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Erscheint wöchentlich dreimal nud zwar Dienstag«, Donnerstags and Sonnabends.' Bezugspreis vierteljährlich I Mi. 30 Pfg., durch die Pofi bezogen 1 Ml. 54 Psg. Frrnjprecher Nr. S. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt WilSdrufs. rrn- Amgegen-. Amtsblatt Inserate werden MontagS, Mittwochs and Freitag? bis spätestens 12 Uhr angenommen. JnsertionsPreiS 15 Psg. pro viergespaltene KorpuSzeile. Außerhalb des AmtsgerichtsbezirlS Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 «/, Ausschlag. Mr die Kgl. Amtshauptmann schaft Weihen, Mr das Lgl Amtsgericht und den Stadtrat ru Milsd^T sowie Mr das Lgl. Forkrentamt zu Thararrd. Lokalblatt für Wilsdruff, AMa»»eberg, Birkenhat«, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, t-erzog«»«" «muver« yns«»»., »aufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn. Miltitz-Roitzschen. Munzig, Neukirchei, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmie-Malde, Zora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steiabach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildderg Mit der wöchentlichen Beilage „Welt im Vil-" und -er monatlichen Beilage „Ansere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für Politik und Inserate verantwortlich: Arthur Zschunke, für den übrigen Teil: Johannes Arzig, beide in Wilsdruff. No. 4«. Dienstag, den 27. April l«»A «8. Jahrg. Arbeiter-Zählung. Zu der am 1. Mai vorzunehmenden Arbeiterzählung werden den Ortsbehörden die Vordrucke rechtzüttg zur Verteilung an die darauf bezeichneten Gcwrrbeunternehmer zugehen. Diese haben ste am fj. Mai ordnungsgemäß auszufüllen, mit ihrem vollen Namen zu unterzeichnen und darauf ungesäumt an die Ortsbehörde zurückzugeben. Bei dieser Arbeiterzählung find außer den unter Ziffer 1 und 2 des Vordruckes aufgeführten Fabriken, Werkstätten und anderen Betrieben noch insbesondere folgende unter Ziffer 3 und 4 des Vordruckes fallende Betriebe zu berücksichtigen: Werkstätten der Kleider- und Wäschekonfektiou; Werkstätten, in denen Frauen- und Kinderhüte besetzt (garniert) werden; Betriebe, in denen Maler-, Anstreicher-, Tüncher-, Weißbinder- oder Lackierer arbeiten ansgeführt werdew; Werkstätten, in denen zur Herstellung von Zigarren, Zigaretten, Rauch', Kau oder Schnupftabak erforderliche Verrichtungen vorgenommen oder fertige Tabakwaren sortiert werden. Werkstätten mit Mstsrbetrieb sind auch dann zu berücksichtigen, wenn darin in der Regel weniger als zehn Arbeiter beschäftigt werden. Ausgenommen blühen jedoch solche, in denen ausschließlich Personen beschäftigt werden, die zur Familie des Arbeitgebers gehören. Dagegen find auch jetzt nicht zu berücksichtigen Anlagen, auf welche die Gewerbeordnung keine Anwendung findet, und die mcht unter Ziffer 1 bis 4 des Formulars fallen (z. B. landwirtschaftliche Nebenbetriebe wie Brannlweiubrennereieu), selbst wenn bei ihnen durch elementare Kraft bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen. Für die Besitzer von Bau- und ähnlichen Geschäften ist hierbei zu beachten, daß nur diejenigen Arbeiter zu zählen sind, die am 1. Mai auf dem Vauhsfe (Aimmerplatz usw.) beschäftigt werden, während die außerhalb bei Bauten Arbeitenden unberücksichtigt zu bleiben haben Für Unternehmen, in denen nach vorstehendem die Zählung der Arbeiter vor- zurehmen ist und für die der Gemeindebehörde ein Zählfmmular nicht zugehen sollte, ist um ein solches unter genauer Angabe des Namens und Gegenstandes des Betriebes umgehen- hier nachzusuchen. * Die ausgefüllten Zählbogen find von den Ortsbehörden längstens bis znm 10. Mai hierher einzureichen. Meißen, am 21. April 1909. nss 536 VH. