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chMM R UMM ,an «nö Amgegenö Amtsblatt » nd Mi Dienstag, den 2. Mai LS11 Nr. 5« jeist h Liä'' e. !e ieje> -ie mi Snntc'l lahrh^ glich' ch su^ ,Habel ng bei k siel' klein rbi ff weiten m brä iiemü! ait fiü also dl erlag 16 Vorteile des Reiehsschuldbuches. Die Eintragungen in das Rrichsschuldbuch erreichten am 31. März 1911 einen Nominalwert von 1037 Millionen Mark, daS ist 22,62 vom Hundert der eintragungsfähigen Äeichsschuld. Wenngleich die Entwicklung des Reichs. schuldbucheS während des letzten Jahres im Verhältnis lu den früheren Jahren als günstig bezeichnet werden Uiuß, indem der Prozentsatz der eingetragenen Schuld am ^1. März 1910 noch 18,94°/» betrug, so bleibt die Be- Nutzung beS Reichsschuldbuchs doch erheblich hinter dem zurück, was man bei seinen unzweifelhaften großen Vor> zögen erwarten sollte. Dies kann wohl nur darin seine Erklärung finden, daß die Einrichtung des Reichsschuldbuchs m weiten Volkskreiseu noch zu wenig bekannt ist. Es er« Meint daher angezetgt und nützlich, die mit dem Reichs» Muldbuche verbundenen Vorteile nochmals kurz hervor- Meben. Der wichtigste Vorteil, den die Eintragung °rtngt, liegt in der unbedingten Sicherheit gegen Verluste Ach Diebstahl, Verbrennen, Abhandenkommen usw. Uffe Sicherheit der Vermögeusanlage ist vollständig Mtnios, da sowohl die Eintragung als auch die laufende Verwaltung gebührenfrei sind. Der Eingetragene ist jeder Arge überhoben, da ihm auch die fälligen Zinsen nach ^"sch durch eine öffentliche Kaffe oder durch die Post ^^urPostübermetsungs' und Scheckverkehre) auSgezahlt .. W^^bak^n durch Vas Keichsgesetz vom E'-'5'W - 'Meine Vereinfachung <r-ähren. als von Schul^-rschrribuugeu, i ' Wten verbundene Anschaffung von Mr die Kgl. Amtshauptmann schäft Meisten, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat xu Wilsdruff sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. en seh! Vorau! mre e' Netter attr «llev Welt. Im Reichsamt des Innern finden zurzeit kommissarische Be ratungen statt betreffend eine Abänderung der Prüsungsordnung sür Tierärzte. Die Sächsische Kirchliche Konferenz in Chemnitz nahm zur Reform des Religionsunterrichts in der Volksschule Stellung. Die ange nommenen Leitsätze sollen dem Kultusministerium, dem Landeskonsi- florium und dem Landtag in eurer Denkschrift überreicht werden. In Chemnitz sand gestern der 9. Sächsische Handlungsgehilsen- tag statt. Der Preußische Medizinalbeamtenverein trat gestern in Berlin zu seiner 27. Hauptversammlung zusammen. Die Große Berliner Kunstausstellung wurde vorgestern feierlich «röffnet. Die Hamburger Wersten sperrten die Metallarbeiter bis zum II. Mai aus, die sür den I. Mai Arbeitsruhe beschlossen haben. Die Kieler Flugwochc und der Ueberlandflug Kiel—Hamburg— Berlin werden im Rahmen des Deutschen Rundfluges I9II statlfinden. Der Großherzog von Sachsen überwies anläßlich der Taufe feiner Tochter dem patriotischen Institut der Frauenvercine sür das Groß herzogtum Sachsen 100000 Mark. Die Beteiligung Englands an der Internationalen Hygiene- Ausstellung ist nunmehr gesichert. Der englische Lordkanzler erklärt, daß es eine der ersten Auf gaben der auswärtigen Politik fei, herzliche Beziehungen mit Deutsch land herbeizusühren. Die Internationale Industrie-Ausstellung in Turin wurde vor gestern in Anwesenheit des Königspaares eröffnet. Die russische Regierung trifft angeblich umfangreiche Vorbereitungen für einen China-Krieg. In Kanton ist infolge der Verhaftung eines Revolutionärs ein Aufruhr ausgebrochen. Der Palast des Vizekönigs wurde nieder gebrannt, ein großer Teil der Palastwache niedergemctzelt. Ausländer werden nicht bedroht, da die Bewegung keinen sremdseindlichen Cha rakter hat. Aus Java sind in den letzten acht Tagen 68 Personen an der Pest gestorben. politische Rttndschatt. Wilsdruff, den 1. Mai. Deutsches Reich. Der Kaiser und der amerikanische Mottenbesuch. Die amerikanische Flottendiviston, die die Ostseehäfen besuchen wird, wird kurz vsr dem 21. Juni in Kiel ein- treffen. Der Kaiser, der am 19 und 20. Juni an den Regatten auf der Uaterclbe teilnimmt, wird am 21. Juni mit der „Hohenzolleru" sich nach Kiel begeben und die Meldung der amerikanischen Offiziere entgegennehmen. Voraussichtlich wird der Monarch dann an einem der nächsten Tage die amerikanischen Schiffe