Volltext Seite (XML)
WmM für Mckuff Tharundt, Mn, Menlehn Md die Umgegenden. Imlsblall für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstaas, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk. 55 Pf. Inserate werben Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszetle. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. 86. Sonnabend, den 24. IM 1897. Bekanntmachung. Ml,^nachstehende, am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft tretende Verordnung wird hiermit zur Nachachtung besonders hingewiesen. Der Stadtrat h. Bursian, Bgmstr. Verordnung, die Ramensangabe« Gewerbetreibender an offenen Läden, Gast- und Schankwirthschaften betreffen», vom 21. Mai 1897. Gewerbetreibende, die einen offenen Laden haben oder Gast- oder Schankwirthschaft betreiben, sind verpflichtet, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausge schriebenen Vornamen an der Außenseite oder am Eingänge des Ladens oder der Wirthschaft in deutlich lesbarer Schrift anzubringen. Kaufleute, die eine Handelsfirma führen, haben zugleich die Firma in der bezeichneten Weise an dem Laden oder der Wirthschaft anzubringen. Ist aus der Firma der Familienname des Geschäftsinhabers mit dem ausgeschriebenen Vornamen zu ersehen, so genügt die Anbringung der Firma. Auf offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien finden diese Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß für die Namen der persönlich haftenden Gesellschafter gilt, was in Betreff der Namen der Gewerbetreibenden bestimmt ist. Sind mehr als zwei Betheiligte vorhanden, deren Namen hiernach in der Aufschrift anzugebeu wären, so genügt es, wenn die Namen von zweien mit einem das Vorhandensein weiterer Betheiligter andeutenden Zusatz aufgenommen werden. Die Polizeibehörde kann im einzelnen Falle die Angabe der Namen aller Betheiligter anordnen. Mit Geldstrafe bis zu 150 Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft, wer den Vorschriften dieser Verordnung zuwiderhandelt. Gegenwärtige Verordnung tritt am 1. Oktober laufenden Jahres in Kraft. Dresden, am 21. Mai 1897. Ministerium des Innern. Für den Minister gez. Vodel. gez. Gersdsrf. Abbruch - Versteigerung. ^pnnabend, Sen 24. S. M , Nachmittags 3 Uhr anderweite Versteigerung von Balken, Bauhölzern, Brettern u. s. w. an der alten Brauerei. Wilsdruff, 22. Juli 1897. Bgmstr. kursisn. Die nachstehende Bekanntmachung über die Banrevisionen wird behufs genauester Befolgung hiermit eingeschärft. Wisdruff, den 22. Juli 1897. Der Bürgermeifter. Bursian. Bekanntmachung, die Baurevisionen betr. Behufs Erleichterung der Baurevisionen und um die Möglichkeit der Durchführung des in Bearbeitung befindlichen Bebauungsplanes dauernd zu sichern, wird hiermit jedem Bauenden und Bauausführenden zur Pflicht gemacht: 1 ., die zur baupolizeilichen Genehmigung vorzulegenden Baurisse, Lektüren und Situationszeichnungen in drei Exemplaren anher einzureichen, 2 ., von der vorzunehmenden Absteckung oder sonstigen Festsetzung der Baufluchtlinien den unterzeichneten Bürgermeister vorher inKenntniß zu setzen, 3', jeden Bau, sobald er aus dem Grunde herausgewachsen ist und noch nicht die Höhe der Erooberfläche errreicht hat, behufs Vornahme einer ' Revifion bei'dem unterzeichneten Bürgermeister anzumelden, ingleichen auch 4 ., den Beginn von Umbauten und 5 ., die Vollendung aller Bauten anher anzuzergen. , Diesbezügliche Pflichtwidrigkeiten und Unterlassungen werden sowohl an dem Bauenden als auch an dem ausfuhrenden Baugewerken Mlt Geld- eventuell Haftstrafen geahndet, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Wilsdruff, 17. Mai 1897. - Der B ü r g e r m e i ft e