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n Verordnung vom 14. Februar 1908 (Gesetz- und Verordnungsblatt 1908, Seite 13) Die Ortspolizeibehörde« (Bürgermeister, Gemeiudevorstände und GutS- vorstehrr) Haven in jedem Falle einer ihnen vom BezirkSarzte oder von anderer Sette zuaehenden Mitteilung über ansteckende Krankheiten sofort zu erörtern, ob Lehrer oder Schüler erkrankt find oder ob in der Wohnung de8 Erkrankten Lehrer oder Schüler mit wohne«, und wenn es der Fall ist, dem Schuldirektor, bei Volksschulen dem Ort-schnlinspektor Mitteilung zu machen. Hl. Verordnungen vom 13. Juni 1885 und 2. Juni 1903. D e Vorsteher von «inderbewahraustalte«, Kindergärten und Kinder« spielschulen haben jede« zu ihrer Kenntnis gelangens«, Fall der Erkrank««- ooer des Todes an Maser«, Scharlach, Pocken, Diphterie und Kenchhnften, aer sich bet Kindern, welche die betreffende Anstalt besuchen, und in den Familien dieser Kinder ereignet, ober in Häusern, i» denen Kinder, welche die Anstalt besuchen, wohnen, oder in dem Hause, in dem sich die Anstalt befindet, vorkommt, desgleichen j-brn derartigen Erkiankungs- oder Todesfall innerhalb ihrer eigenen Familie uuver« züglich der Ortsbehörde anzuzeigen. Die von Keuchhusten befallen gewesenen Kinder dürfen erst nach völliger Genesung und, wenn hierü er ein ärztliches Zeugnis nicht vorgelegt werden kann, erst dasu, wen« die krampfartigen Hustesanfälle aufgehört haben, zum Besuch der betreffenden Anstalt wieder zugelassen werden. IV. Zuwiderhandlungeu gegeu vorstehende Bestimmungen werden zu 1: auf Grund von 8 4 der Verordnung vom 29. April 1905, zu 2 und 3: auf Grund hier durch ausgesprochener Strafandrohung mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft g ahndet. Meißen, den 1. April 1909. Die Königliche Amtshauptman«schaft. Freibank Wilsdruff. Sonnabend, den 11. Februar 1911, von vorm. 8 Uhr ab Rindfleisch in rohem und gekochtem Zustande. Preise: Roy pro KZ 1,10 Mk. — Gekocht pro KZ 0,70 Mk. r?w cr (73-74 ew — Manttob« neuer (70 prer pfich« , schleM rgerste 12» beregnete! )!ais, Cin- nmertl cht — ,er 1bO bii ais trocken saat, seil« öS. RübS mde—, 10—33,A >, Grießler« rmundmehi 17,SO bis >0, Nr. 0/1 !r. 3 16,00 er Markens er Markens LMM 3,— koggenstroh r 1SM. ullen, 22? stück. Die n in Malt ete höchsten > Franzosen n ausgem-, hrte iunge, jeden Alters usgemästete voüfleischige en 36—30 entwickelte g genährte lährte Kühe ige höchste» ere und gut >rte 34—3S beste Saug' Saugkälber sp. 7S-8b Nasthamnie« !sp. 7Ü-L0 Kreuzungen tjchweine 40 d 3. gerial nu Austrieb h-ungariichel und Bullen gsam. Un- Kälber uni mttkff bnung ksvk- Wchenblatt U MW Ericheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 12 Uhr angenommen. Bezugspreis vierteljährlich 1,3S Mk. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk., durch die Post bezogen 1,84 Mk. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. und Umgegend. Amtsblatt Jnsertionspreis 18 Psg. pro viergefpaltene KorpuSzette. Außerhalb des Amtsgeuchtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeb. in Konkurs gerät. für die Kgl. Amtshauptmann schäft Meisten, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu W ilsdruff, sowie für das Kgl. Forstrenkamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Neffelsdorf, Kleinschönberg. Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RöhrSdors bet Wilsdruff, Roitzsch, Rothschöubcrg mit Perne, SachSdorf, Sckmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Danneberg, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit der wöchentlichen Beilage „Welt im Vilö" und der monatlichen Beilage „Unsere Heimat" Nr. 18. Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Sonnabend, de« 11. Febrnar 1911. 7». Jahrs« Ansteckende Arankheiten. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit erneut zur genauen Beachtung in E - innerang gebracht. Meißen, ven 2. Februar 1911. 