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WMmfferNgcblait Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Das »Wilsdruffer Tageblatt* erscheint an allen Werktagen nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— RM. lrei Haus, bei Postbestellung 1,80 RM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpsg. Alle Postanitallen und Post boten, unsereAusträgeru. ... .. . Geschäftsstelle, nehmen zu jeder Zeit Bestellungen ent. Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend gegen. Im Falle höherer Gewalt, Krieg od. sonstiger " - > ' ' Betriebsstörungen besteht kein Anspruch aus Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingesandter Schriftstücke «rsolgt nur, wenn Rückporto deiliegt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis: die 8gespaltene Raumzeile 20 Rpfg., die 4gefpal1cne Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reichs pfennige, die 3 gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 1 RM. Nachweisungsgebühr 20 Aeichspfennige. Borge* schrieben« Erscheinungs- tage und Platzvorschriften werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wllsdruff Nr. 6 berücksichtigt. Anzeigen, annahme bisvorm.10Uhr. " > — » - > > Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übern, wir keins Garantie. Jeder Rabattanspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 290 — 91. Jahrgang Telrgr.-Adr: „Amtsblatt- Wilsdrnff-Dre-den Postscheck: Dresden 2640 Montag, den 12. Dezember 1932 Borgen macht Gorgen! Borgen macht Sorgen! Nicht nur dem Bor ger, sondern auch dem Verborger, und je schwieriger sich die wirtschaftliche Lage gestaltet, desto mehr Raum nimmt im geschäftlichen Verkehr der Kredit ein, der in seiner Übertreibung als Borgunwesen schwere Schädigungen für Gläubiger und Schuldner herbeiführt. Die Säumigkeit nicht nur im Bezahlen, sondern auch im Annehmen und Eintreiben von Schulden bringt Unordnung und Verwirrung mit sich. Die Einrichtung von kurzen Ver jährungsfristen, deren Berücksichtigung jetzt zum 31. De zember wieder notwendig wird, ist aus praktischen und rechtspolitischen Gründen erfolgt, um für den Berechtigten einen Druck zu schasien, seine Rechte ordnungsgemäß aus zuüben. Die kurzen Verjährungsfristen, in Ergänzung zu den gewöhnlichen dreißigjährigen des Gesetzes, sollen nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers ein Kampfmittel darstellen gegen den Schlendrian im kleingewerblichen Kreditwesen, und sie haben hier schon viel Nutzen gestiftet. Die Verjährung überhaupt bedeutet nicht, daß das Recht nach Ablauf der betreffenden Frist erloschen ist, denn Leistungen, die nach eingetretener Verjährung ge macht worden sind, können nicht unter Berufung auf die Verjährung zurückgefordert werden. Aber der Schuldner kann gegen seinen Willen nicht mehr 8,ur Leistung herangezogen werden. Das Gericht berück sichtigt die Verjährung nur, wenn sie als prozeßhindcrn- der Einwand vom Schuldner geltend gemacht wird. Ge schieht dies nicht, so erfolgt die Verurteilung, und für die ses Urteil kommt dann die lange Verjährungsfrist von dreißig Jahren in Betracht. Bei der regelmäßigen langen Verjährung beginnt die Frist zu laufen an dem Tage, an dem der Anspruch entstanden ist. Da sich aber bei den Forderungen, für die die kurze Verjährung in Betracht kommt, der Tag, an dem sie entstanden sind, häufig nur schwer wird seststellen lassen, so beginnt bei ihnen der Lauf der Verjährungsfrist mit Ende des Jahres, in dem die Ansprüche ent standen sind. Es verjähren also an diesem 31. Dezember zweijährige Ansprüche, deren Entstehung in den Lauf