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Wchckatt für Mk dmsf TharM Uchen, Menlehn und die Umgegenden. Imlsblulk für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.55Pf, Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Psg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Bcrger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. 89. Sonnabend, den 31. Juli 1897. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf deu Namen der Lenestinc Lmilie verehel. Sieber geb. Hammer einaetragene Grundstück, bestehend ans Haus mit Garten Folium 12 des Grundbuchs, Nr. 12 des Braudkatasters und Nr. 47a und 47b des Flurbuchs für Helbigsdorf, 5,5 >r groß, geschätzt auf 1500 Mk. soll im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und es ist der 39. August d. I. Vormittags 9 Uhr als Anmeldetermin, 22. September d. I. Vormittags 19 Uhr als Versteigerungstermin, 2. Oktober d. I. Vormittags 19 Uhr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplanes anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenfordernngen, spätestens im An meldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unter zeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Wilsdruff, am 24. Juli 1897. Königliches Amtsgericht. »r Ganglsff. Schneider. ferner der sowie der Bekanntmachung. Vom l> bis spätestens den nässten Monats sind die Ginqnartierungsveegiitnngen ans Monat Juni gegen Abgabe der Quartierbe- scheinigungen, in der Stadtkämmerei zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist verfallen die unerhobenen Beträge der Stadtkasse. Wilsdruff, am 28. Juli 1897. * D e r S t d t r «r t h. Bursian. gust auf dem Köllner Verbandstage der deutschen Krie gerveteranen berathen werden. Sie betreffen vor Allem die Gründung und den Ankauf eines Veteranenheims, die Veranstaltung einer Lotterie zur Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung hifsbedürftiger Veteranen, ferner die Einführung einer Wehrsteuer und die Einreichung einer Petition um Erhöhung der Pensionen für gänzlich erwerbsunfähige und verstümmelte Invaliden, sowie für Wittwen und Waisen aller Chargen und um Beihilfen für alle als völlig erwerbsunfähig und hilfsbedürftig an erkannten Veteranen, soweit sie die Beihilfe noch nicht beziehen. Drei weitere Petitionen sollen dann die An stellung der Veteranen im Staats- und Kommunaldienste betreffen und zwar soll erstens darum eingekommen wer den, daß Veteranen, welche in kündbaren staatlichen oder kommunalen Stellen diätarisch arbeiten, falls diese ein gehen oder anderweitig besetzt werden, aus staatlichen oder kommunalen Diensten nicht entlassen werden dürfen; zweitens, daß ältere Kameraden, die noch gesund und kräftig sind, trotz ihres Alters eine Zivil- oder Staats stellung erhalten, weil bei solchen von einer Pension noch keine Rede ist und daß bei zu vergebenden Arbeiten bezw. vorübergehender diätarischer Beschäftigung in Kommunal oder staatlichen Verwaltungen in erster Linie die Vetera nen berücksichtigt werden. Die dritte Petition aber geht dahin, Kriegsveteranen, welche ein jährliches Einkommen von unter 1200 Mk. haben, von den Staats- und Kom- munalsteuern zu befreien. Endlich sollen der Kaiser und sämmtliche Bundesfürsten in einem Immediatgesuche um die Genehmigung dazu gebeten werden, daß es bei Be gräbnissen allen Veteranenvereinigungen gestattet werde, in Gemäßheit der vreußischen Kabmetsordre vom 22. Fe bruar 1842 ehemalige Mitkämpfer mit militärischen Ehren beerdigen zu dürfen. General-Feldmarschall Graf von Blumen thal begeht an diesem Freitag sein 70 jähriges militärisches Dienstjubiläum und zugleich seinen 87. Geburtstag. Die unvergänglichen Verdienste, welche sich der Jubilar in den Feldzügen von 1849, 1864, 1866 und 1870/71 in ver antwortlicher militärischer Stellung um Preußen und Deutschland erworben hat, stehen mit leuchtenden Zügen in der vaterländischen Geschichtsannalen eingegraben. In besonderem Maße gilt dies von seinen Leistungen im großen Kampfe der deutschen Stämme gegen Frankreich, in welchem er als Generalstabschef der vom Kronprinzen Friedrich Wilhelm von Preußen befehligten dritten deutschen Armee die herrlichen Siege von Wörth und Weißenburg vorbereitete, ferner wesentlich zu dem unvergleichlichen Waffentriumph auf den Gefilden von Sedan beitrug, eben so hervorragendes bei der Einschließung von Paris durch Regierung der Ansicht wäre, daß die Legislaturperiode nicht am Tage der Neuwahlen, sondern an dem Tage begonnen habe, an dem der neugewählte Reichstage zu sammengetreten ist, so würde die Legislaturperiode bis zum 4. Juli 1898 verlängert. Tritt der Reichstag, wie üblich, im November zusammen, so ist die Erledigung des gesammten, mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch zusammen hängenden Material möglich. Von süddeutscher Seite wird für den Fall, daß das nicht gelingen