamt) errichtet wird. Den Vorsitz hat der Letter der Behörde. Es ist also von den seitens der Regierung vorgeschlagenen Ver- ficherungSamlmännern abgesehen worben, doch kann ein geeigneter Stillvertreter gestellt werden. Beim Verficht' rungSamt find mindestens zwölf Beisitzer zu wählen, je zur Hälfte aus den Arbeitgebern und den Versicherten. Die Wahlen werden von den Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen vorgenommen. Ablehnung der Wahl zieht Geldstrafen bis zu 50 Mark nach sich. Den Versicherten- Vertretern muß, den Vertretern der Arbeitgeber kann Er satz für entgangenen Arbeitsverdienst gewährt werden. Es werden auS den Beisitzern mindesten« zwei Ausschüsse gebildet (Spruchausschuß und Beschlußausschuß), die aus dem Vorsitzenden deS VerstcherungSamts und je einem Vertreter der Arbeitgeber und den Versicherten bestehen. Die nächsthöhere Instanz bilden die OberverstcherungS- ämter, die in der Regel sür den Bezirk einer höheren Verwaltungsbehörde zu bilden sind und an Stelle der Schiedsgerichte für Arbeiterverstchcrung treten. An ihrer Spitze steht ein Direktor und ein ständiges Mitglied, das au« der Zahl der öffentlichen Beamten Haupt» oder neben amtlich zugeteilt wird. Die Zahl der Beisitzer soll sich um 40 herum bewegen, ihre Wahl erfolgt für die Versicherten durch ihre Beisitzer bei den Verstcherungsämtecn und den Aorstanden der Vertrauensberufsgenoffenschaften für die Arbeitgeber. Es werden Spruchkammern und Beschluß- kammern gebildet au« einem Mitglied deS Oberverstche- rungSamts und je zwei Beisitzern der Arbeitgeber und Versicherten. Die oberste Instanz bilden das Reichkver- sicherungsamt und die Landesverstcherungsämtrr, deren Organisation ungefähr wie bisher bleibt. Das Verhältnis der Krantenkaffen zu den Aerzte« und Apothekern wird iu dem Buch über die Krankenkassen geregelt So weit cs die Kosse nicht erheblich mehr belastet, soll sie ihren Mitgliedern die Auswahl zwischen mindestens zwei Aerzten sreilaffen. Wird die ä ztliche Versorgung dadurch ernst-ich gefährdet, daß die Kaffe keine« Vertrag zu an- gemessenen Bedingungen mit einer ausreichenden Zahl von Aerzten schließen kann, oder daß die Aerzte den Ver trag nicht einhaltro, so ermächtigt das Obelverficherungs- amt die Kasse auf ihren Antrag widerruflich, statt der Kravkenpflege oder sonst erforderlichen ärztlichen Behand lung eine bare Leistung bis zu zwei Dritteln deS Durch- schnittsbetrages ihres gesetzlichen Krankengeldes zu ge währen. Wo mehrere Krankenhäuser unter gleichen Be dingungen zur Verfügung stehen, ist dem Kranken die Auswahl zu überlasten. Wegen der Lieferung dir Arzenei können die Kassen mit einzelnen Apothekern oder, soweit es sich um freigegebene Arzeneimittel handelt, auch mit solchen Personen, die solche feilhalten, Vorzugsbedingungen vereinbaren, denen alle anderen Apotheker im Bereiche der Koste jedoch beitreten können. Die Apotheker ha^en den Krankenkaffen einen Abschlag von den Preisen der Arzenei» toxen zu gewähren, deren Höhe die oberste Verwaltungs- bchörde bestimmt. Für die Bestehungen zu den Zihnäczlen und Zahntechnikern gelten dieselben Bestimmungen wie für die Aerzte. Das Verhältnis zu den Angestellten Für die Angestellten der Krankenkassen uns der Ge noffenschaften (Lerufsgenoffenschaften) sind Dienstors- nungen aufzustellsn, die einen BesolvungSplan zu >nt- halten haben, ferner Bestimmungen über Ruhegehalt und Hinterbliebenenfürsorge. Die Küudigungsrechte dürfen nicht schlechter sein, als im Bürgerlichen Gesetzbuch festge setzt ist. Angestellte, die ihre dienstliche Stellung oder ihre Dtenstgeschäfte zu eioer religiösen oder politischen Be- lätigung mißbrauchen, sind zu verwarnen unv bei Wieder holung, nachdem ihnen Gelegenheit zur Aenßerung gegeben ist, sofort zu entlassen. Außerhalb des Dienstes dürfen sie an einer religiösen oder politischen Betätigung nicht gehindert werden. Macht der Vorstand, obgleich ein wich tiger Grund vorliegt, von fernem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so kann ihn das Verstcherungsamt dazu an halten. Binnen zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der Dienstordnung kann daS Versicherungsamt Angestellten, deren Fachkenntnisse oder Leistungen sür ihre Stelle nicht ausreichen, eine andere Stelle zuwetsen laffcn. Verschiedenes. Bemerkenswert sind die Bestimmungen hinsichtlich der Trunksucht. Danach kann Trunksüchtigen, die nicht