des Jahres 1930 fällt. Es laufen folgende Verjährungsfristen ab: 1. Ansprüche aus den Rechtsgeschäften des täg lichen Lebens und Verkehrs, die im Jahre 1930 entstanden sind (zweijährige Verjährungsfrist). Dahin gehören besonders die Ansprüche der Kauf leute, Handwerker und Arbeiter wegen ge lieferter Waren und Arbeiten — es sei denn, daß die Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners erfolgt ist —, also für den persönlichen Bedarf des Schuld ners. Ferner verjähren die Ansprüche der Gastwirte, Bediensteten, Lehrer, Ärzte, Anwälte, der öffentlichen Unterrichts- und Erziehungsanstalten, der Zeugen und Sachverständigen wegen Gebühren aus demselben Jahre. Und schließlich die im Jahre 1930 fällig gewordenen Ge hälter und Löhne. 2. Ansprüche aus Leistungen, die im Jahre 1928 ent standen sind (vierjährige Verjährungsfrist), und zwar un gefähr dieselben Ansprüche, wie unter Nr. 1 angeführt, so weit sie nicht zum persönlichen Gebrauch, sondern zum gewerblichen Betriebe des Schuldners erfolgt sind. Während also z. B. Forderungen eines Schneidermeisters an seine Privatkundschaft nach zwei Jahren verjähren, beträgt die Verjährungsfrist vier Jahre, wenn es sich um Lieferung von Anzügen an eine Firma handelt, die diese weiterverkauft. Ferner verjähren nach vier Jahren An sprüche auf alle wiederkehrenden Leistungen, wie Unter haltsansprüche, Pacht- und Mietzahlungen so wie Ansprüche auf Rückstände von Renten, Besoldungen, Wartegeldern, Ruhegeldern usw. Außerdem kennt das Gesetz noch eine große Reihe mehr oder minder kurzer Verjährungsfristen, die aber für das tägliche Leben nicht so wichtig sind wie die oben an geführten. Alle Ansprüche, die nach dem Vorhergesagten am 81. Dezember d. I. verjähren, müssen bis zu diesem Tage geltend gemacht werden, um die Verjährung aufzu halten. Dies kann dadurch geschehen, daß ein ausdrück liches schriftliches Anerkenntnis des Schuld ners herbeigeführt wird. Ein solches Anerkenntnis liegt auch z. B. in der Leistung einer Abschlagszahlung, einer Zinszahlung oder Sicherheit. Oder es mutz Klage eingereicht bzw. ein Zahlungsbefehl erwirkt werden. Abwegig ist die Meinung, daß auch eine schriftliche Mahnung, und selbst wenn sie eingeschrieben erfolgt, aufschiebende Wirkung hat. Zu bemerken ist ferner noch, daß alle Schriftstücke bei den betreffenden Personen, Gerichten oder Behörden am 31. Dezember bereits eingegangen sein müssen, daß also eine Ab sendung erst an diesem Tage in den meisten Fällen als verspätet und rechtsunwirksam wird angesehen werden müssen. Gebt zu der Winterhilfe! IkliWM geht Vietzer mH Genf. Deutschland kehrt in die ASrWM konferenz zurück. Oie Reichsregierung nimmt die neue Gleich berechtigung^ und Sicher heitsformel an. Die Reichsregierung hat Sonntag dem in Gew weilenden Reichsaußenminister mitgetcilt, daß das Kabinett die am Sonnabend spätabends in der Be sprechung der fünf Großmächte in Genf ausgearbeitet« neue Regelu « g für die Gleichüerechtigungsfrage a n - nimmt und damit ihre Rückkehr in die Abrüstungs konferenz erklärt. Die neue Formel betont im wesent lichen, daß einer der Grundsätze der Abrüstungskonferenz ist, Deutschland und den übrigen entwaffneten Staaten die Gleichberechtigung zu gewähren im Rahmen eines Systems, das für alle Nationen gleiche Sicher heit vorsieht. Ser Wortlaut der Genfer Vereinbarung. Die Schlußerklärung der fünf Großmächte unterzeichnet. Die große Schlußerklärung der fünf Groß mächte über die gleichzeitige Regelung der Gleichberechti- gungs- und Sichcrheitsfrage ist Sonntag mittag in Gens von den Vertretern der fünf Mächte