sollte, eine Verlängerung der Legislaturperiode angeregt, die nur im Wege des Gesetzes erfolgen könnte. Bisher ist von dieser Möglichkeit nur einmal Gebrauch gemacht worden, näm lich während des deutsch-französischen Krieges. Durch Gesetz vom 21. Juni 1870 wurde die Legislaturperiode des am 31. August 1867 gewählten Reichstags für die Dauer des Krieges mit Frankreich, jedoch nicht über den 31. Dezember 1870 hinaus verlängert. Eine solche Maß regel, lediglich zu dem Zweck, die erwähnten Nebengesetze zum Bürgerlichen Gesetzbuch ein halbes oder ein ganzes Jahr früher fertigzustellen, scheint uns ausgeschlossen. Eine Zwangslage wie 1870 liegt nicht vor. Uebrigens mögen sich die Wähler stets die Möglichkeit vor Augen halten, daß die Regierung die gegenwärtige Legislatur periode auch verkürzen kann, nämlich durch die Auflösung des Reichstags. Die „Kreuzztg." schreibt: Das deutsche Volk sehnt sich in seiner tüchtigen Mehrheit nach einer starken Re gierung. Eine solche, die heute etwas agrarisch, morgen mehr industriell, dann kapitalistisch, aber auch ein wenig sozial ist, hier an der Wehrkraft experimentirt, dort dies wieder gut zu machen sucht, die muß eine Zersplitterung der Parteien Hervorrufen, nicht nur weil sie überall Miß trauen säet und darum Unzufriedenheit erntet, sondern die Luft erweckt, die Schwäche der Zügelführung zu eigenen Souderinteressen auszunutzen, die da Steuer einem Ziele sicher entgegenzuführen sucht, die unbeirrt vom Tagesge schrei, unentwegt vorwärts strebt, die die gesunden Ele mente und lauteren Erwerbsquellen des Reiches schützt und die die wahrhaft produzirenden Schichten des Volkes zur Wohlfahrt führt. Eine Regierung, die stark genug ist, nicht nur die papierenen und Redestürme, Adressen und Demonstrationen zu verachten, sondern auch gegen Revolten und Streiks aller Art ihre Politik durchzuführen, reißt in ihrer selbstbewußten Kraft schließlich auch die Parteiinteressen mit sich fort; und die „Voss. Ztg." hat Recht und wieder Recht, wenn sie eine solche Regierung freudig begrüßt, die in dem Gefühl der eigenen Stärke das Volk für sich gewinnt. Eine Reihe wichtiger Anträge, die manchen alten Krieger interessiren dürften, werden vom 15. bis 17. Au TageLgeschichte. Der Kaiser hat am Morgen des 27. Juli die nor wegische Hafenstadt Molde nach mehrtägigem Aufenthalt mit der „Hohenzolleru" wieder verlassen, und zwar in der Richtung nach Süden. Der erlauchte Monarch steht dem nach am Ausgange seiner Nordlaudfahrt, und tiefbewegt wird ihm das deutsche Volk bei seiner Heimkehr seine Willkommengrüße senden. Der Unfall, welcher dem Kaiser auf seiner jüngsten Nordlandsreise zugestoßen, hätte leicht weit schlimmer ablausen können, und die Folgen wären dann unabsichtbare in jeder Beziehung gewesen. Glücklicher Weise ist aber die Verletzung des linken Auges, welche sich der hohe Herr zugezogen, in rascher Heilung begriffen, auch hat die Sehkraft des verletzten Organs nicht die mindeste Schädigung erfahren, und fo kann Deutschland seinem kaiserlichen Schirmherr zu dessen bevorstehender Rückkehr aus dem skandinavischen Norden mit freudiger Genuathuung seinen Gruß entbieten. Ein glänzender Kreis von Fürstlichkeiten wird bei den Paraden, welche Prinz-Regent Luitpold am 1. und 2. September über die zwei baherischen Armee korps anläßlich deren Theinahme au den diesjährigen Kaisermanövern abhält, versammelt sein. Es werden diesen militärischen Schauspielen beiwohnen der deutsche Kaiser und seine Gemahlin, die Könige von Sachsen und von Württemberg, die Großherzöge von Baden, Hessen und Weimar, der PrinzMegent Albrecht von Braunschweig, die Prinzen Ludwig, Leopold und Ferdinand von Bayern und Herzog Karl von Bayern. Außerdem werden bei den Würzburger Paraden die Kriegsminister der größeren Bundesstaaten und sämmtliche den fremden Botschaftern und Gesandschaften in Berlin zugetheilten Militär-Attaches, mit Ausnahme des französischen Attaches, zugegen sein. Wann erlischt das Mandat des Reichstags? Von den Justizgesetzen, welche gleichzeitig mit dem Bür gerlichen Gesetzbuch in Kraft treten, sind noch drei rück ständig, nämlich die Abänderung der Zivilprozeßordnung, die Konkursordnuug und das Gesetz, betreffend das Ver fahren in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Alle drei Entwürfe werden, wie aus juristischen Kreisen ge schrieben wird, rechtzeitig für die nächste Reichstagssession scrtlggestellt werden. Mit Bezug hierauf ist die Frage Mgeworfen worden, ob es dem Reichstage möglich sein zum Theil umfassenden Gesetze in der nächsten "o/etzteu Session fertig zu stellen. Die Möglichkeit zu ^Nffeln, liegt kein Anlaß vor, voransgesetzt, daß der äwtag die weiteren Vorlagen mit derselben Zurückhalt- handelt, wie die bisherigen. Gewählt ist der E. 15- Juni 1893. Die Legislaturperiode geht also m:t dem 14. Juni 1898 zu Ende. Wenn die