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Amts- und Anzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung 0qug«prei« oterteljährl. Ml. 2.« etnschließl. de« -Jilustr. Unterhaltungsbiatte»- tn der G-lchSs!». stell«, bei unseren Boten sowie bei allen Reich«. ' »estanstaiten. — Lisch eint täglich abend« mit itn«nahme der Sonn- und Feiertag« siir den solgenden Tag. v» d-e« töhrier »-Willi — xn«, oder tonworr >r,«ad»»«lq!l Strun,«n dk« »et^rbe« der Zetlung. oer Bieter»!»«» oder der L*»«rder>m,«e!nrichtu»»»n dät der »«»»n !«nrn »ntfru« INe'erxn, oder REiekrunx der Zeitung oder ou> , ,od>uv, de« K«k. Adr.: A»t»«alt. * .1? ISS für Eibenstock, Laris,eld, hundshübel, Neuheide, GberMengrün, Schönheide, Schönheiderhaimner, Sosa, Unterstiitzengrün, Wildenthai »sw. ttnzeigenprei«: die lleinspaltige Zeile lö PIg. Im Reklameteil die Zeile 40 Psg. Im amttichen Teile die gespaltene Zeile 40 Psg, Annahme der Anzeigen bk« spätesten« vormittag« 10 Uhr, für größere Tag« vorher. Lin« «bewahr für die Aufnahme der Anzeige« am nächsten oder am vorgeschriebenen Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig für die Richtigkeit der durch Fern- sprech« aufgegebenen Anzeigen. verantwottl. Schriftleiter, Drucker und Verleger: Emil Hannebshnin Eibenstock. X. 65. Jahrgang. e , ^,.-,^....2.^ Sonnabend, den 10. August ^eruipreckler Dr. 11». ISIS Bekanntmachung über die Entrichtung der Amsaükeuer und des Warenumlaüttempels. I. Nach tz 14 des UmsatzsteuergesetzcL und tz 39 der dazu ergangenen Ausführungs- bestimmungen werden die zur Entrichtung der Umsatzsteuer verpflichteten gewerbetreiben den Personen, Gesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen aufgefordert, ihr Un ternehmen bis zum 15. August 1918 schriftlich oder mündlich beim zuständigen Umsatzsteuer amt anzumelden. Der Anmeldung bedarf eS nicht, wenn für daS Unternehmen Wa renumsatzstempel im Kalenderjahr 1918 entrichtet worden ist und in dem Unternehmen keine Gegenstände der in tz 8 des Gesetzes bezeichneten Arten (Lurusgegenstände) im Kleinhandel umgesetzt werden. Zuständige Umsatzsteuerämter sind s) je für den Bezirk ihrer Gemeinde die Stadträte der Städte mit der revidier ten Städteordnung, die Bürgermeister der übrigen Städte und die Gemetn- devorstände der Landgemeinden, b) für die selbständigen Gutsbezirke in den hauptzollamtlichen Bezirken Baut zen, Chemnitz, Dresden II, Leipzig II, Plauen, Zittau und Zwickau diese Hauptzollämter, e) fiir die selbständigen Gutsbezirke: in den Hauptzollamtsbezirken Annaberg und Freiberg das Hauptzollamt Chemnitz, in den Hauptzollamtsbezirken Dresden I, Meißen, Pirna und Schandau daS Hauptzollamt Dresden II, in den Hauptzollamtsbezirken Grimma und Leipzig I daS Hauptzollamt Leipzig II, in dem Hauptzollamtsbezirk Eibenstock daS Hauptzollamt Plauen. Als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Forst wirtschaft, der Viehzucht, der Fischerei und dcS Gartenbaues sowie der Bergwerkbetrieb. Die Absicht der Gewinnerzielung ist nicht Voraussetzung für daß Vorliegen eines Ge werbebetriebes im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Angehörige freier Berufe (Aerzte, Rechtsanwälle, Künstler usw.) sind nicht steuerpflichtig. Die Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit die steuerpflichtigen Personen usw. Gegenstände aus dem eigenen Betriebe zum Selbstgebrauch oder -verbrauch ent nehmen. Als Entgelt gilt in letzterem Falle der Betrag, der am Orte und zur Zeit der Entnahme von Wiederoerkäufern gezahlt zu werden pflegt. Von der allgemeinen Umsatzsteuer nach dem Satze von 5 vom Tausend sind die Personen usw. befreit, bei denen die Gesamtheit der Entgelte in einem Kalenderjahre nicht mehr als 3000 M. beträgt. Für die Lieferung