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Wochenblatt ür Wilsdruff, Tharandt, Reffen, Tiebenleyn und die Umgczendt». Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 2V. Dienstag,-den 1. April 1873. Verordnung, das Erlöschen der Rinderpest in Mahren betreffend. Nachdem amtlicher Miltheilung zufolge die Rinderpest in Mähren erloschen ist, so werden die unter dem 14. November vorigen Jahres gegen Mähren angevrdnetcn Verkehrsbeschränkungen hiermit wieder aufgehoben. Dresden, den 25. März 1873. MinisteriumdesJnnern. v. Nostitz-Wallwitz. Jochim. In der Erpeditionszeit bei der hiesigen Sparkasse tritt vom 15. April d. I. ab insofern eine Aettderung ein, als von diesem Tage ab an den Sparkaffentagen Dienstag und Freitag nicht mehr, wie zeither, von 8 bis 11 Uhr Vormittags und 1 bis 4 Uhr Nachmittags, sondern von 8 bis 12 Uhr Vormittags und von 2 bis 4 Uhr Nachmittags erpedirt wird. Wilsdruff, am 24. Marz 1873. Der Stadtrath das. Kretzschmar. Tagesgeschichte. Aus Dresden berichten die „Dr., N.": Nickt blos betreffs der Baumaterialien ist ein so großes Angebot auf dem Markte, daß die Preise allmälig sinken, auch die Zahl der sich anbietenden Maurer übersteigt, wenigstens in Dresden, die Nachfrage, so das mancher dieser Bauhandwerker, welche erst die hohen Löhne hierher gelockt hatten, keine Verwendung finden. Auf einzelnen Bauten ist daher bereits der Arbeitslohn pro Stunde um 1 Pfg. herabgesetzt worden. Auch dieser Umstand läßt annehmcn, daß die schlimmste Zeit der Steigerung der Miethswohnungen hinter uns liegt. Nach dem Bericht des sächsischen Lchrer-Pensions-Vercins auf das 18. Vcreinsjahr, vom 31. Januar bis 31. December 1872, hat derselbe in dieser Zeit eine Einnahme von 7236 Thlr. gehabt und eine Ausgabe von 7054 Thlr. bestritten. Der Neservefond des sehr wohlthätig wirkenden Vereins ist auf 28,000 Thlr. angewachsen. Sein wichtigstes Ereigniß im verflossenen Jahre war die Erhebung zu einer juristischen Person. Aus Geringswalde, 26. März berichtet das „L. T.": Gestern Abend brach in Dittmannsdorf bei dem Gutsbesitzer Zeißler abermals Feuer aus und es brannten sämmtliche Gebäude desselben vollständig nieder. Ueber 200 Scheffel Hafer, 40 Scheffel Roggen, eine große Quantität Heu und Stroh, alles Mobiliar, Äckergeräth, die Wagen, alles das ist mit verbrannt. Den Gutsbesitzer Zeißler trifft der Schlag um so härter, als er gar nicht versichert hat. Es wird böswillige Brandstiftung von anderer Seite vermuthct. In Königstein starb am 25. d. M. der 3 jährige Sohn des Schiffbauers Köhler' nachdem er am Nachmittage zuvor in einem unbewachten Augenblicke eine ziemlich große Quantität Branntwein getrunken, an, infolge davon eingetretenen Krämpfen. Die „D. A. Z." berichtet aus Leipzig, 26. März: Die zumeist in social-demokratischen Arbeilerkreisen jetzt leider mehr oder minder offen zur Schau getragene Verhöhnung von kirchlichen Einrichtungen hat in einem jüngst zur Anzeige gelangten Falle heute vor dem Be zirksgericht zur Bestrafung des Schuldigen geführt. Der Fabrik arbeiter F. Adolf Kölbel in Stötteritz hätte seine Abneigung gegen die Kirche und ihren Vertreter bei der am 2. v. M. in seiner Woh nung vollzogenen Taufe seines Kindes öffentlich dadurch an den Tag gelegt, daß er bei der erstmaligen Anwesenheit des Geistlichen dem- felben s" ^her Weise mit den Worten entgcgcntrat: „Aus der Taufe wird nichts, ^hre Sache ist Sch., ist Bettel, Ihre