unterzeichnet worden. Die englische, französische und deutsche Abord nung veröffentlichen gleichzeitig den Wortlaut der nunmehr endgültig getroffenen Vereinbarungen in den drei Sprachen. Der deutsche Text der Vereinbarungen hat folgenden Wortlaut: 1. Die Regierungen des Vereinigten Königreiches, Frankreichs und Italiens haben erklärt, daß einer der Grundsätze, die die Konferenz leiten sollen, darin bestehen muß, Deutschland und den anderen durch Vertrag abgerüsteten Staaten die Gleichberechtigung zu gewähren in einem System, das allen Nationen Sicherheit bietet und daß dieser Grundsatz in dem Abkommen, das die Beschlüsse der Abrüstungskonferenz enthält, verkörpert werden soll. Diese Erklärung schließt in sich, daß dieRüstungs - beschränkungen für alle Staaten in dem in Aus sicht genommenen Abröstungsabkommen enthalten sein müssen. Es besteht Einigkeit darüber, daß die Art und Weise der Anwendung dieser Gleichberechti gung auf der Konferenz erörtert werden wird. 2. Auf der Grundlage dieser Erklärung hat Deutsch land seine Bereitwilligkeit ausgesprochen, an der Ab rüstungskonferenz wieder teilzunehmen. 3. Die Regierungen des Vereinigten Königreiches, Frankreichs, Deutschlands und Italiens sind bereit, gemeinsam mit allen anderen europäischen Staaten feier lich noch einmal zu bestätigen, daß sie unter keinen Umständen versuchen werden, gegenwärtige oder künf tige Streitfragen zwischen den Unterzeichnern m i t Gewalt zu lösen. Dies soll einer näheren Erörterung der Frage der Sicherheit nicht vorgreifen. 4. Die fünf Regierungen der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs, Frankreichs, Deutschlands und Italiens erklären, daß sie entschlossen sind, aus der Konferenz gemeinsam mit den anderen dort vertretenen Staaten darauf hinzuwirken, daß unver züglich ein Abkommen ausgearbeitet wird, das eine wesentliche Herabsetzung und eine Be grenzung der Rüstungen hcrbeiführt und gleichzeitig eine künftige Revision zum Zwecke der weiteren Herabsetzung vorsieht. Der Cn-kampf. Der Einigung der fünf Großmächte waren sehr mühevolle Verhandlungen vorausgegangen, da Frank reich bis zur letzten Minute versuchte, die am Sonnabend spätabends getroffene neue Vereinbarung zu sabo tieren. Als man die endgültige Formel schließlich ge funden hatte, wurden noch in der Nacht von Sonnabend zu Sonntag alle beteiligten Regierungen telephonisch um ihre Stellungnahme ersucht. Reich saußenminister von Neurath setzte sich fernmündlich mit dem Reichs kanzler in Verbindung. Der französische Kriegs- Minister Paul-Boncour telephonierte eine volle Stunde lang mit Herriot. Im Laufe der Nachtstunden traf dann aus Paris und Rom die Mitteilung in Genf ein, daß die französische und die italienische Regierung die Gleichberechtigungsformel annehmen. England und Amerika hatten bereits vorher ihre Zustimmung gegeben. Der Beschluß der Neichsregierung wurde in Genf in den frühe» Morgenstunden des Sonntags bekannt. Sie Anerkennung der Gleichberechtigung Zu der Vereinbarung der fünf Großmächte über die Gleichberechtigungsfrage wird von maßgebender deutscher Seite nachfolgender Standpunkt eingenommen: Durch die neuL Vereinbarung ist der Grundsatz der Gleichberechtigung aller Staaten auf der Ab rüstungskonferenz anerkannt worden. Es bleibt der deut schen Negierung nach wie vor offen, die Konferenz wieder zu verlassen, falls in den weiteren Ver handlungen der Grundsatz der Gleichberechtigung keine praktische, den deutschen Interessen entsprechende An wendung findet. Man ist sich natürlich auf deutscher Seite vollständig darüber im klaren, daß die