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Amts- Md Anzeigeblatt für öen Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung ^7 201 vquaSprel» vierteljährl. Mk. 2.1« einschließt des „Jllustt. UnterhaltungSblatte»" in der Geschäft«, ftelle, bei unseren Boten sowie bei allen Reichs- postaustalten. — Erscheint täglich abend« mit LuSnahme der Sonn- und Feiertage sür den folgenden Lag. Im Fale höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Zeitung, der Lieferanten oder der Brs-rderimgSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Stnspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück zahlung des Bezugspreise-. Het. Adr.: AmtoSlatt. Eibenstack, Larkseld, hundrhwel, ^Ug^vtUtt Neuheide,Gberstützengrün,Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstiitzengrün, wildenthal «sw. Verantwort!. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohnin Eibenstock. — 84. Jahrgang. c_. > ----- Freitag, den 31. August Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 1S Psg. Im Reklameteil die Zeile 40 Psg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 40 Psg. Annahme der Anzeigen bis spätesten« vormittag« 10 Uhr, für größere Tags vorher. Eine Gewähr für die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriebenen Tage sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig sür die Richtigkeit der durch Fern sprecher ausgegebenen Anzeigen. Jierusprecher Mr. UV. 1S17. Diese Erzeugerhöchstpreise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachsen, und zwar soweit nicht ausdrücklich ein Termin bestimmt ist, bis auf weiteres. 2. Die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 15. Juni 1917 (Staats zeitung vom 16. Juni 1917 Nr. 137) und vom 28. Juni 1917 (Staatszeitung vom 28. Juni 1917 Nr. 147) betr. Höchstpreise für Frühgemüse bleiben hinsichtlich der für Neue Höchstpreise sür Gemüse. 1. Unter Aufhebung der Verordnung des Ministeriums des Innern, betreffend Höchstpreise für Frühgemüse, vom 14. August 1917 — 950 l,. 0. O. — werden für die folgenden Gemüse neue Erzeugerhöchstpreise festgesetzt: a) Erbsen (gedrillt oder gereisert) b) Bohnen: 40 Pfg. je Pfund grüne Bohnen 25 „ „ „ Wachs- und Perlbohnen 35 „ „ „ e) Möhren ohne Kraut 12 ck) Karotten ohne Kraut 18 „ „ „ e) Kohlrabi 20 k) Früh-Wirsing- und Früh-Rotkohl 15 „ „ „ x) Früh-Weißkohl 10 k) Zwiebeln 16 i) Spinat (nicht Spinatersatz) 28 k) Mairüben mit Kraut 2 „ ohne Kraut 4 I) Tomaten 30 m) Kürbis 10 n) Sellerie bis 14. 10. 17 mit Kraut 22 „ v. 15. 10. bis 30. 11. 17 ohne Kraut 33 „ v. 1.12.17 bis 31.12.17 „ 35 „ v. 1. 1. bis 14. 2. 18 40 später 45 o) Meerrettich: u) wenn 100 Stangen mindestens 60 Vfd. wiegen, bis 31. 12. 17 40 „ „ „ vom 1. 1. 18 bis 28. 2. 18 „ „ 1. 3. 18 „ 30. 4. 18 50 „ „ später 5o „ „ „ b) wenn 100 Stangen mindestens 40 Pfd. wiegen, bis 31. 12. 17 30 vom 1. 1. 18 bis 28. 2. 18 35 „ „ „ „ 1. 3. 18 „ 30. 4. 18 40 später c) für leichtere Ware bis 31. 12. 17 20 „ „ „ später 25 „ „ p) Rote Rüben (Rote Beete) bis 31. 10. 17 10 „ „ „ vom 1. 11. bis 31. 12. 17 12 später 14 g) Schwarzwurzeln bis 31. 12. 17 44 später 55 „ „ „ Blumenkohl in den Kreishauptmannschaften Bautzen und Dresden festgesetzten Preise in Geltung. Ebenso bleibt die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 1. August 1917 (Staatszeitung vom 2. August 1917 Nr. 177) in Kraft, soweit sie den Verkauf von Möhren und Karotten mit Kraut verbietet. 3. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß der Erzeugerhöchstpreis die Kosten der Beförderung zur Ladestelle und der Verladung im Bahnwagen oder im Schiff mit umfaßt. 4. Diese Verordnung tritt am 31. August 1917 in Kraft. Dresden, am 28. August 1917. Ministerium des Innern. Nachstehende Verordnung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 27. August 1917. 841 »Hk Vls Ministerium des Innern. ^78 Verordnung, betreffend Aenderung der Merordnung über Höchstpreise für Hülsenfrüchte vom 24. Juli (Reichs-Gesetzbl. S. 653). Vom 21. August 1917. Auf Grund der Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volks ernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 40l) in Verbindung mit 8 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird bestimmt: Artikel I. Im tz 1 Abs. 1 der Verordnung über Höchstpreise für Hülsenfrüchte vom 24. Juli 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) wird nach den Worten „bei Saatwicken (Vicia sativa) 50 Mark" unter Streichung der beiden nächsten Zeilen eingesügt: bei allen im Getreide wild gewachsenen Wicken mit Ausnahme von Saat wicken (Vieira sutivu) und Winter , Sand- oder Zottelwicken (Vicia viüosrc) 28 Mark. Artikel!!. Diese Verordnung tritt niit dem 25. August 1917 in Kraft. Berlin, den 21. August 1917. Der Präsident des Kriegsernährnngsamts. In Vertretung: von Braun. Höchstpreise sür Gänse. 