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MM» » «W Erich eiut wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags n«d Sonnabends. BttuaSvreiS vierteljährlich I Mi. 30 Pfg., durch die Post ' " zogen 1 Ml. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. NN- Amgegen-. Amtsblatt Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 15 Pfa. pro viergespalteue Korpuszeil«. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfa. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Aufschlag. für Vie Kgl. AmLshauplmannschaft Meisten, für Vas Kgl. Amtsgericht unv ven Stavtrat zu Wilsdruff, sowie für Vas Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Gruno bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Druck und Verlag von Zschunke ör Friedrich, Wilsdruff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. No. 69. ! Sonnabend, den 1S. Juni 1997. i 66. Jahrg. Da sich bei Prüfung der Belege für Viehentschädigungen wiederholt ergeben hat, entweder daß die Ortsschätzungsausschüffe nicht in der gesetzlichen Weise zusammengesetzt waren oder aber daß die gesetzliche Zusammensetzung mangels genauer Bezeichnung der Beteiligten aus den Quittungen nicht erkennbar war, nimmt die Königliche Amtshauptmannschaft auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern erneut Veranlassung, sämtlichen Ortsbehörden die genaue Einhaltung der ge. setzlichea Bestimmungen über die Zusammensetzung der Ortsschätzungsausschüffe nach- drücklich einzuschärfen: — zu vergleichen insbesondere 88 7 und 10 des Gesetzes vom 2. Juni 1898 in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. April 1906 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 74 flg.) sowie 8 10 vorletzter Absatz der Verordnung vom 2. November 1906 zur Ausführung der die staatliche Schlachtviehversicherung betreffenden Gesetze vom 2. Juni 1898 sowie vom 24 April 1906 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 364 flg.). — Insbesondere wird darauf hingewisen, daß sich die Teilnehmer auf den Quittungen stets in der Eigenschaft zu unterzeichnen haben, in der sie Teil nehmen, vor allem also die Gemeindevertreter nicht etwa als Gutsbesitzer oder mit entsprechenden Bezeichnungen, sondern als Gemeindevorstaud, Gemeindeältester bez. Gemeinderatsmitglird. Ebenso ist darauf aufmerksam zu machen, daß sich der Gemeindevorstaud in den Fällen, in denen er als Geschädigter teilnimmt, jeder amtlichen Handlung zu enthalten hat, daß also auch die Beglaubigung der Unterschritten in diesem Falle nicht durch ihn, sondern durch den seine Stelle vertretenden Gemeindevertreter zu erfolgen hat. Meißen, den 5. Juni 1907 N°s Die Königliche Amtshauptmannschaft. Das im Grundbuche für Wilsdruff Blatt 725 auf die Namen Paul Wilhelm Kelm u. Karl Fürchtegott Oswald Herrich eingetragene Grund stück toll am Donnerstag, -en 4. August lyor, vormittags w Ahr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 32,0 Ar groß und auf 8000 Mk. geschätzt. Es besteht aus Feld, welches sich zu Baustellen eignet, und liegt an der Hohen-Straße. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen das Grund- stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 30. April 1907 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlages die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbet führen, widrigenfalls für bas Recht der Verstetgerungserlös an die Stelle des ver steigerten Gegenstandes tritt. Wilsdruff, 8. Juni 1907. M- Königliches Amtsgericht. Bei uns sind eingegangen vom Gesetz- un- Verordnungsblatt für das Aöniaret^ Sailen das 6., 7. und 8. Stück vom Jahrgange 1907, vom Aeichsgesetzblatte Nr. 17. bis mit Nr. 21 des Jahrganges 1907. Diese Eingänge, deren Inhalt aus dem Anschläge in der Hausflur des Rat hauses ersichtlich ist, liegen 14 Tage lang in hiesiger Ratskanzlei zu jedermanns Ein sicht aus. Wilsdruff, am 12. Juni 1907. s-w Der Ltadtrat. Kahlenberger. Wegen Reinigung bleiben die Geschäftsräume des hiesigen Rathauses Dienstag, den 1(8. Juni d. F. nachm., und Mittwoch, den iy. desselben Monats geschloffen. Dringliche und standesamtliche Angelegenheiten kommen Mittwoch, den 19. Juni a. c., vormittags von 11—12 Uhr zur Erledigung. Wilsdruff, am 14. Juni 1907. Der Stadtrat. 