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ThalM DD. Menlehn md die Umgegendtn. Imlsölnlt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf, durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf- Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. «. Donnerstag, den 14. Januar 18S7. Arnold. Kriegs - Ministerium von der Planitz. Bekanntmachung, betreffend den freiwilligen Eintritt zum zwei-, drei- oder vierjährigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Man kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei-, drei- oder vierjährigem aktiven Dienst bei einem Trnppentheil melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Kommsision seines Aufenthaltsortes die Erlaubniß zur Meldung nachznsuchen. 3. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission giebt seine Erlaubniß durch Ertheilnng eines Meldescheins. Die Ertheilung des Meldescheines ist abhängig zu machen: von der Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civilver- hältnissc nicht gebunden ist und sich uutadelhast geführt hat. 4. Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme wegen nnter Vorlegung ihres Meldescheins an den Kommandeur des Truppentheils zu wenden, bei welchem sie dienen wollen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Aunahmescheines. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März in der Regel am Rekruten-Einstellungstermin (im Oktober und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nnr Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musitkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute^ ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bts 31. März melden, aber nicht zn sofortiger Einstellung, sondern znr Einstellung am nächsten Rekruten-Einstellungstermin. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldesche nes bis zu ihrer Eiuberufuug vorläufig in die Heimath beurlaubt werden. 7. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppentheils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Außerdem haben sie den Vortheil, ihrer Militärpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens der Uuteroffizirs-Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Civilversorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8. Mannschaften der Kavallerie und der reitenden Feldartillerie, welche im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr 1. Alffgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Hebungen während des Reserveverhältniffes in der Regel nicht herangezogeu, ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Üebungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst dagegen hieraus* ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils nicht. Dresden, den 8. Januar 1897. Bekanntmachung. Der Trichinenschauer Herr Fürchtegott in Lnnbach ist als solcher unter dem heutigen Tage an Stelle des Herrn Paul Schulze in Klipphausen für den Ort Lotzen hier in Pflicht genommen worden. .Königliche AmlShauptman-.schäft Meitzen, am 11 Januar 1897. I. V. rUeujel, Regierungsasseffor. Zur Förderung des Projekts einer elektrischen Eisenbahn LeWig^Grimmn—Dresden hatte Herr Bürgermeister Lobeck-Grimma die Vertreter der betheiligten Gemeinden und Herrn Ingenieur Witte- Weißenfels, den Urheber des Planes, zu einer Anssprache über die Frage eingeladen, wie das Unternehmen am Besten zu fördern sei. 170 bis 180 Herren waren heute Vor mittag 11 Uhr im Rathaussaale zu diesem Zwecke er schienen und wurden von Herrn Bürgermeister Lobeck begrüßt, der die rege Theilnahme als einen erfreulichen Beweis für das starke Interesse erklärte, das für das Projekt vor handen sei. Er ertheilte hierauf das Wort Herrn In genieur Witte-Weißenfels. Die Ausführungen des Herrn Witte waren nur kurz. Er nahm Bezug auf die gedruckte Beschreibung der Bahn, die bereits allen Gemeindebehörden zugegangen sei, und erklärte, daß er zur Zeit nur allgemein gehaltene Miüheiluugeu geben könne. Durch die dem Unternehmen eutgegenstehcuden Schwierigkeiten möge sich Niemand abhalten lassen, für die Sache eiuzutreten. Für dens Eisenbahntechniker gebe es hente keine Hindernisse mehr. Bei dem Ministerium seien die erforderlichen Schritte bereits gethan, um die Geuehmignng zu den Vorarbeiten zu er- laugen. Sobald er im Besitze -der Genehmigung sei, werde sofort ein Konsortium Dresdner und Leipziger Banken sich bilden und die finanzielle Seite sicher stellen. Herr Bürgermeister Lobeck eröffnete