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Bei dem llöwe" vor hna eine nden Welt igland die Üc Mann» on Bewei- e „Franks, s an die ch daselbst Unterhaus, jierung ein ie Stellung im fernen Telegramm ilche Presse, lt, findet eS im „nahen m vielleicht wird ge-- entlichkett e West- engli- : n ange- arlamen- e Inter- Amts- und änzeigeblatt für den Kmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis vierteljährlich Mk. 1.80 einjchließl. «<S »Illustrierten UnterhaltungSblattS" in der «YchästSstelle, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Srscheint täglich abends mit Autnabme der Gann, und Feiertag« sllr den folgenden Tag «tk -dr.: Lmtsbkalt. ^5 7S. für Eibenstock, Larkseld, hundrhübel, ^UgkUeUt» Neuheibe, Gberftützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstvtzengrün, Wildenthai usw. Verantwortl. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohnin Eibenstock. 84. Jahrgang. Freitag, den 6. April Anzeigenpreis: die klemspalltge Zeile lL Piq., sttr auswärtige IS Pfg. Im Reklameteil die Zeile M Pfg. Im amtlichen Telle die gespali-ne Zelle 40 Pfg. Annahme der Anzeigen bi» spätesten« vormittag» tv Uhr, für größere TagS vorher Ler« sprech er Mr. 110 LS17. : Nie uw 5 son hielt reb nicht Irden ist. nah m» Antrages Wider- te Lon- i er auf hinweift )emokra- ion. Er »er statt, frühe- aufzu- n abzu- ß" mel- Miltton »erlautet m Don- i werde, : i s chw lisch:n n gefor- as Heer ebatte er Kor tz - a n- i Flibu- nennt, mtzt die fe. Sr- erkläcto ongreß^ - w-nn rm au ch Lou- ür den Tvllac i«c »köni- -Stif- ) kann n von zesehen nicht altes. Höchstpreise für Schlachtzickel. Auf Grund von 8 5 des Gesetzes Uber Höchstpreise vom 5. August 1914 17. De zember 1914 wird für Schlachtzickel ein Höchstpreis von 2 Mark für das Pfund Lebendgewicht festgesetzt Dresden, den 3. April 1917. 644 ck ll 8 HI Ministerium des Innern. Anmeldung von Saftprcssereien. Nachstehende Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 5. April 1917. 390 II 8 VI a Ministerium des Innern. ^o Auf Grund der Verordnung vom 5. August 1916 fordern wir die Hersteller von Fruchtsäften und Fruchtsirupen auf, uns ihren Betrieb unverzüglich anzumelden. Die Fragebogen sind bet uns anzufordern und innerhalb 5 Tagen ordnungsmäßig ausge- mllt zurückzusenden. Berlin, den 30. März 1917. Kriegsgesellfchaft für Obstkonferven und Marmeladen m. b. .0. Hartrie. Nachstehende Verordnung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Schwarzenberg, Aue, Eibenstock, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Grünhain und Johanngeorgenstadt, den 4. April 1917. Die Königliche Amtshauptmannschast Lchlvarzenberg, dte Stadträte z« Aue, Eibenstock, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg und Schwarzenberg, sowie die Bürgermeister zu Grünhain und Johanngeorgenstadt. Zusätze des Kriegsministeriums zu 88 7 und 8 der Bundesratsverord nung vom 1. März 1917, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des 8 7 des Gesetzes über den vaterländischen ^Hilfsdienst. Zu 8 Jeder Wohnungswechsel ist spätestens am dritten darauffolgenden Werktage bei dem zuständigen Einberufungsausschuß anzuzeigen. Verzieht ein Hilfsdienstpflichtiger nach einem anderen Wohnort oder verlegt er in einem Orte, für welchen mehrere Einberufungsausschüffe bestehen, seine Wohnung aus dem Bezirke des einen Einberufungsausschusses in den Bezirk des anderen, z. B. von Dresden-A. nach DreSden-N-, so hat er sich bei dem bisher zuständigen Einberufungs- ausschusse ab- und bei dem nunmehr zuständigen Einberufungsausschusse anzumclden. Die Abmeldung am alten und die Anmeldung am neuen Wohnorte haben sofort, spätestens am dritten darauffolgenden Werktage zu erfolgen. Der für die bisherige Wohnung zuständige Einberufungsausschuß hat die Melde karte des Hilfsdienstpflichtigen zu vervollständigen und an den Einberufungsausschuß weiterzugeben, der für die neue Wohnung des Hilfsdienstpflichtigen zuständig ist. Zu 8 8- Vordrucke für die Meldekarten stellen die zuständigen Kriegsamtstellen in Dresden und Leipzig den Ortsbehörden, d. i. in Städten mit revidierter Städteordnung der Stadtrat, in mittleren und kleinen Städten der Bürgermeister, im übrigen die Amts- hauptmannschast, zur Verfügung. Die den Ortsbehörden durch die Aufstellung der Nachweisungen und durch die späteren Meldungen und Mitteilungen gemäß 8^ 6 und 7 der Bundesratsverordnung vom 1. März 1917 nachweislich entstandenen Kosten sind bei dem zuständigen Einbe rufungsausschusse vierteljährlich anzufordern. DreSden-N., den 26. März 1917. K r t e g s m t n i st e r i« m. I. A.: Auerbach. Verkauf von Teigwaren Sonnabend, den 7. dss. Mts., in den Geschäften B. Riedel, R. Wendler, E. Weiß