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ImlsÄatl Dienstag, den 6. Januar 18S1 No. 2 Dtsnkuvsvevfahven Verwalters zur Wilsdruff, am 5. Januar 1891. ^ist eine schwierige, aber auch eine der höchsten Aufgaben jedes IArbeiter gegen dte Folgen von Krankheit und Erwerbsun ¬ bezahlen haben Rathsstelle, in eigenen Aufbe- den Arbeitsort fähigkeit und zur erhöhten Fürsorge für ihr materielles Wohl ist das deutsche Reich mit einer Kühnheit und Entschlossenheit ohne Gleichen vorangegangen. Wenn es auch bisher noch an genügenden Zeichen des Dankes und der Anerkennung gefehlt hat, so kann uns dies doch nicht irre machen in der Ueber- zeugung, daß die hier eingeschlagenen Wege die einzigen sind, welche eine Versöhnung der sozialen Gegensätze und eine Milderung der Klassenkämpfe in Aussicht stellen. Andere Länder werden sich bald gezwungen sehen, die deutsche Gesetz gebung nachzuahmen, wenn sie ihre Wirkung erst in einer Besserung der Zustände in der Arbeiterwelt und im Ausgleich feindseliger Gegensätze geäußert haben wird, wie man sie trotz mancher Enttäuschungen erhoffen kann. Ueber die Altersversicherung ist von sozialdemokratischer Seite noch geringschätziger und spöttischer abgeurtheilt worden, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. Der Stadtgemeinderath Ficker, Brgmstr. In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Gasthoföbesitzers Friedrich August Naumaun in Resfelsbsrf ist zur Abnahme zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der "baren Vermöqensstücke der Schlußtermin auf den 28. Januar 1891 Vormittags 10 Uhr 'öor dem Königlichen Amtsgericht hierselbst bestimmt. Wilsdruff, den 2. Januar 1891. König!. Amtsgericht Wilsdruff, den 30. Dezember 1890. Vr. «unKloL Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post ' bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummern 10 Pf. Asmmeudeu Donnerstaa, den 8. -s. Mts., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche StaStgsmeinderathssttzung Gemeinwesens, welches auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens steht." Damit war zum ersten Mal das Ziel bestimmt vorgezeichnet, aber die Aufgabe erschien damals noch so überwältigend, daß wohl wenige das Vertrauen hatt°n, sie werde schon nach nicht einem Jahrzehnt vollständig gelöst sein. Es war vielleicht die bedeutsamste That, die der Reichstag seit den grundlegenden Gesetzembei der Errichtung des Reichs gethan; darin stimmten Freunde und Gegner überein. Wenn irgend etwas die sozialistisch erregten, dem Staat .und der heutigen Gesellschaftsordnung entfremdeten Arbeitermassen versöhnen kann, so ist der Versuch, dieselben von der Fürsorge des Staates und der bürgerlichen Gesell schaft zu überzeugen und sie mit festen Banden realer In teressen an die heutige Ordnung zu knüpfen. In der mit jener Botschaft cingeleiteten Gesetzgebung zum Schutze der WiM Mm, MkMP md die UmWndm —> »> für die Agl. Amtshauximannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. die Jnvaliditats- «ns Altersversorgung Nachdem die QuittungLkarten für den unterzeichneten Verband auf Grund der Angegangenen Anmeldungen ausgetertiAk.und an die betheiligten Herren Vorstands- undAus- schußmitgl-eder, (Gemeindevorstände und Gutsvorsteher), ausgehändigt worden sind, wird Folgendes hiermit bekannt gegeMr: 1., daß die Beiträge von den Arbeitgebern allmonatlich und zwar an jedem letzten WochentaDW Monats u., für alle männlichen Personen, (die der 2. Lohnklasse angehörm), 20 Pfg. wöchentlich, b., für alle weiblichen Personen, (die der 1. Lohnklaffe angehören), 14 Pfennige wöchentlich, dafern Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht über eins höhere Lohnklaffe sich geeinigt haben, in welchem Falle die Beiträge entsprechend erhöhen, an die Laffenstelleu der obgebachten Herren Gemeiu-evorftän-e und Gutsvsrsteher, in Aalsskv, zu zahlen sind, wofür sodann sofort von denselben Marken in die betreffenden Quittungskarten geklebt Hiernächst ist zu bemerken, daß die Arbeitgeber berechtigt sind, die