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t VchmM für Msdmsf Thamdt. Uchen, Kedenlehn und ine Umsegenden No. 11S Sonnabend, den 9. Oktober 1897 Ueber die einqegangenen Spendei Wilsdruff, den 7. Oktober 1897. Der Stadtgemeinderath. Bgmstr. Auf Anregung des Vorstandes des Sächsischen Gemeindetages hat der unterzeichnete Stadtgemeinderath beschlossen, »»i»88ir«i» des ^OjüNri^«« ««vm-t«- 1»8«8 und 2öj«l»ri8«u 81-. des eine Stiftung unter dem Namen König Albert-Stiftung Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. Tagesgeschichte. Kaiser Wilhelm hat nunmehr seinen Jagdaufeut- halt m Ronnnten mit dem angekündigten weiteren Jaqd- aufenthalte m Schloß Hubertusstock vertauscht. Auf der Reise von Ronnnten-Trakehnen nach Hubertusstock wohnte der Monarch dem m Danzig am Dienstag Nachmittag unter besonderen Feierlichkeiten auf der Schichau'schen Werst vor sich gegangenen Stapellaufe des ueuen Doppel- schrauben-Schnelldampfer des Norddeutschen Lloyd bei. Das stolze Schiff erhielt bei der Taufe den Namen „Kaiser Friedrich". Nach dem, Stapellauf verlieh der Kaiser dem Generaldirektor Ziese den Charakter als Kommerzienrath, sowie den Direktoren To^ und Borgstede den Rothen Adler-Orden 4 Kl. Von Danzig setzte der hohe Herr die Weiterreise nach Schloß Hubertus stock fort, woselbst die Ankunft am Mittwoch Vormittag erfolgte. In der Waldeseinsamkeit von Hubertusstock wird der Kaiser, nach Berliner Meldungen, nächster Tage den Reichskanzler Fürsten Hohenlohe zum Vortrag empfangen, man mißt dieser Audienz in politischen Kreisen besondere Wichtigkeit bei. In Schwerin fand am Dienstag Nachmittag 4/, Uhr die feierliche Beisetzung der Leiche des Herzogs Friedrich Wilhelm von Mecklenburg in der Fürsten- Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. dem Umfange seines Amtsbezirkes fünf bis zehn Eleven (Berlin nahm mit sechzehn Eleven eine Ausnahmestellung ein) anzustellen; das machte im ganzen rund 250 Eleven, zu denen dann noch eine größere Anzahl weiter kam, deren Annahme auf Grund vorgelegter Zeugnisse u. s. w. im Interesse des Postdienstes zu liegen schien. Man hatte demnach regelmäßig zwischen drei- und vierhundert Eleven zur Verfügung, während nur etwa zweihundert Stellen vorhanden waren, in die jene aufrücken konnten. Es fielen selbstverständlich auf dem Wege bis zu diesem Ziele manche der Eleven aus. Verblieben einige von ihnen in Post sekretariatsstellen, so war damit auch nur wenig gewonnen, weil sie dann den in diese Stellung aufsteigenden Beamten den Weg versperrten. Hier Wandel zu schaffen, schien um so dringender geboten, als infolge des bisherigen Systems noch für ein halbes Menschenalter mehr Beamte als nöthig vorhanden sind. Um diesem Mißstände zu begegnen, hat der Staatssekretär, wie schon erwähnt, zunächst eine Einschränkung bei der Zulassung von Eleven zum Post- dienste angeordnet: von einer vollständigen Ausschließung der Eleven, von der eine Reihe von Blättern spricht, ist nicht die Rede. Ueberhaupt ist eine Aenderung des Per sonalsystems für den höheren Reichspostdienst nicht sofort zu erwarten. Sie dürfte vor Beginn des nächsten Jahres grnft statt. An der Beisetzungsfeier nahmen neben der Großherzogin-Mntter Marie und der großherzoglichen Familie Prinz Heinrich von Preußen, als Vertreter des Kaisers, seine Gemahlin, die übrigen von auswärts in Schwerin eingetroffenen Fürstlichkeiten, sowie noch eine Anzahl sonstiger distinguirter Trauergäste Theil. Bei der Beisetzung des Sarges in der Fürstengruft waren nur die Fürstlichkeiten, der Minister des großherzoglichen Hauses und Oberkirchenrath Bord, welcher den Segen sprach, zugegen. Während des Beisetzungsaktes gaben die vor dem dann aufgestellten Truppen Ehrensalven ab. Dem italienischen Botschafter in Berlin, Grafen Lanza, ist vom Kaiser der Schwarze Adlerorden verliehen worden, welche Auszeichnung des genannten Diplomaten wohl noch als ein Nachklang zur jüngsten Begegnung Kaiser Wilhelms mit dem König von Italien zu betrachten