r. Bursian. Tagesgeschichte. welche in letzter Zeit über das Befinden des Kaisers nach seinem bekannten Unfall eingelausen waren, finden jetzt ihre klarste und er freulichste Bestätigung. Herzog Karl Theodor von Bayern, der berühmte Augenspezialist, welcher sich auf Ersuchen des Kaisers nach Norwegen begeben hat, unter zog am 19. Juli an Bord der „Hohenzollern" das ver letzte Auge des Monarchen einer gründlichen Untersuchung. Dieselbe hatte, laut einer nn ,Kelchsanzeiger" hierüber veröffentlichten amtlichen Mittheilung, em durchaus be friedigendes Ergebniß. Das Sehvermögen ist in keiner Weise gestört, nur bestehen noch leichte Reizer- scheinungen, weshalb sich der Kaiser noch einige Schonung auferlegen muß. Derselbe wird seine norwegische Fahrt fortsetzen, während der Herzog Karl Theodor, von dem es ursprünglich geheißen hatte, er werde den Kay er auf dessen weiterer Nordlandsrei'e als Gast begleiten, demnächst von Gothenburg aus nach Deutschland zurückkehrt. Am Dienstag früh traf die „Hohenzollern" mit dem Kaiser und dem Herzog Karl Theodor an Bord in Bergen, von wo sie am vorhergegangenen Tag in See gegangen war, wieder ein, Das vom Bund der Landwirthe an die Reichs regierung und an die preußische Regierung gestellte Ver langen, es sollten sofort die Reichsgrenzen gegen die Einfuhr ausländischen Getreides auf vorläufig sechs Monate gesperrt werden, bis der Getreidepreis eine be stimmte mäßige Steigerung erfahren habe, findet fast auf allen Seiten herbe Kritik und Zurückweisung. Man wirft dem betreffenden Antrag vor, daß seine Begründnng auf schwachen Füßen stehe, und daß sich die deutsche Reichs regierung, sollte sie ihm doch Folge leisten, einer schweren Verletzung der Handelsverträge Deutschlands schuldig machen würde. Auch wird auf das in die Frage Hinein svielende sozial-politische Moment hingewiesen und betont, daß ein Eingehen der Regierung auf das Verlangen des Bundes der Landwirthe nur neue bedenkliche Erbitterung in weiten Volkskreisen Hervorrufen würde. Es verlautet denn auch bereits, daß man an den maßgebenden Berliner Stellen entschlossen sei, diesen Antrag in Erwägung der Deutschland durch die Handelsverträge auferlegten Ver pflichtungen rundweg abzulehnen, immerhin bleibt noch die endgiltige und formelle Stellungnahme der Regierung in dieser Angelegenheit abzuwarten. Die Sozialdemokraten im Bade, Die Vertreter der Arbeiterpartei haben bereits zum größten Theile ihre Badereisen angetreten. Liebknecht weilt mit Familie in einem englischen Badeort, Bebel macht eine Reise durch Italien, Singer und Bamberger, die Geschäftsführer des „Vorwärts", sind auf einer Norlandreise begriffen, während Auer sich noch in Berlin aufhält. Die meisten namhaften „Genossen" halten sich fernerhin da und dort in Bädern und Kurorten auf. Zwei bekannte süddeutsche Parteiführer weilen augenblicklich in Marienbad, was darauf schließen läßt, daß man auch als ausgepreßter Sklave des Kapitals noch Fett ansetzen kann, während die Mehrzahl der Berliner an der Ost- und Nordsee weilt. Zur Organisation des Handwerks. Den eigent lichen Schwerpunkt der neuen Organisation des Handwerks bildet die Regelung des Lehrlmgswesens. Es ist ohne Frage ein richtiger Grundsatz, daß nur Personen im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte Lehrlinge halten und anleiten dürfen, da das Lehrverhältniß in erster Linie auf Achtung vor dem Meister beruhen muß. Ganz oder auf Zeit kann solchen Personen die Befugniß zum Halten und zur An leitung von Lehrlingen entzogen werden, welche sich wieder holt grober Pflichtverletzungen gegen die ihnen anvertrauten Lehrlinge schuldig gemacht haben, oder gegen welche That-