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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich t Mark 20 Ps. prssmimeranäo. Inserate werden bis spätestens Mittags deS vorhergehenden Tages deS Erscheinens erbeten und die CorpuSspaltenzeile mit 10 Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend Organ für den Stabtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 42. Donnerstag, den 7. April 1881.6. Jahrg. Die Sta-teaffen-Expe-ition bleibt nächsten Sonnabend (den 9. d. Mts.) geschlossen. Zwönitz, am 6. April 1881. ' D e r B ü r g e r m e i st e r. Schönherr. Bekanntmachung, die diesjährige Krühjahrseontrolversammlung betr. Die Mannschaften der Stadt Zwönitz — Reservisten und Landwehrleute, sowie Dispositions-Urlauber — haben Dienstag, den IS. April e., nachmittags Vr2 Uhr, im Bürgergarten zu Stollberg zur Coutrolversammluug zu erscheinen. Gestellungs-Ordres werden nicht ausgeschickt, sondern es hat jeder Mann vorstehender Bekanntmachung gleich einer Ordre Folge zu geben, widrigenfalls er sich der Bestrafung nach den Militärgesetzen zu gewärtigen hat. Etwaige Dispensationsgesuche, welche bis spätestens zur Stunde der Controlversammlung bei der betreffenden Bezirks-Compagnie Feldwebel Andreas-Stollberg) anzubringen sind, finden nur auf Grund einer beigefügten behördlichen Bescheinigung Berücksichtigung. Die Mannschaften haben zur Controlversammlung in reinlicher anständiger Kleidung zu erscheinen und die Ehrenzeichen anzulegen. Der Misitär-Paß ist mit zur Stelle zu bringen. Bemerkt jvird noch, das; diejenigen Landwehrmannschaften, als Einjährig-Freiwillige, Train u. s. w., welche in der Zeit vom 1. April 1869 bis 30. Septbr. 1869 eingetreten sind, behufs Beorderung zu der diesmaligen Frühjahrscontrolversammlung entbunden sind. > Zwönitz, am 4. April 1881. Der Bürgermeister. Schönherr. Tagesbericht. — Zwickau Die hiesige Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund von 8 H und § 12 des Gesetzes gegen die gemeinge fährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. October 1878 die Druckschrift „Socialdemokratische Lieder und Deklamationen. Dritte bedeutend vermehrte Auflage. Zürich, Verlag der Volksbuch handlung (I. Franz) 1875" verboten. x Auerbach. Ein rechter Fenertag mar der 2. April. Früh gegen 3 Uhr brannten die zu dem v. Arnim'schen Gute gehörigen Wirthschaftsgebäude in Voigtsgrün nieder. Zwischen 6 und 7 Uhr verzehrte eine Feuersbrunst das Mühlmann'sche Gut in Jrfersgrün. Mittag 1 Uhr legte die Flamme das früher Petermann'sche Haus in Vogelsgrün in Asche. Endlich verkündete gegen Mitternacht ein gewaltiges Glühen des Himmels gegen Süden ein abermaliges Brandunglück. Wie wir aus sicherer Quelle erfahren, sind der Flanune einige Hintergebäude am Markte zum Opfer gefallen. In allen vier Fällen wird Brandstiftung vermnthet. — Die diesjährigen Fortbikdungsschul-Eramina waren durch eine Ausstellung von Lehr lingsarbeiten erweitert worden. Trotz unfreundlichen Wetters fanden sich viele Besucher ein. Wir hegen die Hoffnung, daß solche Ver anstaltungen nur dazu beitragen können, den Lernenden zu ermu- thigen und anzusporneir und das Gewerbe selbst zu heben. Die besten der Arbeiten sollen durch Prämien ausgezeichnet werden. — Chemnitz. In Folge eines Defekts fand am 4. April kurz hinter der Station Wolkenstein eine Entgleisung der Vorderachse der Maschine des Vormittags 8 Uhr 42 Min. aus Chemnitz nach Anna berg übgelassenen Personenzugs statt. Obwohl sich der Zug noch eine Strecke