Volltext Seite (XML)
/luer Tageblatt N»N««VIINII »t« P«NI»«U« f», »„»,>««, »u» Nu» ui,» U««,«,a» »» «u— »«-«„ U «»>»,f,»«>,,, «»Mchi Z-U« — ««!»«. MZW Anzeiger für das Erzgebirge r»l»grammi, kagidlaii fti»»»,Snthaltta- die amtliche» Sekaaatmachungra -es Nates -ee Stadt uad des Amtsgerichts floe. pssifcheck-n««»« ftmtQip,«, Nr.ie« Nr. 2SS 20. Jahrgang Mittwoch, äen 18. November 192S Kabinettsberatung unter Hindenburg. Schlagworte äes Völkerrechts. Von Professor Dr. Ed. Heilfron, Geheimer Justizrat. Zür -le Annahme -es Locarno-V Berlin 16. Nov. Tie RsichSregierung ist heute vor« mittag um 11 Uhr unter dem Vorsitz de» RetchSpräsi- dcmten von Hindenburg im PräsidentenPalaiS zu einem Kabinettsrat zusammengetreten, um zu der letzten Bot schafternote über die Rückwirkungen aus dem Vertrag von Locarno, die am gestrigen Sonntag In Berlin ein getroffen ist, endgültige Stellung zu nehmen. Reichs- kanzler Dr. Luther und NetchSauhenmtntster Dr. Strese- mann referierten zunächst über den Tatbestand, der nun mehr durch die vom Botschafterrat am Sonnabend ge troffene Entscheidung vorltegt. TaS RetchSkabinett er. örterte vor allem die in der gestrigen Note der Boti- schasterkoiiscrenz enthaltenen Rückwirkungen, die mit der Unterzeichnung des Vertrage- von Locarno in Kraft treten sollen. Hierzu gehvrt vor allem die Herabsetzung der Besatzung des Rheinlande-. Die gegenwärtige Bcsahungsstärke der drei Besatzungs zonen beträgt etwa 130 000 Mann. Nachdem sie durch die Räumung des Ruhrgebiete- bereit- um rund 40 000 Marrn verringert war. Von den gegenwärtigem 130 000 Manu fallen 95 000 auf die Franzosen, etwa 12 000 auf die Engländer, 23 000 auf die Belgier. Nach Räumung der Kölner Zone dürfte automatisch eine weitere Verminderung von 30 000 bis 40 000 Mann erfolgen, so das, für die übrigen Zonen 90 000 bis 100 000 Mann Besatzungstruppen übrig bleiben. G- ist aber auch für die übrigen Zonen ?tne Herabsetzung der Besntzungszahl vorgesehen, da bekanntlich in Locarno die deutsche Delegation ihre Verhandlungen darauf ein- gestellt hatte, daß die Zahl der Ententetruppen nicht mehr als die der früher dort gehaltenen deutschen Gars- niionen betragen soll, die in sämtlichen drei Zonen vor dem Kriege 70 000 Mann ausmachte. Nach der end gültigen Reduktion dürfte also die Gesamtzahl der Be satzungstruppen etwa 65 000 Mann betragen. Soweit das.bisher vorliegende Material über die Besatzungsi- verminderung, das in der heutigen Sitzung de- Bot- rrtrages un- -le große Koalition. schasterrateS endgültig zusammengesaßt werden wird. Noch heute abend wird diese letzte Note der Botschafter, konferenz telegraphisch nach Berlin übermittelt. Trotz dem aber ist für heute abend nicht mehr mit einer^Sit- zung des NeichSkabinctts zu rechnen, da über den mate riellen Inhalt dieser endgültigen Entscheidung der Bot- schasterkonferenz das Tatsachenmaterial hier bekannt ist. Die KabtnettSsitzung wurde um Vi3 Uhr beendet und aus heute abend nach Eintreffen der letzten Note des Botschafterrates über die Räumung der Kölner Zone vertagt. ES ist nicht mehr zweifelhaft, dass in dieser Sitzung, ! ! , > s ! 