Kunst geht betteln," auch hwraus unter Ausstoßung eines Fluches mit geballter Faust auf den Tisch schlug, später aber, nachdem der Geistliche, welcher sich auf obige Begegnung wieder entfernt hatte, zum zweiten Male unter Zuziehung des Ortsrichters in der Kölbel'schen Wohnung erschienen war und die Taushandlung begonnen hatte, das Tuch, auf welchem das Gefäß mit dem Tauswasscr stand, mit der Acußerung: „Wenn Ihr Geld verdienen wollt, so bringt Euch Euer Zeug selbst mit, von mir kriegt Ihr keins," hinwegzvg, und als man ihn, um weitere Ausschreitungen zu verhüten, festhicll, wiederholt laut die Rede des Geistlichen unterbrach. Kölbel, zur Verantwortung gezogen, schützte zwar gänzliche Trunkenheit während des ganzen Actus' vor, allein die eidlich abgehörten Zeugen versicherten übereinstimmend, daß Kölbel ungeachtet seines trunkenen Zustandes noch bei vollem Bewußtsein gewesen sei. Das Bezirksgericht erkannte daher auf Grund von H 166 des Reichs-Strafgesetzbuchs wider den Angeklagten wegen öffentlicher und mit Bewußtsein ausgesprochener Beschimpfung deS Sacraments der Taufe als einer Einrichtung der evangelisch-luthe rischen Kirche auf eine dreimonatige Gefängnißstrafe. Aus dem Reichstag. Abg. Schulze-Delitzsch beantragt wiederum die Gewährung von Reise- und Tagegeldern für die NeichZab- geordnelen. Er weist kurz auf die großen Opfer der Abgeordneten an Zeil und Geld hin und zugleich auf die immer steigende Kost spieligkeit des Aufenthaltes in der Neichshauptstadt. Da die jetzige Session die letzte dieses Reichstages ist und dann Neuwahlen statt finden, so konnte er hervorheben, daß er nicht für sich und seine College«, sondern „für seine Nachfolger" spreche. Abg. v. Kusserow nennt die Diätenfrage das Schmerzenskind des Reichstages. Die Reichsverfaffung weiß bekanntlich nichts von Diäten und Fürst Bis mark will nichts von ihnen wissen. Gegen Diäten spricht v. Kus serow und zwar von dem Standpunkte Bismarks. „In der Ver fassung sagt er, steht dem aktiven allgemeinen Wahlrechte die Diätenlosigkeit des Reichstags gegenüber, und eine Störung dieses ganzen Organismus gleich. Auf diesen beiden Abstimmungen (all gemeine Wahlen beschränkt durch Diätenlosigkeit) beruht wie auf zwei Säulen der Reichstag. Man kann unmöglich eine dieser Säulen entfernen, ohne das Gebäude selbst zu gefährden."— Für Diäten treten ein die Abgg. Freiherr v. Staufenberg au? Bayern, Windt- Horst, Lender und Ulrich. Schulzes Antrag auf Diäten wird mit 114 gegen 90 Stimmen angenommen. Dem im Reichstag vorgelegten Gesetz, betreffend die Gründung und Verwaltung des Neichs-Jnvalidenfonds, sind sehr specielle Nach weisungen über die aus dein Feldzuge 1870/71 hervorgegangenen In validen beigefügt. Danach waren bis October 18^2 wegen Invali dität pensionirt 901 Offiziere, zu welcher Zahl jedoch für die näcksten Jahre ein bedeutender Zuwachs zu erwarten steht, da gegenwärtig noch eine Menge nicht ganz gesunder Offiziere in der Armee gehalten werden, um den Abgang an Offizieren nicht auf einmal zu groß werden zu lassen und um abzuwarte», ob fick der Gesundheitszustand eines Theils derselben nicht wieder bessere. Vom Feldwebel abwärts betrug die Zahl der bis Ende Juni 1872 anerkannten Invaliden 42,660. Von diesen waren 196 Mann invalid durch Verlust zweier Gliedmaßen,' Lähmung derselben oder Erblindung, 4149 Mann durch Verlust eines Armes oder Beines, 413 Mann ganz invalid und völlig