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Front )ie ent- :tzt, zu geführt, !e Kön igen die den Ko s' De» der al- stfsctigt lich, ob taüloiie azu tzei- npfwert en. unter- a Ober- n noch ag auf ngelau- t einem Sinns d dsut- ähnlich en. Es lls sich bietet, e Mel da al- ar ihre ng des )er Ex- M alniö t hatte lten er- , sehr l, wird frieden sagte in Pe- en Da- n, daß p P e n driften, m No- )ch bis ne an- besagt, id, wie tzeters- 'ckholm rsbur- oßer cröf- gegen. zurück- ehmen. ch zwi- n. In m von ie aus Eins irchan- chteten er Ln- ilatio- is selbe r: Tie m bri-- olsche- fervnz^ r Ver- mrten. iornale !tave gue ge- ordent- Grenze iegretch ke sen ge- g 377- Amts- uns Anzeigeblatt für öen Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung »«zuaSpr«!» vlerteljShrl. Mk. L1» einschli«bl. d« -Jllustr. Unt«rhaltung»blatte»" in der Geschält»- stelle, bei unseren Boten sowie bei allen Reich»- pöstanstalten. — Erscheint täglich abend» mit Nu»nahme der Tonn- und Feiertag« für d«n selgenden Tag. Am Falle höherer Gewalt — Krieg »der sonstiger irgendwelcher StSrungen de« Betriebe« der Zeitung, der LieferanLe« oder der VefArderungSeinrichtungen - hat der Bene her keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf NLck« »ahlung des Be»ug-»rek«s. Art. Adr. r A«t»»l«tt. PN 275. lür Eibenstock, Larlrfelb, hundrhübel, Neuheide, Gberftützengrün, Schönheide, SchSnheiderhamnicr, Sosa, Unterstützengrün, Mldenthal usw. » Verantwort!, bchristleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohnin Eibenstock. ....... > " — 64. Jahrgang. Mittwoch, dell 28. November Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 1t Psg. Im Reklameteil die Zeil« 4b Psg. Im amtlichen T«ile die gespaltene Zeile 40 Psg. Annahme der Anzeigen bi» spätesten« »ormtttagS 10 Uhr, für größere Tag« vorher. Eine Gewähr für die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriebenen Tage sowie an bestimmter Stelle wird nicht geaebrn, ebensowenig sür die Richtigkeit der durch F«m- sprecher aufgegebenen Anzeigen. Aernsprecher Ar. 110. 1S17. Nachstehende Verordnung des Bundesrats wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, den 20. November 1917. 1884 II 8 II Ministerium des Innern. ^79 Verordnung zur Abänderung der Verordnung über zuckerhaltige Sutter- mittel vom 5. Oktober 1916 (Reichs-Gtsetzbl. S. 1114.) Vom 15. November 1917. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes Uber die Ermächtigung des BundeSrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (ReichS-Gesetzbl. C. 327) folgende Verordnung erlassen: Artikel I. Die Verordnung über zuckerhaltige Futtermittel vom 5. Oktober 1916 (RetchS-Ge- setzbl. S. 1114) wird wie folgt abgeändert: 1. Z S Abs. 2 Nr. 2 erhält folgende Fassung: 2. Rübenverarbeitende Zuckerfabriken dürfen von den zuckerhaltigen Futtermit teln, die sie im Betriebsjahr 1917/18 Herstellen, an die rübenliefernden Landwirte höchstens zurückliefern: s) 85 vom Hundert deS Gesamtgewichts der anfallenden nassen Schnitzel in Form von nassen Schnitzeln oder die entsprechende Menge in Form von Trockenschnitzeln oder Melasseschnitzeln oder 50 vom Hundert deS Gesamtgewichts der anfallenden Zuckerschnitzel (Steffensche Brühschnitzel), wobei ein Teil Trockenschnitzel oder Melasseschnitzsl mindestens zehn Teilen nasser Schnitzel gleichzusetzen ist; i») Rohzuckermelasse im Gesamtgewichte von einem Fünftel vom Hundert der gelieferten Rüben; die Melasse kann als Melasse oder angetrocknet an Schnitzel geliefert werden; im letzteren Falle dürfen entsprechend mehr Melasseschnitzel als nach s zulässig zurückgeliefert werden. 2. § 2 Abs. 3 wird gestrichen. 3. § 3 Abs. 1 Satz 3 erhält unter Streichung des Schlußpunktes folgenden Zusatz: »und Robzuckermelasse". 4. Im tz 3 Abs. 2 Satz 2 ist hinter dem Worte „Schnitzel" einzufügen: „und Rohzuckermelasse". 5. Im 8 4 Abs. 2 wird nach „besitzen" eingefügt: „auf Verlangen der Bezugs- Vereinigung vor anderen". 