einer Besichtigung unterziehen und die amerikanischen Offiziere auf der „Hohenzollers" bei sich sehen. Da daS erste Geschwader aus WilhrlmShafeu vom 19. bis 25. Juni vor Kiel liegen wird, so haben die Amerikaner Gelegenheit, die ganze Hochseeflotte in Augenschein zu nehmen, da daS zweit« Geschwader in Kiel seinen Standort hat und die Kreuzer gleichfalls anwesend sein werden. DaS amerikanische Ge schwader wird »ach den bisherigen Dispositionen siebe« Tage lang, also bis zum 27. Juni in Kiel weilen und dann die Weiterreise antreten. Der Kaiser, der sich mit dem „Meteor* au den Regatten beteiligt, wird bis zum 29. Juni in Kiel bleiben, um sich dann zur Segelregatta nach Travemünde zu begeben und die Segelregatten an der Ostseeküste mitzumachen. Voraussichtlich wird im Anschluß daran die Nordlandsreise des Monarchen beginnen. Neuerungen im Uuiformwesen. Nachdem bestimmt worden ist, daß alle neuen Uniform» garnituren der deutschen Armee aus feldgrauem Tuche herzustellen str-d, soll j tzt auch, wie der „Conf-ct." mitteilt, in der Arme« ein Einheitsfutterstoff mit der Bezeichnung „farbiger Köper" Verwendung finden. Ferner soll die feldgraue Farbe auch bei den Heeresgerätgegenständeu, bei denen bisher noch das graubraune Segeltuch ver» wendet wurde (Lrodbeutrl, Zeltbahnen, Wagenplane) ein» geführt werden. Diese sollen mit feldgrauem Segeltuch versehen bezw aus solchem hergestellt werden. Bei einzelnen Armeekorps werden bereits entsprechende Versuche gemacht. Das Vermögen der Juvattdeuverstcherungs» Anstalten. Die Jovalidenverstcherungsanstalten haben ein Ver wögen von über 1'/r Milliarden Mark. Die reichste Ja- validenvrrstcherungsanstalt ist die der Rheinprovinz, die am Ende des Jahre 1909 (für das jüngst erst die genauen Zahlen veröffentlicht sind) 174,1 Millionen Mark Nenn wert im Vermögen hatte. Ihr schloffen sich an mit 165,0 Millionen Mark da« Königreich Sachsen, mit 109,1 Mill. Mark Schlesien, mit 84 Mill. Mark die Staot Berlin, mit 83 3 Mill. Mark Sachsen-Anhalt, mit 81.6 Mill. Mark Wrstfalen, mit 78,9 Mill. Mark Brandenburg, mit 57,6 Mill. Mark Hanuover, mit 55,7 Mill. Mark die Hansestädte, mit 54,9 Mill. Mark Hessen-Nassau, mit 51,9 Mill. Mark Baden, mit 47,8 Mll. Mark Württemberg, mit 46 8 Mill. Mark Elsaß-Lothringen, mit 35,1 Mill. Mark O rbayern, mit 32 3 Mill. Mark Schleswig-Hol- stein, mit 27,9 Mill. Mark Hessen, mit 25,2 Mill. Mark Oberfranken und mit 20,7 Mill. Mark Posen. Alle übrigen Versicherungsanstalten hatten Vermögen von unter 20 Mill. Mark: die kleinsten befanden sich mit 7,4 Mill. Mark bei der Versicherungsanstalt Oberpfalz und Regensburg und mit 7,5 Mill. Mark bei Oldenburg vor. Papieren möglich sind, indem die Eintragungen lediglich auf Grund einer Einzahlung des entsprechenden Geld- bctrags (Niedrigster Nennbetrag 100 Mark) bewirkt werden können. Diese Einzahlungen können erfolgen n) bei sämtlichen mit Kassenetniichtung versehenen Reichsbank anstalten, b) bei einer Reihe öffentlicher Kassen. Als solche kommen im Königreich Sachsen tnbetracht: die Beziikssteuereinnahmen in Annaberg, Borna, DippolkiS» walde, Flöha, Grimma, Kamenz, Löbau, Marienberg und Rochlitz. Aach bet den Pokanstalten können Einzahlungen im Postscheckverkehr am das Konto der ReichSbankyauptkaffe (Postscheckamt Berlin Nr. 98) geleistet werden. An allen diesen Stelle« werden Formulare für Eia- traguvgsanträge, sowie ein Merkblatt unentgeltlich ver abfolgt, das nähere Angaben enthalt. Außerdem können von den mitwirkenden Kaffenstrllen sowie von dem Reichsschuldbuchbureau in Berlin, Oranienstraße 92/94 die „Amtlichen Nachrichten über das Reichsfchuldbuch" bezogen werden, die über alles Wissenswerte Aufklärung geben Eine wichtige Erleichterung, welche das vorerwähnte Reichsgesetz ferner gebracht hat, besteht darin, daß zugleich mit der Eintragung der Buchschuld der Antragsteller oder nach erfolgter Eintragung der Gläubiger eine zweite Person eintragen lassen kann, die nach dem Tode dcS Gläubigers der Reichsschuldenverwaltung gegenüber die Gläubigerrechte auszuüben befugt ist. Auf diese Weise kann ohne materielle Beeinträchtigung der Rechte der Rechtsnachfolger die Auseinandersetzung unter ihnen in leichter Weise bewirkt werden. Ferner hat das Gesetz gestattet, daß nach dem Ermessen der Reichsschuldeu» Verwaltung, wenn die Rechtsnachfolge auf einer Ver fügung von