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Dienstag, IS. Oktober 1908. Nuer Tageblatt »08 ling und Anzeiger für das Erzgebirge lorstandes. idigungen. Vitt tt« SS00 »wm IMmwil Rr. ZS9 Dritter Jahrgang. Hütte, oder und er außer- verantwortlicher Redakteur: Vrl- Hendolt Für die Inserate verantwortlich: Walter siraur beide in Aue i. Erzgcd. Sprechstunde der Redaktion mit Ausnahme der Sonntage nachmittags von 4—5 Uhr. — Telegramm-Adresse: Tageblatt Aue. — Fernsprecher Für unverlangt eingesandte Manuskripte kann Gewähr nicht geleistet werden. mit der wöchentlichen Unterhaltungsbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt. „„„ vru»."!üä'Ä-!i,°^«.ftii,».n m. b. k. in Aue i. Lrzgeb. rgsb.» Bezugspreis: Durch unsere Boten frei ins Haus monatlich so ffg. 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Jedermann wird aber einsehen, daß in einem solchen Falle eine erzieherische Einwirkung mehr am Platze ist, als eine strafrichterliche. Ebenso ist ein leichtsinniges Mädel in jugendlichem Alter meist noch zu retten, wenn es die rechte pädagogische Pflege, Aufsicht und Einwirkung auf ihren Willen und ihr Herz erfährt, als wenn man es in die Zellen oder Arbeitvsäl« der weiblichen Verbrecher steckt. Dann ist ein Mäd chen meist nicht mehr zu retten! In Deutschland war zunächst ohne Aenderung unserer Reichs gesetzgebung eine völlige Herausnahme des Verfahrens gegen Jugendliche aus dem allgemeinen Strafverfahren nicht möglich. Man hat daher einstweilen den Ausweg gewählt, die Bearbeitung aller zur Zuständigkeit des Schöffengerichts oder Amtsgerichts gehörenden Strafsachen gegen Jugendliche, einschließlich des Vor verfahrens und der Strafvollstreckung, einem besonderen Richter zu übertragen. Man nimmt dazu einen im Vormundschafts wesen erfahrenen Richter und bestellt ihn ohne weitere Förmlich keiten zum Vormundschaftsrichter für sämtliche vor ihn kommende Angeklagten. Der Leiter des Jugendgerichts ist durch diese Ge schäftsregelung in der Lage, jederzeit, schon im Vorverfahren wie nach der Hauptverhandlung, alle Maßnahmen gegen verur teile oder freigesprochene Jugendliche anzuordnen, die ihm als Vormund im Interesse der Jugendlichen, zu ihrer Besserung oder zu ihrem Schutze notwendig erscheinen. Zu diesen Maßnahmen gehört in erster Linie natürlich die Anordnung der Fürsorge erziehung, die sonst oft erst nach monatelangen Verhandlungen und Weitläufigkeiten mit allen möglichen Behörden, Rektoren, Lehrern, Polizei, Eltern, Vormündern usw. möglich war. Der Jugendrichter kann z. B. an die Stelle der Untersuchungshaft die vorläufige Unterbringung in die Fürsorgeerziehung beschließen. Um jede Berührung der Jugendlichen mit erwachsenen Ange klagten zu verhindern, werden die Verhandlungen gegen jugend liche Personen nicht mehr in den Etrafgerichtsräumen oder Echöffensälen «»gehalten, sondern in den Bureau,Lumen de» vormundschastsgericht». Di« Oeffentlichkeit wird nach Möglich- itzendcr. 6as rrtsl. »8 15. l. diesem kl. luntt, Wach- ver- zu ver» ge 9 p. 712 «408!) ' ) 671 (1000) M 924 551 827 , )20 tt«7IS * ! 214 !>58 236 !50 15 326 57 0 925 333 194 0) 217 723 97 766 623 >15 270 95 49 585 268 47 896 358 13 823 170 131(2000) 80 75371 210 (2000) 3 740 622 7 577 400 1602(500) 3 748 369 »509 354 5 977 336 77 981 61» (500) 634 > 787 822 > 710 933 » 16 121 69 > 433 405 683 981 875 814 . 200 429 88818 82(2000) 1000) 153 >249 824 5 91 715 178 710 . 