8 1, Absatz 2 und 3 der Ausführungsverordnung über den Handel mit Gänsen vom 2. August 1917 (Sächsische Staatszeitung Nr. 179 vom 4. August 1917) erhält folgende Fassung: Beim Verkauf lebender Gänse durch deu Züchter oder Mäster darf der Preis von 3,15 M. für '/z nicht überschritten werden. Der Preis gilt ab Stall des Züchters oder Mästers. Beim Weiterverkauf an den Händler darf insgesamt ein Zuschlag von 0,35 M. für Vz kS einschließlich der Beförderung nicht überschritten werden. Diese Bestimmung tritt am 1. September d. I. in Kraft. Dresden, den 24. August 1917. Ministerium des Innern. 11551.. 6.0. 4053 2021 II k III 4077 Aom Wellkrieg. Erfolgreicher Großkampftag am Jsonzo. Sensationelle GnMllungen. Tic Ungunst der Witterung hielt üw Gef^chts- tätiglki: im Westm am Dienstag in beschränkten Grenzen, dagegen haben die verbündeten Truppen am südlichen Teil der Ostfront neue Fortschritte gemacht, wie bereits der gestrige Heeresbericht und ausführli ckwr nachstehende Meldung mitteilt: Berlin, 29. August. Geschwächt durch tue schweren Verluste der vergeblichen Angriffe der letz ten Tage, war die Kampftätigksit der Alliierten am 28. an der gesamten Westfront gering. In Flan dern wurde den Engländern auch der geringe Ge winn ihres letzten großen Angriffes vom 27. August am nächsten Tage wieder entrissen. In erfolgreichem Vorstoß wurden die von den Engländern bei Fre- zenberg noch besetzten Gräben wieder genommen. Die Artiltcrietätigkeit hielt sich an der ganzen flan drischen Front infolge des stürmischen Regcnwettrrs in mäßigen Grenzen, nur von Draibank bis Hooge lebte sr; um Mitternacht auf. An der von Langemarck nach Norden führenden Straße kam es im Vorfeld zu Patrouillenzusckmmenstößen, welche für die Deut sihen günstig verliefen. Auch im Artois lebte das Arttllcriefcucr nur zeitweise auf. Englische Patrouil len wurden am 28. abends und am 29. früh «üblich Hulluch abgewiesen. In der Gegend St. Quentin brachen englische Teilvorstöße gegen die deutsclaen Gräben östlich Malakoff Fe. und südöstlich Cologne- Fe. im Abwehrfeuer zusammen. An der Aisnefcout kam es lediglich zu Patrouillengefechten. Deutsche Stoßtrupps holten südlich Cerny am 28. um 9 Uhr vormittags Gefangene aus den französischen Gräben. Vor Verdun vermochten die Franzosen sich feit ihrer Niederlage bei Beaumont zu neuen Angriffen nicht mehr auszuraffen. Auch ihr" Artillerie beschränkte sich, durch die deutsche Gegenwirkung niedcrgehalten, auf mäßiges Störungsfeuer. Im Osten kam es lediglich in der südwestlichen Moldau zu größeren Kampfhandlungen. Tie in dem Gebirgswinkel zwl fchcn Ojtoz und Susita stehenden Batterien erlit'en neue schwere Einbußen. Auf ihrem rechten Flügel ver loren sie die Höhen nördlich von Grosesti. Wütende Geg-nstöße vermochten sie ihnen nicht wiedcrzubrni gen Auf dem linken Flügel drang der Angriff der Verbündeten nach Erstürmung des Dorfes Munrelui bciderieits der Susita nach Nordwesten vor. Mch re re starke rumänische Stellungen wur den hintereinander in siegreichem Sturmlauf überrannt. Die eigenen Verlusts waren hier, wie bei Grosesti, gering, die feindlichen schwer. Tic Rumänen versuchten, ihr.! bedrängten Ftügelgruppen vergeblich durch starte Angriffe im Zentrum zu entlasten, die in tiefgeglchderten Massen bkioerfeits des Mt Resboui, im Tusitatal nördlich Sovcja, sowi ' zwischen Putna und Susita bei Gaucile und Racoaja vorgetragen wurden. Sie scheiterten sämtlich im Abwehrfeuer der Verbündeten. Starke Truppt nansammlungen in der Gegend Marasesti wurden unter wirksames Feuer genommen. An der italienischen Front hat der Dienstag einer, Kampftag von besonderer Heftigkeit gezeitigt, der für die österreichisch-ungarischen Waffen sich zu einem ehren- und erfolgreichen gestaltete: Wien, 29. August. Amtlich wird verlautbart: Hc? resgruppc des Generalssldm a; - schalls von Mackensen. Unsere oct Focsanc kämpfenden Verbündeten stürmten gestern das Dorf Muncelui und warfen den Feind über die Hohen nördlich dieses Ortes zurück Die Leute beträgt über 1000 Gefangene, 3 Geschütze und 50 Maschinengewehre. Front des Generalobersten Erzher zog Joseph In den Tälern der Putna und Susita fühlten rumänische Abteilungeil ergeb nislos vor. Südlich von Okna entrissen öst:>- reichijch ungarische und deutsche Truppen dem Feind eine Höhe. 600 Gefangene wurden eingc- bracht. Gegenangriffe wurden abgewiesen. Front des Generalfeld in ar jchallS Prinz Leopold von Bayern. Nichts von Bel rag. Italienischer Kriegsschauplatz. Tas Ringen der 11. I s o n z o s ch l a ch t wuchs gestern zu besondorer Höhe an. Tlx Wucht des italienischen Angriffes war noch stärker als diejeiuge der letzten Tage- Der Erfolg blieb ungeteilt unseren Waffen. Auf der Hoch fläche von Bainsizza Heiliger Geist richtete Och vea verschwenderisch schießenden Batterien al ler Kaliber unterstützt die Gewalt deö feind- lichcn Stoßes vor allem gegen die Räume von K al.