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A-orter Wochenblatt. Mittheilungen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Zehnter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post: > Thaler, bei Bestellung des Blattes durch Botengekgenhekt; SU Neugroschen. ^-20. Erscheint geben Mittwoch. Itlli184Ä. Wirths Kampf mit der Cen für. . (Beschluß.') Das war ungefähr die Sprache dieses Blattes. Sie wurde manchmal kühner und leidenschaftlicher, manchmal auch gelehrter und feiner, immer war sie edel, patriotisch und von der reinsten Liebe verklärt. Damals glühte der Polen-Ausstand in seinem heiße sten Feuer. Wirth nahm sich der Unterdrückten be geistert an gegen die Politik der europäischen Kabi- ncte. Da nun unter Berufung auf den Bundestag auch in Baiern die Preßfreiheit nur für innere Zu stande gesetzlich war, alle auswärtige Angelegenheiten aber in ihrer öffentlichen Besprechung der Censur un terlagen, so begann man Wirlh's Polenaufsätze un barmherzig zu streichen. Davon höchst verletzt, stellte die Tribüne eine neue Theorie auf. Aus den Be stimmungen des damals geltenden baierschcn Ediktes über die Presse suchte sie nämlich zu beweisen, daß nur dasjenige gestrichen werden könne, wodurch ,,ein bestehendes Strafgesetz im Verbrechens- oder Verge hens- oder Polizei UebertretungSfall" (so lauteten die Edictsworte) verletzt werde. Wenn also, dcducirte sie weiter, ein Artikel über auswärtige Angelegenheiten gestrichen werden solle, so müsse man auch jedesmal Nachweisen, welche inländische Strafgesetz-Verletzung als Grund deö CensurstrichcS vvrliege. Deshalb er- .. klärte Wirth, daß er künftig alle gestrichene Artikel . über auswärtige Angelegenheiten ungescheuet abdrucken würde, wenn man ihm nicht beim Streichen Nachwei se, welches Strafgesetz der gestrichene Artikel übertre- -1t; denn, setzte er hinzu, die Baiern könnten doch gegen Ausländer nicht mehr Pflichten haben, als ge gen ihre eigene Regierung, die ja nach der Verfassung auch stets Gründe haben und anführen müsse. ') Das „Beschloß folgt" dieses Aufsatzes ist in der vorigen Nummer vergeße» worden. Dits war der Anfang eines Kampfes, der Von Wirth's Seite Anfangs mit vielem Glück geführt, ihn endlich allerdings erdrückte, der für die Geschichte der Eensur aber, denn nur dazu wollen wir, unS je des Rasonnements möglichst enthaltend, einen Beitrag liefern, höchst interessant ist. Nach jener Veröffentlichung, Gestrichenes zu dru cken, verbot zuerst die Landesregierung Wirlhcn die Vollziehung seiner Drohung bei Geldstrafe. Tags darauf stand ein gestrichener Polenartikel vollständig in der Tribüne. Der Redacteur wurde daher mit Geld gestraft und ihm die Verdoppelung der Strafe angesagt. Wirth druckte wieder und ward um's Doppelte gestraft; er druckte wieder und die Strafe ward vervierfacht, verachlfacht, verscchszehnfacht u. s. w. Auf solche Weise kommt man rasch vorwärts und auch Wirth hatte schon in sieben Tagen 640 Thlr. und in 11 Tagen 5120 Thlr. zu bezahlen. Die Tribüne rechnete nach, daß, wenn das so fort gehe, die ganze baiersche Nationalschuld von 116 Mil lionen in drei Wochen gedeckt wäre. Die Sache war zu eigenthümlich, um auSgeführt werden zu können. Man unterließ also die Fort stellung dieses Verfahrens und setzte Gefängnis an die Stelle des Geldes, indem man der Redaction den Abdruck gestrichener Stellen bei zwei Tagen Gefäng nis verbot. Wer wieder nicht folgte, war ÄMth. Da er nun alle Tage ein Blatt herausgab, folglich alle Tage wenigstens einmal sündigte (denn es fehlte auf beiden Seilen nicht am besten Willen), so trat wieder der Umstand ein, daß die Strafe mit dem Vergeben nicht gleichen Schritt hallen konnte. Sie ben Tage drucken machten vierzehn Tage Gefängnis und wenn Wirth noch 50 Jahre fortdruckte und dann im Gefängnis starb, blieb er der Regierung ",immer noch 50 Jahre Gefängnis schuldig. Jnzw:s^?>i ^safl er vor der Hand im Gefängnis, druckte munter ge-