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Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post / bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummern 10 Pf. WrM DM, Mmlchn imd die UmMNdtN. Imlsölntt ! Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. für die Agl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Aal» ^orstrsntamt zu Tharandt. 51. Jahrgang. No. 11. Freitag, den 6. Februar 1891. Wilsdruff, am 5. Februar 1891. Mit dem heutigen Tage beginnt unser Blatt einen neuen Zeitabschnitt, den einnndfnnfzigsten Jahrgang! Dasselbe wurde gegründet im Jahre 1841 und erschien die erste Nummer am 5. Februar in höchst bescheidenem Formate unter verantwortlicher Redaktion und Verlag des Herrn Albert Reinhold, gedruckt wurde dasselbe in der Klinkicht'schen Druckerei in Meißen. Nach dem 1862 erfolgten Tode des Herrn Albert Reinhold ging das Blatt käuflich in den Besitz des damaligen Privatschuldirektors Herrn A. Lorenz über, welcher dasselbe gleich seinem Vorgänger wöchentlich einmal erscheinen und ebenfalls in Meißen drucken ließ. Mit dem 18. März 1868 ging das Blatt käuflich in unsern Besitz über, von welchem Zeitpunkte an dasselbe auch in der von uns neubegründeten Druckerei hergestellt wird. Vom 1. Juli desselben Jahres an ließen wir das Blatt in vergrößertem Format wöchentlich zweimal ohne Preisausschlag erscheinen, um so den Zeitansprüchen gerecht zu werden. Das Blatt ist sonach 23 Jahre in unserm Besitz. Wir haben in dieser Reihe von Jahren unsere bescheidenen Kräfte mit allem Fleiße demselben gewidmet und uns, wir dürfen dies wohl heute bekennen, in der Hauptsache die Zufriedenheit unserer uns vorgesetzten hohen Behörden und unserer geehrten Leser zu erringen und zu erhalten gewußt, wovon auch die stete Zunahme an Abonnenten und Inserenten Zeugniß geben. Es ist auch beim Beginne des 51. Jahrgangs unser ernster Wille, in Zu kunft vom Besten das Beste zu bieten, um uns das hohe Vertrauen der wohllöblichen Be hörden und des geehrten Publikums zu erhalten und dem Blatte neue Freunde zu gewinnen. Möge somit unser Blatt das zweite halbe Jahrhundert seiner Wanderschaft beginnen und glücklich vollenden! Redaktion und Expedition des Amts- und Wochenblattes für Wilsdruff ete. H. A. Verger. Verordnung, Beiträge -er Besitzer vsn Rindern und j-ferden zu Deckung der im Jahre 18Y0 aus -er Staatskasse bestrittenen Verlage an Seuche« re. -Lntschä-igungen betreffen-. Nach der im Monat Dezember vorigen Jahres vorgenommenen Aufzeichnung der im Lande vorhandenen Rinder und Pferde ist zu Erstattung derjenigen auf das Jahr 1890 verlagsweise aus der Saatskasse bestrittenen Beträge, die an Entschädigungen nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 für die wegen Seuchen auf polizeiliche Anordnung getödteten und für die nach solcher Anordnung an der Seuche gefallenen Thiere, beziehentlich nach den Gesetzen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 für die an den Folgen der Impfung der Lungenseuche umgestandenen oder wegen dieser Folgen zu schlachten gewesenen Rinder oder für in Folge von Milzbrand gefallene oder getödtete Rinder, zu gewähren gewesen, be ziehentlich an Verwaltungskosten erwachsen sind, auf jedes der aufgezeichneten n. Rinder ein Jahresbeitrag von sechsuu-zwuuzig Pfennigen, k. Pferde ein Jahresbeitrag von drei Pfennigen zu erheben. Indem Solches nach Maßgabe der Bestimmungen in 8 4 der Verordnung vom 4. März 1881 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1881 Seite 13 — und der Verordnungen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1884 Seite 62 und von 1886 Seite 64 — andurch bekannt gemacht wird, werden die zur Einhebung der belegten Jahresbeiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürgermeister, Gemeindevorstände) andurch angewiesen, auf Grund der, aus den Kreishauptmannschaften, beziehentlich A mtShauptmannschasten abgestempelt an sie zurückgclangten Verzeichnisse die oben ausgeschriebenen Jahresbeiträge von den betreffenden Rindvieh- und Pferdebesitzern unver züglich einzuheben und bis längstens dm 1. April dieses Jahres unter Beischluß der Verzeichnisse an die Kreishauptmannschaften, beziehentlich Amtshauptmannschaften einzuzahlen. Dresden, am 27. Januar 1891. Ministerium -es Innern. Für den Minister: (gez.) v. Charpentier. Sorge. Erlaß an die Ortsbehörden, das Matz- und Gewichtswefen betreffend. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern zu Dresden werden sämmtliche Ortsbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes, einschließlich der Städte Wilsdruff und Siebenlehn, veranlaßt, binnen 14 Tagen vom Erscheinen dieses Blattes ab nach dem unten ersichtlichen Formulare ü mit Ausschluß der Staatsbetriebsstellen ein Verzeichniß der jenigen Gewerbtreiben-en aufzustellen und anher einzureichen, welche Maße, Gewichte, Waagen rc. im öffentlichen Verkehre benutzen. Meißen, am 4. Februar 1891. Königliche Amtshauptmannfchaft. v. Arntshauptmannschaft Ort Gutsbezirk Laufende Nr. N a m e des Gewerbtreibenden. Art des Gewerbebetriebs. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 .... - Tagesgeschichte. Zu den in der Reichshauptstadt tagenden Parlamenten hat sich seit Montag eine besondere Körperschaft in Gestalt des deutschenLandwirthschaftsrathes gesellt. Derselbe wurde in seiner Eröffnungssitzung vom preußischen Landwirth- schaftsminister von Heyden mit einer Ansprache begrüßt, in welcher der Minister versicherte, die verbündeten Regierungen beabsichtigten keineswegs eine schädigende Belastung der Land- wirthschaft, wenn auch die Rcgierungsentschlteßungen möglicher Weise durch die Interessen der inneren Politik beeinflußt werden könnten. Im weiteren Verlaufe seiner Ansprache drückte Herr v. Heyden die Hoffnung aus, der LandwirthschaftSrath werde seine Beschlüsse nicht von einem einseitigen Standpunkte aus fassen, sondern die Ansprüche und Bedürfnisse der Ge- sammtbevölkerung berücksichtigen. Es ist wohl unnöthig, zu