praktische Anwendung der jetzt rein grundsätzlich anerkannten deutschen Gleich berechtigung auf der Abrüstungskonferenz auf fortlaufende und große Schwierigkeiten stoßen wird und daß die praktische Durchführung der deutschen Gleichberechti gung aus der Grundlage der gegenwärtigen Verein barungen von Deutschland gegen alle Widerstände durch gesetzt werden mutz. Andererseits wird auf deutscher Seite betont, daß es taktisch nicht mehr richtig erschien, außerhalb der Ab rüstungskonferenz zu bleiben, da die Schwierigkeiten in diesem Falle noch weiter gewachsen wären. In internationalen Kreisen wird die Verein barung zunächst als die t h c o r e t i s ch e Anerkennung der deutschen Gleichberechtigung bewertet und festgestellt, daß nach der Neuregelung das künftige Abrüstungsabkommest auch für Deutschland die allein bindendeRegel bilden muß. Jedoch gehe aus der Vereinbarung nicht hervor, welche praktische Anwendung dieser Grundsatz findet, somit in welcher Weise der deutsche Nüstungsstand endgültig geregelt werde. Bis zu dem Abschluß eines ALrüstungsabkommens bleib-n die gegenwärtigen Bindungen Deutschlands be stehen. Der endgültige Rüstungsstano Deutschlands wird nunmehr von dem Zustandekommen des künftigen Abrüstungsabkommens und damit von dem Schicksal der ganzen Abrüstungskonferenz abhängig gemacht. Es versteht sich aber von selbst, daß im Falle eines Scheiterns der Abrüstungskonferenz Deutschland seine volle Handlungsfreiheit erhält. * Reichsaußenminister von Neurath, Macdonald und Paul-Voncour verließen am Sonntagabend Genf. Die deutsche Regierung wird an der zu Dienstag einberufenen Präsidiumssitzung der Abrüstungskonferenz zum erstenmal wieder teilnehmen und, ebenso wie in der Mitt wochsitzung des Hauptausschusses, durch den Gesandten von Weizsäcker vertreten sein. * Malt der GleiKbereKtigimgsformel. Der erste PunL der Genfer Vereinbarung lehnt sich an die ursprüngliche Gleichberechtigungsformel Herriots an, enthält jedoch auch deutsche Forderungen, so die wesentliche Änderung, daß die Gewährung der Gleich berechtigung an die entwaffneten Staaten nicht als eines der „Ziele*, sondern als einer der die Konferenz leiten den „Grundsätze* der Abrüstungskonferenz erklärt wird. Ferner ist wesentlich die gleichfalls auf deutschen Wunsch erreichte Einführung, daß dieser Grundsatz in dem künf tigen Abrüstungsabkommen verkörpert werden soll. Der dritte Punkt ist auf dem Simon-Vorschlag auf gebaut, bestimmt als Ergänzung des Kellogg-Paktes und der Erfahrungen anläßlich des japanisch-chinesischen Kon fliktes nicht nur den Krieg, sondern auch die Gewaltanwen dung zur Lösung politischer Fragen auszuschließen. Auf französischen Wunsch wird festgesetzt, daß durch diese neue formale Verpflichtung der Gewaltausschließung der Be handlung der Sicherheitsfrage nicht vorgegriffen werden soll. Zum vierten Punkt kann darauf hingewiesen werden, daß eine Verpflichtung auch Deutschlands zur Abrüstung überflüssig gewesen wäre, da Deutschland bereits seine Rüstungen vollständig herabgesetzt hat. Die Konferenz soll jetzt Mitte Januar zusammentreten, um ihre Arbeiten in vollem Umfang wieder aufzunehmen. Hierzu ist zwischen den fünf Großmächten vereinbart worden, in der gleichen Zusammensetzung jeweils zu in ternen Besprechungen zusammenzutreten, falls in den weiteren Verhandlungen der Abrüstungskonferenz neue unüberwindliche Schwierigkeiten auftauchen. Was die Presse sagt. Berlin, 12. Dezember. Die wenigen am Montag früh erscheinenden Morgenblätter nehmen zu der Einigung in Genf und die Rückkehr Deutschlands auf die Abrüstungskonferenz be-