ent- mündigt sind, ganz oder teilweise Sachleistungen (also kein bareS Geld wie bisher) gewährt werden. Auf An- trag der Gemeinde oder des Vormunds bei entmündigten Trunksüchtigen muß dies geschehen. Auch kann der Trinker in einer Trinkerheilanstalt untergebracht werden. — Deutsche Schutzgebiete gelten im Sinne deS Gesetze? zu künftig als Inland. — Die bei den Zahlungen durch die Post erforderlichen Bescheinigungen können fortan von jeder Person, die berechtigt ist, ein öffentliches Siegel zu führen, beglaubigt werden. Bet den Landkrankenkafsen wählt die Vertretung deS Gemeindlverbandes den gesamten Vorstand. Bis zum Jahre 1915 soll dem Reichstage eine Vorlage bezüglich der Herabsetzung der Altersgrenze für den Bezug der Altersrenten (von 70 auf 65 Jahre) gemacht werden. Die Bestimmungen über die Invaliden- und Hinter bliebenenversorgung treten mit dem 1. Januar 1912 in Kraft, die and ren sofort, soweit es sich um Maßnahmen zu ihrer Durchführung handelt. Die obere Grenze deS Gehalts für den Verstcherungszwang ist auf 2500 Mark festgesetzt worden. politische Rundschau. WilSdruff, den 3. Juli, Deutsches Reich. Die »eiien Fel-uniformen. DaS preußische Kriegsministerium hat soeben den Truppen die ihm zugegangenen Urteile über die Bewäh rung unserer neue« Felduniform bekannt gegeben. Die feldgraue Farbe paßt sich danach gut dem Gelände an, erschwert in hohem Grade das Erkennen der Truppen und besonder« auch die Feststellung, welche Waffengattung man vor sich hat. Hieraus ergaben sich namentlich für die feldgrau gekleidete Kavallerie im Gefechte zu Fuß große Vorteile, da auch mit einem guten Glase selbst auf nähere Entfernungen schwer zu erkennen war, ob man sich Infanterie oder Kavallerie gegenüber befand. Natürlich sind auch Beanstandungen und Wünsche vorgebracht. Sie erstrecken sich bet der OffisierSuniform im wesentlichen auf Beseitigung der weithin sichtbaren Feldbindeu und Adja» tantenschärpen, sowie auf Verkleinerung der Ordens schnallen, auch wird Einführung von Aermelaufschlägen (wie bei den Generalen) zum Etnstecken von Karten und die Anbringung von Vordertaschen befürwortet. Einige Stellen wollen außerdem die Schuppenketten der Offizier« matt gehalten oder durch Lederctemen ersetzt haben. An der Ausstattung der Mannschaften sind es eigentlich nur die Stgnalinstrumente und Kniefelle der Tambour«, die als zu weit sichtbar bezeichnet werden. Daneben habe« die losen Achselklappen und das Halstuch, wenn auch nur vereinzelt, Gegner, während be! der Kavallerie etwas deutlichere Unterscheidungszeichen der gleichartigen Truppe» (Ulanen, Husaren usw.) von einander gewünscht werden. Alles in allem wird die neue Felduuiform — auch hin sichtlich der Kleidsamkeit — günstig beurteilt. Das Beamtenheer -er Reichs Post- un- Telegraphenverwaltung an Beamten und Unterbeamten beträgt nach der letzten Statistik vom Anfang d. I. 244066. Mitgezählt sind dabei die Hilfsstellentnhaber und die in den Schutzgebieten und im Auslande beschäftigen Beamten und Unterbeamten. Dis Zahl zeigt gegen daS Vorjahr einen kleinen Rück gang; Anfang 1910 hatte sie 244570 betragen. Eben» so ist die Zahl der Personen, die im Arbetterverhältniffe zur Reichs-Post- und Telegraphenverwaltuug stehen, im letzten Jahre etwas zurückgegangen; sie hatte Anfang 1910 24721, Anfang 1911 dagegen nur noch 23033 be tragen. Die Gesamtzahl der Beamten, Uuterbeamten, Nn MM wil! über die Erscheinungen des täglichen Lebens, der ist gezwungen, die Zeitung zu lesen; ja, daS Zeitunalese,i ist für den heutigen Kulsurmmschen gewissermaßen zur Notwendigkeit geworden, weil ohne Kenntnis der Geschehnisse kein eigene« Urteil über die heutigen Zettläufe möglich ist. Ob Sommer, ob Winter, ob Herbst oder Frühling, zu jeder Zett und überall ist daS Zeitunglesen geradezu eine Selbstverständlichkeit. Die Auswahl der Zeitung, die man lese« soll, ist aber ost nicht so leicht, weil auf diesem Gebiete in heutiger Zeit sehr viel geboten wird. Für unsere einheimische Bevölkerung dürfte die Wahl der zu lesenden Zeitung nicht schwer sein, denn für diese dürfte es sich empfehlen, in erster Linie da« Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend, daS Amtsblatt für den AmtsgerichtSbezirk Wilsdruff, z» lese«, das olles da« bietet, was man von einem Lokalblatt verlangen kan«. Bestellungen auf das dritte Vierteljahr 1911 werden bei den bekannten Stellen jederzeit noch entgegengenomme».