918 891 1540 632 846 715 287 424 8 (2000) >897 495 235 47 > 99 364 140 295 )78 500 ) 656 70 »»248 >15 664 528 520 686 941 780 132 !O46 31 557 5 (2000) 737 772 450 815 712 «4089 »33 242 466 )00) 532 752 !4 (500) 496 35 «8335 05 748 390 61 156 457 557 (2000) «Innen: »«0« 4»«0 903 775 510 5 143 74 733 260 404 485 808 462 789 682 847 853 >6 165 (1000), 14 8 5 712 1 457 828 762 > 555 531 22 .7 524 (2000) 874 534 108 966 800 807 60 (500) 660 «»929 475 462 818 124 Visse «tnfsrtzt b Seite« Das Wichtigste vom Tage. Die Zeppelin-Spende ergab bei den sächsischen Sammelstellen 380 772 Mark. Die Bundesratsausschüsse haben die N a ch l a ß st cu e r mit Wehrsteuer genehmigt. * Die Konservativen treten jetzt für eine Reichsoer- m ö g e 11 s st e u e r ein. * Die konservative Fraktion der zweiten sächsischen Kammer stimmte in ihrer gest igen Sitzung dem Heink - schen Wahlkreis cinteilungsent würfe zu. Auf dem Jungliberalcn Parteitag faßte der Gesamt vorstand eine Resolution, die für dauernde Ausschal tung des Zentrums und für die Blockpolitik eintritt. Die Volkspartei der sächsischen — Konservativen. . . . Nur weil di« wahrenZiele unserer Partei, ihre segensreiche und volksfreundlicheTätigkeit in ° den Parlamenten, ihr energisches Eintreten für die Interessen aller Bevölkerungsschichten so vielen unbekannt find, wird sie immer noch in weiteren Kreisen verkannt und engher ziger Jnteressenpolitik verdächtigt. Lernen wir darum endlich von unseren Gegnern! Sorgen wir mit allen nur möglichen Mitteln für die AufIlärung der Massen! (Probe aus dem Rundschreiben des sächsischen — Konservativen Landesoereins.) Ein seltsam Blatt flattert (vom Hauch erklärlicher Nervosi tät bewegt) auf den Redaktionsschreibtisch der Zittauer Morgen zeitung: Ein Aufruf des Konservativen Landesvereins im Königreich Sachsen an seine Getreuen. Im Grunde soll's wohl nur «ine freundliche Einladung an geistige Ueberwindung zum Bezug des in einer Dresdener Nebenstraße verborgenen Vaterlands, des Organs der staatserhaltenden Partei im Sachsenlande, sein) aber die wehe Betrübnis, die aus dem Dokument konservativer Betriebosamkeit mitleidheischend zum Herzen spricht, gibt dem Papierstückchen höheren Rang. Das Klagelied der Meding er dürste man's nennen. Wir wissen leider nicht, wer der Stilkünstler ist, der im Schweiß des Angesichts das Manuskript mit rinnendem Herzblut niederfchrieb (wir möchten ihm unser Beileid nicht kargend vorenthalten), aber wie's scheint, ist dies Blättchen, beoor's zur Presse ging, im Rat der Leitenden sorglich approbiert worden. Gilt draußen im Land also als offizielle Kundgebung der Partei, die von altersher im Rat der Sachsen konservierende und hemmende Tendenzen in edler Vollendung in sich vereinte. Wie kommt's, daß gerade jetzt die Botenfrauen das Klagelied durch Stadt und Dorf tragen? Der erste Oktober (auch nach konservativer Zeitrechnung der Wendepunkt des Quartals) ist schon vorüber; die beschmei- chelnde Anpreisung des vortrefflichen Vaterlands käme also (wenn es sich wirklich nurdarum handelte) erheblich spät und der Herr Präsident vom Landesverein müßte mit den rührigen Vaterland-Beflissenen ein ernsthaft Wörtlein reden. Aber des Herzens Drang brennt ganz wo anders: Man fühlt's in Medin gen instinktiv, daß die Stimmung im V 0 lke für die staats erhaltende Politik beständiger Entwicklungs- und Fortschritts hemmung verhängnisvoll zu werden droht. Der Handel ums Wahlrecht hat die vaterländische Tendenz des sächsischen Konservatismus so rücksichtslos entschleiert, daß die Entrüstung im Land wider die Entrepreneure dieser Politik riesengroß emporwächst. Und der Schreck hat im konser- nativen Hirn (der Psychiater versteht's zu erklären) den — Humor erzeugt, jenen lieblichgruseligen Humor, der im Ange sicht des Verhängnisses noch bleichende Lippen belebt. Man hat ihn treffend Galgenhumor genannt, und in dem kurzen Wort ist alles gesagt, was an Stimmungen und fatalistischer Ekstase den Humor des Galgens erzeugt. Jst's etwas anderes, als grimmiger Humor, wenn Herr Mehnert (oder war der Treu- ener Geheimrat der Vater des in Qual gezeugten Be kenntnisses?) in dem Landesoereins-Aufruf