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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich l Mark 20 Ps. prssnuloerLnUa. ÄMmer für Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspalteozcile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. A6. Sonnabend, den 16. April 1881. 6. Jahra. Das schölle Fest der Ostern kehret wieder Zu uns zurück aus Himmels lichter Fern', Still lächelnd schwebt es auf die Erde nieder; O, sei gegrüßt! Wir sehen Dich so gern! Du kleidest ja in lieblich zarte Hülle, Was in des Winters Schleier lag erstarrt Und Zauber spendest Du in reicher Fülle Bis Reiz an Reiz harmonisch sich gepaart. Wie fühlt das Herz von Wonne sich durchglühen, Ertönt der Ostergruß in uns'rer Brust. Laßt uns hinaus in Gottes Fluren ziehen, Und schöpfen draußen neue Lebenslust. Mit neuer Lust dann alle Pulse schlagen; Und athmen mir des Lenzes frischen Duft, Dann wähnt der Geist sich himmelwärts getragen. Wähnt sich umweht von Paradieses Luft. Ja, göttlich ist, o Osterfest, Dein Lächeln, Beseelt es doch die schlummernde Natur! Und himmlisch süß ist Deiner Lüfte fächeln Das Poesie haucht über jede Flur. Und wie der Herr an diesem Tag erstanden Nach seines Todes leidensvollen Weh'n, So mög' auch unser Herz aus dunklen Banden, Sich aufwärts schwingen, zu des Himmels Höh'n! Bekanntmachung. Zufolge öffentlicher Bekanntmachung t>es 'Civilvorsitzenden der Königlichen Ersatz-Comtnission für den Aushebungsbezirk Stollberg vom 11. März 1881 wird die Musterung der in der Stadt Zwönitz aufhältlichen und zur Stammrolle angemeldeten Militärpflichtigen den S8.*) April a. e. von früh 8 Uhr an in dem Gasthause „zum Noh" in Stollberg erfolgen; die Loosung der Gemusterten unter sich behufs Regelung der Reihenfolge bei der künftigen Heranziehung zum Militärdienste aber den LV April a e 8 Uhr vormittags vor sich gehen. Es werden daher alle in der Stadt Zwönitz aufhältlichen Militärpflichtigen der Altersklassen 1881/61, die Zurückgestellten und die bei den früheren Aushebungen disponibel Gebliebenen, sowie diejenigen aus früheren Jahrgängen, über deren Militärver- hältniß noch nicht cntgiltig entschieden worden ist, oder welche nicht von Wiederholung der Gestellung ausdrücklich entbunden worden sind, hiermit vorgeladen, sich bei Vermeidung der in 8 24, 7 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 angedrohten Nachteile in dem zu erst gedachten Termin rechtzeitig in Person zur Musterung vor der Ersatz-Commission einzufinden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Mustcrungstermine verhindert ist, hat zur Entschuldigung seines Außenbleibens ein ärzt liches von der Ortsbehörde beglaubigtes Zeugniß einzureichen. Das persönliche Erscheinen im Losungstermine ist freigestellt. Für die nicht erschienenen Losungsberechtigten wird durch ein Mit glied der Ersatz-Commission gelost. Jeder Militärpftichtige, sowie seine Angehörigen find berechtigt, spätestens im Musternngstermine An träge auf Zurückstellung oder Befreiung vor der Aushebung zu stellen. Zurückstelluugsanträge (Reclamationen) wegen häuslicher Verhältnisse u. s. w., zu welchen nicht das dafür bestimmte Formular verwendet worden ist, sind als formell für unzureichend zu erachten. Personen, welche hierbei als erwerbsunfähig bezeichnet werden, sind behufs Feststellung dieser Behauptung durch ärztliche Untersuchung im Musternngstermine persönlich mit vorzustellen. Jeder Militärpflichtige der jüngsten Altersclasse darf sich im Musterungstermine freiwillig zum Diensteintritte melden. Zwönitz, den 12. April 1881. Der B ü r g e r m e i st e r. Schönherr. *) Nicht den 29. wie irrthümlicher Weise in voriger Nr. berichtet wurde. strebungen der Socialdemokratie vom 21. October 1878 die Nr. 13 der periodischen Druckschrift: „Arbeiterstimme", Wochenblatt für das arbeitende Volk in der Schweiz. Offizielles Organ der socialdemo kratischen Partei der Schweiz und des Allgem. Gewerkschaftsbundes vom 26. März 1881. Herausgegeben zu Neumünster-Zürich. Druck und Expedition: Schweiz: Vereinsbuchdruckerei. verbaten. — Leipzig, 12. April. Wie man uns mittheilt, ist es den weiteren polizeilichen Nachforschungen in der Kreußlerschen Mord- Angelegenheit gelungen, einen Theil der geraubten Werthsachen, als Uhren, Ringe, ebenso eine Summe von 40 Mark, die bei einer Ver wandten »iedergelegt und in Verwahrung gegeben waren, wieder herbeizuschaffen. Dagegen ist es verfrüht, daß der Mörder ein um fassendes Geständniß abgelegt habe und es find die darüber bereits veröffentlichten Mittheiluugen als nicht allenthalben zutreffend zu bezeichnen. — Die Königliche Kreishauptmannschaft zu Leipzig als Lan« deSpolizeibehörde hat die im Verlage der vormaligen Genossenschasts buchdruckerei zu Leipzig erschienene Druckschrift: „Die Negierung Tagesbericht. — Dresden. Die König!. Kreishauptmannschaft hat auf Grund von ß 11 des Neichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. October 1878 die Nummer 41 der „Dresdner Abendzeitung" vom 9. April 1881, Nedacteur Petzold, Verleger Waldapfel, Druck Zumbusch und Co., und zugleich das fernere Erscheinen dieser Zeitschrift verboten. — Dresden. Die König!. Kreishauptmannschaft hat auf Grund von ß 11 des Neichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. October 1878 die Nummer 22 und 15 vom 9. März 1881 der allhier erscheinenden Wochenschrift „Hiddigeigei," Organ für Witz und Galgenhumor, Bei blatt zur „Dresdner Abendzeitung," Hrausgeber, Verleger uud ver antwortlicher Nedacteur Max Kegel, Druck von H. Zumbusch und Co., und zugleich das fernere Erscheinen dieser Zeitschrift verboten. — Dresden. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund 8 H des Neichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Be