1 unter Vorsitz de- Reichspräsidenten einstimmig der Beschluß gefaßt wird, den Vertrag von Locarno am 1. Dezember in London zu unterzeichnen, Tie Veröffentlichung de- gesamten Materials über die Rückwirkungen und über die Räumung der Kölner Zone erfolgt in Deutschland sogleich und in den Ländern der Vertragsgegner morgen früh. Nunmehr nach Abschluß der diplomatischen Verhand lungen über die Vorbereitung zur Unterzeichnung des Vertrages von Locarno hat die ReichSregierung die Auf gabe sich innerpolitisch die Grundlage für diese Unter zeichnung zu schaffen. Am nächsten Montag erfolgt die Regierungserklärung im Reichstag. Reichskanzler Dr. Luther wird sich nunmehr wiederum mit den Partei führern der RetchstagSfraktionen in Verbindung setzen, um die für die Abstimmung im Reichstag notwendige Klärung der innerpolittschen Lage herbeizuführen. Auf eine Mitwirkung der Teutschnationalen an der/Durch führung des Vertrage» von Locarno ist nach den ^Erklä rungen des Grafen Westarp auf dem Parteitag zur Außenpolitik nicht mehr zu rechnen, dem Kanzler bleibt also als künftige RegierungS'basis nur die große Koali tion oder ein Kabinett der Mitte mit Unterstützung der Sozialdemokratie. Unter den vielen Abteilungen des Rechtsgcbiets hatte d<rS Völkerrecht immer eine besondere Stelle. Vergeht sich ein Staatsbürger gegen »ine Strafbestimmung, so wird er von dem Richter, der als Vertreter der Justizhoheit einge etzt ist, verurteilt und die Strafvollstreckungsbehörde vollzieht das Urteil. Bezahlt mir ein Schuldner meine Forderung nicht, so kann ich ihn bei Gericht belangen, und das Urteil wird mir zu meinem Rechte verhelfen. In allen solchen Dezießun- gen wird eine Rechtsverletzung, sei es auf öffentlich-rechtlichem oder privatrechtlichem Gebiet gesühnt; denn über dem RechtS- -hrecher oder Schuldner steht die höhere Gewalt des Staates, die für Aufrechterhaltung der Rechtsordnung verantwortlich ist und dazu die Machtmittel besitzt. Anders ist dies tm Völkerrecht, also in den Beziehungen selbständiger Staaten gegeneinander. Hier wäre eine der Be- strasung oder der Verurteilung ähnliche Vollziehung eines Urteils nur möglich, wenn über den streitenden Staaten eine überstaatliche Gewalt vorhanden wäre, die die Streitteile zur Anerkennung der von dieser Gewalt ausgesprochenen Beurtei lung des Streitfalles zwingen könnte. Ansätze zur Schaffung eier solchen überstaatlichen Gewalt sind schon seit langem vor handen und würden in dem Völkerbund ihre Erfüllung finden, wenn die bisher noch nicht verwirklichte Autorität des Völker bunds von allen Mitgliedern dieses Bundes anerkannt würde. Die SDe des Völkerrechts sind also bei dem vorläufigen Mangel einer überstaatlichen Entscheidung und Vollstreckungs stelle noch nicht mit der gleichen Durchschlagskraft ausgestattet wie die der übrigen Rechtsgebiete. Immerhin hat man bis zum Weltkrieg gewisse Sätze als von allen Kulturstaaten zu beachten anerkannt und sie sogar in Staatsverträgen zu'am- mengestellt. Gerade während des Weltkrieges hat sich aber herausgestellr, daß solche Vertragsbestimmungen von rücksichts- losen Kriegsgegnern umgangen und durchlöchert werden. Das Völkerrecht, mindesten soweit es für Kriegsfälle bestimmt war, lag während des Weltkrieges vernichtet am Boden. Nachdem fetzt eine Entgiftung der politischen Atmosphäre in die Wege geleitet ist, beginnt man sich wieder auf das Völkerrecht zu besinnen und es zu neuem Leben zu erwecken. Nun ist es auch an der Zeit, sich wieder mit den zahlreichen Grund begriffen dieses schwierigen Gebiets zu be'chäftgen, deren Kenntnis uns während der Kriegsjahre ziemlich abhanden ge- der deutsche Botschafter tu Lonüon soll Mitglie der öotschafterkonferenz weröen! „Daily Telegraph" bemerkt: Die Frage sei jetzt, ob jetzt, nachdem der Vertrag von Locarno zu mindesten nach englischer Ansicht den Ausdruck „Alliierte" un passend gemacht habe, .diese Körperschaft vollkommen verschwinden oder nur modifiziert werden sollte. Wahr scheinlich sei, daß die Botschasterkvnferenz bestehen bleibe, jedoch mit dem deutschen Botschafter als Mitglied. Dann würde sie keine alliierte Körperschaft, sondern eine Ver