an die hochgeehrten Parteifreunde erzählt: Wir Konservativen dürfen unter keinen Umständen ruhig zusehen, wie allerorts Sozialdemokratie und Liberalismus durch Flugblätter und Versammlungen an Boden zu gewinnen suchen, sondern müssen vielmehr alle Kräfte einsetzen, um der Konservativen Partei als einer Volkspar- tei im wahrsten Sinne des Wortes immer größere Verbreitung zu sichern . . . Hört ihr's, hochgeehrte Parteifreunde, die Partei der überzeugten sächsischen Reaktion ist zur Volkspartei im Jugendgerichtshöfe. Von Amtsrichter Vulpitoga. Die Vergehen und Verbrechen der Jugendlichen, d. h. also der männlichen und weiblichen Personen unter achtzehn Jahren, haben der Justiz von jeher viel Mühe gemacht. Das Anwenden des strengen Gesetzes, das zumeist nur mündige Personen im Auge hat und auch nur im Auge haben kann, ließ sich oft gar nicht bewerkstelligen, da bei der Beurteilung der Vergehen jugendlicher Personen mehr noch erzieherische als rein juridische und im Interesse der Erhaltung des Staates gebotene Maß nahmen am Platze sind. In der Person des Richters kam da oft der Ethiker und Pädagoge mit dem Juristen in Konflikt. Die Gesetze trugen dieser Erfahrung bisher bereits Rechnung, indem sie für Jugendliche mildere Strafen festsetzten und bei einer großen Reihe von Vergehen die sogenannt« Fürsorgeerzie hung eintreten ließen. Der zu einer gewissen Berühmtheit ge langte Schusterhauptmann von Köpenick erlitt beispielsweise in ganz jungen Jahren eine Gefängnisstrafe, die jeder Soziologe und Ethiker als zu hart bezeichnen mußte. Soziologen und Ethiker sind es denn auch gewesen, die danach gestrebt haben, bei uns die seit einem Jahre in einer Reihe von deutschen Eroß- und Mittelstädten eingerichteten Jugendgerichtshöfe zu begrün den. Di« Jugendgerichtshöfe erfreuen sich in der kurzen Zeit ihres Bestehens bereits einer großen Beliebtheit Lei Juristen, Volkswirtschaftlern, Regierungen, Kommunal- und Schulbehör den. Es sind Sonder-Strafgerichte für jugendliche Angeklagte, d. h. eben für alle Personen im Alter von zwölf bis achtzehn Jahren. Ihr Vorbild sind die amerikanischen Jugendgerichte. B«i diesen läßt der Jugendrichter durch ein besonderes Hilfsorgan, den Probation-Officer die Verhältnisse der Angeklagten — in Amerika nur bi» zu sechzehn Jahren — feststellen, er schickt die schuldig Befundenen aber nicht in da» Gefängnis, sondern unter- stellt sie der Hreiterdy. Pflege de» vrobattowOfftcer», oder gibt sie, wenn ach jhDdiM- erscheint, einer Erziehungsanstalt. Der JugendrichMM «Weine Art von richterlichem Pädagogen, er wahrsten Sinne des Wortes geworden. Wenn Ben Akiba noch auf Erden wandelte, jetzt würde er bekennen müssen: Pardon, meine Herren, ich habe mich geirrt, etwas derart Un . . . verzagtes (bleiben wir höflich) ist wirklich noch nicht dagewesen! Vor ein paar Tagen setzte, wie das Auer Tageblatt schon erzählte, Herr Opitz seinen Fuß auf vogtländische Erde und erzählte einer Versammlung von viel Volks (zum erstenmal wohl in seinem Leben), daß die konservative Partei im Heimat land eine Volkspartei sei und ihre ganze Kraft im uneigen nützigen Dienst für der Sachsen Glück und Wohl vergeude. Der Herr Geheimrat blieb leuen-ernst, als er's erzählte, während in der ersten Reihe der Hörer die Mehrheit bereits vergnüglich schmunzelte. Offenbar waren die Herzen tief gerührt. Daß nun auch der Konservative Landesverein die These des Treuener Geheimrats aufs Eeschäftspapier übernommen hat, zeigt, wie eng die Zusammenhänge sich berühren. Das Verhäng nis der Wahlreform, der Schatten der Schuld drängt jedes Quentchen konservativen Hirns in den Wirbel, und wenn aus dem brandenden Gewoge nur ein wenig Humor gerettet wird, so darf man Las mit Befriedigung als Zeichen des volkspartei- lichen Intellekts der