196 » v Königliche Amtshauptmannfchaft. Die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebealehn, die Herren Gemeinde- Vorstände und GutSvorsteher oes Bezirks werden hiermit auf folgende neu zusammen gestellte Vorschriften hivgewiesen: I W 2 und 3 der Verordnung vom 29 April 1905 (Gesetz- und Verordnungs blatt Sette 149) 8 2 Jeder Erkra«kungS und jeder Todesfall a« Kr«pp, Diphtherie, Genickstarre, SSrarlach, Typhus und Paratyphus, >ow e jeder Kall des Verdachts der GenickftBrre und des Typhus ist vo« dem behandelnden Arzte unverzüglich «rrv spätestens binnen 24 Stunden nach erlangterKenutniS d:m Bezirksarzt müadlich oder sLriiltich (anker Benutzung des vorgeschriebenea For. mulars) anzuzelgen. Bei Postsendungen ist die Frankierung der Anzeigen nicht erforderlich. § 3 Ist in den Fällen dS § 2 ein Arzt zur Behandlung des Kranken nicht zugezogen worden, so ist die Anzeige von den nachstehend aufgeführten Personen an die Polizeibehörde scs Aufenthaltsortes des Eikraukten oder des Sterbeortes zu erstatten. Anzeigepflichtig find in diesen Fällen 1. der iKaushaltungsvorstand, 2. jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Eikranlten beschäftigte Person, Z. derjenige, in dessen Wohnung oser Behausung der Erkrankung«, oder Todes fall sich ereignet hat, 4. dte Leichenfrau. Die Verpflichtung der unter 2—4 genannten Personen tritt indes nur dann ein, wenn ein früher genannter Verpflichteter nicht vor handen ist. Die Polizeibehörde hat die bei ihr eingehende« Anzeige« sofort a« de« Bezirtsarzt einzusende«. Der Bez'lksarzt gibt von allm ihm zugehenden ärztlichen Anzeige« über ansteckende Krankheiten den Ortspolizeibehörden durch Vermittelung der Königlichen Amts hauptmannschaft unoerzuglich Kenntnis. läge dte Anforderungen für die Infanterie und die Artillerie. Die braunschweigische Landesversammlnng ersuchte die Regierung um Vorlage eines Gesetzentwurfes, brr unter Zugrundlegung des Dreiklassenwahlsystems die direkte und geheime Wühl zum Landtag etnführl. Hof- und personalnachrichten. Der König von Sachsen traf vorgestern vormittag an Bord des Lloyddampstrs „Großer Kurfürst" in Port Sudan ein und wurde von Slatin Pascha empfangen. Die Weiterreise nach Ehartum war auf 2 Uhr nachmittags festgesetzt. Ein Besuch des Kaisers beim Papst steht nicht auf dem Programme der Jialtenreise. Der Kronprinz wird nach der Rückkehr au? den Tropen mehrere Wochen im Süden Europas verbringen, um sich an das Klima zu gewöhnen. Er wird die Heim reise am 25 Februar von Bombay auS mit dem englischen Dampfer „Arabia" antreten. Dem bisherigen Stadtrat Lehmann, einem Bruder unseres Schulbausmanns Lehmann, in Großenhain wurde das Ritterkreuz 2. Klaffe des Albrechtsordens verliehen. öl. cnu nicht, r Unglück- War doch gcrischeir sich die: wogte es- r voran», lvcr und wnd oder: Dod, der' nm seine limmuen-, spärlichen' ihne von jauchzend eu fester, cschlvsseu- irsche von Und wer lebten aus. l .en Bodeu, l nuchestte.- zusammeNx ineM, aui u Fus; ge; mw wart rüg es ihr, e zu ziehen- gedrungen heude Nachzügle^ ib, der das sie ihm den lfc an. ich konnte er Mts übrig- bis auf den ar sic eüw- - geschlagen- unkt zürn»' Renes «ns aller LVeit. Die erste Ausstellung sächsischer Spitzen findet demnächst in Dresden statt. Aus dem Lindenthatcr Exerzierplatz bei Leipzig unternahm Os wald Kahnt gestern neun wohlgelungene Flüge, davon sechs mit Passagieren. Zuni Vorsitzenden der sozialdemokratischen Reichstagssraktion .wurde Molkenbuhr gewählt. Aus dem Schwarzen Meere ist ein russischer Transportdampser mit mehr als 30 Mann Besatzung untergegangen. Die Stadt Aleppo (Shrien) ist infolge eines seit 25 Tagen an dauernden Schneefalles von der Außenwelt völlig abgeschnitten. Ans Peking wird gemeldet, daß infolge der fanitären Maß nahmen die Pest'im Abflauen begriffen sei. Als Konkurrenz für den Mvhorker Hafen wird entlang der -Küste von MoNtauck and der Spitze von Longisland ein neuer Hafen gebaut. KslitLfche Anndsehaa. Wilsdruff, den 1E. Februar. Geistliche Zensoren. Zn der Enzyklika „Paclscmdi" wird vom Papste Ungeordnet, daß den Redaktionen katholischer Zeitungen geistliche Berater zugrtM werden sollte», mit anderen Worten, daß die politische Presse unter kirchlicher Zensur sich zu stellen habe. Dieser Erlaß paßt zu allem übrigen, was man in letzter Zeit gehört hat, paßt aber absolut nicht für deutsche Verhältnisse. Innerhalb