flog, H. Pöhland, M. Tittes, I. Heymann, A. Baumann, Konsumverein Ver kaufsstellen I und II. Kopfmenge Pfund. Preis 51 Pfg. für 1 Pfund. Marke l l von Blatt 9 des Ausweisheftes. Verkaufsbeginn: 7 Uhr vorm. Eibenstock, den 5. April 1917. Der Staötrat. >er: in der Zeit Uhr vorm., nachm., Der Staötrat. Ausweishefte sind vorzulegen. für Per Staökrat. Eibenstock, den 5. April 1917. Nachverkanf findet nicht statt Eibenstock, den 5. April 1917. bei C. Müller. Verkaufsordnung: Reichenbach, Seidel, Singer, C. Müller, Mühlig Rind- und Schweine fleisch, Reichenbach, Seidel und Mühlig außerdem Kalbfleisch. Preise werden durch Aushang bekannt gegeben. IV q u. V L «u. 8 Fleischverkauf. Sonnabend, den 7. dss. Mts. verkaufen die Fle: Kopfmenge 150 x. .Kinder erhalten die Hälfte. Volksküchengästen, für dte in den Volksküchen 50 S Fleisch sichergestellt sind, stehen beini Frischfleischverkaufe nur noch 100 o Fleisch zu. Urlauber erhalten Fleisch von 8—10 „ 10-12 „ 1-3 „ 3—5 Ausgabe der Brotmarken Sonnabend, den 7. April 1917, in der städtischen Lebensmittelabteilnng in nach stehender Reihenfolge der Nahrungsmittelausmeishefte: Wegen der Neuregelung der Lrotversorgung werden die Brotmarken diesmal nur die Woche vom 8. bis 15. April 1917 ausgegeben. Für die folgenden drei Wochen der Bezugszeit findet die Brotmarkenausgabe an einem noch bekannt zu geben den Tage der nächsten Woche statt. Die Schwerarbeiterzuschläge für die Woche vom 8. bis 15. April werden am Sonnabend mit ausgegeben, soweit sie nicht bereits durch Vermittelung der Arbeit geber den Versorgungsberechtigten schon früher zugestellt worden sind. vormittags 7—8 Uhr Nr. 2001 u. höh. Nrn. 8—9 „ „ 1701—2000. 9—10 „ „ 1401—700, 10—11 „ „ 1051—1400, 11—12 „ „ 701—1050, nachmitttags 2—3 „ „ 351—700, f, 3—4 „ „ 1-350. Sämtliche Mahlscheine sind bis 8. April 1917 an die städtische Lebensmittelabteilnng abzuliesern (am Kar freitag in der Polizeiwache). Eibenstock, den 4. April 1917. Der Kkaötrat. Die Strickereiausgabe ist bis Dienstag, den 10. ds. Mts. geschlossen. Etwa erforderliche Garnergänzungen können bis dahin bei Frau Clara Seidel, Breitestraße 4, bewirkt werden. Eibenstock, den 5. April 1917. Per Klaötrat. Ausgabe der Brotmarken. Die Ausgabe der Brotmarken auf die Zeit vom 8. bis 15. April erfolgt Sonn abend, den 7. April 1917, früh von 7 bis 9 Uhr und zwar für die Haushal tungen 1—79, 232—473 im Rathause, für die Haushaltungen 80—2308 in der obe ren Schule. Da vom 16. April 1917 ab neue Bestimmungen über die Brotregelung ! in Kraft treten, sind die Brotmarkentaschen am gleichen Tage mittags von 12—1 llhr im Rathanse zur Neusüllung zurückzugeben. Schönheide, am 4. April 1917. Dcr Gtmeindcliorstand. Aiimcldiiiig von Anslandsfordcruilgcit. Die Bekanntmachung der Kammer vom 9. März 1917, wonach die Anmcldebogen von der Kammer unter Angabe der Länder zu beziehen sind nnd die Anmeldefrist am 15. April 1917 abläuft, wird in Erinnerung gebracht. Plauen, den 5. April 1917. Pie Aanöei'skamrner. Dom Weltkrieg. Eine bedeutsame Kundgebung. — Kein neues Ariedensangebot. Pie Engländer an der Sinaifront im Rückzug. Köln, 4. April. Die „Kölnische Zeitung" meldet aus Berlin: Was der Rüchskanzler am 29. März im Reichstag über Rußland gesagt hat, gehört zu den bedeutsamsten Kundgebungen, welche während des Krieges vom Regicrungstisch aus er lassen worden sind. Di" ausdrückliche Erinnerung an drc Tatsache, daß d-r Kaiser im Jahr: 1905 den Zaren gebeten hat, sich den berech tigten Resormwünschen seines Volles nicht zu wider setzen, macht dem Märchen ein Ende, die deutsche Regierung habe sich zu einer Unterstütznng des früheren Regimes in Rußland herbeigelassen. Das ist eine wichtige Feststellung gegenüber den Versuchen unserer Feinde, in Rußland das Vorur teil gegen die deutsche Regierung zu befestigen Ebenso bedeutsam ist ore ausdrückliche Erklärung, daß wir uns nicht in die inneren Verhält nisse Rußlands ein mischen. So selbstver ständlich auch diese stets eingenommene Haltung ist, so nötig ist es geworden, sie aufs neue dem russi schen Bolte in Erinnerung zu bringen, und es ist im deutschen Volke lebhaft begrüßt woroon, daß diese Feststellungen erfolgt sind. Ebenso einmütig stimmt man in Deutschland der Erklärung des Reichstanz- lers zu, daß wir den Wunsch haben, möglichst bald wieder mit dem russischen Volke in Frieden zu leben, nnd zwar in einem Frieden, der auf einer für alle Teile ehrenvollen Grundlage ausgebaut ist. Diese Kundgebung des Reuystanzlers muß maßgebend jein für die Beur teilung der Gerüchte, welche sich in Rußland wie im Inland an die Rede des Reichskanzlers wie auch an die Aeußcrungen geknüpft haben, die dec öster reichische Minister des Aeußeren Graf Czernin