6. Im 8 4 Abs. 3 Nr. 2 ist hinter dem Worte „Schnitzel" einzufügen: „und Rohzuckermelaffe". 7. Hinter 8 4 ist alß 8 4a folgende Vorschrift einzufügen: Die Zuckerfabriken haben der Bezugsvereinigung auf Verlangen eine steueramtliche Bescheinigung über die von ihnen verarbeiteten Rüben und die daraus gewonnene Melaffe einzureichen. Sie sind verpflichtet, der Be- zugsveretnigung auf Verlangen die zur Feststellung der Menge der abzulie fernden Futtermittel erforderliche Auskunft zu erteilen. Die Menge der Rohzuckermelasse, die gemäß 8 2 Abs. 2 Nr. 2 an die Landwirte geliefert werden darf, ist am Schluffe jedes Kalendermonats auS der Menge der jeweils verarbeiteten Rüben zu errechnen. 8-86 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Die Bezugsvereinigung hat dem Eigentümer für die von ihr abge nommenen Mengen einen angemessenen UebernahmepreiS zu zahlen. Dieser Preis darf folgende Beträge nicht übersteigen: für nasse Schnitzel 0,80 M. für 50 icx „ gesäuerte Schnitzel Januar März-Lieferung 0,95 „ „ 50 „ „ spätere Lieferung 1,05 „ „ 50 „ „ Trockenschnitzel oder Melasseschnitzel ohne Sack 12,00 „ „ 50 „ „ Zuckerschnitzel »ach dem Steffenschen Brüh ¬ verfahren ohne Sack 15,00 „ „ 50 „ „ Melasse mit einem Zuckergehalte von 50 vom Hundert 7,50 „ „ 50 „ Die Preise für zuckerhaltige Futtermittel anderer Art und die Sackpreise kann der Reichskanzler festsetzen. Für zuckerhaltige Futtermittel auS der Ernte 1916 bleiben die bisherigen Preise in Geltung. Ter Reichskanzler kann bestimmen, daß für Melasse, die auS nach dem 30. September 1917 verarbeitetem Rohzucker alter Ernte gewonnen ist, der neue Preis maßge bend ist. 9. Im 8 6 Abs. 2 ist hinter Satz 1 einzufügen: Anträge auf schiedsgerichtli che Entscheidung sind nur innerhalb dreier Monate nach Lieferung zulässig. 10. Im 8 18 Abs. 1 Nr. 2 ist hinter dem Worte „erstattet" einzufügen: „oder wer den ihm nach 8 4a obliegenden Verpflichtungen zuwiderhandelt". Artikel II. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft; mit dem glei chen Zeitpunkt treten 8 6 der Verordnung über Rohzucker und Zuckerrüben im BctriebSjahr 1917/18 vom 2. Dezember 1916 (Reichs-Gesctzbl. S. 1324) und die Ver ordnung über die Preise für zuckerhaltige Futtermittel vom 5. Oktober 1916 (ReichS- Gesetzbl. S. 1120) außer Kraft. Berlin, den 15. November 1917. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Waldow. Ausgabe der Fleischmarke« Mittwoch, den 28. Aovemöer 1N7, vormittags in nachstehender Reihenfolge der an der Ausgabestelle vorzulegenden Ausweishefte : von 8—9 Uhr Nr. 1—500, „ 9—10 „ „ 501—1000, „ 10—11 „ „ 1001—1500, „ 11—12 „ „ 1501 und höhere Nummern. Eibenstock, den 27. November 1917. Der Stcrötrcrt. Donnerstag, den 29. November 1917, vorm. ,9 Uhr findet auf dem Marktplatz zu Schönheide — vor dem Rathause — Pferdevormusterung statt. Vorzuführen sind sämtliche über 3 Jahre alte Pferde in der Gemeinde. Die Pferdebesitzer werden aufgefordert, die Pferde am genannten Musterungstage vormittags ' ,9 Uhr auf dem Marktplatz zu stellen. Nichtbcfolgung oder Unpünktlichkeit werden streng bestraft. Schönheide, am 26. November 1917. Der Gemeindevorstand. Dom Wettkrieg. Die vergeblichen feindlichen Angriffe im Westen. Aus den cheyeimverlrägen. Ainntand im Instand völliger Anarchie. Ueber die wiederum vergeblichen englisch-franzö fischen Angriffe am Sonntag wird weiter berichtet: , Berlin, 26. Nov. mber. In Flandern lagen am Morgen des 25. November unsere Stellungen westlich des Houthoulster Waldes zeitweise unter star kein feindlichen Zerstörungsfeuer. Nachmittags rich tete der Gegner zwischen Westrojebeks und Ghclu velt starke Feuerüberfälle auf unsere dortigen Stel lungen. Am späten Abend griff der Feind ohne be sondere Artillerievorbereitung in Bataillonsstärke nordöstlich Passchendaele an. Der Angriff brach verlustreich sür den Feind zusammen. Während der Nacht zum Teil lebhafteres Feuer. Tie Stadt Tix- muiden erhielt erneut starken Beschuß. Im Kamps gebiet