sächsischen Reaktion registrieren. Indessen: Herr Opitz und der Erzeuger des Aufrufs an die hochgeehrten Parteifreunde sind im Recht. Beide! Sie selbst werden's ver mutlich leise bezweifeln, und schon deshalb drängt menschliche Anteilnahme, das kleinmütige Bangen der Zagenden zu scheu chen. Die konservative Partei auf sächsischer Erde war und ist eine Volkspartei; sie tat im Lauf unrühmlicher, aber erfolgbe schwerter Jahrzehnte mehr wider Sjachsens Volk, als irgend ein ander politisch Geschäft im Lande. Wer war's, der zum Ende des alten Jahrhunderts dem Volk das Wahlrecht im staatserhaltenden Interesse verkümmerte? Die Konservative Volkspartei! Wer war's, der das Land des Segens der verkehrsfördernden Rübenbahnen mit Geschick und Entschlossenheit teilhaftig machte? Die Konservative Volks partei! Wer schirmte die Finanzkunst Watzdorffs, die Sachsen mit Riesenschritten dem Ideal d«s Staatsbankerotts entgegenfiihrte? Die Konservatvie Volkspartei! Wer hielt über dem geistigen und kulturellen Leben im Wettiner Königreich schützend die Hand mit der Rute? Wer bremste ge- wattig den strebenden Fortschritt der Schule? Die Konservative Volkspartei! Wer übte in kluger Rücksichtnahme auf der Steuer zahler schmächt'ge Börsen Sparsamkeit, als Sachsens Be amte, unter der Zeiten Not des Dringendsten ermangelnd, vom Staate Brot verlangten? Die Konservative Volkspartei! Wer keit eingeschränkt. Die Jugendgerichte erfreuten sich, wie ich schon sagte, in kurzer Zeit großer Beliebtheit, und es ist daher mit Freuden zu begrüßen, daß der preußische Justizminister als erster besondere Grundsätze für das Verfahren der Jugendgerichtshöfs festgestellt hat. Ich kann daraus das allgemein Interessierende kurz mitteilen, wie es sich in der Praxis gestaltet. Im vorbereitenden Verfahren werden möglichst frühzeitig die Lebensoerhältnisse des jugendlichen Beschuldigten und alle sonstigen Umstände erforscht, die zur Beurteilung seiner Persön lichkeit, der Straftat und namentlich der zur Erkenntnis der Strafbarkeit erforderlichen Einsicht von Erheblichkeit sein kön nen. Insbesondere setzen sich die Beamten der Staats- und Amtsanwaltschaft auch direkt mit den Eltern, dem Vormunde, dem Pfleger oder Fürsorger, dem Anstalts- und Schulvorstande, dem Rektor, Lehrer, den Vereinen oder sonstigen Organen für die öffentliche Jugendfürsorge in Verbindung. Alle diese Organ« geben im Interesse der Sache meist gern Auskunft über die jugendlichen Beschuldigten. Die Vernehmung des Beschuldigten erfolgt meist direkt durch den Richter des Jugendg«richtshoses. Im Vorverfahren wird auf diese Weise alles geklärt und der Jugendrichter «rhält ein Bild von der Persönlichkeit und der Umwelt — dem Milieu — der ang«schuldigten Person. Der Richter muß ein möglichst tüchtiger Seelenkenner — Psychologe — sein. Der, Minister weist ganz besonders darauf hin, daß in dem Falle der Erhebung der Anklage und einer Hauptverhand lung dafür Sorg« getragen wird, daß eine Berührung der jugend lichen Angeklagten mit verbrecherischen Element«» währ«nd sei ne» Aufenthaltes im Gerichtsgedäud« strMe vermieten wird. In „zusammenhängenden Strafsachen", bei denen gegen Erwachsen« und Jugendliche verhandelt werden muß, werden die Jugend lichen besonder» vernommen. Bet kleinen Amts- und Landgerich ten — also da, wo keine besonderen Jugendgerichtshöfe wie in den größeren und mittleren Städten bestehen — sollen allgemein fortan di« Termine gegen Jugendliche so anberaumt werden, daß sie vor Beginn der Verhandlungen gegen Erwachsene beendet find. Der Minister wünscht, daß für die Jugendgericht»höf« solche Richter ««»gewählt werden, die Lei reifer Lebenserfahrung der Sache «olle» Verständnis wie Interesse und Neigung ent gegenbringen. Tin verheirateter Richter, der selbst Kinder hat // '. > -