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Eriqnm wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). AbonnementSpreis beträgt vierteljährlich 1 Mark 20 Pf. pr^iiumeranä». AMIM für Inserate werden di- spätestens Mittags des vorhergehenden TageS des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit lv Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Amtsblatt für den Stadtgcmeinderath, den Kirchen-- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 3. Donnerstag, den 9. Januar 1879. 4. Jahrg. Oeffentliche Sitzung des Stadtgemeinderaths zu Zwonitz, Freitag, den LH Januar e im Verhandlungssaal des Rathhauses. Vorlagen: Verwaltungsbericht auf das Jahr 1878. Haushaltplan der Stadt-, Feuergeräths- und Schuldentilgungscasse. Armen- und Hospitaleasse. Kirchenhaushaltplau. Tagesordnung in am Verhandlungstag von Vormittags 9 Uhr an in der Hausflur des Rathhnuses ausgehängt. Bekanntmachung Die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Rekrutirnngs-Stammrolle betreffend. Tie deutsche Wehr-Ordnung vom 28. Septemder 1875 bestimmt unter 8 20 und 23 Folgendes: Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar desjenigen Kalenderjahres, in welchem der Militärpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet, nnd danert so lange, bis über die Dienstpflicht der Wehrpflichtigen endgültig entschieden ist. Nach Beginn der Militärpflicht haben die Wehrpflichtigen sich zur Aufnahme in die RekrntirungS-Stammrolle anzumelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Ist sein Aufenthalt ein vorübergehender, so hat er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, das heißt desjenigen Ortes, an welchem sei», oder sofern er noch nicht selbstständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet, zu melden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungs-Bezirke verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle aufgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zn melden. Es werden hiermit alle Diejenigen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen der deutschen Wehrordnung am hiesigen Orte meldcpflichtig sind, aufgefordert, innerhalb der Zeit vom 13. Januar bis 1. Februar 187S behufs Eintragung ihrer Namen in die RekrntirungS-Stammrolle auf dem hiesigen Rathhause sich persönlich zu melden. Dabei ist von Denen, die sich zum ersten Male anmelden, der Geburtsschein, von allen Anderen aber der nach der Musterung empfangene Losungs- und Gestellungsschein vorzulegcn. Gleichzeitig ergeht an Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Aufforderung, die unter ihrer Aussicht stehenden militärpflichtigen Personen, welche vom Hiesigei: Orte zeitig abwesend sind, unter Beobachtung der vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig anzumelden. Zwönitz, am 3. Januar 1879. Der B ü r g e r m e i st e r. —Schönherr. Tagcsgeschichtr. Deutschland. Zwischen der deutschen Negierung und dem schweizerischen Bundesrath ist, um die Verwaltung der Rechtspflege beiderseits zu erleichtern, eine Vereinbarung getroffen worden, wonach den deutschen und schweizerischen Gerichtsbehörden der unmittelbare Geschäftsverkehr in allen Fällen gestattet ist, in welchen nicht der diplomatische Verkehr durch Staatüverträgc vorgeschrieben ist, oder in Folge besonderer Verhältnisse räthlich erscheint. Die Vereinbarung ist am 1. Januar 1879 in Wirksamkeit getreten und bleibt in Kraft bis nach Ablauf von sechs Monaten nach erfolgter Kündigung seitens des einen oder des andern der beiden Theile. England. Die englische Presse bezeichnet schon die Theile von Afghanistan, die als Entschädigung für den Kriegskostenaufwand annektirt werden müßten. In den: genannten Lande selbst scheinen die Dinge alle recht verfahren zn sein. Fast allen Nachrichten von einiger Bedeutung, die von dort kommen, folgt der Widerruf auf den: Fuße nach, so daß es nicht möglich ist, von der Lage der Sache ein annähernd klares Bild zu erhalten. So wird auch der Meldung, Schir Ali habe das Land verlassen, widersprochen. Dagegen wird an der Version festgehalten, der Emir wolle die Streitsache einen: europäischen Congreß unterbreiten. Als ob wir in Europa nicht alle Hände voll mit uns selber zu thuu Hütten! — Von: Kap der guten Hoffnung, woselbst der englischen Colonieregierung ein Conflict mit den Zulus drohte, gingen Meldungen ein, die einen friedlichen Aus gleich erhoffen lassen. Italien. Die Wunde, welche der frühere Ministerpräsident Cairoli bei den: Attentat auf den König erhielt, soll einen bedenklichen Charakter angenommen haben. Spanien. Mit Bezug auf die an: Sonnabend erfolgte Hin richtung Mukasi'S erfährt man noch, daß die Gatlin des Attentäters Tags zuvor eine Audienz bei»: König Alfons und bei der Prinzessin von Asturien gehabt hätte; beide hohen Herrschaften machten der Frau Hoffnung auf Begnadigung; das Ministerium jedoch bestand aus staats- uud völkerrechtliche:: Gründen ans die Hinrichtung und so gab denn der junge Monarch seine Unterschrift her. — In Leres (Prov. Cadir) sind an: Alontag mehrfache Verhaftungen von Internationa listen vorgenommen worden, bei denen, wie es heißt, wichtige Schrift stücke mit Beschlag belegt wurden. — In Asturien ist durch das Schmelzen der Schneemassen ein Hochwasser Hervorgernfen, wie seit Menschengedenkcn nicht. Alle Bäche sind angeschwollen und reißen Brücken und Mühlen mit sich fort. Rußland. Petersburg, 4. Jan. Die politische Polizei ist um 1200 Alaun verstärkt worden, welche in die großen Städte vertheilt werden, in denen die Nihilisten ihren Unfug treiben. Petersburg, 5. Januar. Nach einer telegraphischen Meldung aus Astrachan von heute ist bald nach der Rückkehr der Kosaken aus der asiatischen Türkei in: Jenotajewsk'schen Bezirke des dortigen Gouvernements eine epidemische Krankheit aufgetreten, welche nunmehr von den Aerzten als die Menschenpest erkannt worden ist. Die Epidemie hat sich, noch ehe Quarantänemaßregeln ergriffen werden konnten, nach mehreren Dörfern weiter verbreitet. Der Gouverneur von Astrachan hat zwar energische Schritte gethan, um die strengsten Quarantänemaßregeln durchzuführen; nach den vorligenden Nachrichten hat sich aber die Lage außerordentlich verschlimmert und ist die Sterblichkeit bereits eine sehr große. Znr Durchführung der Quaran tänemaßregeln sind nunmehr Truppen und Aerzte nach Astrachan be ordert worden. Türkei. Die Verhandlungen der Pforte mit Rußland wegen Abschlusses eines definitiven Friedens sollen einen günstigen Verlauf nehmen. Der russische Bevollmächtigte, Fürst Lobanoff, hat in Aus-