von LuxuSgegenständen^besteht keine derartige Befreiung. Die Nichteinreichung der Anmeldung zieht eine Ordnungsstrafe bis zu 150 M. nach sich. II Steuerpflichtige, die Luxusgegenstände im Kleinhandel umsetzen, haben eine Er klärung über den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Entgelte für jeden Monat bis Ende des folgenden Monats, älso erstmalig bis Ende September 1918 beim zuständigen Um satzsteueramt abzugeben. Außerdem haben Steuerpflichtige, die Luxusgegenstände der in der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Sicherung einer Umsatzsteuer auf Lurusgegenstände vom 2. Mai 1918 (Neichsgesetzblatt S. 379) bezeichneten Art im Kleinhandel umsetzen und nach dieser Bekanntmachung zur Bildung einer Rücklage verpflichtet waren, eine Er klärung über die tn der Zeit vom 5. Mai bis 31. Juli 1918 vereinnahmten Entgelte im Laufe des Monats August 1918 abzugeben. III. Endlich werden die zur Entrichtung des Warenumsatzftempels nach dem Gesetze vom 26. Juni 1916 (Reichsgesetzblatt S. 639) verpflichteten gewerbetreibenden Personen, Gesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen aufgefordert, den steuerpflichtigen Be trag ihres Warenumsatzes in der Zell vom 1. Januar bis zum 3l. Juli 1918 schrist- lich oder mündlich bei der zuständigen Steuerstelle bis zum 31. August 1918 anzumelden und die Abaabe aleickueitia einiuzablen. » Beläuft sich der Jahresumsatz auf nicht mehr als 3000 M, so besteht keine Ver pflichtung zur Anmeldung des Warenumsatzes und zur Entrichtung der Abgabe. Wer der ihm obliegenden Anmeldungsverpflichtung zuwiderhandelt oder über die empfangenen Zahlungen oder Lieferungen wissentlich unrichtig« Angaben macht, hat eine Geldstrafe verwirkt, welche dem zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Abgabe gleich kommt. Kann der Betrag der hinterzogenen Abgabe nicht festgestellt werden, so tritt Geldstrafe von 150 M. bis 30000 M. ein. Zur Erstattung der schriftlichen Anmeldung sind Vordrucke zu verwenden. Soweit solche den Anmeldungspflichtigen noch nicht zugestellt sind, können sie bei den Steuer stellen kostenlos entnommen werden. Steuerpflichtige sind zur Anmeldung ihres Umsatzes verpflichtet, auch wenn ihnen Anmeldungsvordrucke nicht zugegangen sind. Dresden, am 2. August 1918. Müglichk GcutwlMdircttion. Städtischer Fleischverkauf. Sonnabend, den 10. dss. Mts., verkaufen die Fleischer der ersten Gruppe. Kopfmenge 150 x. Urlauber erhalten Fleisch bei Reichenbach. Verkaufsordnung: A H u. V—L in der Zeit von 8—10 U u. 8 „ „ „ „ 10—12 —K „ „ „ „ 1—3 U lu „ „ „ „ 3 5 Uhr vonn., „ nachm, Eibenstock, am 9. August 1918. Z>er Sta-krat. Kartoffelversorgung. Für den Kartoffelbezug unserer Einwohnerschaft wird versuchsweise das Boran meldeverfahren eingeführt. Es ist geplant, die Anmeldung vor jedem vierwöchigen Bezugsabschnitte (ähnlich wie bei den Bezirkslebensmittelkarten) wiederholen zu lassen. Zunächst wird wegen der Belieferung der Kartoffelvollmarken X und V folgen des bestimmt: 1. Die Voranmeldung zum Bezüge von Kartoffeln in der Zeit vom 10.—26. August 1918 ist am Sonnabend, den 10. dieses Monats bei einem der hiesigen Kartoffelhändler unter Vorlegung der Kartoffclkartc, an der sich die Kopfleiste befinden muß, zu bewirken. Nur auf Marken, die den Ab druck des Ratsstempels tragen, darf die Voranmeldung entgegengenommcn werden. «. 2. Ter Händler versieht die Kopfleiste der Karte an zwei Stellen mit seinem Namensstempel, und zwar erstens an der unbedruckten Stelle der rechten oberen Ecke und unmittelbar darunter auf dem dort ersichtlichen kleingedruck ten Texte. Hiernach trennt der Händler den obersten Streifen, auf dem sich der Aufdruck „K.-V. Schwarzenberg Kartoffelkarte" befindet, ab und gibt die Karte an den Anmeldenden zurück. 