von Cambrai versuchte der Gegner nach seinen mehrfachen mißglückten Durchbruchsversucheu erneut ani Nachmittag wiederholte Jnfanterieangrisfe beiderseits der Straße Jnchy—Louveral. Sir wur den sämtlich unter schweren Verlusten der Englän der abgewiesen. Westlich der Straße gelang es un serer tapferen Infanterie, im Nachstoß die deutschen Stellungen vorzulegen und unsere frühere vorderste Linie wieder zu besetzen. Weiter östlich war wieder um die Gegend von Bourlon der Schauplatz erbit terter Kämpfe. Nachdem 9 Uhr 15 Minuten starkes Feuer auf Bourlon eingesetzt hatte, brachen hier aber mals dichtmasjierte Angriffe vor, die restlos abge- «iescn wurden. Südlich Bourlon vorstoßende eng ¬ lische Infanterie wurde gleichfalls zurückgeworfen. Die Engländernester, die vom Vortage noch im Torfe verblieben waren, wurden im blutigen Nahe impf ge säubert. In diesen Kämpfen sowie in der Nacht vom 24. aus den 25. November hatte der Gegner schwerste Verluste Außerdem blieben 8 Ojfiziere-, über 300 Mann und einige Maschinengewehre in unserer Hand. Unsere Artillerie faßte hier ihr Ver nachtungsseuer gegen erkannte feindliche Reserven u. bereitgestellte Tankbataillone zusammen. Bei Araan- court schlug es verheerend mitten in 40 zusammen- gezogene Panzerkrastwagen. Auf dem südlichen Kampfselde setzte auf unsere Kanalstellung von Ban- teux nach Nordosten bis Halbwegs Crevecourt 8 Uhr vormittags heftiges Trommelfeuer ein. Südlach In chv kam es zu Handgranatenkämpfen, während sich ani Südwestrande des Bourlon Waldes und westlich von Fontaine erbitterte schwere nächtliche Nahkämpfe abspielten, in denen die Engländer außerordentlich schwere Verluste erlitten und in deren Verlauf wir unsere Linien um einige hundert Meter vorverlegten. Auch auf der Front von Rumilly bis Banteux er- rsickue nachts das Feuer zeitweise große Stärke Oe st lich der Maas lag am 25. November von 9 Uhr vormittags ab zwischen der Maas und der Straße Bacherauville Flabas starkes Zerstörungs- seuer aller Kaliber. Wiederholte Bereitstellungen zu feindlichen Angriffen wurden am Auffüllen französi scher Gräben beobachtet und unter gutliegendcs Ver nichtungsfeuer genommen, desgleichen marschierende französische Abteilungen vom Westufer aus wirkungs voll flankierend gefaßt. Erst 1 Uhr nachmittags konnten nach stärkster Artillerievorbereitung die be- absichtagten Jnfanterieangriffe in etwa 1 Kilometer Breite zwischen Samogneux und der Höhe westlich Beaumont oorbrechen. Tie erste Angriffswells wurde in unserem Abwehrfeuer zersprengt und flu tete in unserem Feuerhagel zurück. Ter zweite An- griff mir frisch eingesetzten feindlichen Kräften brach in unserer Avwehrzone zusammen. In hartnäckigem, auch abends andauerndem Kampf wurde der Geg ner unter hohen Feiudverlusten am weiteren Vor dringen verhindert und ihm eine große Anzahl Ge fangene abgenommen. Erst beim Eintritt der Dun kelheit ließ die Gesechtstätigkeit nach. Trotz hefti gen Sturmes und Regens griffen unsere Flieger erfolgreich in den Kampf ein. Die französischen Ver luste während der Bereitstellungen und bei den An griffen selbst waren außerordentlich hoch. Während zwischen Maas und Mosel eigene Patrouillen ecfolg- rewh waren und Gefangene einbrachten, wurden am frühen Morgen des 26. nach heftigem Artillerie und Minenscuer Vorstöße starker französischer Patrouil len aus den Wald von Ailly und Apremout blutig abgewiesen. In Makedonien im östli chen Czernabogen starkes Artillerieseuer. - In I t a - lien machten die Verbündeten in schwierigem Ge birgsgelände weitere Fortschritte und wiesen in ihre'» neuen Stellungen italienische, oft wiederholte Ge genangrisje unter schweren Verlusten für den Feind ab. Ferner meldet der ofterreichisch-un-arische Generalstab: Wien, 26. November. Amtlich wird verlaut bart: Im Brentatal und in dem Gebirge öst lich davon haben uns die Kämpfe der letzten Tag: weiteren Raumgewinn gebracht. Die Gegenangriff« des Feindes blieben erfolglos.