unserer Zentrums- presse ist man wegen des römischen Unverstandes sehr betreten, glaubt aber, daß nichts so heiß gegessen werden Mrd. Der Erlaß aus der Enzyklika „Pacis cendi" werde nämlich einfach au der Geldfrage scheitern; man könne nicht erwarten, daß die katholischen Zeitungsverlezer auch noch eigene Zensoren besolden, die sic nicht erbeten haben die Kirche aber hat für dergleichen keine Fonds. — Und das Entwürdigende einer geistlichen Zensur? Hat man dafür kein Verständnis? Die holländische Küstenbefestigung. Die holländische Zweite Kammer hat den Küste»- dtrteidigungsentwurf ohne Debatte den Kommissionen überwiesen, deren Sitzungen am Mittwoch begannen. Einführung der Schulpflicht in Ruhland? ... In der Reichsduma stand kürzlich der Finanzpla« lur die Einführung des obligatorischen Elementarunterrichts Zur Beratung. In der Vorlage wird eine jährliche obli gatorische Ausgabe von 10 Millionen Rubel für dte Dauer von zehn Jahren gefordert und der Verteilungsplan für die zu gründenden Schulen den Selbstverwaltungsbehörden übertragen. Der Finanzmivister erklärte, baß die Regierung mit Rücksicht aus die Wichtigkeit der Frage bereit sei, diese jährliche Aufgabe für den genormten Zweck fsstzu- setzen. Das Gesetz wurde schließlich mit 411 gegen 108 Stimmen angenommen. Ein amerikanisches Spionagegesetz. Das R prasentantenhaus in Washington erledigte die sogenannte Spion-Bill, durch die das Photographieren und Zrichnen von Kctegsschiffm, Wersten und Befestigungen verboten wird. Die Strafe beträgt tausend Dollar Geld strafe bis zu mehreren Jahren Gefängnis und, wenn dte Jnsormätfau an eine fremde Macht veikauft wurde, zehn Jghre Gefängnis. Parlamentarisches. Der Reichstag setzte vorgestern die zweite Lesung der Novelle zum Ge richtsverfassungsgesetz fort. Ein freisinniger Antrag, dem- zufolge als Strafrichter nur ständig angekellte Richter wirken dürfen, wurde angenommen. Die Regierung er klärte die Zulassung von Laien als Berufungsrtchter für unannehmbar. Gestern beschäftigte man sich mit den Be stimmungen über die Zuziehung von Laten zur Recht- sprechung. Kommisstonsbera1««ge«. Dte ReichStagskommtssion für dte Verfassung von Elsaß-Loth ringen beschloß gestern mit 17 gegen 7 Stimmen die Erhebung der Retchslande zu einem selb ständigen Bundesstaate und mit 20 gegen 4 Stimmen die Vertretung Elsaß Lothringens im Bundesrat. Staats sekretär Delbrück erklärte, daß ein solcher Beschluß für die verbündeten Regierungen unannehmbar sei und die Schaffung einer Verfassung für Elsaß-Lothrtngen in absehbarer Zeit unmöglich machen werde. Das Zentrum hat in der Reichstagskommission für das Kurpfuschereigesetz einen Antrag eingebracht, der die Erlaubuis zur Heiltätigkeit von einer Jntelligenzprüfung mit Tertianer Vorbildung ab- hängig machen will. Von feiten der Regierung wurde der Antrag als unannehmbar bezeichnet, sie müsse auf dem Prinzip der Kurierfreiheit stehen bleiben Dte Bud getkommission deS Reichstages bewilligte gestern im Verlauf der Beratung über dte Kosten der Militärvor A«s Stadt ««d Land. MReilrugkn mir tum Liserkreise für diese Rabrik «ehmm wir jederzeit dankbar entgegen. Wilsdruff, den 10. Februar. — Zur Versammluug des Evangelisch« Bundes am Sonntag. Zu keiner Zeit seit 1902 trat »er evangelische Bund so machtvoll in die Erscheinung wie in dec Gegenwart, zu keiner Zett erwies er sich so sehr als eine Notwendigkeit wie jetzt, und zu keiner Zeit waren seine Aussichten für seine Erweiterung und Ver tiefung so günstig wie in den Tagen, die uns der Papst mit seinen Eazyklen bereitet. Dieser beschimpft unsere teure lutherische Kirche, seine Fürsten und Helden auf gröbste Weise. Einer seiner Getreuen, Baron de MatthteS, höhnt unsern König, der in landesväterlicher Weise sein evangelisches Volk gegen Schmähungen in Schutz nimmt. Des KönigS Bruder sagt den Päpsten derbe Wahrheiten und wird zu Schweigen und Widerruf gezwungen, freilich schneller als jener Baron eS für wert hält, unsern König nm Entschuldigung zu bitten. Durch den Anttmoderntsten- eid wird dte freie Forschung und Wissenschaft unterbunden, so echt katholisch, daß kein freier Wind inS Volk wehe,