tretung der an dem Friedensvertrag interessierten Milch- te, Mit anderen Worten eine Art VersühnungsauSschutz sein. So spricht man davon, dem Versailler Militär ausschuß einen deutschen General betzugeben. fimerlkanlsche Blätter zur bevorstehen-en Räumung Kölns. Newhork, 16. Nov. „Newhork Time-" sagt in einem Artikel über den Beschluß der Räumung der Kölner Zone: Dieser Entschluß kann unter Umständen aufge fußt werden als eine Ermunterung an.di« Adresse der deutschen Regierung, sich zu der Ratifikation de? vo- carnovertrageS endgültig zu entschließen. Ker Räu mungsentschluß ist ein Zeichen mehr für die neue Atmo- sphäre, die nun in Europa herrscht. Ueberall, scheint cs ist man sich bewußt geworden, daß die Vülkv der Feindseligkeit, auch nur de» Gefühl», überdrüssig ge worden sind und endlich eine Politik de» Leben» und Lebenlussen» in die Weg« geleitet zu sehen wünschen, ohne die« e» nicht möglich ist, Frieden und Wohlfahrt zu sichern, „Herald Tribun«" schreibt, Europa de ginne, sicht an dis Aufgabe einer friedlichen Aendsruna de» veösatlker Vertrage» zu machen und «» straf« so in wi«ku»m»volL« stev Form diejenigen Propheten Lügen, die in Europas nie etwa» andere» sehen wollten, al« «tuen Herd.chvigs neuer feindseliger Gegensätz«. is „World" sagt t.Ter Beschluß, Köln zu räunwn, Ist ein nepev Beweis dessen, was der Geist von Locarno leisten kann, damit endlich «in Strich durch da» Totu-j ment de» Vertrage» von Versailles gemacht wird. Wenn, der Geist von Locarno triumphiert, dann dürfte schon lang« vor dem Ablauf der fünfzehn im Vertrag angtz" sehten Besetzungslahre e» deutlich werden, daß die Bei behaltung «in«» älMerteN Brücken köpft» arst Rhein dich«, weiter tst. al» sine sinnlose Quelle do» -tetberek-n, M»P Blatt -eschäfttgt sich ferner mit dir Rede Ire» Aeichchvä- stdenten von Hindenburg in Darmstadt und bemerkt r Ler Iteichsprästdent fts-t üöee drm Partetenstteit. Wenn er so nachdrücklich spricht, so ist das ein Beweis dafür, daß er den Eindruck hat^ die große Majorität des deut schen Volkes sei mit aller Wärme für das Werk Luthers eingenommen. Nichts wird die Welt von der Auf richtigkeit Deutschlands besser überzeugen, alS ein früh zeitig von einer überwältigenden Parlamentsmehrheit gefaßter Beschluß, den Vertrag von Locarno zu rati fizieren. > ! ! I i! i -i ! l ! I Ui der ,öun- -er Veutsch-Togolän-er* , an -en Reichstag. Der „Bund der Deutsch-Togoländer" in Accra, welcher die Organisation der aus Togo vertriebenen und unter fran zösischem Druck nach der benachbarten britischen Goldküste ausgewanderten deutschen Togoleute darstellt, hat sich unter dem 10. Oktober mit einer Eingabe an den Vorsitzenden des interfraktionellen Kolonialen Ausschusses des Reichstages, Herrn Wgeordneten Dr. Bell, gewendet. Wir lassen den Wortlaut dieser Eingabe hierunter folgen: Bund der Deutsch-Togoländer Accra-Goldküste. Accra, den 10. Oktober 1925. An den Abgeordneten Herrn Dr. Bell. Gehr geehrte, Herr! Der „Bund der Deutsch-Togoländer" in Accra auf der englischen Goldküsto erlaubt sich ergebenst di« Ehre, Ihnen folgende Bitte zu unterbreiten: Wir unter dem erbarmungslosen Druck der Franzosen auSgewanderten Togobewohnvr betrachten uns al» zum Deut schen Reiche und zur deutschen Kulturgemeimchast gehörig und beanspruchen darauf da- Recht, bot einer kommenden kolonia len Regelung mitsprochen zu dürfen, Wir Togoleute stellen in Afrika den wichtigsten Kulturfaktor dar und versichern Ihnen, baß an der ganzen Westküste Logoetngebvrene leben, die verlangen, daß der Deutsche Reichstag und die deutsche Regisrung für si« eintreian, Ferner bitten wir Vie ergebenst, daß