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Mai LS«8 Die städtischen Anlage« am Rathaus, Brühl, Rosinenberg, Kirchplatz, Bahnhof und an der Industrieschule werden hiermit erneut dem Schutze der Bürgerschaft eindringlichst empfohlen, damit diese Anlagen auch wirklich ein Schmuck für die Stadt bleiben und die dafür aufgewendeten Kosten nicht nutzlos verausgabt sind. Untersagt ist eS insbesondere, außerhalb der Wege ans den Anlagenslächen z« gehen, Baume und Sträucher zu beschädigen und Papiere, Stoffabfälle re. wegzuwerfe«. Besitzer von Hunden, Hühner« nnd dergleichen werden ge warnt, diese Haustiere in den Anlagen «mherlaufen zu lasten. Nichtbeachtung obiger Bestimmungen ziehen neben Ersatzansprüchen für den an ¬ gerichteten Schaden Bestrafung der Beteiligten bez. der Tierhalter mit Geld bis zu 6V Mt. oder Hast bis zu « Tagen nach stch. Die Rathausanlagen find — abgesehen von der Straße — bis zu ihrer Fertigstellung für den Verkehr gesperrt. Ttadtrat Eibenstock, den 6. Mai 1908. I. V.: Justizrat Landrock. Müller. Nr. 13 des II. Nachtrages zur Schankstättenverbotsliste ist zu streichen. Stadtrat Eibenstock, den 9. Mai 1908. I. V.: Justizrat Landrock. M. II. Die Arbeit des Hteichstags. Der Sessionsabschnitt, den der Reichstag jetzt beendet hat, ist ein bedeutsamer und für die innere Entwickelung unseres Vaterlandes fruchtbringender gewesen. Wohl kaum jemals hat eine derartige Fülle von gesetzgeberischem Mate rial dem Reichstage vorgelegen, das in rund 100 Sitzungen bis auf geringe Ueberreste aufgearbeitet worden ist. Zunächst sei hervorgehoben, daß zum erstenmal wieder seit vielen Jahren der Etat rechtzeitig erledigt worden ist, bei dem auch zwei wichtige Vorlagen, die Novelle zum Flotten gesetz und der Bau von Kolonialeisenbahnen, genehmigt wur den. Von neuen Gesetzentwürfen, die der Reichstag im Zeichen des Blockes erledigt hat, sind vor allem das Vereins gesetz und das Börsengesetz zu nennen. Beim Vcreinsgesetz ist namentlich von einschneidender Bedeutung der sogenannte Sprachenparagraph, die Forderung, daß die Verhandlungen in den Versammlungen in deutscher Sprache zu führen seien, sowie der Ausschluß der Jugendlichen unter 18 Jahren aus politischen Vereinen und Versammlungen, dessen Aufnahme in das Gesetz der Initiative der Konservativen zu verdanken ist. Durch das zweite Blockgesetz, das Börsengesetz, sind Ga rantien geschaffen worden, daß nicht die wichtigsten Nahrungs mittel des Volkes zum Spiel an der Börse werden. Von den sonstigen Gesetzen seien ferner diejenigen genannt, die wegen der Auflösung des Reichstages in der vorjährigen Legislaturperiode nicht erledigt wurden. Hierher gehören die Aenderung des Unterstützungswohnsitzgesetzes, das Gesetz über den Versicherungsvertrag, die Maß- und Gewichtsordnung, die Aenderung des Vogelschutzgesetzes und die Aenderung des tz 833 BGB. betreffend die Haftpflicht des Tierhalters. Neben diesen Gesetzen wurde dann auch noch eine große Menge anderer dem Reichstage vorgelegt und über wiegend auch verabschiedet. So der Gesetzentwurf betreffend die Handelsbeziehungen zum britischen Reiche, der wiederum auf zwei Jahre angenommen wurde, und die Brüsseler Zucker konvention, die mit einem vom Abgeordneten Graf Schwerin- Löwitz hierzu gestellten Antrag auf Herabsetzung der Zucker steuer verbunden und ebenfalls genehmigt wurde. Mehrere Gesetze sollen dazu dienen, um die Geldteuer ung zu beheben und namentlich der Reichsbank mehr Bar mittel zur Verfügung zu stellen. Dazu sind