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Freitag, -en sv. April lyvy, vormittags 9 Uhr, «klangen im Hstel zum weihen Adler in Wilsdruff als Versteigerungslokal s Nähmaschine, Wasser pfannen, Schlepprechen, Drahtgeflechte, Nickelschilder n. a. m. gegen Barzahlung zur öffentlichen Versteigerung. Wils druff, den 24. April 1909. »n s 189/09. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Die auf die Zeit bis zum 1. April 1910 maßgebenden Durchschnittspreis» der letzten 10 Friedensjahre für Landlieferungen an die bewaffnete Macht im Mobil machungsfalle am Hauptmarktorte Meißen betragen: 8,48 Mk. für 50 kg Weizen, 10,19 Ml. für 50 IrF Weizenmehl, 7,55 Mk. für 50 KZ Roggen, 9,76 Mk. für 50 k? Rsggenmehl, 8,35 M. für 50 Hafer, 4,08 für 50 Heu nnd 2,77 Mk. für 50 KZ Stroh. Meißen, am 22. April 1909. n« Die Asnigliche Amtrhauptmannschast. Bei dem unterzeichneten Amtsgerichte ist für die Zett vom 1. Mat 1909 ab der Gutsbesitzer und Grmeiudevorstand Herr Otto Paul Nuntze in Sachsdorf für de» infolge Wegzugs ausscheidenden Herr« Otto Reinhold Beger als Ortsrichter für Sachsdorf verpflichtet worden. Wilsdruff, den 15. April 1909. »» v keß. 49/09, Königliches Amtsgericht. An Stelle des infolge Wegzugs ausscheidenden Herrn Otto Reinhold Beger in Sachsdorf, ist für den Bezirk Rlipphausen mit Rittergut, Ortstcil Rneipe und Sachsdorf auf die Zeit vom 1. Mai 1909 bis Ende September 1913 Herr Guts- desitzer und Gemeindevorstand Otts Paul Auntze in Sachsdorf als Friedens richter ernannt und in Pflicht genommen worden. Wilsdruff, den 30. April 1909. »u V keß. 64/09. Königliches Amtsgericht. Sonnabend, den 1. Mai d. I, findet für hiesigen Ort eine Pferdevormusterung statt. Alle Pferdebesttzer werden hiervon mit der Aufforderung in Kenntnis gesetzt, sich am genannten Tage vormittags y Uhr mit den bei der letzten Pferdemusterung als „kriegsbrauchbar" und als „vorübergehend kriegsunbrauchbar' erklärten Pferden, sowie weiter mit den über 4 Jahre alten Pferden mit Ausnahme der Hengste, hochtragenden Stuten, auf beiden Auge» erblindeten und nicht mindestens 1,50 m Bandmaß haltenden Tiere, welche neu hinzugekommen, der Musterungskommission in Wilsdruff noch nicht vorgeführt worden sind, pünktlichst auf dem Marktplatze etuzustnden. Die Vorführung der Pferde hat mit gereinigten Hufen zu erfolgen. Die Anbringung der Bestimmungstafeln und Nummerzettel hat vorher in den Stallungen seitens der Pferdebesitzer zu geschehen. Den Herren Privattierärzten und Hufschmieden ist Teilnahme an der Musterung dringend zu empfehlen. Zar Vermeidung von Unglücksfällen wird Rindern -er Antritt zum Marktplätze un- -er Zellaerstratze während des Musterungsgeschäfts strengstens untersagt. Wilsdruff, am 20. April 1909. Der Stadtrat. Kahleuberger. politische Run-schau. Wilsdruff, den 26. ApriO Deutsches Reich. Die Fiuanzverwaltungen des Reichs «nd Preußens haben mit dem vorjährigen Bankkonsortium eine Anleihe von 320 Millionen Mark Deutscher Reichsanleihe und 480 Millionen Mark Preußischer konsolidierter Staats anleihe zur Hälfte zu 4 "/§ und 3 V,"/ » abgeschlossen. Zur Reichsfinanzreform hat der engere Ausschuß der konservativen Partei vor' gestern in Berlin folgenden Beschluß gefaßt: Der Ausschuß der konservativen Partei nimmt die von feiten des Konservativen Landesvcreins im Königreich Sachsen infolge besonderer Landesverhältnisse ein genommene Stellung zur Frage der Nachlaß, oder Erb- anfallsteuer zur Kenntnis. Er beschließt für die Gesamt- Partei: g) die konservative ReichStagSfraktion aufzuforderu, so, wie bisher, mit aller Entschiedenheit auf ein Zustandekommen der Reichsfinanzreform hinzuwirken, dabei jedoch an Stelle und zum vollen Ersatz einer Ausdehnung der Nachlaß- oder