3377 Kahlenberger OsUEcke Rundschau. Wilsdruff, 14. Juni 1907. Die Spielergefchichte in Hannover zieht immer wettere Kreise. Nachdem man allgemein ge glaubt hatte, daß sie mit der Zurückversetzung der sechs meistbeteiligten Offiziere zu ihren Regimentern erledigt sei, ist plötzlich eine Kabinettsorder aus Berlin ergangen, daß die übrigen beteiligten Offiziere binnen 48 Stunden zu ihren Regimentern zurückzukehren hätten. Von diesem Befehl wurden der „Tägl. Rundsch." zufolge über 30 verheiratete und unverheiratete Offiziere betroffen, die bis zur Ankunft des Kaisers in Hannover die Stadt verlaffen haben mußten und größtenteils bereits am Dienstag zu ihren Regimentern zurückgekehrt sind. Das an der Reit schule bestehende Sptelverbot soll übrigens mit Beginn des neuen Lehrganges am 1. Oktober bedeutend verschärft werden. Diejenigen Offiziere, die weiter dem Spiel hul- digen und deren Namen dem Kommandeur genannt werden, sollen nicht mehr zu ihren Regimentern zurückoersetzt, sondern mit schlichtem Abschied entlassen werden. Girr Religionsvergehen wird u. a. daran erblickt, wenn jemand in der Kirche eine Gewalttat begeht. So ist jüngst ein Stettiner Arzt zu 5 Tagen Haft verurteilt worden, weil er in der Lorenzerkirche in Nürnberg einem anderen Besucher des Gottesdienstes nach vorausgegangenem Wortwechsel ge- ^Zkeigt hatte. Gottesdienst fand zu der kritischen Zeit AA 3" Hetligenzell bet Lahr in Baden hat der i «Warrer einen noch christenlehrpflichtigen 18jährigen Jüngling, der sich zu den Erwachsenen gesetzt hatte, an der Brust gepackt, aus der Bank herausgezerrt und ihn unter Schmährufen zu den Kindern gesetzt. Man sollte meinen, daß der Exceß eines Geistlichen, begangen bet einer gottesdienstliche Haad'uaz, die Heiligkeit des Gotteshauses weit mehr herabsetze, als eine, während der gottesdienstfreien Zeit unter Kirchenbesuchern verabreichte, gelegentliche Ohrfeige. Ueber tschechische Brutalität berichtet eine Depesche der „Magdeb. Zig ": J« Oberhann bei Dux wurden in letzter Nacht mehrere Deutsche von tschechischen Omladtsten überfallen. Der deutsche Bahn arbeiter Kohl wurde erstochen; vier andere Deutsche, darunter der Bruder Kohls, sind schwer verletzt. Dis deutsche Bevölkerung der Gegend ist in großer Aufregung. Das Räuberunwesen irr den russischen Ostfeeprovirrzerr steht noch in voller Blüte, und eS scheint einigermaßen fraglich, ob bei der sittlichen Verwahrlosung der ein- geborenen Bevölkerung in absehbarer Zeit geordnete Ver hältnisse herbeigeführt werden können. So wurde jüngst der ehrenamtliche Kreischefsgehilfe Graf Keyserling aus seinem eigenen Gehöft von einer Bande Letten ermordet und das Wohnhaus geplündert, ohne daß auch nur die Gutsleute einen Finger rührten, um die Raubmörder fest- zunehmen. Die „Balt. Tagesztg." berichtet darüber: Der Ermordete war der einzige Sohn des Grafen Arthur Keyserling-Altenderg und Besitzer des Gutes Grösen im Kreise Telschi (Littauen). Die Mordtat wurde begangen, als Graf Keyserling vom Gute Grösen auf einen Beihof ritt. Die Mörder waren sechs fremde Letten die sich bereits seit etwa 14 Tagen in der Nähe des Gutes