zu rechnen das Scheckgesetz, das Gesetz betreffend Aenderung im Münzwesen und em Nachtragsetat, durch den der Post-Ueberweisungs- und Scheckverkehr eingeführt wurde. Das Gesetz über die Bestrafung der Majestätsbeleidigungen beruht auf kaiserlicher Initiative selbst. Nach dem Gesetz muß die Majestätsbelei digung, wenn sie strafbar sein soll, begangen sein in der Absicht der Ehrverletzung, auch muß sie böswillig erfolgt sein. Die Verjährungsfrist ist auf sechs Monate statt bisher fünf Jahre festgesetzt. Das Gesetz wurde in dritter Lesung gegen die Stimmen der Sozialdemokraten angenommen. Ein für das Handwerk wichtiges neues Gesetz ist der sogenannte kleine Befähigungsnachweis. Nach diesem steht im Handwerksbetrieb die Befugnis zur Anleitung von Lehr lingen nur denjenigen Personen zu, welche das 24. Lebens jahr vollendet und eine Meisterprüfung bestanden haben. Den Meistertitel in Verbindung mit der Bezeichnung eines Handwerkes dürfen nur Handwerker führen, welche für dieses Handwerk die Meisterprüfung bestanden und das 24. Lebens jahr zurückgelegt haben. Ein weiteres Gesetz bezieht stch auf die ErleiAerung des Wechselprotestes, der bis zur Summe von 800 Mark bei sehr geringen Gebühren auch durch Post beamte vollzogen werden kann. Proteste sollen nur noch in der Zeit von 8 Uhr vormittags bis 6 Uhr abends erhoben werden. Ferner seien noch genannt das Gesetz über die Sicherung der Ansprüche der Handlungsgehilfen im Falle der Erkrankung auf Gehalt und Krankengeld sowie das Gesetz betreffend Stempelabgabe von Erlaubniskarten ausländischer Automobile, wodurch der Grenzverkehr erleichtert werden soll. Außer diesen verabschiedeten Gesetzentwürfen unterliegen noch mehrere der Beratung in der Kommission. Der Reichstag bat diesmal ohne Zweifel eine Tagung hinter stch, die eine so gewaltige Fülle von gesetzgeberischen Arbeiten erledigt hat, wie kaum ;emals zuvor. 99 Plenar sitzungen sind abgehalten worden, dazu eine Unmenge von Sitzungen der einzelnen Kommissionen, an die mit ganz ge lingen Ausnahmen sämtliche Gesetze und Entwürfe verwiesen wurden. Hoffen wir, daß alle Gesetze zur Wohlfahrt unseres Vaterlandes dienen und ihren Zweck, zu dem sie erlassen sind, in jeder Beziehung erfüllen. Das Drama von Liebenberg. Mit Mißfallen war es verschiedentlich bemerkt worden, daß die Berliner Gerichtsbehörde gegen den des Meineids in hohem Maße verdächtigen Fürsten Eulenburg anscheinend gar so langsam vorging und man hielt selbst mit dem Vor wurf nicht zurück, daß dies mit Rücksicht auf die Stellung des Beschuldigten geschehe, indem sonach wieder einmal mit zweierlei Maße gemessen werde. Wie unberechtigt dieser Vor wurf war, hat die Wendung gezeigt, welche nunmehr die Affäre genommen hat. Der Fürst ist am Freitag nachmittag im Kranken-Automobil als Untersuchungsgefangener dem Ber liner Charitökrankenhause zugeführt worden, wo er unter be sonderer Bewachung steht. Wenn diese Maßnahme nicht schon vor einiger Zeit getroffen wurde, so lag das daran, daß man eben erst die Aussagen der Münchener Zeugen nachprüfen mußte, da doch auch mit der Möglichkeit zu rechnen war, daß auch von dieser Seite unrichtige Angaben gemacht worden seien. Nun es aber soweit war, ist seitens der Behörde prompt und energisch eingegriffen worden, und wenn auch Fürst Eulenburg noch in den letzten Wochen auf seiner Besitzung Liebenberg verweilen konnte, so war er doch derart sorgfältig überwacht, daß Zwischenfälle nicht zu be fürchten waren. Die Gerechtigkeit wird ihren