Erbanfallsteuer auf Kinder und Ehegatten, wogegen von der konser- vativen Delegiertenversammlung schon am 11. Dezember 1907 einmütig Stellung genommen worden ist, eine Reichswertzuwachssteuer in Verbindung mit anderen geeigneten Befitzsteuern vorzuschlazen. Was die indirekten Steuern anlangt, so wird empfohlen, den Vorschlägen der Regierung, ins besondere in bezug auf Bier, Tabak und Branntwein im wesentlichen beizutreten, b) dem sofort einzuberufenden Gesamtvorstand der Partei eine gleiche Beschlußfassung zu empfehlen. Das Ergebnis des bedingten Strafaufschubs. Das Neichsjustizamt hat dem Reichstage eine bis Ende 1908 reichende Zusammenstellung der statistischen Ermittelungen über die Anwendung des bedingten Straf- aufschubs überwiesen. In dec Vormerkung wird darauf hingewiescn, daß die Vorschriften der Bundesstaaten über den seit 1895 zur Anwendung gelangenden bedingten Strafaufschub, auch bedingte Be-madigung genannt, früher in einigen Punkten Verschiedenheiten gezeigt hätten. Unter Vermittelung des Reichsjustizamtes gelangten aber seit dem 1. Januar 1903 folgende übereinstimmende Grundsätze zur gleichmäßigen Anwendung: 1. solle von dem bedingten Strafaufschub vorzugsweise zugunsten solcher Verurteilter Gebrauch gemacht werden, welche zur Zeit der Tat das 18. Lebensjahr nicht vollendet hatten, 2 solle gegenüber Personen, die früher bereits zu Freiheitsstrafen verurteilt seien und die Strafe teilweise oder ganz abgebüßt hätten, der bedingte Strafaufschub nur in besonderen Fällen Platz greifen, 3. die Höhe der erkannten Freiheitsstrafe solle die Gewährung des be dingten Strafaufschubs nicht grundsätzlich ausschließen, 4. über die Bewilligung des bedingten Strafaufschubs fei eine Aeußerung des erkennenden Gerichts herbeizuführen, 5. die Bewährungsfrist soll auf weniger als die Dauer der Verjährungsfrist, und zwar bei Strafen, die in zwei Jahren verjähren, mindestens auf ein Jahr, bei Strafen, die einer längeren Verjährung unterliegen, auf mindestens zwei Jahre bemessen werden, Aus der Uebersicht l über die Bewilligung des bedingten Strafaufschubs ersteht mau daß der bedingte Strafaufschub gegenüber Jugendliche«, — und mit Ausnahme von Schauwburg-Lippe auch gegenüber Erwachsenen — bei weitem am häufigsten in Bayern, etwa halb so häufig in Preußen iß. Dabei ist zu berücksichtigen, daß für Preuße« die zahlreichen Fälle, in denen dem Landwirtschastsminister die Anempfehlung deS Begnadigungsrechtes zusteht, nicht mitgezählt find. Ueber den Erfolg der bedingten Begnadigung hinsichtlich der kurzen und der langen Strafen ist zu bemerke», daß er bei den ersteren sicherer ist als bei den letzteren. Bei den Strafen vo« einer Woche und weniger betrug die Prozentzahl der günstig erledigte» Fälle 83, bei den Strafen von mehr als sechs Monaten nur noch 64. Da- Ende der Unruhe« auf Samoa. Nachdem man infolge der mangelhaften Nachrichten verbindung mit Samoa seit fast drei Wochen ohne Nach richten von dort ist, trifft jetzt eine Meldung aus Levuker ein. Dieser Ort liegt auf der Hauptinsel der Samoa benachbarten Fidschi-Gruppe, die durch daS Kabel mit Vancouver und Australien verbunden ist. Nach Levuker scheint die Nachricht von Apia aus mit einer zufälligen Schiffsgelegenheit befördert worden zu sein, denn der amerikanische Postdampfer fährt direkt nach Aukland. Die Meldung lautet: Wie aus Levuker gemeldet wird, ist der „Jaguar" am 19. April von Apia in See gegangen, um die ver bannten Rädelsführer nach Saipan (Marianen) zu bringen. Von dort wird der „Jaguar" sich nach der ostastatische» Station zurückbegeben und Anfang Juni in Tsingtau ei», treffen. „Arcona" und das Geschwaderbegleitschiff „Titania" verlassen Apia Anfang Mat, um zunächst aus