hierauf die Debatte, in der zunächst Herr Brgrm. Bursia n -Wilsdruff das Wort zu der Frage begehrt, wie lange der Bau der Bahn und der Kraftstatiouen dauern werde, gesetzt den Fall, daß in diesem Jahre die Genehmigung ertheilt werde. Herr Ingenieur Witte eutgeguet, baß er die Ge nehmigung zu deu Vorarbeiten in 2—3 Monaten zu be kommen hoffe, lieber diesen Vorarbeiten werde einige Zeit "ergehen, ebenso über ihrer Prüfung. Dann erst könne "" dfe Konzessiousertheiluug und au Erlangung des Rechts Zur Expropriation gedacht werden. Alles in allem schätze er die Zeit auf ein Jahr, sodaß vielleicht 1899 der Bau begonnen werden könne. Dieser würde nur 17-> 2 Jahre in Anspruch nehmen, da man zugleich auf der ganzen Linie anfangen werde. Herr Rittergutsbesitzer Naumanu-Sitteu wünscht vor allem über eine Frage Klarheit, über den nsrvus rsrum. Herr Witte brauche die Bankinstitute nicht zu nennen, aber bevor wir uns in Vorarbeiten stürzen, möchten wir wissen, daß das Kapital gesichert ist. Herr Witte entgegnet, daß man sich über diese Frage keine Bedenken zu machen brauche. Kapital sei im Ueber- fluß da. Vorläufig müsse er schweigen. Doch wolle er audeuten, daß größere Banken in Verbindung mit einer Aktiengesellschaft für elektrische Anlagen hinter ihm stehen. Herrn Bürgermeister Börngen-Mügeln erscheint diese Zusicherung nicht ausreichend genug. Auf seine Frage nach der Bezahlung der Vorarbeiten entgegnet Herr Witte, daß die Banken für diese aufkommen würden, und spricht auf eine weitere Frage des Herrn Börngen über die Art der Agitation für das Unternehmen die Ansicht aus, daß es kein Fehler sein könne, wenn mau schon jetzt, ehe noch überhaupt die Genehmigung zu den Vorarbeiten ertheilt sei, petitioniere, allerdings in geschickter Form. Doch könne mau auch erst auf den Bescheid des Ministeriums warten. Bürgermeister Lobeck ist mit letzterer Ansicht nicht einverstanden. Es dürfte von Werth fein, wenn das Ministerium schon jetzt sehe, wie lebhaft sich die betheiligte Gegend für das Projekt interessiert. Deshalb sei es seine Ansicht, daß man thunlichst bald eine Petition absende und Herru Wittes Unternehmen unterstützte. Auf eine Anfrage des Herrn Bürgermeister Börngen-Mügeln theilt Herr Witte mit, daß die Strecke, abgesehen von kleinen Ver änderungen, die sich bei den Vorarbeiten ergeben würden, so beibehalten werden müsse, als jetzt geplant sei. Bürgermeister Lobeck drückt den Wunsch Mutzschens aus, die Bahu näher an seine Grenzen gerückt zu sehen. Auch ein Ort in Leipzigs Nähe wünsche Berücksichtigung: doch spricht wegen Mutzschens Herr Witte das Bedenken aus, daß es die Genehmigung erschweren werde, wenn noch ein Ort, der schon Eisenbahnverbindung habe, zur Koukurrcuz für die Staatsbahu mit angeschlossen werde. Uebrigens sei ihm brieflich der Wunsch nach einer elektrischen Bahn Hubertusburg-Leisnig-Borna-Altenburg nahegelegt worden. Herr Bürgermeister Kaulisch-Nerchau bittet, in der Debatte nicht auf Nebensachen einzugehen. Das Projekt / dürfe nicht bloß von den unmittelbar betheiligten Gemeinden unterstützt werden, sondern auch die Orte müssen dafür eintreten, die nicht direkt, wohl aber indirekt durch ihre Umgegend berührt werden. An Nerchau führe die Bahn auch 2—3 Km seitwärts vorbei, und doch werde Nerchau das große Ganze im Auge haben, und der Petition mit beitreteu. (Bravo!) Herr Rittergutsbesitzer Naumann-Sitten bittet, unter allen Umständen die jetzige Trace beizubehalten, zumal Eisenbahnprojekte, z. B. Mügeln-Leisnig und Wilsdruff- Nossen, in der Schwebe sind, die durch die elektrische Bahn unterbunden würden, ein Umstand, der der Regierung Aus gaben ersparen würde. Er bittet, jetzt schon gemeinschaftlich zu petitionieren und die Petition dem Ministerum durch eine Deputation zu überreichen. Es werde sich dabei aus Rede und Gegenrede ergeben, wieweit die Regierung geneigt sei, die Vorarbeiten zu gestatten und die Konzession zu er- theileu. Die Vorarbeiten würden ja bestimmt genehmigt werden, wie sie ja auch für Kriebethal-Flöha genehmigt worden sind. Herr Gemeindevorstand Weigert-Löbtau: Obgleich seiue Gemeiude, die schon gute Verbindung mit Dresden habe, am allerwenigsten interessiert sei, sei sie dock) bereit, das Projekt mit allen Kräften zu unterstützen. Doch zuvor müsse man Gewißheit haben, daß schließlich auch das nöthige Kapital vorhanden sei und sich nicht zurückziehe. Sonst blamiere inan sich vor der Regierung. Er habe als früherer GemeindevorstM