umherlrieben. Der Mord wurde auf einer recht be lebten Straße in Gegenwart von mehreren Zeugen verübt. Obwohl Graf Keyserling nach seiner Ver wundung nur sehr langsam vorwärts kam, wagten sich die Mordbuben doch nicht näher als bis auf etwa 100 Schritte heran, auf welch: Entfernung von ihnen fortwährend Schüsse abgegeben wurden. Die Mörder waren mit Mauserpistolen und Mauserkarabinern vewaffuet. Als Graf Keyserling, etwa Werft vom Tatorte entfernt, in der Nähe seines Gesindes zusammen- brach kamen die Verbrecher heran und gaben noch einige Schüsse aus den bewußtlos am Boden Liegenden ab, durch welche der Tod momentan eintrat. — Nachdem die Mörder ihr Opfer beraubt hatten, erschienen sie auf dem Gute Grösen und teilten den Leuten mit, daß sie ihren Herrn und dessen Pferd erschossen hätten, und verlangten zu essen. Während das Essen bereitet wurde, öffneten sie mit einem offenbar dem Ermordeten abzenom menen Schlüssel einen eisernen Schrank, entnahmen ihm bares Geld, verschiedene Wertsachen und acht Gewehre. Nach dem sie gegessen hatten, ließen sie sich zwei Pferde an- spannen, schärften den Leuten ein, über den Vorfall bei der Polizei keine Meldung zu machen, und fuhren, nach dem sie sich etwa zwei Stunden auf dem Gute aufgehalten hatten, davon. Der Lrtche ist außer dem erwähnten Schlüssel noch eine goldene U;r abzeuommen worden. Aus Sta-t un- Lau-. MitteliuvMu «nS dem Lesekreise für diese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. Wilsdruff, den 14. Juni 1907. — Die Einführung von Brot aus deuböhmi- schen Ortschaften ist jetzt angesichts der hohen Bcoipreise im Jalande ganz bedeutend; während der schulfreien Stunden sind zahlreiche Kinder aufden Beinen, um billiges Brot aus Böhmen zu holen. Es lohnt auch, dorthin zu gehen; an einem Laib beträgt die Differenz 20 bis 30 Pfg. Die sächsischen Gcenzbäcker gedenken sich mit einer Petition an das Ministerium zu wenden; sie wollen die zollfreie Einführung von Brot und Mehl eingeschränkt haben. — Ueber vas Srubachtal shceibt dec „Dresdner Anz.": Z i einer der schönsten Wanderungen in Dresdens Nähe ist unstreitig ein Spaziergang durch das wild romantische Saubachtal zu rechnen. Noch keine der neu zeitlichen Verkchrserrungenschaften haben ihren Weg hier her gefunden und kein Autozetute und kein schriller Klang der Radfahrerglocke stören die fleißigen Konzertsänger des Waldes, die sich ob dieser Bevorzugung doppelt dankbar zeigen. Kaum ein paar zufällig oahin verschlagene Fuß gänger sehen wir auf dieser Wanderung und nur der Sonntag bringt regeres Leben in diese ländliche Einsam keit. Für den Naturfreund bietet das reizende Tal gerade jetzt mit seinen >n voller Blüte stehenden Waldwiesen einen bezaubernden Anblick und die am Eingang des Tales auf den sauft aufstetzenden Hügeln best ld'uchen grünen Felder mit dem blühenden Mohn fordern den Wanderer zum Verweilen auf. Wir besteigen früh 10 Uhr am Hotel Bellevue in Dresden den Dampfer und fahren bis zur Station Gauernitz. Wenn wir uns nach Verlassen des Dampfers dem Dorfe Gauernitz nähern, sehen wir rechts das alte Schloß Gauernitz inmitten von Waldes- und Wiesengrün. Der Weg führt geradeaus, an dem herrschaftlichen Gasthof vorbei nach dem Kirch- Dorfe Constappel; hier gehen wir an dem hart am Wege liegenden Friedhof entlang uad einige hundert Schritte scharf links, bis uns ein schöner Wiesenweg zur Rechten in daS Tal führt. In ungefähr zweistündiger bequemer Wanderung gehen wir durch das Tal und machen zuerst in der vielgenannten idyllisch gelegenen Neudeckmühle Halt. Noch vier Mühlen treibt die lustig plätschernde Saubach, an der sich weiter unser Weg hiuzieht, bis wir in Klipphausen unser vorläufiges