Lauf nehmen, ganz unbekümmert um die soziale Stellung des Angeschuldigten. Es ist eine heikle Sache, sich mit einer vor Gericht schweben den Sache zu befassen und vor allem muß man es peinlichst vermeiden, sich schon vorher einseitig ein Urteil zu bilden, denn wer will wissen, ob es dem Fürsten Eulenburg nicht vielleicht doch gelingt, die schweren Anschuldigungen gegen ihn zu entkräften. Nach dem aber, was jetzt durchsickert, ist diese Hoffnung freilich eine ziemlich geringe und selbst wenn der Angeklagte freikommen sollte, wäre wohl seine Rolle für immer ausgespielt, denn es ist wohl nicht von ungefähr, wenn Fürst Eulenburg in den Listen der Münchener Polizei unter denjenigen Persönlichkeiten geführt wurde, welche für homo sexuelle Neigungen empfänglich sind und es darf auch nicht außer Acht gelassen werden, daß im Prozeß Moltke contra Harden ein Kriminalkommissar ohne weiteres erklärte, daß gegen den Grafen Moltke in sexueller Hinsicht der Polizei nichts Normwidriges bekannt sei, während er sich über den Fürsten Eulenburg nach dieser Hinsicht ausschwieg. Wie dem auch sein möge, so bietet der Verlauf der Affäre Eulenburg doch manches bemerkenswerte psychologische Moment. Es wäre ja menschlich begreiflich, wenn der Fürst sich durch einen Meineid ein für alle Mal gegenüber weiteren Angriffen retten wollte, aber er hätte es nicht einmal notwendig gehabt, einen Eid überhaupt dahingehend zu leisten, daß er keine Schmutzereien begangen habe. Er hätte lediglich in entschiedener Weise die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen zurückzuweisen brauchen, zumal auch infolge Verjährung die Möglich keit einer Strafverfolgung überhaupt nicht bestand. Hat aber Fürst Eulenburg wirklich einen Meineid begangen, so mußte er sich von vornherein sagen, daß seine Gegner nicht ruhen und rasten, sondern weiteres Be lastungsmaterial gegen ihn zusammen zu tragen stch be mühen würden. Es wäre also, ganz abgesehen von allen moralischen Bedenken, überaus unklug gewesen, einen Mein eid zu leisten. Die Gründe, warum dies Fürst Eulenburg getan haben sollte, wären daher kaum zu erkennen, es müßte denn sein, daß noch andere Motive mitspielen und daß der Fürst aus höherliegxnden Gründen und namentlich mit Rück sicht auf die Verquickung der Angelegenheit mit der hohen Politik nicht die Wahrheit hätte bekennen wollen, um weitere Bloßstellungen zu verhüten. Jedenfalls darf man dem Aus gange des Dramas mit größter Spannung entgegensetzen, wenngleich man zu unserer'Gerichtspflege das vollste Ver trauen dazu haben kann, daß die Gerechtigkeit ihren Weg nehmen wird, sei es nach dieser oder jener Richtung hin. Tagesgeschichte. — Deutschland. Das Kaiser paar ist in Donau eschingen eingetroffen. — Auszeichnung des Staatssekretärs Drrn- burg. Aus Anlaß der Annahme der kolonialen Eisenbahn- Vorlage im Reichstage ist nach der „Nordd. Allg. Ztg." dem Staatssekretär Dernburg folgendes Telegramm des Kaisers aus Donaueschingen zugegangen: »Mit besonderer Genugtu ung habe ich die Meldung von der durch den Reichstag er folgten Annahme der Eisenbahnvorlage, die dem Aufschlüsse unserer Kolonien in Afrika dienen soll, erhalten. Mir meiner besten Gratulation zu diesem verdienten Erfolge verleihe ich Ihnen als Zeichen meiner Anerkennung den Kronenorden 1. Kl. und wünsche Ihnen zugleich glückliche Reise zu Ihrer Fahrt nach Südwestafrika. Wilhelm I. k. — Frankfurt a. M., 8. Mai. Anläßlich der Hundert jahrfeier hat die Handelskammer beschlossen, ein Kapital von 100000 