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MMM str MckH Kmts Llatt unä ^Imgegenä. Srsckernl seil äem Iakre 1841. Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff Forstrentamt zu Tharandt. Insertionspreis l5 pfg. für die 6-gespaltene Korpuszeile oder deren Raum, von außer halb des Amtsgerichtsbezirkes 20 pfg., Reklamen 45 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Bei Wiederholung und Jahresumsätzen Rabatt nach Tarif. Bekanntmachungen im amtlichen Teil (nur von Behörden) die Spaltzeile 45 pfg. bezw. 60 pfg. Nachweisungs- und Vffertengebühr 20 bez. 30 pfg. Telephonische Inseraten-Aufgabe schließt jedes Reklamationsrecht aus. — Anzeigenannahme an den Ausgabetagen bis l l Rhr vormittags, an den übrigen Werktagen bis abends 6 Uhr. — Beilagengebühr das Tausend 6 Mk., für die Postauflage Zuschlag. — Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Platzen wird keine Gewähr geleistet. — Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Be trag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät, — So fern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerhalb 8 Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch dagegen erhebt. für die Königliche Amtshauptmannschast Meißen, für das sowie für das Königliche Lokalblatt für Wilsdruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdors, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdors, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Peme, Sachsdors, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdors, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Da-, Wochenblatt fLr Wilsdruff -rich-inl wöchentlich dreimal und zwar Montags. Mitt wochs und Greimas abends b Uhr str d«n s°lg-ndcn Tag - Bezugspreis bei Selbffabbolung von der Druckerei lowieallen Postämtern monatlich ->S psg.. rnenelzablich I.WMk.. im Stadl, bezirk zage,ragen monatlich SO psg., m-neliadrl>ch l,7ö Mk bc, S-lbstabdolung von unseren tandausgabestellen monatl-ch bv ptg.. menehahrstch I.bö Mk., durch unsere LandanstrSaer zugetragen monatlich SS ptg., viertel,abrlich ,.8S Nik. — >i Salle Häberer Gewalt Krieg oder sonstiger irgendwelcher Körungen der Betriebe der Zei- tungen, der Lieferanten oder der Beförderungseiltrichtungen bat der Bezieher keinen An spruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugs preises. ferner bat der Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränkten: Umfange oder nicht erscheint. — Linzelver- kaufsvreis der Rümmer sO pfg. — Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. — Fernsprecher Amt Wilsdruff Nr. 6. —Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Nr. «6. Dienstag, den 6. Jnni 1916. 75. Jahrg. Amtlicher Teil. Nachstehend wird eine Verfügung der beiden sächsischen kommandierenden Generale vom 29. Mai t9^g über Schundliteratur zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 671 II. v. Dresden, am 2. Juni 1916. Ministerium des Innern. drnsgmg zur kekämptiing Ser ZibunMerawr. Auf Grund von Artikel 68 der Reichsverfassung und ß 9^ des preußischen Ge setzes über den Belagerungszustand vom H. Juni 1851 wird für die Korpsbezirke der stellver tretenden Generalkommandos XII. und XIX. folgendes angeordnet: I. Als „Schundliteratur" im Sinne gegenwärtiger Bekanntmachung gelten lediglich Druckschriften, die in sittlicher oder religiöser Beziehung Aergernis zu erregen geeignet find und deswegen vom Ministerium des Innern den Gewerbepolizeibehörden zur Aus schließung vom Feilbieten und Aufsuchen von Bestellungen im Umherziehen empfohlen werden. II. Die Bekanntmachung der in Frage kommenden Schriften erfolgt im Gendarmerie blatt unter der Ueberschrift „Schundliteratur". m. Druckschriften, die in dieser Liste oder deren künftigen Ergänzungen aufgeführt werden, dürfen auch im stehenden Gewerbe nicht feilgehalten, angekündigt, ausgestellt, ausgelegt oder sonst verbreitet werden, und zwar auch nicht unter verändertem Titel. IV. Zuwiderhandlungen werden, wenn die bestehendeu Gesetze keine höhere Strafe be stimmen, auf Grund des ß 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand und des Reichs gesetzes vom 11. Dezember 1915 bestraft. Diese Verordnung tritt am 15. Juni 1916 iu Kraft. Dresden und Leipzig, am 29. Mai 1916. Die kommandierenden Generale. v. Kaufmann. v. Schweinitz. Di» Befestigung der Mafsenfchüttnngen 2. u. 3. Juni am 1916 5. 16. „ 17. 18-6 auf derselben Straße, km 5,5—5,7 bei Thoren, auf der Meißen—Nossener Straße, km 2s,5—21,7 in Gruna, auf der Nossen—Oschatzer Straße, km 0,39—0,5 in Nossen, auf der Nossen—Freiberger Straße, km 2,2—2,4 bei Augustusberg. Die Königliche Amtshauptmannschast Meitze«, am 3. Zuni 1916. 6. 7. 9- 11- 15. 8. „ 13- „ stattfinden. Von einer Sperrung der Straßenstrecken soll abgesehen werden. Die Fuhrwerksbe sitzer haben aber wegen der unvermeidlichen Verkehrserschwerung die Fuhren auf die unbedingt notwendigsten zu beschränken oder die Baustrecken während -er Ausführung der walzarbeiten zu umfahren. Nr. 2H6 II. L. unter Verwendung der Dampfwalze soll: auf der Kesselsdorf—Nossener Straße, km 17,75—18,0 zwischen Deutschenbora und Tanncberg, auf derselben Straße, km 21,2—21,1 in Niedereula, auf der Nossen—Oschatzer Straße, km 2,6—2,75 in Rhäsa, Das im Grundbuche für Groitzsch, vormals Rothschönberger Anteils, Blatt 13 auf den Namen der am 16. April 191-1 verstorbenen Amalie Auguste verw. Sander geb. Mittag eingetragene Grundstück soll Sonnabend, den 29. Juli 1916, vormittags V2II Uhr an Ort und Stelle in Groitzsch bei Wilsdruff im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 20,7 Ar groß und auf 21500 Mark ge schätzt. Es besteht aus wohn- und Gasthofsgebäude, Geräteschuppen, Nr. 21L der Ortsliste, Hofraum und Garten, ist zum Betriebe der Gastwirtschaft dauernd eingerichtet, und liegt an der Dorfstraße und an dem nach Burkhardswalde führenden Kommunika tionswege, etwa in der Mitte des Dorfes. Zn dem Obergeschoß des Gasthofsgebäudes befindet sich ein Saal mit 110 qm Tanzfläche. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintra gung des am 28. April 1916 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buchs nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht be rücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen standes tritt. Wilsdruff, am 2. Juni 1916. Königliches Amtsgericht. Kesselsdorf. Mittwoch, den 7. Juni, vormittags, gelangt Schweinefleisch, Pfd. 1,6V M. zum Verkauf. Die Abgabe erfolgt nur an Einwohner mit Einkommen unter 1600 M. und zwar: 7— H Nhr Inhaber der Bez. Scheine Nr. 121—233 und 301 bis Ende 9 1 I « „ » » „ »I 120 lllL Die deutschen Verluste in der Seeschlacht an der jütischen Küste.