Todeswegen beruht, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, von der Beibringung eines Erb» schetns oder sonstiger Legttimationsbeschetntgungen abge sehen werden kann, wenn an deren Stelle die Verfügung und daS Protokoll über die Eröffnung der Verfügung vorgelegt wird. Auch find noch sonstige Bestimmungen getroffen worden, die eine vereinfachte Regelung des Nachlasses inbezug auf eingetragene Forderungen zum Zwecke haben. Mit der Eintragung begibt sich der Gläubiger keineswegs der Verfügung über das Forderungsrecht, da es ihm jederzeit sreisteht, die Auslieferung von Schuldverschreibungen unter Löschung der Eintragung, wenn auch gegen eine gerinfügtge Gebühr, zu erlangen. AuS vorstehendem dürfte unzweifelhaft hervorgehen, daß die Eintragung in das Reichsfchuldbuch in mehrfacher Hinsicht wichtige Vorteile gewährt, die sonst bet einer Vermögensverwaltung nicht erreichbar sind und daß demzufolge eine möglichst ausgiebige Benutzung des Reichsschuldbuchs jeden aufs wärmste empfohlen werden kann. Dies gilt insbesondere für Vormünder und Stifts verwalter, für Verwalter von Gemeindevermögrn (auch für Kirchesgemeisdes), überhaupt für Vermögensver waltungen, bei denen es vor allem auf Sicherheit und Stetigkeit avkommt. Das Schuldbuch wird allen denen sich nützlich erweisen, die nach, ihren wirtschaftlichen Ver hältnisses auf eine sichere Kapitalanlage angewiesen sind, wie z. B. Pensionäre, Witwe«. Einen wichtigen, Volks» wirtschaftlichen Dienst leistet das Schuldbuch namentlich vermittels der vorerwähnten Eintragung einer zweiten Person, wenn eS sich darum handelt, die Substanz eines Vermögens gewissen Personen (Ehefrau, Kindern) unge» schmälert zu erhalten. stücken, die nicht leKgl ch mit Häusern bebaut stns, insbesondere also auf allen Feld», Wald-, Wiesen- und Gartengrundstücken, an den Eisenbahn- und Hochflutdämmen, Staatsstraßen und Kommunckatwns- und WirtschaflSwegcn nachdrückliche Maßregeln gegen die bedrohliche Mäuseptage ergriffen werden. Als geeignete Mittel wild dec Löfstersche MäusetyphuSbizillus Tymur empfohlen, auch verspricht die Anwendung von Schwefelkohlenstoff zur Bekämpfung der schädlichen Nagetiere einen sicheren Erfolg. Apparate hierfür sind von der Firma Müller L Lindner, Döbeln-Großbauchlitz zu beziehen. Bei Verwendung von Giiten sind die Vorschriften der Verordnung vom 25. Februar 1897 (vergleiche Gchtz- und Verordnungsblütt Seite 22) za beachten. Den Grundstücksbesitzern wird gleichzeitig empfohlen, ihre Aufmerksamkeit der Be kämpfung des Hamsters zuzuwenden. Auf Anfragen wird die Königliche Amtshauptmannschaft bereitwllligst Auskunft erteilen. 'Meißen, am 28. April 1911. «« Nr 503 v b Die Königliche Amtshaupimannschaft. Lokalblatt für Wilsdruff, Birkeshain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswaldr, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hüh«dorf, Kaufbach, NeffelSdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RöhrSdors bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmirdewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bet Mohor», Seeltgstadt, SpechtShausen, Tamreberg, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit -er wöchentlichen Beilage „Welt im Bild" und der monatlichen Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag vcn Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Jnsertionspreis IS Psg. pro viergespaltene KorpuSzeil« Außerhalb des Amtsgerlchtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Austraggeb. in Konkurs gerät. Hs MI ks a« r Ket! lönnei leische chte ! i erre ! 70» JatzrH Da nach dem gelinden Winter für des kommenden Sommer und Heibü mit einer starke« Feldmäufeplage zu rechnen, eine solche auch an verschiedenen Orten schon sehr empfinviich aufg-lret n ist, wodurch den Landwirten und anderen Fels- und Grund stücksb-sitzern unberechenbarer Schaden zugesügt wird, so ist eis gemeinsames tatkräftiges tawoh Vorgehen aller Grundstücksbesitzer erforderlich. müsse' Die Königliche AmtShauplmannschaft empfiehlt deshalb, daß auf sämtlichen Grund- Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstag?, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 12 Uhr angenommen. Bezugspreis vierteljährlich 1,35 Mk. srei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post bezogen 1,54 Mk. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff.