Volltext Seite (XML)
ig der am e soll dem 'trttfinden, endgültig en rechnet Stag bi» nten kinn 'onn ibeav uptv e r - lrn über er „Tagt ii Anfang rug.m ha- ! osterrei-- in Berlin Was die .amentlich Borräte, l den zu- östrrr'4- n. er Quelle lten Ka- bar be- Minister- daß nur Ansetzung ihrheiten. te wahr- ine Aen- eens her versitäts- AeüHerrn i Ramel, dedeutm- burger ; sämtli- ap hen- egierung -ewährs , hat im !>arijien" rst Ni- französi- er drn roch: n. siel, da« Lr halte > Frir- Groß- -'8 forr- >, dessen ms Volk wodurch. werden Landgut legraph" sfrage sich, wie ihrungS- chwierig- d guten uern be- zen Fäl- er Ztg." damer in Ruß- ze Ge- rfrte- natischen z grund ¬ hält der len sehr mch die -zu wer- rrfrauen ad und asch mit mieten, ten. agt I»«», aße 55. ttel ruckerck »h». Amts- und Änzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis vierteljährlich Mk. 1.80 einschließl. de« »Illustrierten Unterhaliung-blattt* in der Geschäftsstelle, bei unseren Boten sowie bei allen ReichSpostanstalten. Erscheint täglich abend« mit Ausnahme der Gon», und Feiertage sür drn folgenden Log Fel-Zdr.: -mtsölatt. ^74. Eibenstock, Larlsscld, hundrhübel, ^UgrUtUtt Neuheibe, GberftlltzengrSn, Schönheide, Schönheibelhammer, 5osa, Unterftiitzengran, wildenthal usw. Anzeigenpreis: die klemipaltige Zeile 12 Pig., für auswärtige 1b Psg. Im Reklameteil die Zeile 40 Psg. Im amtlichen Teile die gespaltene Zelle 40 Psg. Annahme der Anzeigen bi« spätesten« vormittag« 10 Uhr, sür größere Tags vorher Lernsprecher Vr. 110 Berantwartl. Rtd-^leur, Drucker und Verleger: Emil Hannebshu in Eibenstock. 1917. 64. Jahrgang. Sonnabend, den 31. März Das der Wahlordnung für die Arbeiterausschüsse und Angestelltenaus- fchüsse nach 8 11 des Reichsgesetzes über den vaterländischen .Hilfs dienst beigegebene 4. Muster zur Berechnung des Wahlergebnisses und sür die Riederschrist (§19 Absatz 1 und 3 der Wahlordnung) — vergl. Nr. 46 der Sächsischen Staatszeitung und der Leipziger Zeitung — wird wegen der hinsichtlich der Berechnung des Wahlergebnisses nach § 16 der Wahlordnung mehrfach hervorgetretenen Zweifel durch das nachstehende Muster ersetzt. Dresden, am 26. März 1917. Ministerium des Inner». 173 III V N 1432 4. Muster zur Berechnung de« Wahlergebnisses und für di« Niederschrift (tz 19 Abs. 1 und 3 der Wahlordnung) den 1917. Von dem unterzeichneten Wahlleiter (Wahlvorstande) sür die Wahl des Arbeiter- (Angestellten-) Ausschusses für (Bezeichnung de« Betrieb» oder der Betriebsabteilung) wurde heute nach Oefinuna de« Stimmzettelkastens (durch den Vorsitzenden und den Beisitzer X) aus Grund der au» den Wahlumschlä gen entnommenen Stimmzettel folgendes festgestellt: SS sind insgesamt 240 gültige Stimmzettel abgegeben worden. 20 Sttmnizettel wurden für un. gültig erklärt. Von den 240 gültigen Stimmen sind 120 auf Liste l, 80 auf Liste ll und 40 aus Liste III entfallen. Zu wählen sind b Ausschußmitglieder und 10 Ersatzmänner. Al« Bewerber sind benannt auf: Liste I Liste II Liste UI I X 1 (120)*) X 8 4 (40) 2. 8 3 (SO) k 2 ,80) ? 12 3 c 5 (40) 8 k 4. O 7 (30) r 6 (40) i 5. k 9 (24) ü 8 (2«'/Z k 8 ? W (20) V II (20) I 7. 0 13 (17'/,) IV !4 (IM m 8. tt 18 (15) X n 9 .7 V 0 10. L X ? 11. I. » !2. »1 d r 13. -X e 8 14 0 <1 t 18. ? e u Die aus di« einzelnen Listen entsallenen Stimmcnzahlen werden durch 1, 2, 8, 4 usw geteilt. ((Die Teilung ist sortzusetzen, bi« anzunehmen ist, daß höhere Zahlen, als aus den früheren Reihen sür di« Etellenverteilung in Betracht kommen, nicht mehr entstehen.))"). Das Ergebnis zeigt felgende Ta fel. In ihr sind die sür die Etellenverteilung in Betracht kommenden 1b Höchstzahlen mit kleinen ihre Reihenfolge bezeichnenden Ziffern versehen. Listei Listell Liste IN 1 120 1 80 2 40 4 2 60 3 40 6 20 12 3 40 5 26'^ 8 13'.. 4 30 7 20 11 10 5 24 9 16 14 8 6 20 10 13'/, M- 7 17'/, 13 S'/, 8 18 18 10 5 Di« Reihensola« der auf allen Vorschlagslisten vorhandenen Höchstzahlen 40 und 20 ist durch da« LoS (zu vergl. 8 16 Abs. 1 Satz S der Wahlordnung) bestimmt worden. Zu diesem Zwecke sind gleiche Zettel mit den Aufschriften 1, II, III geschnitten, vermischt und dann verdeckt gezogen worden Bet Auslosung der Reihenfolge der Höchstzahl 40 wurde zuerst der Zettel mit der Zahl III, dann der mit der Zahl I und schließlich der mit der Zahl II gezogen. Bei Auslosung der Reihenfolge der Höchstzahl 20 wurde zuerst Zettel I, dann Zettel II und zuletzt Zettel III gezogen. ((Die an zweiter oder dritter Stelle ausgeloste Liste fällt mit der aus mehrere Listen entsallenen gleichen Höchstzahl nicht ohne wei teres aus, sondern tritt nur hinter die zuvor auSgeloste Liste. Die später auSgeloste Liste fällt nur dann auS, wenn alle Mitglieder- und Ersatzmännerstellen verteilt sind.))**). Der auf den Listen I und II benannte X gilt nach 8 17 Satz 2, 3 der Wahlordnung als gewählt aus Grund der List« l, auf der ihm die größte Höchstzahl zugefallen ist. ((Liste II wird so behandelt, als ob X überhaupt nicht aus ihr gestanden hätte. Die erste Höchstzahl (80) der Liste II entfällt dem nach aus den nächsten Bewerber, also auf k.))**). Der aus den Listen II und III benannte 8 gilt al« gewählt auf Grund der List« III. ((Aus die Listen II und III sind zwar die gleichen noch nicht für die Stellenbesetzung verbrauchten Höchstzahlen 40 entfallen. Ihre Reihenfolge ist aber bereit« durch daS LoS so festgesetzt, daß die Höchstzahl 40 auS Liste III der Höchstzahl 40 au« Liste ll vorgeht (8 16 Abs. 1 Satz 3, 8 1? Sag 2 der Wahlordnung). List« II wird so behandelt, al« ob 8 (ebenso wie X) gar nicht aus dieser Liste gestanden hätte. Die Höchstzahl 40 der Liste ll entsällt daher nunmehr auf den nächstfolgenden Bewerber, also auf ?.))* ). Hiernach sind gewählt: auS Liste l 3 AuSschußmitglieder, nämlich 4, L, < 8 Ersatzmänner, „ v, L, k, 0, Ii; „ „ II 1 Ausschußmitglied, „ Ii, 4 Ersatzmänner, „ 1, I), V, IV: „ „ III 1 Ausschußmitglied' „ 8, 1 Ersatzmann, „ g. den Der Wahlleiter Der Wahlvorstand V Vorsitzender Beisitzer. / *) In der Zusammenstellung der Vorschlagslisten sollen di« neben die Namen der Gewählten g«. setzten kleine» Ziffern da« Ergebnis der Höchstzahlenberechnung und der Auslosung anschaulicher machen. Di« eingeklammerten Ziffern sind die aus die einzelnen Listen entsallenen, sür die Stcllenbesetzung in Betracht kommenden Höchstzahlen, die daoorstehenden, nicht eingeklammerten Ziffern geben die Reihen folge der Höchstzahlen wieder. ") Die doppelt eingeklammerten Wort« sind durchweg ni^alS Erläuterung des Muster- 4 gedacht Nachstehende Bekanntmachung (Reichsgesetzblatt Seite 267) wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Durch die neue Fassung des § 12 sind die Bestimmungen unter IV der Ausfüh rungsverordnung vom 23. Januar 1917 (Nr. 19 der Sächsischen StaatSzeitung vom 24. Januar 1917) gegenstandslos geworden und werden hiermit außer Kraft gesetzt. Dresden, den 27. März 1917. 373II 8 VI» MinisteriumdeSJnnern. Bekanntmachung zur Aeuderuug der Bekanntmachung über Saatgut von Buchweizen und Hirse, Hülsenfrüchtcn, Wicken und Vupinen vom 6. Januar 1917. (Reichs-Gesetzbl. S. 14.) Vom 23. März 1917. Auf Grund des § 10 der Verordnungen über Hülsenfrüchte vom 29. Juni und 14. Dezember 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 646, 1360) in Verbindung mit § 1 der Bekannt machung über die Errichtung eines Kriegsernährnngsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs- Gesetzbl. S. 402) wird bestimmt: Artikel l. Der § 12 der Bekanntmachung über Saatgut von Buchweizen und Hirse, Hülsen früchten, Wicken und Lupinen vom 6. Januar 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 14) erhält fol gende Fassung. Saatgut von Hülsenfrüchten, das zum Gemüseanbau bestimmt ist, darf nur abge setzt werden, wenn es von der Reichshülsenfruchtstelle, G. m. b. H. in Berlin zum Ge müseanbau freigegeben ist. Auf solches Saatgut (Gemüsesaatgut) finden die Bestim mungen dieser Bekanntmachung mit folgender Maßgabe Anwendung: 1. Der Handel mit Gemüsesaatgut ist außer den im § 2 genannten Personen und Stellen gestattet a) Personen, denen gemäß § 1 der Verordnung über den Handel mit Säme reien vom 15. November 1916 (Reichs-Gesetzbl. S 1277) eine Erlaubnis zum Betriebe des Handels mit Sämereien erteilt ist: 5) Inhabern von Kleinhandelsgeschäften, die Sämereien ausschließlich im Klein verkauf in Mengen bis zu 50 Kilogramm an Verbraucher absetzen. Die Ausstellung der Saatkarten für Händler, die nicht nach § 2 zuge lassen sind, erfolgt durch den Kommunalverband des Ortes ihrer gewerbli chen Niederlassung oder die Stelle, welcher der Kommunalverband die Aus stellung gemäß § 5 Abs. 3 übertragen hat. 2. Erzeuger bedürfen zum Absatz von Gemüsesaatgut an Verbraucher nicht der im § 3 vorgesehenen besonderen Ermächtigung. 3. Die Bestimmungen über Saatkarten (8§ 5, 6) finden auf Gemüsesaatgut keine Anwendung, soweit es sich um Mengen von nicht mehr als 125 Gramm handelt. 4. Die Höchstpreise (§§ 8, 9) gelten für Gemüsesaatgut nicht. Artikel II. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Krast. Berlin, den 23. März 1917. Der Präsident des Kriegsernährungsamts. von Batocki. In Plauen und Kauschwitz (Amtshauptmannschaft Plauen) ist die Maul, und Klauenseuche ausgebrochen. Dresden, den 28. März 1917. 21IciIIV M i n istcrium d e s Innern. Die Feldbestellung steht bevor. Geringer als in den verflossenen Jahren ist diesmal die Zahl der eingerichteten Arbeitskräfte. Auch an Gespannen wird eS mehr als sonst fehlen. Schwierigkeiten in der Beschaffung von Saatgut und Düngung kommen noch hinzu. ttnd dennoch mutz angestrebt werden, im Kriegsjahr 1917 den höchsten Vrnteertrag zu erzielen. Im Endkampfe steht deutscher Acker wider britischem Acker. Auch auf diesem Ge biete muß der Sieg unser sein! FMMt, GruMjllkspWkl, Oartknbkktzn! nützt alle verfügbaren Flächen aus, um Brotgetreide, Kartoffeln und Gemüse zu erzeugen. An alle Bewirtschafter von Grundstücken, großen und kleinen, richten wir erneut die Mahnung, 1. die Anbauflächen rechtzeitig und gründlich vorzurichten, 2. das Land gut zu düngen, 3. möglichst auch Frühkartoffeln anzubauen und 4. seinerzeit nach Aberntung einzelner Flächen tunlichst sofort wieder geeignete Aussaaten oder Anpflanzungen zu bewirken, um doppelten Ertrag zu erzielen, 5. sich gegenseitig anszuhelsen! Nnn mit frischeni Mute ans Werk! Wer sich in der Landwirtschaft zu betätigen vermag, lege Hand an, die Ernte 1917 zu sichern. Schafft unseren Kriegern die Ge wißheit, daß die Heimat in rüstigem Schaffen durchhält. Eibenstock, den 29. März 1917. Der Kiaölral. Rückgabe der Brotmarkentaschen Sonnabend, den 61. März 1917, vormittags in der städtischen Lebensmittel abteilung. Veränderungen sind zu melden. Eibenstock, den 30. März 1917. Der KiaHtrat. Verkauf von Heringen Sonnabend, den 31. März 1917, in den Verkaufsstellen R- Wendler, E. Schindler, A. Günzel, I. Hauschild, Konsumverein I und II. Kopfmenge 75 zu 20 Pfg. Marke 6 von Blatt 11 deS AusweiShesteS. Verkaufsbeginn /,8 Uhr. Eibenstock, den 30. Mär- 1917. Per K1a-1ra1.