Mk. unter dem Namen „Stiftung der Handelskammer zu Frankfurt am Main" zu stiften für hilfs bedürftige Angehörige von Frankfurter Kaufleuten, und be sonders zur Förderung des Studiums an der hiesigen Aka demie für Sohne und Töchter Frankfurter Kaufleute. — Der Goslarer Denkmalsschänder ist in Köthen in der Person des Sattlers Loske aus Beuthen verhaftet worden. — Oesterreich-Ungarn. Zum deutschen Landsmannminister in Oesterreich ist nunmehr Hein rich Prade, der schon vor dem kürzlich verstorbenen Minister Peschka diesen Posten innehatte, offiziell ernannt worden. — Wien, 10. Mai. Am 30. Mai werden im Schön brunner Schlosse sämtliche Generale der österreichisch ungarischen Armee und die im Generalsrang stehen den Offiziere der Kriegsmarine dem Kaiser Franz Joseph namens der österreichisch-ungarischen Armee gratulieren. Es werden mehr als 300 Generale anwesend sein, in deren Namen der Thronfolger Erzherzog Franz Fer dinand sprechen wird. Ferner werden voraussichtlich sämtliche ausländische Regimenter, deren Inhaber Kaiser Franz Joseph ist, Offiziersdeputationen nach Wien entsenden. Kaiser Wil helm hatte ursprünglich beabsichtigt, die preußischen Regimenter, deren Inhaber Kaiser Franz Joseph ist, in ihrer Gesamtheit nach Wien zu senden, hat aber auf Wunsch Kaiser Franz Josephs davon wieder Abstand genommen. — Frankreich. Im nächsten Jahre sollen die sechs französischen Linienschiffe der „Danton"-Klasse zu Wasser sein. Vor kurzem wurde unter dem Vorsitze des französischen Marineministers Thompson, auf dessen Initiative der Bau dieser Schiffe zurückzuführen ist, das Bauprogramm für 1909 beraten. Nach den Vorschlägen, die eingereicht wurden, scheint man sich dahin einig zu sein, daß die Deplacements der neuen Linienschiffe auf 20 bezw. 21000 t erhöht werden sollen. Ob die Armierung aus einem Einheitskaliber oder aus einem gemischten bestehen wird, ist noch nicht entschieden. Vier von den fünf eingereichten Projekten sprechen sich für das Einheitskaliber aus, und zwar entweder 12-30,» em, 14—30,» em, 16—28 em oder 20—24 em und nur ein Vorschlag sieht 8—30,» em und 8—24 cm-Geschütze vor. Interessant ist, daß das französische 28 cm-Geschütz dem deutschen als überlegen erachtet wurde. Die Maschinen werden ebenso wie die der „Danton"-Klasse aus Turbinen bestehen. Die Geschwindigkeit soll 20 Seemeilen pro Stunde betragen. — England. Die außerordentlichen Fortschritte in der Bewaffnung der englischen Kriegsschiffe schei nen erhebliche Nachteile für die Schiffskörper selbst im Ge folge zu haben. Nach einer Meldung des „Chronicle" aus Plymouth hat die Admiralität das gleichzeitige Abfeuern aller paarweise aufgestellen 12-Zoll - Geschütze am Bord der Linien schiffe und Kreuzer bis auf weiteres verboten. Dieses Ver bot wird darauf zurückgeführt, daß bei den letzthin stattge habten Schießversuchen auf dem neuen Kreuzer „Jndomitable" beim gleichzeitigen Abfeuern der schweren Geschütze schwere Beschädigungen der Boote und am Schiffskörper verursacht worden sind. — Indien. Die feindlichen Stämme der Moh- mands haben die britischen Friedensbedingungen trotzig abgelehnt. Dies kommt den Engländern recht ungelegen, da ein Einrücken in das Gebiet der feindlichen Stamme infolge der klimatischen Verhältnisse und der zur Zeit dort herrschenden Cholera voraussichtlich größere Opfer an Menschenleben erfordern würde. Trotzdem soll General Willcocks sofort gegen die Mohmand« vorgehen. Man wird sich also auf neue Kämpfe gefaßt machen müssen. — lieber