diese» Schreiben öffentlich tm Reichstag verlesen u. daß e» Hern? Reichsaubeil- Minister Dr. Gtresemann zur Kcnnliit- gebracht wird. In v«r Hoffnung, daß unsere Bitt« bet Ihnen Gehör fin den wird, zeichnen wir hochachtungsvoll ergebenst I, A, U., Vorsitzender, A. L., stellv. Vorsitzender und Schriftführer. Li« Belkanantersuchuna abzisthlosss«. Di« Unler'-uchung dir Völknüunbkommisston üb«r d,n griechtsch-bulgartschen Grenzzwtschenfall ist an Ort und Still« abgeschlossen wordsn. Li« KommWon ist nach Achen zurückgekehrt. kommen ist. Wenn man die gesamte kultivierte Welt als eine Einheit betrachtet, so findet man, daß in ihr die einzelnen Staaten einander ähnlich gegenüberstehen, wie in einem Gemeinwesen — also im Staat oder in einer Gemeinde — die einzelnen Personen. Nechtssubjekte der Staatengemeinschaft sind die einzAnm unabhängigen Staaten. Man spricht hierbei van Souveränität (vom lateinischen suprema potestas, höchste Ge walt) und versteht darunter die Unabhängigkeit eines staat lichen Gemeinwesens von irgendeiner höheren Staatsgewalt. Die souveränen Staaten stehen zueinander im Verhältnis der „Koordination" (Gleichordnung), während die Staatsbürger ihrem Staate gegenüber im Verhältnis der „Subordination" (Unterordnung) stehen. Aber auch bei den Staaten findet sich zuweilen eine Abschwächung der Souveränität, d. h. der höch sten, keiner anderen Gewalt unterworfenen Macht. Man spricht von „halbwuveränen Staaten", wenn ein Staat in bestimmten völkerrechtlichen Beziehungen der Oberherrlichkeit („Suzeränität") eines anderen Staates unterworfen tst, aber doch noch nicht in die Gattung eines Teils des übergeordneten Staates herabgesunken, also zu dessen Provinz geworden ist. Ist die Souveränität des untergeordneten Staates in bescn- derS starkem Maße zugunsten des suzeränen Staates beschränkt, so spricht man vom „Vasallenstaat". Es finden stch hierbei vielfache Abstufungen, die auch bet dem einzelnen Staat in den verschiedenen Entwicklungsabschnitten in die Erscheinung treten können. So hat sich insbesondere auf dem Balkan die Oberherrlichkeit der Türket allmählich verflüchtigt (Bulgarien, bi» zum Berliner Kongreß von 1878 ein Teil der Türkei, wurde damals Halbsouverän, 1900 erlangte eS die volle Sou- veränttät), während umgekehrt die ehemals südafrikanische Re publik (Transvaal) 1881 unter die englische Obvrherrlichkelt kam, bis st« durch den Burenkrieg di« staatliche Selbständig« kett überhaupt verlor, von der Oberherrlichkett scharf zu unterscheiden ist die Schutzgewalt, dis ein Staat auf Grund «ins- Staat-vertrnge» über einen anderen Staat auSübt. Hier bleibt der-beschützt» Staat souverän und untersteht nur der „Protektion" de» Schutz- staats», Vo z. V. da» verHältni» der kleinen Republik San Marino zu Italien. Diele Beziehungen werden auch al» Pro tektorat bezeichnet, »in Auldruck, der aber auch für andere Machtverhältnisse vsrwendet wird, so für dis Landeshoheit über überseeisch« Kolonien (Schutzgebiete) oder über deren Interessesphären oder deren Hinterland. Seit dem Versailler Vertrag ist der Ausdruck „Mandat" für ähnliche Schutzgewal- ten besonder» praktisch geworden, Artikel SS dr» Versailler Vertrag» überträgt solche Vormundschaften an bestimmte Rächte „als Mandat»!« de» Völkerbund»»", zu denen aber Deutschland öi-hsr nicht gehört. Vielmehr teilten sich bi, ehemalige FeindmSchte in den Raub der deutschen Kolonien, indem Frankreich deei Fünftel von Kamerun und zwei Drittel von Toao, England den Rest dieser beiden deutschen Schutz gebiet» erhielt, ferner Südwest- und Deutsch-Ostasrika; Bel gien bekam di» Bezirke Urandt und Uanda tm Rordwesten von