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ämtr- und Änzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und -essen Umgebung »nugtprei« vituchShrl. Mt. 2.40 »tnjchU»b>- dr» ^Zuustr. Un!erhMung«blatte«- Ul der »Aki-tM«. still», bei unseren Bolen sowie bei allen Reichs, »«ftanstalien. — Erscheint täglich abend« mit »««nähme der T»nn- und Feiertag» fvr den solgenden Tag. ft«»« »id-re- »«Woll — «nig -d«r loafttsei »-« »NNede« der der rlN-r-nt-n -der d«r »,.>r»«rim»»e^^chtu«arn - »a» der exik-rr keinen «nlprrrl- ,»I «ee'erun, »dir «aqlte<errinq der Zeiiwi» »der <u.! «itt- >s»lun» de« 8e,ug»vee«e«. Hel. Adr.: A««»bl»tt. , 1S2 kür Eibenstock, Larlsseld, hmdrhüdel, H^UgrvL tt»» Neuhei-e,Gberstützengrün,Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstiitzrngrün, Mldenthal usw. Verantmortl. Schriftleiter, Trucker und Berleger: Smi 1 Hanneb»hntn Eibenstock. > - - > 6L< Zahttgaag. ?- Sonntag, den 18. Angnst ISIS Sn,eiae>usrei«: die kleinspaliige Zeil« 20 Pig Im ReNameteil die Zeile SO Pig. Im amtlichen Teile die aespallene Zeile 51 Psg. «nnahm« der Anzeigen bk» spätesten« vormittag« 10 Uhr, für größere Tag« vorher. Eine Bewähr für die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriedenen Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig fllr die Nichtigkeit der durch Fern sprecher ausgegebenen Anzeigen. Fernsprecher Hkr. »1». Bekanntmachung, betreffend Streckung der Keeresnäharveiten. Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 16. April 1917 weise ich darauf hin, daß auch mit solchen Heeresnöharbeitci:, die nicht von einem Bekleidungsamt, sondern von einer anderen Heeresdienststelle vergeben werden, nur Personen beschäftigt werden dürfen, die im Besitz einer Ausweiskarte fllr Heeresnäharbetten sind. Leipzig, 8. August 1918. Der kommandierende General. I. V.: v. Kausmann.. 3796 Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, am 9. August 1918. Ministerium des Innern. Bekanntmachung über den Absatz von MuHerlMen und Aruchtkrupen. . Auf Grund der Verordnung Uber die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 23- Januar 1918 (Reichs Ges.-Bl. S. 46) geben wir in Ergänzung unserer Bekanntmachung l-om 4. Februar 1918 (Reichsanzeiger 37 vom 12. Februar 1918) bekannt, daß Frucht- säfte (Muttersäfte und Fruchtsirupe) aller Jahrgänge, also auch Säfte diesjähriger Pres sung, ohne unsere Genehmigung von den Erzeugern nicht abgesetzt werden dürfen. Wir weisen gleichzeitig daraufhin, daß auch diejenigen nicht gewerbsmäßigen Her steller von Fruchtsästen, welche jährlich weniger als 20 är Fruchtsäfte Herstellen, ihre Erzeugnisse, und zwar bis zur Festsetzung neuer Preise auch Säfte der Ernte 1918, nur zu den in der Bekanntmachung vom 4. Februar 1918 (Reichsanzciger 37) festgesetzten Herstellerpretsen absetzen dürfen (tz 2 Satz 3 der Verordnung vom 23. Januar 1918 — Reichs Ges.-Bl. S. 46 —). Jeder Weiterabsatz dieser Erzeugnisse ist verboten. Berlin, den 12. Juli 1918. Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen m. b. H. Klein. vr. Lehmann. ZegklW des Moi- M WlmbmHe; im Lezick- »MM; i>cr MWen LMWmmiW SchiMMbklg. I. ' Die Tageökopfmenge an Mehl ist vom 19. August 1918 ab bis aus weiteres auf 200 2 festgesetzt worden. In Gemäßheit einer Verordnung des Königlichen Ministeriums deS Innern wird unter Aufhebung der Bekanntmachungen des Bezirks verbandet Schwar zenberg vom 4. August 1917 — Erzgeb. Volksfreund Nr. 18l vom 8. August 1917 — und vom 14. Juni 1918 — Erzgeb. Volksfreund Nr. 141 vom 20. Juni 1918 — folgendes bestimmt: Es haben zu erhallen: a) Kinder unter 1 Jahre wie bisher 1 Vollmarke über wöchentlich 1 Pfund Brot oder 300 g Mehl, b) Kinder im Aller von 1 biß zu 6 Jahren wie bisher 3 Vollmarkcn über insgesamt wöchentlich 3 Pfund Brot oder 900 x Mehl, e) alle übrigen Personen statt bisher 3 Vollmarken über insgesamt wöchentlich 3 Pfund Brot oder 900 Mehl und 1 Marke über ' 2 Pfund Brot oder 150 x Mehl, mithin Marken über insgesamt wöchentlich 3', Pfund Brot oder 1050 Mehl künftig 3 Bollmarken über insgesamt wöchentlich 3 Pfund Brot oder 9VV x Mehl und 1 Marke über 4VV x Brot oder 24V x Mehl, mithin Marken über insgesamt wöchentlich 3 Pfund und 4VV x — 19VV x Brot oder 114V « Mehl, ä) Schwerarbeiter, schwangere Frauen während der letzten 4 Monate ihrer Schwangerschaft und stillende Mütter einen Zuschlag von wöchentlich 1 Voll marke über 1 Pfund Brot oder 300 A Mehl, sodaß sie Anspruch haben auf Wöchentlich 4 Bollmarken über insgesamt 4 Pfund Brot oder 12VV x Mehl und 1 Marke über 4VV x Brot oder 24V x Mehl, mithin Mar ke« über insgesamt wöchentlich 4 Pfund und 4VV x — 24VV x Brot oder 144« x Mehl, e) die Schwerstarbeiter zu der Schwerarbeiterzulage einen wetteren Zuschlag von wöchentlich höchstens 2 Vollmarken, sodaß sie vorbehältlich einer anderweiten 1750 V 0 1 3753 durch die Betriebsleitung und den Arbeiterausschuß des betreffenden Beiriedes festgesetzten Regelung, Anspruch haben auf höchstens wöchentlich V Bollmarken über insgesamt « Pfund Brot oder 18VV x Mehl und 1 Marke über 4VV Brot oder 24V x Mehl, mithin Mar ken über insgesamt wöchentlich V Pfund und 4VV x ----- 34VV ;> Brot oder 2V4V r» Mehl, k) jugendliche Personen im Aller von 12 bis einschließlich 17 Jahren — dafern sie nicht schon den Schwerarbeiterzuschlag erhallen — zu der unter c festge setzten Menge einen Zuschlag von wöchentlich Pfund Brot oder 150 x Mehl, sodaß sie Anspruch haben auf Marken über insgesamt wöchentlich 4 Pfund und 15V x 215V x Brot oder 129V x Mehl. Der Zuschlag von wöchentlich ' , Pfund Brot oder 150 z- Mehl ist berge- statt zu gewähren, daß auf die vierwöchentliche Brotmarken vezugszeit 2 Voll marken über insgesamt 2 Pfund Brot oder 600 Mehl auszuhändigen sind. II. Die Brotmarken werden, mit Ausnahme der Brotmarken für den Schwerstarbei terzuschlag, durch die Ortßbehörden ausgegeben. Die Brotmarken für den Schwerstarbeiterzuschlag werden vom Bezirksverband Schwarzenberg denjenigen Arbeitgebern ausgehändigt, für deren Betriebe von der hier für gebildeten Kommission Schwerstarbeit» anerkannt sind. III. Die unter I und ll erwähnte Regelung tritt mit der neuen Brotmarkenbezugszeit am 25. August 1918 in Kraft. Schwarzenberg, am 15. August 1918. Der Dezirksveröand der Königs. Amtstmuptmannschalt Schwär,enverg. Dr. Wimmer. Annahme von Strickarbeiten Montag, den 19. dss. Mts. V X, je vormittags Dienstag, 20. „ „ 4 <4, / von 9—11 Uhr Mittwoch, 21 » I « - und Donnerstag, Freitag, -- 22 23 k « i nachmittags von ' 2—5 Uhr. Eibenstock, den 16. August 1918. Der Staötrcrt Städtischer Butterverkauf. Montag, den 19. dss. Mts., vorm. Nr. 1751 u. h. Nrn., nachm. Nr. 1401—1750, Dienstag, „ 20 351—700, „ „ l—350, Mittwoch, „ 21. „ „ „ „ 1051—1400, „ „ 701—1050. Eibenstock, am 17. August 