Hälfte der Beiträge, welche die bei ihnen bWäftigteü.Versi^ zu und in den beiden letzten Lohnzahlungsperioden fällig geworden sind, denselben in Abzug zu bringen; Tagesgeschichte. Das Jnvaliditäts-und Altersversicherungsgesetz ist mit dem Beginn des neuen Jahres ins Leben getreten. Dis vorberei tenden Arbeiten Haden sich, soweit man sehen kann, überall ordnungsmäßiger Weise vollzogen und die Schwierigkeiten sind wenigstens nicht in dem erwarteten Umfange hervocgetreten. Man wird sonach hoffen dürfen, daß sich das.Gesetz bald ein lebt und daß, wurn es erst anfängt, seine Wirksamkeit zu äußern, der Widerspruch dagegen mehr und mehr verstummt und einer aufrichtigen Anerkennung dieser großen Reform Platz macht. In der kaiserlichen Botschaft vom 17. Novbr. 1881 hieß es: „Auch diejenigen, welche durch Alter und Jn- liduät erwerbsunfähig werden, haben der Gesammthsit gegen über einen begründeten Anspruch auf ein höheres Maaß staat licher Fürsorge, als ihnen bisher hat zu Theil werden können. Für diese Fürsorge die rechten Mittel und Wege zn finden, - Ml br. Wahrung gestellt wird. Schließlich werden die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher noch veranlaßt, streng darauf zu sehen, daß versicherungspflichtige Personen picht ehrp verlassen, als bis ihnen die Beitragsmarken auf die Quittungskarten geklebt und dieselben entwerthet worden sind. Wilsdruff, am 3. Januar 1891. , Der Krankenkaffeuverband im Amtsgerichtsbezirke Wilsdruff. 4 - Ficker, Brgmstr., Vors. , Bekanntmachung. Unter Hinweis auf die vorstehende Bekanntmachung des Gemeindekrankenkassen-Verdandes im Amtsgerichtsbezirke Wilsdruff vom 3. dieses Monats machen wir dmniuf auf merksam, daß für die vcrsi i srungspflichtigen Personen hiesiger Stabt, welche nicht dem gedockten Gemeindekrankenkassen-Verbande angehören, von den Arbeitgebern derselbe die^Bei- lräge ebenfalls monatlich und zwar jeden letzten Wochentag des Monats an Rathsstelle hier an Herrn Rathsregistrator Zalesky zu bezahlen sin^mnd Daß das Ginkleben und Lntwerthen der Beitragsmarken nur an hiesiger Rathsstelle zu geschehen hat. Wilsdruff, am 5. Januar 1891. Der B K r g e r m e i st e r. / Ficker. Ithsstelle an Herrn Rathsregistrator t werden. entwe 2., die fernere Ausstellung von Quittungskarten erfolgt von den singangsgedachten Herren Gemeindevorständen und GutsvorsteD^, in Vertretung des unterzeichneten Verbands und werden denselben zu diesem Behufs mit dem Verbandsstempe! versehene FormulaMzugeher^ 3., die Karten werden bei den betreffenden Cassenstellen aufbewahrt, dafern nicht seitens der Versicherten Antrag auf Aushändigu dersel druff an Auf dem die Genossenschaft unter der Firma ,,Vsrfchutzverein zu Wilsdruff, eingetragene Haftpflicht" betreffenden Fol. 1 des nach dem Reichsgesetze, betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften vom 1. Mai 18 führungsverorvnung vom 14. August 1889 errichteten Genossenschaftsrsgisters für das unterzeichnete Amtsgericht ist heute verlautbart worden, daß die Genossenschaft laut Generalversammlungsbeschlusses vom 26. Oktober und 7. Dezember 1889 aus einer Ge nschast mV^nbeschränkter Haftpflicht in eine solche mit beschränkter Haftpflicht sich umgewandelt hat, K»., daß das Statut abgeändert worden ist, — daß die Firma künftig lautet: ,, V s r s ch u fz v e r e i u zu Wilsdruff, eingetragene Genossenschaft »GH beschritzfkter Haftpflicht, <L., daß die Haftsumme eines jeden Genossen Dreihundert Mark beträgt und sich jeder Genosse nur mit zwei Geschäftsantheilen betheilige v., daß alle Bekanntmachungen des Vereins unter dessen Firma ergehen und von beiden Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein müssen, Versammlungen dagegen, welche vom Aussichtsreiche ausgehen, der Vorsitzende des letzteren mit der Zeichnung erläßt: Der Aufsichtsrath des Vorschußvsreins zu Wilsdruff, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, kl. Vorsitzender. ossenschaft mit unbeschränkter perbunden mit der König!. Sächs. Aus- Einladu n zu den General-