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Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen ReichS- Postanstalten. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreiS: die kleinsp. Zeile 10 Pf. Amts- Md Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. M S». Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »«. S»hr«a«i,. Dienstag, den 19. Februar 188S. Erlaß, das diesjährige Wufterungsgeschäft in den Ausheöungs- öezirken Schneeberg und Schwarzenberg betreffend. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg aufgestellten Ge schäftsplan werden n. die Militärpflichtigen des Jahrganges 1869 und l). diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben, oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbun den sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten MustcrungSterminen vor der Ersatz- Commission pünktlich zu Vermeidung der Zwangsvorführung und der in 8 26,7 der Wehr-Ordnung angedrohtcn Strafen und Nachtheile zu erscheinen, wogegen das persönliche Erscheinen zu den Loosungstermincn den Militärpflichtigen über lassen bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht; 1) die von der Ersatz-Commission ausgesprochene und im Loosungsscheine ver merkte Entscheidung ist nicht endgültig ; erst von der Königlichen Ober-Ersatz- Commission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen; 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Mustcrungstermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugniß einzurcichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Ortsbehörde zu be glaubigen ist. (8 62,4 der Wehr-Ordnung); 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre Loosnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim Aushebungsgeschäft demjenigen Truppen- theil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können da gegen bestimmt darauf rechnen, am allgemeinen Einstellnngstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt zu werden oder überzählig zu bleiben; 4) Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen activen Dienstzeit bei der Cavallerie verpflichten, dienen, sofern sie dieser Verpflichtung nachge kommen sind, in der Landwehr ersten Aufgebots nur 3 Jahre, (8 12,- der Wehr-Ordnung). Reflcctirendc haben, dafern sie das 2l. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Bescheinigung über die Einwilligung des Vaters oder des Vor mundes, sowie eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber, daß der sich Meld ende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft ge führt hat, bei dem unterzeichneten Civilv ersitzenden einzureichen. b) Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhören zu lassen, oder ein Zeugniß eines beamteten Arztes beizubringen, (8 65,« der Wehr- Ordnung). Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Musterungstermine vorzulegen. 6) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, spätestens im Musterungstermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aus hebung zu stellen. Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachver ständigen zu unterstützen. (88 32 und 63,7 der Wehr-Ordnung). Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingereichten Zurückstellungs antrages der eine zurückgestellt und spätestens nach Ablauf des zweite» Mili- tärpflichtjahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes, eingestellt werden. (8 32^ der Wehr-Ordnung). Stützt sich ein Zurückstellungsantrag auf die ArbeitS- beziehungsweise Aufsichtsunfädigkeit der Eltern des Militärpflichtigen, so muß solches durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden und Haven sich die Betheiligten persönlich mit einzufinden. 88 33^ und 63,7 der Wehr- Ordnung). Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadtriithen, Bürgermeistern oder Gemeindevorständen — ausgestellt werden, müssen ent weder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse der darin Nachsuchenden oder auf eingezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstellungs-Anträge, welche von der Ersatz-Commission als unbe gründet befunden werden, werden der Königlichen Ober-Ersatz-Commission zur Entscheidung vorgelegt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage ab gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz-Commission für publicirt anzusehen war, bei der Königlichen AmtS- hauptmannschaft Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen erhoben werden. Im Uebrigen haben die OrtSbehördcn für die pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen und hat das zur Musterung deputirte Mitglied des Stadtrathes, Stadtgemeinderathes oder GemeinderatbeS die Rekruten zu be gleiten und die Rekrutirungs-Stammrollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen. (88 61,^ und 106 der Wehr-Ordnung). Schwarzenberg, am 1b. Februar 1889. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Commission in den Aus- hedungsbezirken Schneeberg und Schwarzenberg. Frhr. v. Wirfing. St. Geschäftsplan. I. Musterungstermine. 1) im Aushebungsbezirke Schneeberg: ». in der Musterungsstation Lößnitz im Nachhause zu Lößnitz: den 18. März 1889, von Vormittags 9 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den Orten: Alberoda, Dittersdorf, Grüna, Niederaffalter, Niederlöß- mtz, 'Niederpfannenstiel, Oberaffaltcr, Obcrpfannenstiel, Streitwald und Lößnitz. b. in der Mustcrungsstation Eibenstock in der Lbrrwrin'schen Nkstanratio» zu Eibenstock von Vormittags 9 Uhr an: den 19. März 1889 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Carlsfeld mit Weitcrsglashütte, Ncuhcide, Obcrstützengrün, Schönheide, Schönheider- hammer und Unterstützcngrün: den 20. März 1889 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Blauenthal, HundShllbel, Muldenhammer, Neidhardtstbal, Sofa, Wildenthal, Wolfsgrün und Eibenstock. e. in der Mustcrungsstation Schneeberg im Gasthofe zur Sonne in Schneeberg von Vormittags 9 Uhr an: den 21. März 1889 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Albcrnau, Aue, Auerhammer, Neudörfel, Schindlers Werk und Zelle; den 23. März 1889 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Burkhardtsgrün, Griesbach, Lindenau, Neustädte!, Niederschlema, Oberschlema und Zschorlau; den 2b. März 1889 für die Militärpflichtigen aus Schneeberg. 2) im Aushebungsbezirke Schwarzenberg: ». in der Musterungsstation Johanngeorgenstadt im Nathhausc zu Johanngeorgenstadt den 27. März 1889 von Vormittags */,I0 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den Orten: Breitenbrunn, Breitenhof, Jugel, Steinbach, Stein- Heidel, Wittigsthal und Johanngeorgenstadt. b. in der Musterungsstation Schwarzenberg im Lade Ottenstein in Schwarzenberg von Vormittags 8 Uhr an: den 28. März 1889 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Bermsgrün, Beierfeld, Bernsbach, Bockau, Crandorf und Grünhain; den 29. März 1889 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Erla, Grünstädtel, Langenberg mit Förstel, Lauter, Markersbach mit Unterscheide, Mitt weida mit Obermittwcida, Neuwelt mit Untersachsenfeld, Obersachscn- feld und Pöhla; den 30. März 1889 für die MiWrpflichtigen aus den Orten: Raschau, Teller häuser, Rittcrsgrün, Schwarzenberg, Waschleithe mit Haide und Wildenau. II. Loosungstermine: den den 1. 26. März 1889, von Vormittags 9 Uhr Jahrganges 1869/89 aus dem berg im Gasthofe zur Sonne in 2. an für die Militärpflichtigen des Aushebungsbezirke Schnee- Schneederg, 1. April 1889, von Vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahrganges 1869/89 aus dem Aushebungsbezirke Schwar zenberg im Labe Ottenstein in Schwarzenberg. Einer Mittheilung der Königlichen Amtshauptmannschaft Auerbach zufolge hat sich in der letzteren Zeit in WerncSgrün ein fremder, der Tollwuth ver dächtiger Hund — schwarzgrauer mittelgroßer Pinscher, mit langer Ruthe — umhergetrieben und daselbst mehrere Hunde gebissen. Es wird daher für die Orte Oberstützengrün und Meuheide bis zum 18. Wai 1889 die Festlegung aller Hunde dergestalt angeordnet, daß alle in den genannten Orten vorhandenen Hunde angekettet oder eingcsperrt zu halten sind. Der Festlegung gleichzuachten ist da« Führen der mit einem sicheren Maul korbe versehenen Hunde an der Leine; ohne polizeiliche Erlaubniß dürfen Hunde au« dem gefährdeten Bezirke nicht ausgeführt werde». ,