3. Die abgetrennten Streifen der Kartoffelkarte hat der Händler zu zählen und zu bündeln, die Markenbündel sodann mit Angabe der Stückzahl sowie mit seinem Namen zu versehen und bis Montag, den 12. dieses Monats, vormittags 10 Uhr in unserer Markenprüfungsstelle abzugeben. 4. Den Händlern werden auf Grund der Anmeldungen die entsprechenden Kar toffelmengen zugewiesen werden. 5. Die Marke X darf nicht vor Dienstag, den 13. dieses Monats beliefert werden. 6. Urlaubermarken dürfen bis auf weiteres von allen Verkaufsstellen beliefert werden. 7. Die vom Händler eingenommenen Kartoffelmarken, einschließlich der Urlau bermarken, sind trotz des Boranmeldeoerfahrens jeden Dienstag bis vormit tags 10 Uhr in der Markenprüfungsstelle unter Beifügung der vorgeschrie- benen Bestandsanzeige abzuliefern. 8. Zur Entgegennahme von Voranmeldungen sind zur Zeit folgende Verkaufs stellen ermächtigt: , Bauer, Brenner, Enzmann, Glaßmann, Günzel, Hauschild, Herold, Hubrich, Heymann, Kehrer, Konsumverein I, Konsumverein II, Bernhard Riedel, Fritz Riedel, Schindler und Otth. Eibenstock, den 8. August 1918. Z>er Ktcrütrcrt. Die Unsitte, daß Schulkinder sich reichlich lange Zett vor Beginn ihres Un terrichts vor dem Schulgebäude cinfinden, gibt Anlaß zu der Ermahnung, schulpflich tige Kinder immer nur so zeitig von der elterlichen Wohnung weggehen zu lassen, daß die Kinder etwa 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Schulhause eintreffen. Eibenstock, den 8. August 1918. Zhtaütrat. Aorn Weltkrieg. Beginn einer englischen Hffmstve. Es ist schon bald vier Jähre her, als die deut- scycn Armeen, die bereits vor Warschau und Iwan gorod standen, vor den Wassen des Großfürsten Niko- laus sich langsam aus die Grenzen Schlesiens uno Posens zurückzogen. Alle Welt weiß, daß dieser Rückzug eine der glänzendsten Taten der Kriegög»- schachte ist. Ohne jede Verluste unsererseits beugte, man den Feind unter die Notwendigkeit, seine Opera tionen den Plänen unserer Heeresleitung aUzupas- scn, und bald zeigten die Siege von Kutn», Lipnv, Lod-, wohin diese zielten Was sich im Herbst 1914 in Polen zutrug, wiederholt sich jetzt zwischen Marne und Aisne. Auch hier wurde eine kühne Offensive durch ew Massenaufgebot zum Stehen gebracht, auch hier lag die Gefahr vor, umsaßt zu werden, uni jo mehr, als der Franzose an Findigkeit und Beweglich keit dein Russen weit überlegen ist. Uno wieder wich man der Gefahr aus, ging zurück, aber nicht eiwa bis un die Grenzen Deutschlands, nur elnlge Mei len in dem verwüsteten Frankreich. Glaubt wirklich jemand, daß hier die Aehnlichkeit aufhörc, daß nicht auch die Schläge von Lipno und Kutno ihr Gegen stück finden werden? Hindenburg hatte wohl ferne guten Gründe, daß er uns viel Geduld empfahl: und mögen auch die ihre Ungeduld zügeln, die in dem gelungenen Angriff der Württemberger bei Corbi? schon den Auftakt eines neuen großen Sieges sehe". Vorläufig mögen Franzosen und Amerikaner sortfih- ren, sich am deutschen Grenzwall die Köpfe ernzu-- rennen. Daneben müssen wir auch aufmerksam >rach dem Osten blicken. Nicht ron Rußland droht uns Gefahr, sondern in Rußland. Das russische Volk wttl den Frieden, aber was schert die Wilsonbrüder der Frredenswunjch eines fremden Volkes ? Was wir an Griechenland erlebt haben, wiederholt sich in Rußland, ivas dort Saloniki ist, sind hier Archan gelsk und Wladiwostok Von dort aus wollen Eng länder, ron hier aus Japaner und Amerikaner Legen Deutschland zu Felde ziehen; und trotz aller russischen Feeeecnsliebe rechnen sie doch auf einen Zuzug russi scher Unzufriedener, über deren Größe man nur V^r mutungrn haben kann Also gilt es auch hier auf dcr Wacht zu fein. Noch ist Deutschland dec von