fortbewegte, bevor er zum Stehen gebracht werden konnte, geschah doch kein weiterer Unfall und kamen die im Zuge befindlichen Passagiere mit dem Schrecken davon. Nachdem zunächst der Zug ohne die entgleiste Maschine und hierauf diese selbst nach Wolkenstein zurückgeschoben worden waren, wurde der Personenzug mit ^stündiger Verspätigung durch die Maschine eines gerade im Bahnhofe Wolkenstein haltenden Güterzugs nach Annaberg weiter befördert. — Oschatz, 3. April. Wie bekannt, besteht an vielen Orten noch die Unsitte, daß die Confirmanden am Tage ihrer Confirmation, sowie auch an demjenigen Tage, an welchem sie zum ersten Male zum heiligen Abendmahle gehen, sich an öffentlichen Vergnügungs orten und in Schänklocalen vielfach ohne Aufsicht ihrer Eltern auf halten. Die hiesige Bezirksschulinspection hat es daher für ihre Pflicht gehalten, dieser Unsitte, die gewöhnlich lärmenden Ausdruck findet, nach Kräften entgegen zu treten und weist daher in einer öffentlichen Bekanntmachung zu entsprechender Nachachtung darauf hin, daß Confirmanden, da sie der Schuldisciplin mit dem Acte der Confirmation selbst noch nicht völlig entwachsen sind, den bezüglich des Besuchs öffentlicher Schankstätten bestehenden Bestimmungen in gleichem Maße wie Schulkinder und Lehrlinge unterliegen und es daher denselben nicht gestattet ist, anders als in Begleitung er wachsener Personen öffentliche Vergnügungsorte zu besuchen. Die Inhaber öffentlicher Schankstätten werden gemäß 8 135 der Armen- ordnuug vom 22. Oct. 1840 auf die genaue Beobachtung dieser Bestimmungen besonders hingewiesen. Die vorstehend erwähnte Be kanntmachung ist sicherlich vollständig am Platze und verdient, im ganzen Lande nachgeahmt zu werden. — Zittau, 2. April. Die Kunde von etwas Ungeheuerlichem, Unerhörtem durchfliegt heute, alle Gemüther erschütternd und mit Grauen füllend, unsere Stadt: ein sacrilegischer Einbruch' in das Reich des Todes, eine Leichenschändung in furchtbarstem Umfange, in offenbar räuberischer Absicht, ist auf unserem alten Weberkirchhofe — von welchen frevlerischen Händen und in welcher der letzten Nächte, bleibt noch zu erniitteln — verübt worden. Die Entdeckung des Verbrechens wurde erst gestern gemacht, gestern Abend um 6 Uhr auf hiesiger Polizeiwache erst gemeldet. Sofort vorgenommene Recherchen haben Folgendes festgcstellt: Das Erbbegräbniß der Rechts anwalt Th.'schen Familie zeigte sich zunächst erbrochen; die seitwärts befindliche eiserne Luftthür zu demselben stand offen und dieser Um stand lenkte zuerst auf die Spur der Unthat. Von 8 Särgen, die in dieser Gruft stehen, waren 3 große und 3 Kindersärge aufge brochen, die Deckel herabgestürzt, die Leichen durchwühlt. Der Leiche der Frau Bertha Clara Th. waren die verschränkt gewesenen Hände auseinandergerissen und der Ring, welchen sie an einem Finger ge tragen, fehlte; offenbar ist er geraubt. Die menschlichen Hyänen — es müssen ihrer zwei mindestens gewesen sein bei der Schwere der eichenen Gruftdeckel, welche sie zu heben hatten — sind darauf in die benachbarte Gruft der alten Zittauer Familien Hirschfeld und Groß, in die sie sich in Stricken herablassen mußten, noch einge drungen und haben auch hier an Särgen und Leichen ein schreckliches Zerstörungswerk verübt. Ob sie hier irgend welche Kostbarkeiten wirklich erbeutet, ist bei dem Alter dieser Särge noch kaum festzu stellen. Hoffentlich bringt die rascheste Untersuchung bald Licht in das noch vor der Hand unheimliche Dunkel dieser Frevelthat.