ist. Zulassung der Posteleven ist durch eine Verfügung des Herrn Staatssekretärs des Reichspost amtes emgeschränkt worden. Die Veranlassung dazu dürfte,, wie die „Post" schreibt, darin zu suchen sein, daß sich bei dem bisherigen System ein zu großer Andrang zu den höheren Poststellen bemerkbar machte. Jeder der vierzig Oberpostdirektoren hatte bisher das Recht, je nach ms Leben zu rufen. . , „ . , Der der soll der sein, m erster Linie befähigten, würdigen und bedürftigen Gewerbsgehilfen und Lehrlingen, die Söhne hiesiger Bürger sein und bei hiesigen Gewerbtreibenden gelernt haben müssen, zu ihrer weiteren Ausbildung Beihilfen in Gestalt von Stipendien zu gewähren. Finden sich keine oder nur unge eignete Bewerber, so können auch solche Gewerbsgehilfen und Lehrlinge bedacht werden, welche zwar Söhne hiesiger Bürger sind, aber nicht bei hiesigen Gewerbtreibenden ge lernt haben. Finden sich auch unter diesen keine oder keine geeigneten Bewerber, so sollen auch sonstige Bürgerssöhne hiesiger Stadt, die sich in unserer höheren Fortbildungs schule oder in auswärtigen höheren Schulen wissenschaftlich weiterbilden oder weiterbilden wollen, bedacht werden können. Zur Errichtung dieser Stiftung sollen im nächsten Jahre 2000 M., in den folgenden Jahre je 500 M. solange dem Reingewinne der Sparkasse entnommen werden, bis ein Kapital von 4000 M. angesammelt ist. Hierüber soll aber auch der freier Lauf gelassen werden und es soll daher Ireixv8i«m sein, «Ssk«» <I» ii <Mr»na8t«>«N Von 4000 Fl. noch zu v«rKr«88vri». * 8«k»«ia die 4000 FU. dem 8j»a, kommen die des Gesammtkapitals (einschließlich der frei willigen Beiträge und aufgelaufenen Zinsen) zur Vertheiluug. Die Verleihung des Stipendiums erfolgt nur an vluvii und zwar immer «ut «Hvel jedesmal am FU»je8tr»t a«8 LLÖHIA8 Die Auswahl unter den Bewerbern hat der Stadtgemeinderath. Es steht ihm auch das Recht zu, einem Bedachten, der nachträglich unbefähigt oder nicht mehr bedürftig oder nicht mehr würdig erscheint, das Stipendium für das zweite Jahr wieder zu entziehen. Die der erfolgt unter Aufsicht des Stadtgemeinderathes durch die hiesige Stadtkassenverwaltung. A»l die geehrten Innungen, Vereine und sonstigen Körperschaften wie nicht minder an alle Einwohner hiesiger Stadt richtet nun der unterzeichnete Stadtgemeinderath nur hievdnrch die Bitte den Grundstock der König Albert-Stiftung durch freiwillige Beiträge vergrößern zu helfen und die Guben bis 1. März 1898 an die hiesige Stadtkaffe gelangen zu lassen. Ueber die einqegangenen Spenden wird seiner Zeit im hiesigen Amts- und Wochenblatte quittiert werden. Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Bekanntmachung, die Beschränk«»« der Entladefristen für die Wagen der fchmalspurige« Eifenbahnlinien betr. Wegen außergewöhnlichen Güterandranges und dadurch hervorgerufeneu Wagenmangels auf den schmalspurigen Linien der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen wird nut Genehmigung des Königlichen Finanzministeriums auf Grund der Bestimmungen in 88 69C) und 63^ der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands die im ^ll'Est.^ütertarife der Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen vom 1. April d. I. festgesetzte standgeldfreie Entladefrist für Wagen der Schmalspurbahnen vom 9. d. M. an bis u-Ic « 'teres nuf g Tagesstunden beschränkt Auf Sendungen für Güter-Empfänger, deren Wohnsitz über 5 Km vom Stationsorte (Mitte des Stationsgebäudes) entfernt HW, mm K- ° km- Anwendung. ^rcsoen, am 6. Oktober 1897 Königliche General-Direktion der Sächsischen Staatseisenbahnen. IltttilN!»»». Bekanntmachung. Freitag, den 1S. und Sonnabend, de« 1S. Oktober d. I. bleiben die Kanzleilokalitäten der königlichen Amtshauptmannschaft wegen deren Reinigung geschlossen und werden an beiden Tagen nur dringliche Geschäfte erledigt. Die Ablieferung der Brandkaffengelder hat an beiden Tagen zu unterbleiben. Meißen, am 5. Oktober 1897. Königliche Amtshauptmannschast. I V »r. Gottschalck. Bekanntmachung,