1918. Kiaükrat. Warnung. Es ist jetzt des öfteren wahrzunehmen gewesen, daß Kinder mit den in Schnitt- gcrinnen angespülten Sändmassen spielen, den Wasserlauf in den Straßenschmktgerinnen andämmen und hemmen. Hierdurch entstehen jedoch sehr oft unliebsame Perslopsungen der Schlcwenrinfallschächte und Nachteile für Grundstückseigentümer. Ich bitte deshalb die Eltern und Erzieher, die Kinder und Pflegebefohlenen ent sprechend zu verwarnen und auf die Nachteile hinzuweisen. Für etwaige der Gemeinde entstehende Schäden müßten die Ettern verantwortlich gemacht werden. Schönheide, am 15. August 1918. Der Gemeindevorstand. In der hiesigen Gemeinde find in letzter Zeit Reisstrohklopsmaschinen zur Auf stellung gelangt, ohne daß um die nach 8 16 der Gewerbeordnung erforderliche Ge nehmigung nachgesucht worden ist. Es ergeht hierdurch an alle Besitzer von Retsstrohklopsmaschinen die Auf forderung, sofern dies noch nicht geschehen ist, umgehend schriftlich unter Beifügung von vorschriftsmäßigen Zeichnungen und Beschreibungen um die Genehmigung nachzu- suchen. Schönheide, am 15. August 1918. Der Gemeindevorstand. Sie kommen nicht durch! Die letzten Berichte der obersten Heer-sleitung assen in erfreulichstem Umfange eine für uns gün- tige Entwickelung der Frontlage erkennen. Wie der Militär sich ausdrückt, ist die Schlacht zum Stehen- zekommen. Wir haben die Ausbeulungen unserer Stellungen eindrücken lassen müssen, haben »sse" gegeben, wo und wie weit wir zurückgegangen sind, iber im ganzen ist unsere Frontlhnis natürlich noch aorgefchobener und darum agressiver geblieben als vor einem Monat. Die Ursachen, warum wir trotz dem die Schlappe, von der der Heeresbericht sprach, in der Heimat so stark empfunden haben, liegen weniger in den Erfolgen der Feinde, als in u^s selbst: wir haben, wie man weiß, den Krieg dank den un vergleichlichen Leistungen unserer Truppe« und ihrer Führung niemals in wesentliches Teilen un serer Heimat am eigenen Leibe gespürt; ivir sind auch sonst durch die Taten unserer Truppen verwöhnt worden, und von den ersten ostpreußischen Ereignissen abgesehen, haben wir Deutsche niemals zu unserm Glück von einer ernsten Niederlage spreche,« können Ganz anders die Feinde, bei denen Niederlage auf Niederlage solgte und bei denen der Krieg von per ersten Stunde an in ihrem eigenen Lande ausge tragen wurde. Dabei vergessen wir rrur allzuleicht das Wichtigste, worauf es den Feinden antommt, und freue,» uns nicht, wie wir es sollten, baß den Feinden dieses ihr höchstes Ziel, nämlich ihr Durch bruch durch unsere Linien'niemals gelingt und, al ler menschltchen Voraussicht nach, auch niemals ge singen wird. Sie kommen nicht durch, die Feinde, das ist das Ergebnis aller Kampfhandlungen des Westens und daran ändert nicht das geringste, wen" wir einmal auch das erleiden, was man eine Schlap pe nennt. Wir in der Heimat sollten deshalb un verzagt und unbeirrt auch die Entwicklung im We sten beurteilen und besprechen Die Feinde müssen sich dort langsam, aber sicher verbluten, denn das Ziel ihrer ganzen Strategie: den Durchbruch und damit die Auslösung der Westfront — können sie niemals erreichen. Was wir hier in der Heimat durchmachen an Entbehrungen und Sorgen, steht in gar kernem Verhältnis zu dem, was der Krieg selbst im eigenen Lande bedeutet Unsere Nervenlrnd gewiß schwächer geivorden, und wir alle jirch empfindlicher